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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#11
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AW: Fahrtkostenerstattung bei Nichtantreten eines Gegners
Zitat:
Allerdings unterscheide ich zwischen Jugend- und Herrenbereich, sowie zwischen den Gründen die zum nicht antreten geführt haben. Zitat:
Ansatz „in aller Regel sollte verlangt werden.“ Zitat:
der Regel dafür auch einen kampflosen Sieg erhalten. Aber das ist eben müßig. Das Blättern im Ordnungs- Katalog bei dieser Gelegenheit hat mich schon ein klein wenig erschreckt. Meiner Meinung nach ist da eine gewisse Überregulierung vorhanden. Vieles wird ja im Sinne eines friedlichen Spielablaufs einfach ignoriert, die Regelung damit außer Kraft gesetzt. Zitat:
Zitat:
Dann kann man mit Ersatz oder mit drei Spielern antreten. Kein Problem. Wenn Du aber um die Meisterschaft mitspielst und mit dem Tabellenführer punktgleich mit zwei Minus- Punkten da stehst, dann gehst Du mit einem anderen Anspruch an die Sache heran. Und wenn Dir dann drei von vier Spielern der ersten Mannschaft weg brechen, und das auf unbestimmte Zeit (!), dann liegt der Fall zumindest in dem von mir angeführten Beispiel meiner Meinung nach eben anders, so daß man mit Fingerspitzengefühl agieren sollte. Hier gehen aber unsere Meinungen (grundsätzlich einfordern) auseinander. Ich kann mich an zahlreiche Spiele im Jugend- und Herrenbereich erinnern, wo der Gegner nicht angetreten ist. --> Wo wir vor der verschlossenen Halle standen und der Heimverein nicht bescheid gesagt hat, daß er heute mal keinen Bock (keine Leute für) auf das Punktspiel habe... was aber seit Wochen fest stand. Wo man entweder in der Hinrunde hingefahren ist und das Rückspiel ausfiel oder aber, was ich schlimmer finde, man sogar angereist ist um dann unverrichteter Dinge wieder nach Hause gefahren ist. Eine Rückforderung der Reise kosten stand und steht auch nach diesem aktuellen Beispiel für uns nicht zur Debatte. Das geht aber ein wenig am aktuellen Thema, der Frage vorbei. Das sollte nur ein wenig an ein erforderliches Feingefühl appellieren. -Man kann die Kosten zurückverlangen -Grundlage ist die Wegstrecke zwischen den Hallen. -Als Ansatz pro gefahrenen Kilometer ist in Niedersachsen 26ct ... das ist sowohl beim TTVN als auch beim LSB so angegeben.
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vG, . . . wW -- |
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AW: Fahrtkostenerstattung bei Nichtantreten eines Gegners
Also, in unserem Fall ist es eben auch so, dass wir vor vier Jahren mal abgestiegen sind (damals von der Bezirksklasse in die Kreisliga). Der Grund, besagte Mannschaft (damals Tabellenführer und schon sicher aufgestiegen) ist bei einem unmittelbaren Konkurrenten nicht angetreten, und somit war es das.........
Mich stört ungemein, dass es immer wieder die selben Vereine sind, die so permanent den Wettbewerb verzerren. Meines Erachtens macht so ein Verhalten den Sport kaputt. Von Fairneß kann man da nicht mehr sprechen. Ich habe den Verein am 25.04.2007 angeschrieben. Bis heute konnte ich keinen Geldeingang auf unserem Vereinskonto sehen. Deshalb meine neue Frage: Was jetzt tun? Anmahnen? Die Staffelleitung anrufen? Ich bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe und die Antworten von Euch. Gruß Mirco
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5. AGGERTALER SCHINKENTURNIER 09.05 - 12.05.13 "Honesty is a very expensive gift, do not expect it from cheap people" |
#13
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AW: Fahrtkostenerstattung bei Nichtantreten eines Gegners
Zitat:
Zitat:
längst vergessen hat willst Du nun wegen einer anderen aktuellen Geschichte Fahrtkosten erstattet bekommen? Zitat:
Dann sind wohl entweder Kreis oder Bezirk zuständig. Oder ist das auf Landesebene? Hmmm.... Du mußt wissen was du tust. Denn dann bekommt das einen gemein offiziellen „Tatsch.“ Wenn Du drauf bestehst solltest Du das erst mal anmahnen mit Hinweis, das Du sonst die zuständigen Gremien verständigst. Sympathiepunkte bekommst Du so aber vermutlich nicht...
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vG, . . . wW -- |
#14
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AW: Fahrtkostenerstattung bei Nichtantreten eines Gegners
Na ja, unser Team oder auch der Verein hat im Allgemeinen einen sehr guten Ruf und normalerweise machen wir das auch nicht. Bei einem anderen Team aus unserer Landesligagruppe haben wir die Fahrtkosten nicht verlangt, obwohl diese auch nicht antreten konnte.
Das Problem ist ja, dass diese Mannschaft in jedem Jahr (wenn sie dann gerettet sind) dasselbe Szenario veranstalltet (liegt wohl auch an den gekauften Leuten....). Dieses sollte man nicht durch "Weggucken" oder "Tatenlosigkeit" auch noch honorieren.
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5. AGGERTALER SCHINKENTURNIER 09.05 - 12.05.13 "Honesty is a very expensive gift, do not expect it from cheap people" |
#15
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AW: Fahrtkostenerstattung bei Nichtantreten eines Gegners
Wie soll man das von außen erahnen?
Naja..... wenn die eine gekaufte Gruppe haben, dann sind die Fahrtkosten- Erstattungen am Ende billiger als die Mannschaft antreten zu lassen? Die anderen Spieler aus den anderen Mannschaften des betreffenden Vereins fassen das am Ende auch (d.h. trotzdem) als persönlich Anmache auf. Es trifft ja am Ende mehr / andere Leute als die gekauften Spieler. Die juckt es am Ende nicht mal. Dein / das Beispiel würde auch zu dem anderen Threat passen... bei dem viele Leute es gut finden, wenn man mit einer zusammen gekauften Mannschaft sich in einer der Kaufkraft entsprechenden Klasse einstufen lassen kann. Man stelle sich mal vor, diese Mannschaft steigt wirklich einmal ab.... verkalkuliert.... und holt sich einen oder zwei starke Spieler dazu, so daß sie wieder in der LL gemeldet werden können. Ende der nächsten Saison steigt dann vielleicht jemand ab, der sonst hätte drinn bleiben können... sind ja nicht zwei sondern drei Absteiger dann. ich weiß nicht ob man das wirklich so gut heißen sollte.....
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vG, . . . wW -- Geändert von w_W_ (15.05.2007 um 13:20 Uhr) |
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AW: Fahrtkostenerstattung bei Nichtantreten eines Gegners
Zitat:
Ich frage mich jetzt eh, ob dieser konstruierte Fall sehr wahrscheinlich ist. Wird man eine Mannschaft, die eh nur dann antrittl wenn noch gegen den Abstieg kämpft weitere Spieler dazu bekommen. Ich würde in diesem Fall eher darauf tippen, dass die Mannschaft auseinander fällt und wenn man mal einen Ruf weg hat, dann tut man sich auch schwer noch einen Spieler zu finden. Gibts in dem entsprechenden Verband eigentlich keine Strafen und Zwangsrückzüge bei mehrfachem Nichtantreten? Das sollte eher helfen solches Verhalten zu begrenzen. |
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