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| allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
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Themen-Optionen |
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#11
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Zitat:
gruss ssf
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Berufener am Institut für vergleichende Irrelevanz You will find at least two things in life in almost every situation: "Reasons" and "Results". Reasons......don´t count. Nur ein toter Keks ist ein guter Keks |
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#12
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@SuperSoulFighter
Du hast mich nicht richtig verstanden. Ich meinte es folgendermaßen. Der Nicht-EU-Ausländer kommt nach Deutschland, arbeitet hier in der Gastronomie oder Landwirtschaft und wird für diese Tätigkeit entsprechend entlohnt. Soweit ist ja nichts illegales dran. Und weil er schon mal hier ist, spielt er auch gleich Tischtennis, womöglich im Verein seines Arbeitgebers. Dies tut er selbstverständlich unentgeltlich, denn er wird ja schon für seine Tätigkeit als z.B. Koch bezahlt. Nach meinem Verständnis wäre auch dies nicht illegal und somit eine Lücke, denn diese Version wurde vom Gesetzgeber mit Sicherheit nicht gewollt. Man muss als Verein folglich nur in der Lage sein, dem Tischtennis spielenden Nicht-EU-Ausländer einen Job in einer der Branchen zu beschaffen. Ob er diesen Job dann tatsächlich ausübt, steht natürlich auf einem anderen Blatt. |
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#13
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Wenn dieser Spieler hier als Koch arbeitet hat er sowohl eine Aufenthaltsgenehmigung als auch eine Arbeitserlaubnis und ist von der Regelung Tischtennistourist ja ausgenommen.
Es ist dann auch wurscht ob er auf dem Bau oder in der Küche als Kochlöffelhalter arbeitet.
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Sind sie zu stark- bist Du zu schwach |
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#14
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@macbean
Da hast Du sicherlich recht. Allerdings bekommt man nicht so einfach eine Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitserlaubnis. Dies ist wohl nur in einigen Branchen möglich, die unter die sogenannten "Anwerbestoppausnahmen" fallen. Zu denen zählen die oben genannten (Landwirtschaft, Gastronomie u. ich meine IT-Branche), das Baugewerbe aber meines Wissens nicht. Insofern hast Du recht, dass grundsätzlich auch ein Nicht-EU-Ausländer spielberechtigt ist, der einer legalen Beschäftigung im Baugewerbe nachgeht und darüber eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Es ist aber nicht unbedingt wahrscheinlich, dass ein Nicht-EU-Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis in Verbindung mit einer Arbeitserlaubnis im Baugewerbe bekommt. |
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