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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #11  
Alt 04.07.2007, 10:06
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Uli-Noppe Uli-Noppe ist offline
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Uli-Noppe ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Überprüfung des Materials nach Spielbeginn?

Nur weil es kein Profi macht heißt es nicht das es verboten ist!

Bei Profis ist einiges etwas anders. Hobbyspieler haben den Schläger oft lose in der Tasche liegen, spielen in staubigen hallen – da muss man manchmal auch wären des Spiels das Spielgerät reinigen.

In unteren klassen ist das nun mal so, das sehr oft keine Boxen vorhanden sind! Es wird sich auch niemand aufregen wenn du in unteren Klassen den Ball nicht exakt gerade nach oben wirfst, oder ihn nur 10cm hoch wirfst, das sind auch alles Regeln!

Uli
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  #12  
Alt 04.07.2007, 13:04
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Torsten von Bayern ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Überprüfung des Materials nach Spielbeginn?

Zitat:
Zitat von WoodRaider Beitrag anzeigen
Woher nimmst du das? Meiner Meinung nach jedenfalls Auslegungssache...
... und zwar eine, die weitgehend entschieden ist: Herrschende "Lehrmeinung" im Schiedsrichterwesen ist, dass die Anwendung von Belagreinigern in der Satzpause nicht grundsätzlich unzulässig ist.

Begründung unter anderem: Eine ausdrückliche Regel dagegen gibt es nicht, eine Spielverzögerung liegt nicht vor, und ebenso wenig eine Veränderung der Spieleigenschaften die bedeutender wäre als wenn der Spieler den Schläger z.B. mit einem Handtuch reinigen würde. Und das darf er ja auch, denn es muss ihm ja Gelegenheit gegeben werden, Störungen der Spielbedingungen (= schmutziger Belag) zu beseitigen.

Zur Frage, wer wann Schläger ansehen darf: Der SR und -was entscheidend ist- der OSR dürfen jederzeit Material kontrollieren, auch wenn erst während des Spiels auffällt, dass mit dem Material etwas nicht stimmt. Zwar peinlich, wenn es z.B. darum geht dass der Belag nicht auf der Liste steht, aber ganz normal z.B. bei einem Verdacht auf einen während des Spiels beschädigten Schläger.
Grundlage dafür ist das, was ich gestern im Thread "Belag reißt beim Ballwechsel" geschrieben habe:
--> Regel B3.2.3.1: "Der Schiedsrichter ist verantwortlich dafür, ... Spielmaterial und Spielbedingungen zu überprüfen und den Oberschiedsrichter über etwaige Mängel zu informieren."
--> Regel B3.1.2.10: "Der Oberschiedsrichter ist verantwortlich für ... die Entscheidung in allen Fragen der ... Zulässigkeit von Spielkleidung, Spielmaterial und Spielbedingungen."

Zusammen mit dem letzten (!) Absatz von WO A16:
"Die zuständigen Stellen sind ... verpflichtet, ihrerseits Verstöße ... zu ahnden, auch ohne einen Protest abzuwarten."

Die Frage, bis wann ein Spieler protestieren darf, hat also nichts mit den Rechten des SR und OSR zu tun. Welche Konsequenz sich aus so einer Kontrolle ergibt, hängt dann natürlich von der konkreten Situation ab.
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  #13  
Alt 05.07.2007, 10:31
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AW: Überprüfung des Materials nach Spielbeginn?

Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern;924379...Zur Frage, wer wann Schläger ansehen darf: Der SR und -was entscheidend ist- der OSR dürfen jederzeit Material kontrollieren, auch wenn erst während des Spiels auffällt, dass mit dem Material etwas nicht stimmt. Zwar peinlich, wenn es z.B. darum geht dass der Belag nicht auf der Liste steht, aber ganz normal z.B. bei einem Verdacht auf einen während des Spiels beschädigten Schläger.
Grundlage dafür ist das, was ich gestern im Thread "Belag reißt beim Ballwechsel" geschrieben habe:
[COLOR="Green"
--> Regel B3.2.3.1: "Der Schiedsrichter ist verantwortlich dafür, ... Spielmaterial und Spielbedingungen zu überprüfen und den Oberschiedsrichter über etwaige Mängel zu informieren."
--> Regel B3.1.2.10: "Der Oberschiedsrichter ist verantwortlich für ... die Entscheidung in allen Fragen der ... Zulässigkeit von Spielkleidung, Spielmaterial und Spielbedingungen."[/COLOR]
Zusammen mit dem letzten (!) Absatz von WO A16:
"Die zuständigen Stellen sind ... verpflichtet, ihrerseits Verstöße ... zu ahnden, auch ohne einen Protest abzuwarten."

Die Frage, bis wann ein Spieler protestieren darf, hat also nichts mit den Rechten des SR und OSR zu tun. Welche Konsequenz sich aus so einer Kontrolle ergibt, hängt dann natürlich von der konkreten Situation ab.
Wenn der Belag nicht beschädigt wurde, dann ist es für den Schiedsrichter doch wirklich peinlich, wenn er es nicht vor dem Spiel festgestellt hat, dass der Belag nicht zugelassen ist.
Doch was geschieht dann, zählen die mit dem nicht zugelassenen Belag erzielten Punkte weiter, etwa so als wenn ein falscher Spieler den Aufschlag gemacht hat, oder fängt das Spiel mit neuem, zugelassenen Material von vorne an?
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  #14  
Alt 05.07.2007, 12:12
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AW: Überprüfung des Materials nach Spielbeginn?

Zitat:
Zitat von Hogar Beitrag anzeigen
Wenn der Belag nicht beschädigt wurde, dann ist es für den Schiedsrichter doch wirklich peinlich, wenn er es nicht vor dem Spiel festgestellt hat, dass der Belag nicht zugelassen ist.
Doch was geschieht dann, zählen die mit dem nicht zugelassenen Belag erzielten Punkte weiter, etwa so als wenn ein falscher Spieler den Aufschlag gemacht hat, oder fängt das Spiel mit neuem, zugelassenen Material von vorne an?
Zugegeben, habe ich persönlich auch noch nie erlebt. Aber es läuft auf ersteres hinaus, d.h. der Schläger ist unverzüglich zu wechseln, aber die vorherigen Punkte zählen. Das lässt sich z.B. aus Ziffer E 5.1 der Bundesligaordnung herleiten (und sollte natürlich in den anderen Klassen genauso gehandhabt werden): "Ein einzelnes Spiel wird als verloren gewertet, wenn festgestellt wird, dass ein Spieler ... mit nicht von der ITTF zugelassenen Schlägerbelägen antritt und sich weigert, unverzüglich Abhilfe zu schaffen."
Es liegt also in der Absicht des Regelgebers, dass nur das Verhalten nach der Entdeckung der unzulässigen Beläge eine Rolle spielt. Dazu passt auch WO A 16, wonach der Gegner sein Protestrecht zu diesem Zeitpunkt bereits verwirkt hat.
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  #15  
Alt 05.07.2007, 19:20
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AW: Überprüfung des Materials nach Spielbeginn?

Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern Beitrag anzeigen
Zugegeben, habe ich persönlich auch noch nie erlebt. Aber es läuft auf ersteres hinaus, d.h. der Schläger ist unverzüglich zu wechseln, aber die vorherigen Punkte zählen. Das lässt sich z.B. aus Ziffer E 5.1 der Bundesligaordnung herleiten (und sollte natürlich in den anderen Klassen genauso gehandhabt werden): "Ein einzelnes Spiel wird als verloren gewertet, wenn festgestellt wird, dass ein Spieler ... mit nicht von der ITTF zugelassenen Schlägerbelägen antritt und sich weigert, unverzüglich Abhilfe zu schaffen."
Es liegt also in der Absicht des Regelgebers, dass nur das Verhalten nach der Entdeckung der unzulässigen Beläge eine Rolle spielt. Dazu passt auch WO A 16, wonach der Gegner sein Protestrecht zu diesem Zeitpunkt bereits verwirkt hat.
Das klingt alles sehr plausibel, doch wenn der Gegner sein Protestrecht verwirkt hat, dann kann er mit einem nachträglichen Protest doch durchaus erfolgreich sein, wenn der SR diesem nachkommt.
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  #16  
Alt 06.07.2007, 08:32
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AW: Überprüfung des Materials nach Spielbeginn?

Zitat:
Zitat von Hogar Beitrag anzeigen
Das klingt alles sehr plausibel, doch wenn der Gegner sein Protestrecht verwirkt hat, dann kann er mit einem nachträglichen Protest doch durchaus erfolgreich sein, wenn der SR diesem nachkommt.
Ich gebe zu dass die Grenze fließend ist. Wenn die eigentlich Zuständigen erst durch einen Spieler auf einen Regelverstoß aufmerksam gemacht werden, der abgestellt werden muss (Weiterspielen mit dem illegalen Schläger kommt ja nicht in Betracht), dann hat er in gewisser Weise mit einem nachträglichen Protest Erfolg gehabt.
Aber auf diese "Unsauberkeit" käme es in dieser hoch peinlichen Situation dann wohl auch nicht mehr an.
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  #17  
Alt 06.07.2007, 13:46
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AW: Überprüfung des Materials nach Spielbeginn?

Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern Beitrag anzeigen
Ich gebe zu dass die Grenze fließend ist. Wenn die eigentlich Zuständigen erst durch einen Spieler auf einen Regelverstoß aufmerksam gemacht werden, der abgestellt werden muss (Weiterspielen mit dem illegalen Schläger kommt ja nicht in Betracht), dann hat er in gewisser Weise mit einem nachträglichen Protest Erfolg gehabt.
Aber auf diese "Unsauberkeit" käme es in dieser hoch peinlichen Situation dann wohl auch nicht mehr an.
Ja aber dann wird es ganz schwierig. Besonders in unteren Klassen (im WTTV unter OL). Es guckt sich kaum ein Gegner vor dem Spiel den Schläger an. Vieleicht 10%. Erst recht guckt sich kein SRat( meist ein Mannschaftskollege) den Schläger an...max 1% und dann auch meist nur wenn er seinem Kollegen dann noch Tips dazu geben will.

Und nen OSR ist schonmal garnicht in der Halle. Ist in anderen Verbänden anders geregelt aber im WTTV gibt es definitiv keinen.

Nun merke ich plötzlich beim vorbeigehen (Schläger liegt auf dem Tisch) das der Gegner da nen Belag hat der eigentlich nicht zugelassen ist. Sagen wir mal bei vor Beginn des 5. Satzes.

Was nun???
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #18  
Alt 06.07.2007, 14:52
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AW: Überprüfung des Materials nach Spielbeginn?

Wenn man denkt, dass man es melden muss, dann würde ich wie folgt vorgehen:

Dem Schiri melden, und der muss dann den Spieler auffordern das Material zu wechseln. Weigert sich der Schiri, weil er ein Mannschafskollege von dem Spieler ist, oder weil er „schlechte Stimmung“ vermeiden will, sollte man sofort den Protest eintragen lassen.
Weigert sich der Gegner, muss der Schiri ihn eigentlich das Spiel als verloren werten. Tut er dass nicht, s.o.
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  #19  
Alt 06.07.2007, 15:21
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AW: Überprüfung des Materials nach Spielbeginn?

Der SR weigert sich dem Spieler das zu untersagen mit der Begründung das hätte der Gegner ja schon am Anfang den Schläger kontrollieren können.

Desweiteren kann hinterher ja jeder alles behaupten (generelles Problem bei Spielen ohne unparteiischen OSR). Dann steht Aussage gegen Aussage.

Desweiteren hat man das Problem auch mit SR und OSR das zb jemand den Fluß des Gegners stoppen will und keine Auszeit mehr hat. Dann behauptet er einfach der Belag des Gegner sei evtl nicht zugelassen und läßt das prüfen usw....selbst wann das völliger Blödsinn ist, hat man den Spielfluß erstmal unterbrochen. Ziel erreicht...

Deswegen halte ich eine solche auslegung der Regel das man auch im Spiel den Schläger untersuchen lassen kann für ziemlich schlecht. Wozu steht dann explizit in Punkt 4.8. IITF Regel A das man vor Spielbeginn dem gegner und dem SR Gelegenheit geben muß???

Torstens Regelstellen sind so allgemein gehalten das man sie auf alles mögliche beziehen kann bzw alles daraus ableiten. Aber wir haben zur Schlägerkontrolle ne klare eindeutige Regel 4.8. die lautet vor Spielbeginn. Damit werden alle weiteren Spielchen/Tricks/nachträgliche Proteste nämlich vermieden!!!
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  #20  
Alt 06.07.2007, 16:39
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Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Desweiteren hat man das Problem auch mit SR und OSR das zb jemand den Fluß des Gegners stoppen will und keine Auszeit mehr hat. Dann behauptet er einfach der Belag des Gegner sei evtl nicht zugelassen und läßt das prüfen usw....selbst wann das völliger Blödsinn ist, hat man den Spielfluß erstmal unterbrochen. Ziel erreicht...
Vielleicht hätte ich mich noch besser ausdrücken sollen: Der SR ist natürlich nicht verpflichtet, einem Murren und Knurren des Gegners mitten im Spiel nachzugehen. Der Gegner kann insbesondere keinen Protest einlegen, wenn der SR sich weigert, seiner Bitte um Kontrolle mitten im Satz nachzukommen, da er dieses Recht nur vor Spielbeginn hat (WO A 16). Es geht allein um die Frage, was der SR tun darf und sollte, falls er selbst im Spiel aus irgendeinem Grund (z.B. Reaktion des Spielers) Zweifel hat, dass mit dem Material etwas nicht stimmt.

Zitat:
Wozu steht dann explizit in Punkt 4.8. IITF Regel A das man vor Spielbeginn dem gegner und dem SR Gelegenheit geben muß???
Vor Spielbeginn und jedes Mal wenn er den während des Spiels Schläger wechselt. Das steht da weiterhin, und zwar absichtlich, weil es genau die beiden möglichen Zeitpunkte einer Schlägerkontrolle anspricht: 1. Bei einem ausnahmsweise erlaubten Wechsel während des Spiels, und 2. -was von 1. ja nicht erfasst ist- vor dem Spiel.
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