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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
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#11
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Für den Bereich des WTTV gilt (ich habe mich vergewissert) folgende Auslegung der WO in dem fraglichen Punkt:
Für den Kopf des Spielberichts ist jeweils der Mannschaftsführer verantwortlich, für den Rest, um den es hier geht, der Heimverein. Außerdem gilt, anders als Ulrich dies oben ausführt, dass die Reihenfolge der Spiele verbindlich ist. "Soll" heißt hier, dass dies gilt (allerdings kann dies in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden: so geschieht es ja ständig, wenn man z. B. Spiele vorzieht, weil jemand früher fort muss). Wenn also nun die Reihenfolge durch Schuld des Heimvereins geändert wurde, dann ist das Spiel für diesen als verloren zu werten. (Wenn natürlich der Gegner bereit ist, die richtigen Spiele nachzuholen, so ist dies natürlich möglich). Nun hört sich dies furchtbar kleinlich an, aber wenn man ein so kompliziertes Gebilde wie die WO auslegt, dann muss man konsequent sein. Dem gegner entsteht nämlich hier ein potentieller Nachteil. Mag ja sein, dass der psychologische Nachteil bei fälschlichem 0:3-Rückstand als erfunden erscheint (für mich ist er dies nicht). Aber nehmen wir ein anderes Beispiel. Jemand verletzt sich nach den Eingangsdoppeln (seines hat er gewonnen). Nun passiert der hier in rede stehende Fall. Würde man anders aulegen, müsste dieser Verletzte dann also am Ende nochmals antreten zu seinem Doppel und müsste dieses kampflos abgeben. Weitere Negativfälle bei willkürlicher Veränderung der Spielreihenfolge sind möglich. Daher: Auslegung wie oben beschrieben. |
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#12
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Diese Regelfrage reizt mich doch zu sehr.
Vor Jahren ist uns als Heimmannschaft folgendes passiert. Es war die erste Saison dass im Damenbereich die Doppel nicht mehr über Kreuz gespielt wurden. Unsere Aufstellung war richtig nur leider hat unsere Mannschaftsführerin die Doppel über Kreuz eingetragen (wie halt früher üblich). Freund und Feind merkten nichts nur die Spielleiterin. Sie setzte das Spiel (das wir im übrigen deutlich gewonnen hatten) auf neutralem Boden an und prompt verloren wir (ebenso deutlich). So und nun kommt's nachträglich wurde das Spiel für beide !!! Mannschaften als verloren gemeldet, weil beide Mannschaften für die richtige Durchführung zuständig sind und auch dafür unterschreiben ![]() Seitdem haben wir etwas besser aufgepasst. Ach ja Fall spielte sich im TTVWH ab. |
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#13
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Jetzt sind wir an dem Punkt, an dem man in diesem Forum zwangsläufig immer wieder gelangt (ist nicht böse gemeint): Die WO kann NICHT ALLE denkbar möglichen Situationen abdecken. Für "Ausnahmefälle", zu denen die meisten hier zählen, gibt es die verschiedenen Gerichtsbarkeiten, die dann entsprechend entscheiden. Diese Ausnahmen machen deutlich weniger als 10% aller tatsächlichen Fälle aus. Bei Tommy's Fall mit der Verletzung könnte ich mir z.B. eine Spielwiederholung vorstellen.
Halten wir fest: Bei Bemerken des Fehlers sind die Spielpaarungen im Spielbericht zu korrigieren, die ausgetragenen Spiele korrekt einzutragen und die fehlenden Paarungen nachzuholen. Es ist vollkommen egal, ob es bei 8:7 (dann MUSS es auffallen) oder vorher entdeckt wird. Weigert sich eine der Mannschaften so zu verfahren, ist das falsch und führt im schlimmsten Fall zum kampflosen Verlust des Spiels! Wird der Fehler erst nach dem Spiel (d.h. nach Beenden des letzten Ballwechsels)bemerkt, ist die Heimmannschaft der "Dumme" (WO E16), denn sie ist für das korrekte Ausfüllen des Spielberichts verantwortlich. Und das gilt leider auch dann, wenn der Gast sein Erkennen des Fehlers verschweigt. Zumindest für den WTTV wäre die Entscheidung, die von Sabine beschrieben wird, falsch. Wird falsch aufgerufen oder treten die falschen Spieler gegeneinander an, sind BEIDE Mannschaften verantwortlich. Daraus folgte bislang i.d.R. der von mir beschriebene "schuldlose Spielabbruch". (@Manfred: ich meinte es auch genauso wie Du beschrieben hast.) Das Nicht-Einhalten der Spielreihenfolge ist kein Fehler, der mit Spielwertungen u.ä. geahndet wird! Diese Regel steht hinten an, wenn es um das Heilen eines Fehlers geht (WO D1.6). Wenn man den verschiedenen ("psychologischen") Argumenten hier folgt, müßten wir demnächst alle (16) Partien eines Spiels parallel austragen. @Manfred: Jemand der ein Spiel vor dem Ende verläßt, tut dies auf eigene Gefahr, denn er verstößt gegen Punkt E13 der WO. Persönliche Anmerkung: Mit der existierenden Regel, daß man als Gast "nur" für den korrekten Eintrag im Kopf des Spielberichts verantwortlich ist, bin ich nicht ganz zufrieden. Die Mannschaftsführer bestätigen mit der Unterschrift nämlich, daß sie den Spielbericht geprüft haben und alles korrekt ist. Also hat IMHO der Gast schon die Pflicht zu prüfen, ob auch richtig eingetragen wurde und dann muß der Fehler auffallen. Aber das ist ein anderes Thema. Gruß Ulrich Klose |
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#14
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Die Frage „Wer war schuld?“ stellt sich nur dann, wenn ein Fehler erst nach Spielende bemerkt wird. Soweit dann „gemeinsame Verantwortung“ vorgeschrieben ist, dürfte das Spiel für beide Mannschaften verloren sein. Am Beispiel Mannschaftsaufstellung sollte man sich mal überlegen, warum gemeinsame Verantwortung vorgeschrieben ist.
In früheren Zeiten, insb. nach Regeländerungen, gab es nämlich immer einige alte Hasen, die das – geänderte - System schon durchschaut hatten und durchaus feststellen konnten, ob etwa eine Doppelaufstellung falsch oder ein E/J-Spieler richtig eingereiht war. Nach dem Motto „Mal sehen, wofür es gut ist“ ließen sie das Spiel zunächst laufen und wenn’s dann nicht so lief, protestierten sie, nach Spielende selbstredend. Der Heimverein als Verantwortlicher war dann der Dumme. Hubert |
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#15
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Meine Frage ist inzwischen durch die Entscheidung der spielleitenden Stelle geklärt. Entschieden wurde wie folgt:
"Das Spiel Nr. 2647 wird für den TTV Mettingen mit 0:9 Punkten und 0:18 Sätzen als verloren gewertet. Laut WO, E.15.2., ist der Gast lediglich für die Eintragungen im Kopf des Spielberichtes verantwortlich. Sämtliche übrigen Eintragungen verantwortet der Gastgeber, der in diesem Fall den Verstoss gegen WO, D.1.5., verursacht hat. Daher muss das Spiel laut WO, E.16, für den TTV Mettingen als verloren gewertet werden. Einspruch einlegen können Sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist beim Vorsitzenden des Verbands-Spruchausschusses Ost unter Beachtung des Hinweises C am Schluss des Rundschreibens." |
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