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#11
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Interesanntes Thema ... doch irgendwie ...
@ Chrissy
Ich weiß nicht was Dich motiviert hier wieder mit der Keule zu schwingen. Fakt ist doch aber, dass seit JAHREN darüber debatiert wird und nichts passiert bzw. keine Mittel dagegen unternommen werden können. Auch konnte mir noch nie jemand so richtig das ganze Schlammassel zwischen Arbeitsrecht, Steuerrecht etc. auseinanderwirren. Hier gibt es zwar jede Menge members, aber noch habe ich keinen "Ausländergott" kennelernen dürfen der hier alles beantworten kann mit allen Details etc. Also: wieso den kalten Kaffee wieder aufwärmen ? Trotzdem: Vielen Dank für den link und nach kurzem Studium der Lektüre ... sind m.E. die Ausländer mit EU-Status und "andere" Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung mit der Regelung von 1848,- Euro pro Jahr abgesichert. Dies ist die steuerfreie Obergrenze. Desweiteren stellt sich die Frage unter (A 2.) ... wie mit öffentlichen Verkehrsmitteln umgegangen wird. Soweit ich es verstanden habe sind diese generell steuerfrei (zum Vereinsgelände). D.h. wenn ein Österreicher zum Heimspiel mit Bus, Bahn etc. anreist ist diese Anreise Steuerfrei. Grundsätzlich wäre es interessant wie die in diesem Link geltenden Regelungen auf die ungarischen, tschechischen et. Kollegen anzuwenden ist. Und während ich das schreibe merke ich ... wie wird sich das ab 2004 verändern. Fragen über Fragen .... deshalb: jeder soll machen was er denkt "rechtens" und "moralisch" richtig ist ... die Spieler haben am wenigsten Schuld schließlich sind sie es die profitieren. Die Vereinsbosse müssen es wissen und sollten einen guten Steuer, Rechtsbeistand haben falls hier entsprechende Schwarzgelder gezahlt werden. So long, WL |
#12
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@Wolfram Lipp
auch du bestätigst, dass es Fragen über Fragen gibt, das Thema also nach wie vor brandaktuell ist. Zu der von dir aufgeworfenen Moral noch ein Wort: Eine im "Spiegel" veröffentlichte Umfrage unter 4000 Menschen brachte zutage, dass es den meisten Deutschen keinerlei Skrupel bereitet, Steuern zuhinterziehen (55 %) oder auf Autobahnen schneller zu fahren als erlaubt (71 %). Es wäre deshalb heuchlerisch so zu tun, dass Vereinsmenschen "Heilige" sind. Wenn man die Tischtennis- und auch die Vereins-Szene kennt, dann darf wohl auch die Frage aufgeworfen werden, ob bei den Ausländereinsätzen hinsichtlich der Vergütung alles rechtens ist bzw. zur Hilfestellung darüber zu diskutieren, was rechtens ist. Noch ein Wort zu deiner Aussage: Zitat:
Eine Aufenthaltserlaubnis kann nach dem Wortlaut von § 5 Ziff. 10 AVV mit Wirkung vom 7.2.2002 erteilt werden für Berufssportler und Berufstrainer, deren Einsatz in deutschen Sportvereinen oder vergleichbaren sportlichen Einrichtungen, soweit sie am Wettkampfsport teilnehmen, vorgesehen ist, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und eine Vereinbarung mit dem Verein oder der Einrichtung über ein Gehalt nachweisen, das mindestens 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt. Diese Grenze beträgt im Jahr 2003 61.200 €, 50 % sind 30.600 € oder monatlich 2.550 €. |
#13
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@Chrissy
1. EU-Bürger und andere Ausländer mit Arbeitserlaubnis benötigen die von dir aufgeführten .... nicht
2. Das gilt auch für deutsche. d.h. 1848,- Euro können laut meines halbwissens steuerfrei vom Verein für Übungsleiteraufwände (Übungsleiter-Freibetrag siehe BLSV-Link) an Vereinsmitglieder abgeführt werden. Woher ich die 1848,- Euro habe ? lese doch mal den BLSV - Link .... mfG WL |
#14
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@WolframLipp
ist klar, du sprachst vom Steuer-, ich vom Ausländerrecht. Ein Ausländer (nicht EU), der nur zum Tischtennisspielen eine Aufenterhaltserlaubnis in Deutschland benötigt, bekommt diese nur, wenn er dadurch mindestens 2550 € monatlich verdient. Du meintest also: Wer sich als Übungsleiter betätigt, für den ist der Verdienst hieraus bis zu der von dir genannten Grenze steuerfrei. Bei einer Festanstellung beim Verein sieht das aber schon wieder anders aus. Der Anteil von EUR 1.848,- pro Kalenderjahr ist nämlich nach § 3 Nr. 26 EstG nur bei nebenberuflicher Übungsleitertätigkeit steuer- und sozialversicherungsfrei. Für vom Verein hauptamtlich angestellte Trainer gilt dies schon wieder nicht mehr. Diese Bestimmung gilt auch nicht für ausländische Trainer, die jeweils nur als Tourist einreisen, um eine Mannschaft zu betreuen (egal ob aus der EU oder nicht). Denn diese dürfen erst gar keine Entschädigung bekommen. Geändert von Chrissy (23.06.2003 um 13:32 Uhr) |
#15
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also ich kenne einen verein, da hat ende mai einer angerufen und gesagt, er kann einen tschechen vermitteln. der würde zu den spielen aus der tschechei anreisen.
(namen bewusst weggelassen). kosten: 3000 - 3500 Euro pro Saison (+Spesen !) spielstärke: ca. landesliga EU hin oder her; ich finde es sollten in allen sportarten nur die ausländer spielen dürfen, die auch hier einen wohnsitz nachweisen können. ausnahme: 1.(+2.) bundesliga (profis): da sollte es frei sein. die ausländerschwemme macht m.E. die nachwuchsarbeit langfristig kaputt. im fussball sehen wir ja schon die ersten auswirkungen. ![]() ![]() Geändert von SiegenburgTT (23.06.2003 um 14:48 Uhr) |
#16
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Neue Minijobregelung auch für Vereine lukrativ
Weil Wolfram Lipp hier die steuer- und sozialversicherungsfreie Übungsleiterpauschale angesprochen hat.
Ergänzend dazu brachte die neue Minijobregelung eine lukrative Neuerung: Seit dem 1. April können Minijobber jetzt monatlich bis zu 400 Euro sozialabgaben- und steuerfrei, also „brutto für netto“. verdienen. Auch ist es möglich neben seiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung einen Minijob abgabenfrei auszuüben. Lukrativ ist dies vor allem für Nebenjobs in Vereinen. Wer sich nebenberuflich in Vereinen als Übungsleiter, Ausbilder oder Betreuer engagiert, kann so jetzt bis zu 554 Euro steuer- und abgabenfrei dazu verdienen (400 € Minijob + die bisherige steuer- und abgabenfreie Übungsleiterpauschale von 154 € monatlich (oder 1848 € jährlich). Als Arbeitgeber muss der Verein aber die Pauschalbeträge zur Kranken- und Rentenversicherung in Höhe von 23 Prozent sowie die einheitliche Pauschsteuer von 2 Prozent zahlen. Mehr Infos: www.minijob-zentrale.de Geändert von Chrissy (23.06.2003 um 16:24 Uhr) |
#17
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Re: Neue Minijobregelung auch für Vereine lukrativ
Zitat:
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#18
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@Günter
die 2 % stimmen schon (für den Arbeitgeber würde sonst die Minijobregelung keinen Sinn machen, wenn er neben den 23 % Versicherungsbeiträgen auch noch 20 % Lohnsteuer zahlen müsste) (kannst du nachlesen unter http://www.minijob-zentrale.de/2_Arb...schsteuer.html) |
#19
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Du hast recht, da war ich zu voreilig.
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#20
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wie schauts jetzt nächtse saison ausländertechnisch aus?
kann man theoretisch mit sechs nicht eu-ausländern spielen oder nicht? bis jetzt wurde die frage hier nicht geklärt |
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