|
|||||||
| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
|
#11
|
|||
|
|||
|
@Tommy und Oblomow,
derzeit ist die Rechtslage tatsächlich noch nicht geklärt. Fakt: Beklagt - und zwar erfolgreich - wurde der Zeitpunkt der Einführung der Regelung. Im Urteil äußert das Bundesgericht aber auch Bedenken, ob die Regelung - unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Einführung - inhaltlich juristisch vertretbar ist. Beim DTTB arbeitet man derzeit daran, zwei dringliche Fragen zu beantworten: 1. Wie soll mit den nun vermeintlich überzähligen Stammspielern verfahren werden? Können die Vereine ihre z. B. an Nr. 8 und 9 gemeldeten Deutschen nun eine Mannschaft tiefer melden? 2. Ist es statthaft, unterhalb der höchsten vier Ligen den Wechselschluß 31. Oktober zur Verpflichtung weiterer ausländischer Spieler zu nutzen und entsprechend auf die Meldung deutscher Stammspieler zu verzichten? Für beide Fragen soll in den nächsten Tagen eine Mitteilung an die Mitgliedsverbände erfolgen, um eine einheitliche Regelung in ganz Deutschland zu gewährleisten (wie auch immer diese dann aussehen wird). Mit freundlichem Gruß aus der dts-Redaktion Rahul ------------------ |
|
#12
|
|||
|
|||
|
Es passt vielleicht nicht 100%-ig zum Thema, ist aber in Zusammenhang mit der Spielberechtigung von Ausländern im Mannschaftsspielbetrieb interessant:
So gilt zum Beispiel seit Kurzem in Dänemark und Schweden (wo noch?) die Regel, dass ein Spieler gleichzeitig bei Mannschaftsmeisterschaftsspielen im mehreren Ländern spielen darf. Die einzige Einschränkung ist die, dass nicht beide Vereine der jeweils höchsten Klasse angehören dürfen (d.h., der Spieler kann nicht gleichzeitig in 2 Ländern Mannschaftsmeister werden). Was woanders nicht alles geht?? ------------------ |
|
#13
|
|||
|
|||
|
Rahul, danke für die noch genauere Information, denn mir liegt das Urteil nicht direkt vor. Allerdings weiß ich, dass die Zweifel des Bundesgerichts am Inhalt von diesem selbst auch wieder in Frage gestellt wurden, denn hierzu gibt es keinerlei Rechtsprechung bislang. Daher also, wie schon oben beschrieben: nur das sofortige Inkrafttreten ist außer Kraft.
Was du als Papier des DTTB ankündigst hat m. E. eher akademischen Charakter, denn das Urteil ist (außer vielleicht für die Klassen des Klägers Eilenburg, der ja in 3 Mannschaften mit weit mehr als zehn Ausländern aller Nationalitäten operiert, und deren Konkurrenten) konkret wenig bedeutsam. Dies lässt sich auch begründen: a) Es gibt große Verbände (z. B. WTTV), in denen keine einzige Mannschaft aufgrund der verabschiedeten Regel einen zusätzlichen Deutschen aus der tieferen Mannschaft oben gemeldet hat. b) Es gibt mehrere Verbände (z. B. TTVN), die die jetzt gekippte Regelung unterhalb der vierten Klasse gar nicht erst haben in Kraft treten lassen. c) Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Fünftligist sich nun zum 1.1. mit weiteren (also mehr als zweien) Ausländern verstärken wird, der das bisher nicht getan hat, weil dann ein Deutscher aus der nächsttieferen Mannschaft hätte hochrücken müssen. Denn: Wer mit soviel Gewalt (und mit so wenig eigener sportlicher Leistung) unbedingt aufsteigen wollte, den hätte die (vom Inkrafttreten her) nun beanstandete regelung mit Sicherheit nicht abgehalten. d) Eilenburg selbst hatte vor Saisonstart schon eine einstweilige Anordnung erwirkt, so dass sich dieses Urteil jetzt konkret auch nicht auf die Spielklasse der Zweiten von Eilenburg auswirken wird. Insgesamt also ein Urteil mit geringer konkreter Auswirkung. Interessant ist höchstens, ob die Verbände nun die Regel weiterbestehen lassen (denn für die neue Saison ist sie gültig) oder ob sie endgültig aufhören, Don Quichote zu spielen. Das Ganze sollte man niedrig hängen, denn es interessiert aktuell nur sehr wenige, auch wenn es sich auf den ersten Blick spektakulär anhört. ------------------ |
|
#14
|
|||
|
|||
|
Manchmal scheint es mir, als würde der Tischtennissport immer ein paar Jahre hinter der Entwicklung im Fußball (zB) hinterherhinken.
Insofern würde mich interessieren, was ihr von einem ausserordentlichen Kündigungsrecht eines TT-Profis halten würdet, der sich danach eine neue Arbeitsstätte sucht (bei einem anderen Verein). Es würde mich freuen, wenn es jemanden gäbe, der die Diskussion im Fußball mitverfolgen würde. Ich schätze mal, in einigen Jahren wird auch der Wechselschluß fallen, sowohl für den Profibereich als auch (de maiore ad minus) für den Freizeitbereich. Also: Wer hat die Diskussion verfolgt? Ich vermute ------------------ |
|
#15
|
|||
|
|||
|
Auch das ist denkbar, dass Juristen so etwas durchzusetzen versuchen.
Allerdings wäre das dann beim TT auch das eingeläutete Ende jeglichen Wettspielbetriebes, denn, anders als im Fußball, verändert schon ein solcher Wechsel alles. Und daher macht der "Vertragsabschluss" auf genau eine Saison eben Sinn. Man sollte immer auch mal darauf achten, wie ein Arbeitsplatz entstanden und strukturiert ist. Juristerei aber lässt sich von sehr verschiedenen Standpunkten aus betreiben und führt dann auch zu sehr verschiedenen Ergebnissen, die dann mit der Sache manchmal nichts mehr zu tun haben können. ------------------ |
|
#16
|
|||
|
|||
|
@Rahul
Danke für die Info. Endlich ein konkreter Hinweis, dass das Urteil des DTTB-Bundesgerichts beim DTTB Aktivitäten hervorruft. Die Konzentration auf die beiden von Dir genannten Punkte halte ich nicht für ausreichend. Twar bin ich kein Jurist, doch bin ich mir sicher, dass im Falle einer von einem Gericht bestätigten juristisch falschen Entscheidung der "ursprüngliche Zustand" wieder herzustellen ist. Da also die Entscheidung vom 24.6. juristisch falsch gewesen ist, ist der alte Zustand wieder herzustellen. Da alle Vereine bei der Meldung ihrer Mannschaften zum 31.5.2000 seinerzeit von der Gültigkeit der (später, am 24.6.)gefassten 4+2-Regelung ausgegangen sind, diese heute nicht mehr gilt, ist diese Situation nur dadurch zu heilen, dass der Zustand wieder hergestellt werden muss, wie er vor dem 31.5.2000 war. Demnach können ab sofort alle Vereine ihre damaligen Meldungen kpl. revidieren und gemäß der gültigen Rechtslage bis zu 6 EU-Ausländer melden. Ganz konkretes Beispiel: Der TT-Verein Kleinkleckersdorf könnte zum nächsten Serienspiel mit einer kpl. neu zusammengestellten EU-Ausländermannschaft antreten, ja er dürfte m.E. nicht einmal dadurch eingeschränkt werden, dass diese Spieler aufgrund der Bearbeitungszeit evtl. bis dahin noch keine offizielle Spielberechtigung haben können. Sehe ich das so falsch? ------------------ |
|
#17
|
|||
|
|||
|
@ Oblomow
Ich glaube, daß in Deiner Argumentationslinie zwei Fehler stecken: • Wenn der Zustand vor dem 31.5. wiederhergestellt werden muß, so ist zu bedenken, daß auch schon die vorherige Regelung (nämlich 5 Deutsche und ein Ausländer ab Regionalliga abwärts) erfolgreich beklagt wurde. Der letzte juristisch unangefochtene Stand liegt also noch weiter zurück, was aber nichts an der Richtigkeit des Ergebnisses Deiner Schlußfolgerung ändert. • Durch das Urteil des Bundesgerichts sehe ich die Bestimmungen zum Wechsel der Spielberechtigung nicht tangiert. Da für die höchsten vier Spielklassen derzeit keine Wechsel erlaubt sind, lassen sich hier wohl auch die Aufstellungen nicht gravierend verändern. Unterhalb der Oberligen gilt zwar der Wechselschluß 31. Oktober, aber die Argumentation von Tommy scheint mir schlüssig: Es ist zumindest zu bezweifeln, daß hiervon viele Gebrauch machen werden. Ich sehe also keinen Klärungsbedarf über das hinaus, was man derzeit beim DTTB anstrebt. Ich bin aber - wie Du - kein Jurist und auch kein Offizieller des DTTB. Betrachte bitte daher meine Nachrichten an dieser Stelle als meine persönliche Interpretation der Lage und keinesfalls als eine Aussage mit amtlichem Charakter. Mit freundlichem Gruß aus der dts-Redaktion Rahul ------------------ |
|
#18
|
|||
|
|||
|
@Rahul
Danke für Deine Nachricht und Interpretation. Natürlich ist mir klar, dass sie keinen offiziellen Charakter hat/haben kann. Ich nehme an, dass der DTTB in nächster Zeit seine Entscheidung in dieser Angelegenheit verbreitet. Ich bin gespannt, wie lange diese dann irgendwelchen denkbaren juristischen Einsprüchen etc. standhält! Gruß Oblomow ------------------ [Diese Nachricht wurde von Oblomow am 20-10-2000 editiert.] |
|
#19
|
|||
|
|||
|
@Rahul Nelson
Gibt es Neuigkeiten zur Entscheidungsfindung der DTTB-Gremien zur neuen Ausländerregelung? Es hieß doch, dass diese in der letzten Woche präsentiert werden sollten. ------------------ |
|
#20
|
|||
|
|||
|
Vermutlich wird man sich gesagt haben, dass man nun auch noch die nächste Hauptausschusssitzung des DTTB mit den Landesverbänden abwarten kann. Denn ich habe gehört, dass die am kommenden Wochenende in Berlin sein soll. Stimmt das?
------------------ |
![]() |
| Lesezeichen |
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:21 Uhr.





