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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Re: Wann muss OSR eingreifen?
Zitat:
diesen Beitrag meinst Du doch wohl hoffentlich nicht ernst! Es geht hier nicht um Nörgeln über schlechtes Licht, holprige Platten oder zu lahme Bälle, sondern um einen ganz eindeutigen Regelverstoßss allererster Sahne. Glaub mir, bei mir WÜRDEST du den Leim rausschleppen um zu kleben, selbst wenn´s TT-Ball-große Schneeflocken schneien würde. Ich selbst hab auf dem gleichen Turnier gespielt und fand die Kleberei in den Kabinen auch einfach "nur ätzend". Da hingen eindeutige Verbotsschilder rum und keinen hat´s gejuckt, noch nichtmal die Turnierleitung oder den OSR. Wenn da jemand Probleme mit der Luft hat (Asthma oder so) und es stinkt wie "beim Elefant" ist einfach Schluss mit Lustig. Glaub mir, mit Nörgeln hat das Ganze nichts zu tun, eher schon mit (verbotener) Gesundsheitsbeeinträchtigung. Gruß: Stefan |
#12
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Re: Wann muss OSR eingreifen?
Zitat:
ansonsten hast du sicher recht mit dem regelverstoß (die sache oben find ich trotzdem völlig überzogen) grüße KS |
#13
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Re: Wann muss OSR eingreifen?
Entschuldigt mal, die Frage mag blöd klingen, aber: Steht irgendwo in einer WO oder in Ausführungsbestimmungen, dass Kleben in der Halle, in den Umkleiden usw. verboten ist? Meiner Meinung nach nicht. Das steht doch nur in der Ausschreibung des Veranstalters. Damit wäre das doch dann ein Fall für die Turnierleitung bzw. des Veranstalters (Stichwort Hausrecht). Damit wäre doch in erster Linie der Veranstalter und nicht der Verband (in Person des OSR) für solche Fälle zuständig.
Nur um eins klarzustellen: Ich mag diesen Klebegeruch genausowenig wie die Meisten hier. Frischkleben muss im Freien gemacht werden. Es gibt doch praktisch überall einen überdachten Bereich vor der Halle und in denen paar Minuten ist noch niemand erfroren. Wo ist also das Problem? Bitte korrigiert mich wenn ich mich mit der Zuständigkeitsfrage geirrt habe. |
#14
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Re: Wann muss OSR eingreifen?
[QUOTE=Mouselook]Entschuldigt mal, die Frage mag blöd klingen, aber: Steht irgendwo in einer WO oder in Ausführungsbestimmungen, dass Kleben in der Halle, in den Umkleiden usw. verboten ist? [QUOTE]
Tischtennisregeln B: 5.3.3 Die Schlägerbeläge müssen in einem ordentlich belüfteten Raum bzw. einer entsprechenden Zone auf dem Schläger befestigt werden. Davon abgesehen, ist die Verwendung von Flüssigklebern in der gesamten Spielhalle nicht zulässig. Da es in dieser Halle einen entsprechenden Raum nicht gegeben hat, war ganz klar, dass die Spieler vor der Halle zu kleben hatten ( war aufgrund der angenehmen Temperaturen auch kein Problem).
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Gänzlich frei von Signaturen... |
#15
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Re: Wann muss OSR eingreifen?
Zitat:
Und genau da ist das Problem: Um ganz sicher zu gehen muss man den OSR direkt und "offiziell" ansprechen. Wenn er nur irgendwo dabeisitzt und es "eigentlich" hören müsste reicht das bei einem unwilligen OSR nicht! Das mag für dich jetzt wie eine Kleinigkeit aussehen, aber meiner Meinung nach kommt es genau darauf an. Wenn du dich bei OSR "offiziell" beschwerst bzw. Protest einlegst und er unternimmt weiter nichts, dann hast du die Möglichkeit diech beim Ressortleiter zu beschweren. Das müsste (theoretisch)Erfolg haben (wie auch immer dieser Erfolg aussieht). Bei der Turnierleitung Protest einzulegen ist sinnlos, da die Kleberei ja in deinem Fall eindeutig verboten war. (Tischtennisregeln B, 3.3.4 gilt nur bei Fragen, die "...in den Regeln oder Bestimmungen nicht fest umrissen sind..."). Die Turnierleitung ist damit nicht zuständig, da es um einen Regelverstoß und nicht um eine Organisationsfrage geht. So seh ich das, jetzt seid ihr dran.
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"Je planmäßiger die Menschen vorgehen, desto wirksamer vermag sie der Zufall zu treffen." - Friedrich Dürrenmatt |
#16
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Re: Wann muss OSR eingreifen?
was gibt es dann für die Schiris für Sanktionen, wenn sie z.B. nicht die Regeln umsetzen?
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#17
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Re: Wann muss OSR eingreifen?
Zitat:
Strafbestimmungen TTVWH §1.12 Verstöße gegen Turnierbestimmungen - [...] - als Schiedsrichter Geldstrafe von ¤ 15,00 bis ¤ 30,00 Des weiteren gibt es natürlich noch "inoffizielle" Maßnahmen, wie z.B. keine Einteilung zur 1. Bundesliga oder ähnlichen hochrangigen Veranstaltungen. Sehr schwerwiegendes Fehlverhalten kann u.U. ein Ausschluß aus der Schiedsrichtervereinigung nach sich ziehen (aber das ist zum Glück eher selten). |
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