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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#11
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AW: Ablehnen eines Zählschiedsrichters
Zitat:
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Punktabzug gibt es nicht, höchstens einen "Bonus"punkt für den Gegner. Zitat:
Sicherlich ist es problematisch, denn prinzipiell ist der geprüfte SR (nicht nur) am Tisch die kompetenteste Person und seine Entscheidungen gelten. Andererseits erscheint es mir schwierig, dagegen vorzugehen, falls er sich durch parteiische Entscheidungen oder Inkompetenz hervortut. Mir ist die ursprüngliche Fragestellung noch nicht ausreichend gut beantwortet. Was ist denn nun, wenn z.B. in der Kreisklasse ein Spieler einen anderen SR verlangt, weil er sich ungerecht behandelt fühlt? Hat er das Recht, einen anderen SR zu verlangen? Meine persönliche Meinung: Keine Chance. Sonst kann er ja nach jeder ihm unpässlichen Entscheidung einen anderen SR verlangen, bis keiner mehr zur Verfügung steht*. Verschärft wäre die Situation, wenn der abgelehnte SR auch noch ein geprüfter SR ist, vielleicht sogar der einzige in der Halle. Mit welchem Recht sollte dieser SR abgelehnt werden, denn einen kompetenteren SR gibt es ja in der ganzen Halle nicht? *= In den unteren Ligen zählen ja an einem Tisch die Mannschaftsmitglieder der einen Mannschaft, am anderen Tisch die Mannschaftsmitglieder der anderen Mannschaft. Zwei Spieler sind am Tisch, bleiben vier Spieler der "zugehörigen" Mannschaft übrig, die als ZSR fungieren können. |
#12
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AW: Ablehnen eines Zählschiedsrichters
Aber natürlich hat er das Recht, einen anderen SR zu "verlangen". Ein Spieler kann - überspitzt gesagt - so ziemlich alles verlangen. Die Frage ist nur ob es ihm gewährt wird ... ;-)
Die Entscheidung über den Einsatz liegt (wie bereits in diesem Thread dargelegt wurde) beim OSR. Wenn kein geprüfter OSR in der Halle ist wirds schwierig. Es gibt Verbände, die dann die Aufgaben des OSR auf beide Mannschaftsführer übertragen, dann müssen die sich einig werden, ob der SRaT abgelöst wird. In Verbänden, in denen es keine "Ersatzregelung" für einen OSR gibt, bleibt ggf. nur der förmliche Protest auf dem Spielformular ("Spieler XY hat im Spiel A gegen Z seine Tätigkeit als SRaT nicht unparteiisch erfüllt sondern den Spieler A bevorzugt). Problem ist, dass es schwer nachweisbar sein wird und am Ende Aussage gegen Aussage steht. Ich bezweifle, dass ein Klassenleiter (der über den Protest entscheidet) daraufhin das Spiel wiederholen lässt. Ich würde aber stark annehmen, dass beim nächsten Aufeinandertreffen beider Mannschaften oder evtl. sogar schon beim nächsten Spiel der Mannschaft mit "parteiischem" Schiedsrichter/Spieler auf Initiative des Klassenleiters hin ein geprüfter OSR in der Halle sein wird. |
#13
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AW: Ablehnen eines Zählschiedsrichters
Bei uns (WTTV) wird es so gehandhabt, dass die beiden Mannschaftsführer zusammen die Funktion des OSR übernehmen. Interessant wird es, wenn die sich nicht einigen können. :-)
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