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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
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#11
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Strafen
Wir hatten vor einigen Jahren richtig große Probleme mit Ordnungsstrafen. In einer Saison kamen da 400-500 DM
auf drei am Spielbetrieb teilnehmende Mannschaften (Herren). Darunter waren Strafen für fehlende telef. Ergebnismeldungen, verspätete Spielberichte, fehlende Spielnummern oder Spielberechtigungsnummern, keine Unterschrift, etc. Wir haben uns im Vorstand darüber natürlich sehr geärgert, zumal in der heutigen Zeit in jeder Mannschaft mindestens ein Handy vorhanden ist, und es eigentlich kein Problem darstellen sollte nach Beendigung des Wettkampfes gerade das Ergebnis auf den AB zu sprechen. Auch kommt mindestens ein Spieler auf dem Heimweg an einem Postkasten vorbei. :confused:Wir haben dann im Vorstand beschlossen, ein Handy für das Spiellokal anzuschaffen und den Mannschaftführern voradressierte und frankierte Briefumschläge bereitzustellen. Auf der Spielersitzung wurde dann beschlossen, dass Ordnungsstrafen bis 50DM pro Saison/Mannschaft vom Verein getragen werden und alles was über diese Summe hinausgeht, aus der Mannschaftskasse bezahlt werden muss. Dieser Beschluss wurde einstimmig getroffen. Schon in der nächsten Saison hatten wir insgesamt nur noch 20-30DM Ordnungsstrafen. ![]() Ich denke, dass allen Spielern klar sein muss, dass Ordnungsstrafen für die Vereine eine mitunter große finanzielle Belastung darstellen können, vor allem bei kleinen Vereinen bzw. reinen Tischtennis-Vereinen. Die Vereine müssen dieses Geld natürlich an anderer Stelle einsparen, z.B. Vereinsfahrten, -feiern oder der Anschaffung neuer Sportgeräte. ![]() Gruß, DeBiBa
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#12
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Regelung bei uns
Bei uns gibt es einen Vorstandsbeschluss,
dass die aktiven Mannschaften die Strafen aus der Mannschaftskasse zahlen müssen, wenn die Strafe "mit einem hohen Grad an Eigenverschulden" angefallen ist. Im Falle eines Falles wird man eine Einzelfall- entscheidung treffen, hoffentlich werden wir wenige dieser Entscheidungen brauchen, da das seit langer Zeit die einzige Strafe im Aktivenbereich war. Anlass was ein Nichtantreten in der Pokalendrunde einer Herrenmannschaft. Mit etwas "Cleverness" hätte man vorher mit Anstand ausscheiden können, wenn man vorher schon weiß, das ein Mannschaftskollege an dem Wochenende der Pokalendrunde heiratet. (Ist ja ein Grund, mal nicht zu spielen) Mittlerweile wurde bei der entsprechenden Mannschaft ein Kreuzchen "Nichtteilnahme Pokal" beim Terminfragebogen gemacht, so daß das nicht mehr passieren kann. |
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#13
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Re: Vorstandsbeschluss!
Zitat:
Falls er es doch gegen den Widerstand der Mehrheit macht, gehört der Vorstand abgewählt... |
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#14
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Danke
Bei uns wurde auf keiner Versammlung irgendetwas abgestimmt. Der Vorstand wird sich wohl deswegen nicht bei uns abwählen lassen, ist auch sicherlich nicht gewollt. Aber wenn die nächste Strafe folgen sollte, wodrauf ich natürlich nicht hinarbeite, weiss ich nun Bescheid.
Vielen Dank an alle! |
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#15
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Vorstandsbeschluß
Ich sehe das mit dem Vorstandsbeschluß ein wenig anders, denn der Vorstand entscheidet während der Wahlperioden im Sinne des Vereines.
Sind also aufgrund sehr vieler Strafgelder die Ausgaben zu hoch geworden muss er reagieren. Es ist auch ein Unterschied ob eine überregionale Mannschaft uneinheitlich antritt oder eine Kreisligamannschaft (nicht nur von der Höhe der Strafe sondern ob dies überhaupt da unten geandet wird). Ich für meinen Teil würde es als Mitglied einer unteren Mannschaft auch unfair finden wenn bei einer Mitgliederversammlung der Antrag käme den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen nur weil die jeweils oberen 2 Mannschaften (Damen & Herren) nicht in der Lage sind sich die richtigen Hosen und Trikots anzuziehen oder pünktlich zum Spiel zu erscheinen ! Vielleicht solltet ihr bei euch im Verein mal eine Statistik aufstellen welche Teams für welche Arten von Strafen zuständig sind und danach innerhalb der Versammlung entscheiden wie weiterhin zu verfahren ist. Im übrigen kann man dort dann immer noch einen Dringlichkeitsantrag stellen dem xx % der anwesenden Mitglieder zustimmen müssen ob er abgestimmt wird oder nicht.
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Sind sie zu stark- bist Du zu schwach |
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#16
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Hallo
also im Jugendbereich zahlt komplett der Verein. Is ja auch sinnig, da in unserer Jugendmannschaft Leute sind die dürften sich nach BGB nichtmal ne Cola selbst kaufen. Im aktiven Bereich ist bei der Strafe zuerstmal der MF der Ansprechpartner für den Verein. Wobei der Verein natürlich wie schon oben ausgedrückt im Außenverhältnis haftet. In der Regel zahlt dann der Spieler gegenüber dem Verein. Wobei es wird da schon ne Einzefallprüfung durchgeführt. gruß Creglingen |
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#17
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Zitat:
Aber ich denke, hier könnten die Juristen des Forums genauere Infos liefern
Geändert von Pinguin (14.08.2003 um 23:13 Uhr) |
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#18
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Stimmt; Strafen zahlen dürfen/müssen sie aber noch nicht.
Der Paragraph, den du meinst, ist der §110.
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Gänzlich frei von Signaturen... |
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Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:31 Uhr.




auf drei am Spielbetrieb teilnehmende Mannschaften (Herren). Darunter waren Strafen für fehlende telef. Ergebnismeldungen, verspätete Spielberichte, fehlende Spielnummern oder Spielberechtigungsnummern, keine Unterschrift, etc. Wir haben uns im Vorstand darüber natürlich sehr geärgert, zumal in der heutigen Zeit in jeder Mannschaft mindestens ein Handy vorhanden ist, und es eigentlich kein Problem darstellen sollte nach Beendigung des Wettkampfes gerade das Ergebnis auf den AB zu sprechen. Auch kommt mindestens ein Spieler auf dem Heimweg an einem Postkasten vorbei. :confused:


