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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
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#11
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Also... wie bereits erwähnt ist ein ,monatlicher Beitrag von 300,-- DM für Übunsleiter ODER Ehrenamtliche Funktionäre steuerfrei. Für Funktionäre gilt dies als Aufwandsentschädigung! Ob das Kilometergeld steuerfrei ist oder nicht richtet sich nach der Art der Abrechnung! Bekommt der Spieler (oder wer auch immer) eine Pauschale gezahlt, so ist diese ganz normal zu versteuern! Es ist aber möglich, beispielsweise die Fahrten zu sämtlichen Verbandsspielen und Meisterschaften und Ranglisten abzurechenen, bis zu dem gültigen Kilometergeld-Höchstsatz! Dies erfordert aber eine monatliche Aufstellung dieser Fahrten! Sobald ein Betrag regelmäßig für die selben Fahrten gezahlt wird, so wie das Entgeld für die Fahrt zum Training, ist dieser Bertag zu versteuern!!!
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#12
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Ob Entgelt für Trainertätigkeit oder Erstattung von Fahrtkosten: Wichtig ist, daß die Summen tatsächlich fließen, also überwiesen werden. Und dies gilt natürlich ebenso für den Rückweg, also die Spende. Außerdem darf keine Abteilung eine Spendenbescheinigung ausstellen, sondern nur ein Verein.
Mehr dazu könnt Ihr in der November-Ausgabe des dts lesen, die am 2. November erscheint. Mit freundlichem Gruß aus der dts-Redaktion Rahul ------------------ |
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