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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #11  
Alt 04.01.2004, 19:19
Boris Boris ist offline
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Boris ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?

Zitat:
Zitat von OSR
Wenn du einen SR-Schein hast, warum schreibst du dann nicht öfters im Forum "Regelfragen"!? Du bist ja auch "regelkundig" und kannst so "deinen Senf beitun"!

Gruß,

OSR
Hallo OSR,
konnte in letzter Zeit leider kaum auf der Site hier sein, weil ich in den letzten drei Monaten meine Grundausbildung bei der Bundeswehr absolviert habe. Habe leider noch sechs Monate vor mir wo ich weiterhin kaum Zeit finden werde hier zu Posten. Schaffe ich es doch einmal einen Beitrag durch zu lesen und habe eine qualifizierte Antwort parat, schreibe ich sie gerne hier rein

MFG
Boris
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Spaß am Spiel
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  #12  
Alt 04.01.2004, 21:41
Pinguin Pinguin ist offline
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Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?

Zitat:
Zitat von OSR
Nein, der Oberschiedsrichter kann und darf nicht mehr als 2 mm zulassen (-> ITTF Auslegung). Da 2 mm schon "großzügig" (d.h. es lässt einen gewissen Spielraum zu) sind, kann man nicht noch weiter über das Ziel hinausschießen und noch weitere Millimeter genehmigen.
Generell bin ich auch für eine strikte Anwendung der Regeln - dafür sind sie ja auch da. Aber in diesem Fall würde ich mir wegen eines stellenweise 3mm überstehenden Belags nicht zuviel Sorgen machen. Gerade bei den Jugendspielern sollte dies möglich sein - der gesunde Menschenverstand soll ja nicht außen vor bleiben. Die ITTF sieht es übrigens nicht so streng, wie du es formuliert hast:
Zitat:
Handbook for Match Officials 7.1.1
A striking surface of the racket must be covered with one of the specified materials and, whether covered or not, one side must be red and the other black. The covering should extend to the limits of, but not beyond, the blade, but some tolerance may be allowed. The referee must decide what is acceptable and advise his umpires accordingly but, as a guide, 2mm would be an acceptable margin to most referees.
Zitat:
Zitat von OSR
Ich finde, dass die Spieler ein Augenmerk darauf richten sollten (beim Kleben), ob der Belag zu weit übersteht. Wenn er dann doch überstehen sollte, muss man einfach die Schere benutzen ...... .
Nicht "man", sondern der Spieler selbst! Als SR darfste natürlich nicht am Spielmaterial des Spielers herummanipulieren.
Sonst stimme ich dir natürlich zu - wer (von den Aktiven) frischklebt, der kann es sich auch leisten, den Belag entsprechend zuzuschneiden. Bei Jugendlichen/Schülern sieht die Sache in meinen Augen doch etwas anders aus (so wurde es mir auch von einem ISR, der normal sehr streng ist, beigebracht).

Zitat:
Zitat von OSR
Ich finde, dass man keinen Unterschied zwischen der Bundesliga und den unteren Klassen machen sollte. Das würde ja auch z.B. dazu führenn, dass die Internat. TT-Regeln in den "Kartoffelklassen" "vereinfacht" oder gar nicht angewendet werden, was natürlich nicht der Sinn der Sache ist.
Klar, diesen Punkt brauchen wir denke ich nicht weiter diskutieren. Ich mache den Unterschied hier ja auch zwischen Aktiven (mit Einkommen) und Schülern (ohne regelmäßiges Einkommen) also grobe Unterscheidung. Klar kann man damit nicht jeden Fall erfassen, aber dafür hat ja im Zweifelsfall der OSR hier noch einen gewissen Spielraum!

Zitat:
Zitat von Benjy
Sorry, aber ich verstehe immer noch nicht, was dieser Artikel

A-4.4 Das Belagmaterial muß das Blatt völlig bedecken, darf jedoch nicht über die Ränder hinausstehen. Der dem Griff am nächsten liegende Teil des Blattes, der von den Fingern erfasst wird, darf unbedeckt oder mit einem beliebigen Material belegt sein.

jetzt im Bezug zu der Aussage mit dem Finger freilassen genau meint! Kann das jemand jetzt auch mal so erklären das ich (anscheinend zu dumm dazu) das verstehe?
Im unteren Bereich des Schlägers kannst du dir z.B. Kork aufkleben (so 2cm oder so), auf denen deine Finger ruhn. Gerade bei Penholder-Spielern wird dies öfters gemacht. Oder du machst Schaumstoff drauf - alles zugelassen. Allerdings wirklich nur in dem Bereich, wo deine Finger liegen - Schlagen darfst du damit nicht!
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  #13  
Alt 04.01.2004, 22:50
Benjy Benjy ist offline
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Benjy ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?

Wo ist der Bereich denn jetzt genau? Wenn man Pennholder spielt, hat man auf der Vorhand so ca. 2 cm wo Daumen und Zeigefinger auf dem Belag liegen und auf der Rückseite nochmal mindestens so viel wo der Mittelfinger anliegt. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann man dann also auf beiden Seiten vom Ende der Griffschale bis zum Anfang des Belags 2cm mit irgendwas bekleben, oder auch frei lassen??

Nach dieser Regelung wäre meine anfängliche Frage beantwortet und mein Schläger wäre beinahe ok, bis auf eine Stelle am Rand wo 4mm fehlen. Danke dür die Antworten!

@OSR: Bei mir kein Problem, da der entsprechende Belag schwarz ist und das Holz ebenso!
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  #14  
Alt 04.01.2004, 23:38
Pinguin Pinguin ist offline
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Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?

Zitat:
Zitat von OSR
Hmm, muss das Material dann nicht auch schwarz bzw. rot angemalt werden, wie bei den "richtigen" Belägen !?
Gute Frage. Aber da in diesem Bereich die Finger ruhen, würde ich diese Frage mit "nein" beantworten. Wenn man den Schaumstoff schwarz anmalt, kann es ja sein, dass er u.U. den Schweiß nicht mehr aufnimmt - damit ist der Sinn dieser Veränderung wieder wettgemacht.

Die 2-Farben-Regelung hat ja nur den Zweck um zu erkennen mit welchem Belag man schlägt. Daher würde ich es auch zulassen - solange dieser Bereich nicht sibrig-glänzend ist
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  #15  
Alt 05.01.2004, 20:26
Pinguin Pinguin ist offline
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Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?

Zitat:
Zitat von OSR
Stell dir mal vor, die Jugendlichen spielen irgendwann einmal 1. Bundeliga, wenn nicht sogar noch höher (Weltmeist.). Wenn ihnen nicht von an Anfang an das "Richtige" (-> Einhalten der Regeln) gezeigt wurde, dann Gute Nacht .......... Dann werden sie es nämlich schwer haben!
Sag mal, willst du mich gerade veräppeln??? Ich hab doch oben schon ausdrücklich geschrieben, dass auch meiner Meinung nach die Regeln in allen Leistungs- und Altersklassen anzuwenden sind, gerade auch in der Jugend (was man früh lernt weiß man später immer noch).

Der Punkt mit dem überstehenden/zu kleinen Belag ist einer der sehr wenigen wenn nicht sogar der einzige Punkt in dem man meiner Meinung nach eine Ausnahme machen kann/sollte.

Bitte fang jetzt nicht wieder an über die generelle strikte Anwendung der Regeln zu diskutieren, mir geht es hier nur um genau diesen einen Punkt - der auch denke ich nun zur Genüge ausdiskutiert ist.
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  #16  
Alt 14.04.2004, 22:23
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luxxx luxxx ist offline
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luxxx ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?

Zitat:
Im unteren Bereich des Schlägers kannst du dir z.B. Kork aufkleben (so 2cm oder so), auf denen deine Finger ruhn. Gerade bei Penholder-Spielern wird dies öfters gemacht. Oder du machst Schaumstoff drauf - alles zugelassen. Allerdings wirklich nur in dem Bereich, wo deine Finger liegen - Schlagen darfst du damit nicht!
Wieso sollte man damit nicht schlagen können? Gehört zur Schlaghand, ich darf doch auch mit dem Finger und dem Griff spielen, wieso sollte es dann verboten sein, mit dem Kork zu spielen?
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  #17  
Alt 15.04.2004, 08:02
Noppenklopper Noppenklopper ist offline
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Noppenklopper ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?

Zitat:
Zitat von Pinguin
Meines Wissens gilt diese Toleranz auch für zu kleine Beläge, gerade wenn der Belag am Rand ausgefranzt ist (man also den Schwamm sieht). Dann allerdings sollte der Schwamm schwarz bzw. rot angemalt sein (dem Spieler ist es durchaus zuzumuten, dass er zumindest mit einem über die ganze Fläche gleichfarbigem Schläger spielt).
...
Giesecke sagt dazu (22. Auflage, S. 38, 1 zweiter Spiegelstrich):
"...Über die Zulässigkeit entscheidet im Zweifelsfall der OSR, der gewöhnlich 2mm weniger bzw. mehr tolerieren wird (Handbook for Match Officials, 7.1.1).
Beim ersten Teil stimme ich Pinguin nicht zu. Der Belag muss durchgehend von gleicher Stärke sein, Int. TT-Regeln A 4.5.
Wenn also das Obergummi fehlt, muss folglich auch der Schwamm an dieser Stelle fehlen. Es sei denn, dass die Unvollständigkeit vernachlässigbar ist. Wenn jedoch der Belag über eine größere Länge 2mm zu klein ist, ist das nicht mehr vernachlässigbar.
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  #18  
Alt 15.04.2004, 13:32
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AW: Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?

Hmm, also bei der Doppel-Olympia-Qualifikation wurden die Schläger der beiden Litauerinnen kontrolliert und ich saß ca. 3 - 4 Meter daneben. Man sah deutlich, dass die Beläge übers Holz hinausstanden. Der kontrollierende SR machte bei beiden eine Kopfbewegung, dass das hart an der Grenze sei und deutete ebenfalls bei beiden das Schneiden mit einer Schere an. Trotzdem durften sie direkt losspielen, obwohl deren Tasche ja auch direkt da stand und ne Schere hatte da jeder dabei.

Zum konkreten Problem: Ich würde einfach einen alten Belag der gleichen Stärke hernehmen und den Rand so ausschneiden, dass er die freien Stellen bedeckt, fertig.
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Wer die Suche benutzt, ist nur zu faul einen neuen Thread zu eröffnen.
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  #19  
Alt 15.04.2004, 13:58
Noppenklopper Noppenklopper ist offline
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Noppenklopper ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?

Zitat:
Zitat von Bow
Hmm, also bei der Doppel-Olympia-Qualifikation wurden die Schläger der beiden Litauerinnen kontrolliert und ich saß ca. 3 - 4 Meter daneben. Man sah deutlich, dass die Beläge übers Holz hinausstanden. Der kontrollierende SR machte bei beiden eine Kopfbewegung, dass das hart an der Grenze sei und deutete ebenfalls bei beiden das Schneiden mit einer Schere an. Trotzdem durften sie direkt losspielen, obwohl deren Tasche ja auch direkt da stand und ne Schere hatte da jeder dabei.

Zum konkreten Problem: Ich würde einfach einen alten Belag der gleichen Stärke hernehmen und den Rand so ausschneiden, dass er die freien Stellen bedeckt, fertig.
Zum ersten Teil:
Wenn ich jemanden auffordere, zu schneiden, dann schneidet der auch. Ansonsten spielt er nicht.

Zum zweiten Teil:
Häh?!
Willst du den Belag aus zwei verschiedenen Belägen zusammensetzen? Meines Erachtens ABSOLUT unzulässig.
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  #20  
Alt 15.04.2004, 14:42
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AW: Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?

Zitat:
Zitat von Noppenklopper
Zum ersten Teil:
Wenn ich jemanden auffordere, zu schneiden, dann schneidet der auch. Ansonsten spielt er nicht.
Tja, sieht man mal, wie es international so gehandhabt wird.
Die Geste habe ich gedeutet mit: Das müssten Sie eigentlich abschneiden...
Es war keine direkte Aufforderung.

Zitat:
Zitat von Noppenklopper
Zum zweiten Teil:
Häh?!
Willst du den Belag aus zwei verschiedenen Belägen zusammensetzen? Meines Erachtens ABSOLUT unzulässig.
Und wenn es der gleiche Belag wäre? Ist ein gerissener Belag auch unzulässig?
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