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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#11
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Ist Schlägerwechsel nicht nur bei ungewollter schwerer Beschädigung (genauer Wortlaut ist im Moment nicht in den Gehirnwindungen auffindbar) erlaubt?
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#12
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Noch zum Time-Out:
dazu musst Du den Schwamm und das Spray ja schon an der Platte haben, weil bei Spielunterbrechungen der Schläger ja an der Platte bleiben muss!?! Ist es zulässig solche "Fremdkörper" mitzunehmen? Irritation oder Verletzungsgefahr? (wir haben keine Handtuchständer) WO IST EINER DER FACHLEUTE???? |
#13
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Einen Gruß an den SR-Obmann eures Kreises. Schön das sich Leute finden, die solche Aufgaben wahrnehmen, sie sollten allerdings die Regeln kennen. Selbstverständlich kannst Du in der Handtuchpause auch den Schläger mit dem Handtuch oder dem Trikot abwischen, gehört doch ein trockener Schläger zur Spielausrüstung. Im übrigen steht in keiner Regel, dass man in der Handtuchpause nur den Körper abdrocknen darf. Und was nicht verboten ist, ist ja bekanntlich erlaubt. Bedenken hätte ich dabei nur, wenn dies zu einer absichtlichen Spielverzögerung führt.
Ein Bundesschiedsrichter |
#14
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Zitat:
2.) Hurra, nun wissen wir, wie wir jederzeit einen Schlägerwechsel durchdrücken können. 3.) *nun aber wirklich verzweifelt auf der Suche nach dem Ironie-Smily* Jens |
#15
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So, ich habe meinen ganzen Mut zusammen genommen, und das Problem bei der Reglhilfe gestellt. Folgende Antwort von Andreas Görtz:
bei dieser frage kommt es meiner meinung nach ein wenig auf die auslegung des schiedsrichters an, da dies nicht genau in den regeln festgehalten ist. in meinen augen spricht nichts dagegen, einen schwamm zur schlägerreinigung mit an den tisch zu nehmen, denn ob man den schläger mit dem handtuch oder dem schwamm reinigt, bleibt sich (zeitlich) gleich. sämtliche anderen "putzutensilien", wie schaum oder spray würde ich aber nicht zulassen, da es sich meiner meinung nach bei benutzung um zeitverzögerung handelt: "jeder spieler hat das recht auf kurze Unterbrechungen zum Abtrocknen nach jeweils 5 Punkten von Beginn jedes Satzes an sowie beim Seitenwechsel im Entscheidungssatz." (int. tt-regeln B 4.4.1.2) davon abgesehen, dass sich der wortlaut bei der neuen zählweise wohl in "...jeweils 6 punkten von..." ändern wird, soll diese unterbrechung so kurz wie möglich gehalten werden, was bei einsatz von reinigungsschaum o.ä. nicht mehr gegeben wäre. in den satzpausen sehe ich bei stark verschmutztem schläger allerdings kein problem, diesen mal eben gründlich zu reinigen, denn der schiedsrichter kann, wenn es einen grund gibt, erlauben, den schläger nicht auf der platte liegen zu lassen: "In den Pausen während eines Spiels lassen die Spieler ihren Schläger auf dem Tisch liegen, sofern ihnen nicht der Schiedsrichter etwas anderes erlaubt." (int. tt-regeln B 4.2.3) den beitrag mit dem vorschlag, den schläger zu wechseln habe ich auch gelesen, er ist aber von vorne bis hinten falsch, denn wie du schon sagtest, ist ein wechsel nur bei beschädigung möglich. |
#16
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Das hätte Edwin auch direkt posten können
Ich kann mir auch nicht vorstellen,dass ein Reinigungsspray erlaubt ist,ein Schwamm kann ich noch verstehen. |
#17
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also wenn mein gegner oder ich selbst einen dreckigen oder nassen schläger habe, erwarte ich das der schläger sofort gereinigt wird. wenn der schiri bemerkt das der schläger nass ist, sollte er sogar den ballwechsel unterbrechen. ich bin bin auch schiri und ich würde die regeln in bezug auf ordnungsgemäße ausrüstung so auslegen ich glaube der schiri hat in deinem fall eher das gegenteil vermutet nämlich, daß du den schläger durch reibeb an trikot oder handtuch eher nass machen wolltest, daß habe ich schon erlebt mit dieser taktik kann man aus einem sriver einen antitop machen
tschau |
#18
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Belag nass machen????
Nee, mit Biskin o.ä. kann ich nicht um. Ohne Grip ist alles Mist.
Ich will ja nicht mal weglaufen vom Tisch, nur mal kurz irgendwo abwischen. Alle anderen Körperteile durfte ich, nur den Schläger nicht. Dem betroffenen Schiri habe mal die hier genannten Meinungen ausgedruckt. Ich glaube, er wird sich nochmal schlau machen, obwohl er mich immer noch im Unrecht wähnt. Er muß mich schließlich noch länger in unserer Mannschaft ertragen.
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...Perkele! |
#19
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Schläger in den Satzpausen mit Reinigungsspray/-schaum reinigen?
Die Tischtennisregeln B besagen in § 4.2.3:
"In den Pausen während eines Spiels lassen die Spieler ihren Schläger auf dem Tisch liegen ..." Hieraus liesse sich ableiten, dass der Schläger zwar am Tisch bleiben muss, es aber evtl. erlaubt ist, den Schläger am Tisch zu reinigen. (Mit "Reinigen" meine ich nicht, mal eben einen nassen Fleck weg zu wischen, sondern so richtig mit Spray/Schaum etc.) Bei Spitzenspielern sieht man im Fernsehen, dass diese ihren Schläger in der Satzpause NICHT reinigen. Da diese Spieler aber bei Aufschlag, Topspin etc. extrem von der Griffigkeit ihrer Beläge profitieren, vermute ich, dass eben dieses Reinigen nicht erlaubt ist. (klassischer Umkehrschluss ;-) Gibt es noch eine weitere Regel ausser 4.2.3 welche diesen Sachverhalt genauer klarstellt? |
#20
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AW: Schläger in den Satzpausen mit Reinigungsspray/-schaum reinigen?
Hallo,
normalerweise darf man in den Pausen am Schläger nichts verändern. AUßnahme ist, wenn er kapputt ist. Das die Profis nicht jedes mal reinigen liegt aber auch daran, das der bElag von vielen reinigen kapputt geht. Es ist egal ob der Belag etwas schmutzig ist. Das macht nicht am Verhalten aus. MfG: Clemens Hartmann |
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