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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #11  
Alt 13.02.2008, 00:42
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Torsten von Bayern Torsten von Bayern ist offline
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Torsten von Bayern ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: belagabbröselung - ab wann wird es unzulässig

Doch, es geht um überstehende UND um abgebröselte Beläge ("The covering should extend to the limits ... of the blade" , "-2mm would be an acceptable margin").

Dass eine feste Toleranzgrenze nicht vorgegeben ist, liegt einfach daran, dass jede Situation anders ist. Wo genau befindet sich die herausgebröselte Stelle, wie sieht sie aus, wie reagiert der Gegner auf die Situation ? Usw.

"Dämlich" finde ich diese Regelung daher nicht. Die Möglichkeit, auf die konkrete Situation angemessen reagieren zu können, scheint mir wichtiger als die Gefahr, dass ein OSR hin und wieder kein Fingerspitzengefühl hat (was natürlich leider vorkommt ).
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  #12  
Alt 13.02.2008, 11:45
Mouselook Mouselook ist offline
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Mouselook ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: belagabbröselung - ab wann wird es unzulässig

Zitat:
Zitat von imuuuu Beitrag anzeigen
ok hier mal ein auszug aus dem ittf handbuch

"...If a player wishes to continue with a damaged racket and the umpire has any doubt about its continuing legality he should immediately report to the referee."
Das hat eigentlich nichts mit der ursprünglichen Frage zu tun, sondern beschreibt nur allgemein die Vorgehensweise bei der Schlägerkontrolle, die Torsten weiter oben bereits erwähnt hatte: Der SRaT schaut sich den Schläger ganz unverbindlich an. Wenn der Spieler mt der Meinung (nicht: Entscheidung) des SRaT nicht einverstanden ist oder der SRaT nicht sicher ist, muss er den OSR hinzuziehen. Nur der OSR darf Entscheidungen über die zuässigkeit von Material treffen(B 3.1.2.10). Diese Entscheidung ist dann auch endgültig, das aber nur am Rande.

Bei der Gelegenheit wieder einmal der Hinweis: In englischen Gesetzes- und auch Regeltexten hat "should (not)" einen viel verbindlicheren Charakter als seine wörtliche Übersetzung. Es wird meistens mit "muss" bzw. "darf nicht" übersetzt.

Zitat:
Zitat von imuuuu Beitrag anzeigen
und sehr schön find ich auch
"...In deciding whether to allow further use of a damaged racket the referee should consider primarily the interests of the opponent..."
hier ist zu sagen dass der Gegenspieler dem SRaT mitgeteilt hat dass es für ihn kein Problem sei wenn der Belag einen Riss hat
Da steht "interests" und nicht "opinon"
Wenn der OSR glaubt, dass der Gegner benachteiligt werden könnte, muss (s.o.) er den Schläger wechseln lassen. Wie sich der Gegner zu diesem Thema äußert ist unerheblich.

Der letzte Satz aus dem von dir zitierten Absatz ist auch interessant: "Therefore, unless the damage is trivial, it is generally better for the racket to be replaced."
Bei mehr als geringfügigen Beschädigungen soll es also der Normalfall sein, dass der Schläger gewechselt wird.
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  #13  
Alt 13.02.2008, 14:02
imuuuu imuuuu ist offline
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imuuuu ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: belagabbröselung - ab wann wird es unzulässig

ja aber wie erklärst du dir dann schiedsrichterentscheidungen die einen schläger mit einer minimalen beschädigung auswechseln lassen (2mm langer riss AM RAND) das hat ja nun nicht wirklich spielbeeinflussende eigenschaften

ein nicht vertragsspieler kann doch nicht immer seine beläge wechseln nur wegen minimalen rissen ...

naja sei's drum ... will mich da auch nicht weiter aufregen
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  #14  
Alt 13.02.2008, 21:13
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Hdd ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: belagabbröselung - ab wann wird es unzulässig

Zitat:
Zitat von imuuuu Beitrag anzeigen
ja aber wie erklärst du dir dann schiedsrichterentscheidungen die einen schläger mit einer minimalen beschädigung auswechseln lassen (2mm langer riss am Rand) das hat ja nun nicht wirklich spielbeeinflussende eigenschaften
Mit solchen Schiedsrichterentscheidungen muss man leider leben. Warum soll es im Tischtennis anders sein als im Fußball? Es gibt auch bei uns Schiedsrichter, die dieses Amt besser nicht ausüben würden und das durch selbstsicheres Verhalten überspielen.
PS. Bei den BM des Bezirks Arnsberg (WTTV) musste ein Spieler seinen Schläger nach einer Tischberührung wegen eines kleinen Risses(8 mm) auf Geheiß des OSR wechseln. Er hat sich darüber beim Vorsitzenden des Schiedsrichterausschusses schriftlich beschwert (zugegeben recht massiv). Ergebnis: der Spieler wurde für vier Spiele gesperrt.

Gruß Hdd
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  #15  
Alt 13.02.2008, 21:15
imuuuu imuuuu ist offline
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AW: belagabbröselung - ab wann wird es unzulässig

aus welchem grund 4 Spiele gesperrt? wegen der beschwerde oder der wortwahl?
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  #16  
Alt 13.02.2008, 21:34
Hdd Hdd ist offline
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Hdd ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: belagabbröselung - ab wann wird es unzulässig

Zitat:
Zitat von imuuuu Beitrag anzeigen
aus welchem grund 4 Spiele gesperrt? wegen der beschwerde oder der wortwahl?
Ich warte noch auf die Urteilsbegründung. Aber die Sperre ist sicher wegen der Wortwahl erfolgt. Man kann niemand sperren, wenn er in sachlicher Form die Leistung eines Oberschiedsrichters kritisiert.
Gruß Hdd
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  #17  
Alt 13.02.2008, 22:08
imuuuu imuuuu ist offline
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AW: belagabbröselung - ab wann wird es unzulässig

naja theoretisch nicht ............. aber manche leute finden immer was
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  #18  
Alt 14.02.2008, 02:06
Mouselook Mouselook ist offline
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Zitat:
Zitat von Hdd Beitrag anzeigen
Bei den BM des Bezirks Arnsberg (WTTV) musste ein Spieler seinen Schläger nach einer Tischberührung wegen eines kleinen Risses(8 mm) auf Geheiß des OSR wechseln.
8 mm sind kein kleiner Riss mehr. Das sollte aus der bisherigen Diskussion eigentlich klar geworden sein. Wenn der Riss nicht gerade entlang des Randes verläuft, ist das ein ganz klarer Fall - zumindest nach meiner Meinung.

Zitat:
Zitat von Hdd Beitrag anzeigen
Er hat sich darüber beim Vorsitzenden des Schiedsrichterausschusses schriftlich beschwert (zugegeben recht massiv).
Das ist ziemlich sinnlos. Erstens ist die Entscheidung des OSR in dieser Sache endgültig, d.h. es ist kein Protest möglich. Zweitens war die Entscheidung - zumindest nach dem ersten Anschein - korrekt.

Hätte er den Sachverhalt sachlich dem VSRO geschildert, wäre ihm wahrscheinlich ebenso sachlich und ohne jegliche Konsequenzen die Entscheidung des OSR erklärt und begründet worden.

Zitat:
Zitat von Hdd Beitrag anzeigen
Ergebnis: der Spieler wurde für vier Spiele gesperrt.
Sollte sich das so abgespielt haben , dann muss er sich schon etwas mehr als "recht massiv" im Ton vergriffen haben. Der Klassiker "Sind wir hier in der Bundesliga?" reicht da auf jeden Fall nicht aus.
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- Friedrich Dürrenmatt
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  #19  
Alt 14.02.2008, 13:58
Hdd Hdd ist offline
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Zitat:
Zitat von Mouselook Beitrag anzeigen
Sollte sich das so abgespielt haben , dann muss er sich schon etwas mehr als "recht massiv" im Ton vergriffen haben. Der Klassiker "Sind wir hier in der Bundesliga?" reicht da auf jeden Fall nicht aus.
Mir liegt das Schreiben des Spielers (er war selbst Bezirksschiedsrichter; s. u.) vor. Es umfasst ca. drei Seiten und listet u. a. neben dem geschilderten Vorfall (8 mm langer Riss; ich weiß nicht, ob das die Spieleigenschaften wirklich verändert, aber akzeptiere, daß darüber der OSR entscheiden muss) eine Reihe von Ungereimtheiten auf, die an diesem Tag nicht beanstandet wurden. Der Spieler hat gleichzeitig seinen Schiedsrichterausweis zurückgeschickt. Der Schiedsrichterausschuss hat das Schreiben als derart beleidigend eingestuft, daß eine Sperre beantragt und schließlich auch verhängt worden ist.
Gruß Hdd
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  #20  
Alt 14.02.2008, 16:28
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Zitat:
Zitat von Hdd Beitrag anzeigen
Es umfasst ca. drei Seiten und listet u. a. neben dem geschilderten Vorfall (8 mm langer Riss; ich weiß nicht, ob das die Spieleigenschaften wirklich verändert, aber akzeptiere, daß darüber der OSR entscheiden muss) eine Reihe von Ungereimtheiten auf, die an diesem Tag nicht beanstandet wurden.
Wie sagen die Juristen so schön: Es gibt kein Recht im Unrecht! Auch wenn der OSR andere (vielleicht gravierendere oder offensichtlichere - egal!) Mängel nicht beanstandet, sind die beanstandeten Mängel trotzdem abzustellen.

In solchen Fällen hilft es zunächst einmal den OSR auf Probleme aufmerksam zu machen - vielleicht hat er es noch nicht bemerkt. Kommt er OSR diesem Hinweis nicht nach, macht eine Beschwerde durchaus Sinn. Wenn das in einem vernünftigen Ton geschieht, hat man durchaus eine Chance etwas zu bewegen.
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