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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#11
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Strafbar wegen Seitenwechsel??
Ich studiere Jura, aber eine Strafbarkeit wegen Seitenwechsels ist mir in meinem ganzen Studium noch nicht untergekommen...
Mal im Ernst: Unsportliches oder unmoralisches Verhalten heißt noch lange nicht, dass man deswegen staatliche Sanktionen befürchten muss. Im Fußball ist es z.B. so, dass man als Spieler, der einen anderen verletzt hat, nicht mal wegen Körperverletzung dran ist, weil es eben - in gewissem Maße - ein Risiko des Spiels ist. Ein unsportlicher Trick wie hier ist aber noch nicht strafbar. Seien wir doch mal ehrlich: Da wären die meisten von uns jetzt im Gefängnis, oder?
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Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile (Aristoteles) |
#12
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@dennis
ich nicht
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Immer schön eklig spielen ! |
#13
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Jurastudent, so so...
@ Dennis
Tatsächlich? Dann bist Du aber nicht auf dem neuesten Stand. Gem. §359 StGB (Unsportliches Verhalten), eingefügt durch das Gesetz zur Neuregelung unsportlichen Verhaltens beim Tischtennis vom 1.12.2000, BGBl. I 2023, wird unsportliches Verhalten mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Und "Aufschlag nicht annehmen" ist gem Abs. 2 Nr. 3 sogar ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall der Unsportlichkeit. Hier ist die Höchststrafe drei Jahre! In der neuen Schönfelder-Nachlieferung ist es aber drin.
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Guter Wille gepaart mit völliger Ahnungslosigkeit treibt die skurrilsten Blüten. (unb.) |
#14
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Freiheitsstrafe ??? 1 - 3 Jahre ??? ... weil ich einen Aufschlag nicht annehmen wollte ?? Klappts bei Euch noch ??
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" Wenn diese Bohl nicht kommt, spielst Du eine andere Bohl. Kommt die nicht, wieder eine andere. ... bin ich schon gute Trainer, oder ?" |
#15
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Hm, vielleicht sollten wir mal wirklich alle zugeben, wer das schonmal gemacht hat. Also ich bekenne mich schuldig.
Sicherlich ist es nicht gerade sportlich, aber wenn auf der gegenüberliegenden Seite irgendein blödes Al steht, denn ich wirklich nicht ausstehen kann und mich richtig geärgert habe, kann das schon mal passieren! |
#16
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In diesem Fall, wuerde ich dann den Aufschlag so annehmen, dass er im gegnerischen Gesicht landet !
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" Wenn diese Bohl nicht kommt, spielst Du eine andere Bohl. Kommt die nicht, wieder eine andere. ... bin ich schon gute Trainer, oder ?" |
#17
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merkwürdiges Gesetz
@ Ryker:
Das ist aber ein merkwürdiges Gesetz, das Gesetz zur Neuregelung unsportlichen Verhaltens im Tischtennis. Was heutzutage alles geregelt ist...ts ts... (Da fällt mir ein: Auf Platz 10 beim Wettbewerb zum Unwort des Jahres 1999 landete das Wort "Rindfleischetikettierungsaufgabenüberwachungsübertragungsgesetz"). Aber bevor jetzt alle Forumsmitglieder Angst kriegen, sollte gesagt werden, dass das Strafgesetzbuch bisher Gott sei dank nur 358 Paragraphen hat und zu hoffen bleibt, dass wir weiterhin von Rykers § 359 verschont bleiben. Dann würde ich nämlich mit dem Tischtennis aufhören!! Ich werde den Herren Strafrechtlern Wessels, Haft etc. mal vorschlagen, besagte Straftat in Zukunft unter dem Spezialbegriff "Ryker´sches Unsportlichkeitsdelikt" in ihre Lehrbücher aufzunehmen.
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Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile (Aristoteles) |
#18
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Hallo Leute,
kann man denn nicht mal eine Woche Urlaub machen, ohne dass eine Diskussion vollkommen aus dem Ruder läuft. @ Dennis Vielleicht hab‘ ich ja den Witz nicht kapiert. Solltest du aber wirklich der Ansicht sein, in meiner Frage sei es darum gegangen, „Rückschlagverweigerer“ zivil- oder strafrechtlich zu belangen, so graut mir schon vor dem Tag, an dem Juristen wie du auf die Menschheit losgelassen werden. Selbstverständlich ging es um Strafen im Sinne unserer Spielregeln und da vermisse ich – trotz Rykers nettem StGB-Update - immer noch eine vernünftige Auskunft. Also noch mal ganz einfach: Kann man sich alles erlauben? Nächstens spuckt man nach verschlagenen Bällen auf die Platte oder pupt zur Begrüßung? Ich denke, abgesehen von dem „Ballannahmeverweigerer“, beispielsweise an Akteure, die über Spezialbrillen verfügen, mit deren Hilfe sie todsicher und unwiderlegbar und im Gegensatz zum Rest aller Anwesenden Bälle an Netz- und Plattenkanten sehen (oder auch nicht), die sich nach einer Ballonabwehr demonstrativ vom Tisch abwenden (hinsetzen, den Schläger weglegen) in der Hoffnung, der Gegner möge vielleicht doch Ball oder Platte verfehlen, denen immer im Moment der Ausführung des gegnerischen Aufschlags einfällt, dass sie noch nicht bereit waren, die unter schubweisem Alzheimer leiden und den Spielstand (oder die Aufschläger-Rückschläger-Reihenfolge im Doppel) durcheinanderbringen usw. usw. Wo sind denn unsere Regelkundigen, die ansonsten abweichende Trikotfarbtöne durch massive Wände wahrnehmen können? Hubert |
#19
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hi hwk,
Zitat:
Zitat:
Zitat:
zum zweiten müsstest du dem gegner absicht nachweisen - wenn dir das gelingen sollte, kannst du wir unter erstens vorgehen, ist aber wohl kaum einfach. Zitat:
gruß. |
#20
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erhältlich
@ hwk:
Sei ein bisschen netter zu mir!
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