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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #11  
Alt 29.07.2011, 00:28
Hillegosser Hillegosser ist offline
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Hillegosser ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Schiedsrichterpflicht im WTTV

Zitat:
Zitat von Lrephcsak Beitrag anzeigen
...und die 100e BSR-Karteileichen, die es gab, um der Strafe zu entgehen, fallen weg.
Allerdings auch mein Interesse daran einen Schein zu erwerben.
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  #12  
Alt 03.08.2011, 09:01
Wuuzzaa Wuuzzaa ist offline
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Wuuzzaa ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Schiedsrichterpflicht im WTTV

Zitat:
Zitat von Berti_86 Beitrag anzeigen
Hallo!

Kurze, aber wichtige Frage:
Ab welcher Liga muss ein Verein im wttv einen ausgebildeten Schiedsrichter als Mitglied haben?

Danke für die Hilfe!
Also wenn ein Verein nun in die LL im WTTV aufsteigt muss sie so einen Schiedsrichter als Mitglied mit Spiellizenz im Verein haben?
Was passiert denn, wenn man so jmd. nicht hat?
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  #13  
Alt 03.08.2011, 11:12
Hillegosser Hillegosser ist offline
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Hillegosser ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Schiedsrichterpflicht im WTTV

Zitat:
Zitat von Lrephcsak Beitrag anzeigen
@Berti:
Eine absolute Pflicht, ab LL einen Schiedsrichter zu stellen, besteht natürlich nicht, alternativ hat der Verein die Möglichkeit, pro Saison und fehlendem SR 100 € Strafe zu zahlen.
Da schau her...
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  #14  
Alt 09.08.2011, 15:20
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Petzie Petzie ist offline
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Petzie ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Schiedsrichterpflicht im WTTV

Zitat:
Zitat von Wuuzzaa Beitrag anzeigen
Also wenn ein Verein nun in die LL im WTTV aufsteigt muss sie so einen Schiedsrichter als Mitglied mit Spiellizenz im Verein haben?
Was passiert denn, wenn man so jmd. nicht hat?
Nene,
das erste Jahr ist man von der Pflicht befreit.
Solltet ihr also nicht absteigen, wovon ich ausgehe^^, müsst ihr erst nächstes Jahr einen stellen.
Ihr habt also ein Jahr Zeit

Grüße aus Ösinghausen
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  #15  
Alt 10.08.2011, 13:18
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Rainer Rainer ist offline
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Rainer ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Schiedsrichterpflicht im WTTV

Zitat:
Zitat von Petzie Beitrag anzeigen
Nene,
das erste Jahr ist man von der Pflicht befreit.
Solltet ihr also nicht absteigen, wovon ich ausgehe^^, müsst ihr erst nächstes Jahr einen stellen.
Ihr habt also ein Jahr Zeit
Stimmt nicht laut telefonischer Auskunft des Geschäftsführers WTTV von heute mittag. Habe mich in derselben Angelegenheit für einen lippischen Verein erkundigt, da WO-G 4.4 nichts hergibt zu einer eventuellen Befreiung in der Spielzeit unmittelbar nach dem Aufstieg.

Einzige Abweichung: Der Pflichtschiedsrichter muß nicht sofort zu Beginn der Spielzeit gemeldet werden; Meldung während der laufenden Saison genügt. Ansonsten werden die € 100,- nach WO-A 17.2 je fehlender Meldung auch für die Spielzeit nach dem Aufstieg fällig.

Vom Vorsitzenden des SRA heute abend im Wesentlichen bestätigt, allerdings mit der "Verschärfung", dass die SR-Meldung im Laufe der Hinrunde erfolgen müßte, weil der Verband die Rechnungen gegen Ende des Jahres verschickt.

Wenn jemand eine "richtigere" Auskunft auf Lager hat: immer her damit!

Rainer Hoffmann
Stv. Vorturner Kreis Lippe, NSR
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http://www.vfl-tegel-tt.de

Geändert von Rainer (10.08.2011 um 20:09 Uhr)
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  #16  
Alt 11.08.2011, 15:17
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Petzie Petzie ist offline
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Petzie ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Schiedsrichterpflicht im WTTV

hmm, vielleicht ist das neu...
Wir waren zur Saison 2009/2010 in die LL aufgestiegen und mussten im ersten Jahr keinen Schiri stellen bzw. haben keine Strafe zahlen müssen. Lediglich letzte Saison mussten wir die 100€ zahlen, weil wir weiterhin keinen Schiri stellen konnten.
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  #17  
Alt 11.08.2011, 17:37
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Rainer Rainer ist offline
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Rainer ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Schiedsrichterpflicht im WTTV

Zitat:
Zitat von Petzie Beitrag anzeigen
hmm, vielleicht ist das neu...
Yep, galt früher in der von Dir beschriebenen Form.
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  #18  
Alt 12.08.2011, 16:46
stefank1990 stefank1990 ist offline
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stefank1990 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Schiedsrichterpflicht im WTTV

Hallo,

Ich bin seit Oktober 2010 VSR im TTVWH und habe bis jetzt noch nicht einen Einsatz gehabt und habe meine Lizenz trotzdem noch. Die Regelung mit dem Einsätzen ist zwar richtig aber dennoch gibt es zu wenig Einsätze damit jeder SR seine "Pflichteinsätze" erfüllt.
Zu den 100 €... Jeder Verein muss einen Schiedsrichter stellen sobald er am Spielbetrieb teilnimmt wenn nicht dann zahlt er die 100 oder 150 €. Das Gequatsche hier mit LL stimmt nicht.
Gruß Stefan

Vergesst was ich gesagt hab.. Hab die Verbände verwechselt

Geändert von stefank1990 (12.08.2011 um 16:57 Uhr) Grund: falsche info
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  #19  
Alt 12.08.2011, 19:51
Lrephcsak Lrephcsak ist offline
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Lrephcsak ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Schiedsrichterpflicht im WTTV

Zitat:
Zitat von stefank1990 Beitrag anzeigen
aber dennoch gibt es zu wenig Einsätze damit jeder SR seine "Pflichteinsätze" erfüllt.
Kenne zwar die Zustände im TTVWH nicht, aber das erscheint mir fraglich, da auch dort ein OSR bei jedem Damen/Herren RL- und OL-Spiel vor Ort sein muß, damit sollten genügend Einsatzmöglichkeiten geschaffen sein.
In deinem Fall liegt das möglicherweise daran, daß du deine Prüfung im Okt. 2010 gemacht hast, die Einsätze aber schon im August '10 für die komplette Spielzeit geplant worden sein könnten.
War bei mir jedenfalls so: Lizenz im Dez. '09 bekommen, erster Einsatz Okt. '10.

Wirst also bestimmt noch die Möglichkeit zu Einsätzen haben, bei Ranglisten etc. werden ja normalerweise auch Leute gebraucht...

Richard

Geändert von Lrephcsak (12.08.2011 um 19:54 Uhr)
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  #20  
Alt 13.08.2011, 00:22
Pinguin Pinguin ist offline
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Beiträge: 2.790
Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Schiedsrichterpflicht im WTTV

Vorneweg: die folgenden Kommentare beziehen sich auf den TTVWH und nicht den WTTV.

Zitat:
Zitat von stefank1990 Beitrag anzeigen
Ich bin seit Oktober 2010 VSR im TTVWH und habe bis jetzt noch nicht einen Einsatz gehabt und habe meine Lizenz trotzdem noch.
In der Schiedsrichterordnung heißt es ja auch "Jeder Schiedsrichter hat pro Saison mindestens fünf Pflichteinsätze zu leisten, sofern dies verlangt wird."

Dass Du zudem noch nicht zum Einsatz kamst liegt in der Tat daran, dass die Einsätze jeweils im August für die komplette Runde geplant werden. Wenn dann nicht Turniere dazwischenkommen, für die SRaT benötigt werden oder kurzfristig Ersatz nötig wird, gibt es in der ersten Runde normal wenig zu tun. Aber auch das ändert sich ziemlich schnell.

Zitat:
Die Regelung mit dem Einsätzen ist zwar richtig aber dennoch gibt es zu wenig Einsätze damit jeder SR seine "Pflichteinsätze" erfüllt.
Das wage ich zu bezweifeln. Mit OSR-Einsätzen und Turnieren kommt man sehr einfach auf die 5 Einsätze im TTVWH. Warte einfach mal auf die Einteilung für die kommende Runde, und wenn es dir dann immer noch zu wenig Einsätze sind, wende dich vertrauensvoll an deinen RLSRB.

Zitat:
Zu den 100 €... Jeder Verein muss einen Schiedsrichter stellen sobald er am Spielbetrieb teilnimmt wenn nicht dann zahlt er die 100 oder 150 €. Das Gequatsche hier mit LL stimmt nicht.
Wenn schon dann bitte komplett:
WO-AB TTVWH D-39.1
Vor Beginn eines jeden Spieljahres (01.07.) hat jeder Verein innerhalb des TTVWH geprüfte, einsatzfähige VSR mit gültiger Lizenz wie folgt zu stellen:
a) Grundquote: Ein Verbandsschiedsrichter, sofern der Verein am Mannschaftsspielbetrieb der Damen oder Herren teilnimmt.
b) Zusatzquote: Ein Verbandsschiedsrichter, sofern der Verein am Mannschaftsspielbetrieb der Damen oder Herren ab Bezirksliga und höher teilnimmt.

Für jeden fehlenden Verbandschiedsrichter sind Gebühren gemäß der Beitrags- und Gebührenordnung des TTVWH zu entrichten.
In der Beitrags- und Gebührenordnung ist zudem geregelt, dass der Grundquoten-SR durch einen anderen Bezirks- oder Verbandsmitarbeiter abgelöst werden kann, der SR der Zusatzquote jedoch nicht.
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