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#11
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Weiss jemand, wie soche Fälle in anderen Verbänden gehandhabt werden?
PS: Ich konnte den Anhang der e-mail von Frau Hoos nicht öffnen, kann das an meiner Word Version (= 97) liegen? Geändert von chris (23.08.2002 um 15:05 Uhr) |
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#12
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Schreiben der Präsidentin
Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,
ich teile Euch mit, daß eine Stellungnahme von mir zum Schreiben der Präsidentin in den nächsten Tagen erfolgen wird. Eine persönliche Anmerkung noch: Es wundert mich, daß Herr Ralph Reglin aus Grünberg das Schreiben der Präsidentin hier veröffentlicht hat. Er hatte mir gleich nach Erhalt meines Briefes per E-Mail mitgeteilt, daß er zu diesem Thema keine weiteren E-Mails mehr erhalten möchte. Insofern ist seine Handlungsweise hier durchaus ambivalent. Mit sportlichem Gruß Oliver Buckolt |
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#13
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Zitat:
--------- Spruch zum Tage: "Der kluge Mann denkt an sich, selbst zuletzt" ----------
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Große Leuchten (Sonnen) brennen schnell und sehr hell, aber meist nicht sehr lange (ein paar mio Jahre). Zum Glück bin ich nur ein kleines Licht |
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#14
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Mit Verfahrenskosten sind da mehr als 500 Euro zusammengekommen.
So lauten zumindest meine Informationen!!! @OliverBuckolt: Ralph könnte es auch gestört haben, dass die Emails über zwei Tage insgesamt 6 mal angekommen sind. Ansonsten finde ich eine Veröffentlichung des Briefes absolut nötig. Nur so kommt eine Diskussion zustande. Und diskussionswürdig ist dieser Brief sicherlich... Geändert von Cheftrainer (23.08.2002 um 23:07 Uhr) |
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#15
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Vielleicht wurdest du ja falsch informiert. 2001 = DM-Zeit. Frag halt nochmal nach. Wir sehn uns nachher?
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Große Leuchten (Sonnen) brennen schnell und sehr hell, aber meist nicht sehr lange (ein paar mio Jahre). Zum Glück bin ich nur ein kleines Licht |
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#16
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Es ist bekannt, dass Plopp Artikel bewusst zurückhält (es gab z.B. viele Leserbriefe zu dem Thema des nicht spielberechtigten Ungarn von Ober-Erlenbach). N. Freudenberger wurde bei einem Turnier darauf angesprochen und sagte, dass der HTTV öfter Briefe zurückhalte und er nichts machen könne. DIe Arbeit, die Freudenberger macht, ist aller Ehren wert, jedoch galube ich, dass er auch in der einen oder anderen Sache Leserbiefe favorisiert bzw. ablehnt.
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#17
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Katze
Vielleicht könnte (Katze) einmal mitteilen, woher er die Erkenntnis hat, dass Plopp "Leserbriefe" zurückhält oder favorisiert. Bis zu einem "Agrement" mit verschiedenen Gremien wurde jeder Leserbrief in Plopp veröffentlicht, mit dem klaren Hinweis, das die Meinung des jeweiligen Schreibers nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wiedergibt. Erst seit den Diskussionen "mit der 11-er-Zählweise" werden Leserbriefe entweder zurück gehalten oder mit den Antworten der Betroffen abgedruckt, sicherlich nicht aber im Interesse der Plopp-Redaktion, ausserdem verstösst genau diese Handlungsweise gegen das Presserecht und das Pressegesetz.
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#18
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RICHTIGSTELLUNG
@Klugscheisser:
Du hattest Recht... Leider ist von mir die Höhe der Strafe falsch wiedergegeben worden. Es scheinen doch "nur" 500 DM gewesen zu sein und nicht 500 Euro. Ansonsten habe ich auch geschrieben, dass der Verein TSC Neuses mehrere Tage vor der Veranstaltung abgesagt hätte. Dies war auch leider nicht 100% korrekt, denn er hatte am Vortag der 1. Veranstaltung abgesagt. In der Sache ändert das aber nichts daran, dass es um die Frage geht ob der Grundsatz "Keine Strafe ohne Verschulden" nicht auch in unserer Satzung Gültigkeit haben sollte. Auch was die angebliche Zensur betrifft, scheint Norbert Freudenberger dies anders in Erinnerung zu haben, als es die Stellungnahme der Präsidentin aussagt. Aber vielleicht liegt die Wahrheit (wie so oft) ja irgendwo dazwischen. Warten wir mal den nächsten Plopp ab, eventuell gibt es dort ja was Neues... @Hugo: Norbert Freudenberger hat mir gegenüber mal bestätigt, dass es Zensur gibt, und dass Sie nicht von ihm ausgehen würde. Vielleicht wäre es hilfreich, wenn Du mal direkt an der Quelle nachfragst (Plopp Redaktion: 06167 / 912028). Geändert von Cheftrainer (26.08.2002 um 10:30 Uhr) |
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#19
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Nochmal zum Thema!!!
Ich habe mal versucht eine Stellungnahme von anderen Verbänden zu bekommen. Da mir der Geschäftsführer (Thomas Walther) des Tischtennisverbandes Württemberg Hohenzollern persönlich gut bekannt ist, habe ich ihn mal gefragt, wie dies in "seinem" Verband gehandhabt wird. Einschränkend möchte ich gleich darauf hinweisen, dass der Geschäftsführer nur seine persönliche Meinung geäußert hat. Wie die Sportgerichte dies handhaben würden, wird dort derzeit geprüft, eine offizielle Aussage zur "Verbandsmeinung" wird es wohl Anfang nächster Woche geben. Unabhängig davon hat mir Thomas Walther mitgeteilt, dass er persönlich der Auffassung ist, dass es beim TTVWH nicht bestraft worden wäre. Ihm ist auch kein derartiger Fall bekannt. Aber nach seinem Rechtsempfinden würde ein Nichtantreten unter den geschilderten Umständen keine Strafe nach sich ziehen (Absage vor der Veranstaltung, Vorlage von Attesten). Einschränkend hat er mich aber darauf hingewiesen, dass er kein Jurist sei, und dass es beim TTVWH gerade geprüft wird, wie ein solcher Fall dort gehandhabt werden würde!!! Geändert von Cheftrainer (26.08.2002 um 10:27 Uhr) |
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#20
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Stellungnahme zum Schreiben der Präsidentin vom 22.08.2002
Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden, eigentlich wollte ich zum o. g. Schreiben keine Stellungnahme mehr abgeben, da ich in dieser Angelegenheit mit der Präsidentin schon einige Schreiben gewechselt hatte. Da die Präsidentin jedoch in ihrem Schreiben wesentliche Punkte nicht richtig darstellt und wichtige Fakten verschweigt, sehe ich mich gezwungen, kurz Stellung zu beziehen. - Der Schriftwechsel mit der Präsidentin bezog sich ausschließlich auf die Frage, weshalb mein Offener Brief nicht in der Verbandszeitschrift "Plopp" veröffentlicht wurde. Verschwiegen hat die Präsidentin, daß es am 03.08.2002 einen Beschluß des Präsidiums gab, der dem Ressortleiter Medien Norbert Freudenberger die Veröffentlichung meines Briefes nur mit Genehmigung eines Präsidiumsmitglieds vorschrieb; diese Genehmigung ist nicht erfolgt (E-Mail von Karl-Heinz Schäfer vom 03.08.2002). Hat die Präsidentin diesen Beschluß schon vergessen oder hat hier der Geschäftsführer Karl-Heinz Schäfer eigenmächtig gehandelt? - Hingegen hat das Präsidium aber die Veröffentlichung des Urteils der Revisionskammer, in dem andere ehrenamtliche Mitarbeiter diskreditiert und der schlechten Arbeitsweise bezichtigt wurden, genehmigt ("Plopp", Ausgabe 02/02, Seite 4). Eine Erwiderung nach Abschluß des Verfahrens wurde mir verwehrt. Offenbar zählt der Grundsatz "Gleiches Recht für alle" im Verband jedoch nicht. - Die Präsidentin hat mir erst am 29.07.2002 ein Gespräch für den 03.08.2002 angeboten. Da ich mich zu diesem Zeitpunkt aufgrund einer Kurzreise nicht in Hessen befand, konnte ich diesen Termin nicht wahrnehmen, habe ihn unverzüglich abgesagt und um einen neuen Termin in der Geschäftsstelle gebeten. Nachdem ich daraufhin nochmals schriftlich nachfragte, bot mir die Präsidentin einen Termin Ende Januar 2003 in Limburg an. Ich bin sehr darüber verwundert, daß die Präsidentin bis zu diesem Zeitpunkt nicht ein einziges Mal in der Geschäftsstelle anzutreffen ist, hat sie doch die Verantwortung für die Vorgänge in der Geschäftsstelle zu tragen. - Der Vorsitzende des Verbandsrechtsausschusses, Herr Rainer Lange, hat mir schriftlich mitgeteilt, daß er in der Sachfrage meiner Meinung ist. - Zum Verfahren verschweigt die Präsidentin weiterhin, daß es noch mehrere Gnadenverfahren des betroffenen Vereins gab, die sich bis Juni 2002 hinzogen und die die Präsidentin alle abgelehnt hat. Der Verband hat dem Verein während der Verfahren eine Kiste Bälle angeboten. Was sollte damit erreicht werden? - Die Berufungskammer hat das Urteil des Verbandsrechtsausschusses, das insgesamt sieben Seiten enthielt, in wenigen Sätzen mit der Begründung aufgehoben, Rechtsorgane des HTTV dürften keine übergeordneten juristischen Grundsätze berücksichtigen. Dabei hat die Berufungskammer sogar vergessen, den betroffenen Verein an dem Verfahren zu beteiligen und ihm rechtliches Gehör zu gewähren: Der Verein hatte erst mit Zusendung des Urteils Kenntnis vom Berufungsverfahren erhalten. - Entgegen der Darstellung der Präsidentin haben verschiedene HTTV-Funktionäre nicht die Härte der Strafe erkannt. So hat etwa der Jugendwart des HTTV, Herr Klaus Göller, mit allen Mitteln die Bestrafung des Vereins vehement gefordert und durchsetzen wollen (siehe Einlegung der Berufung bei der Berufungskammer durch Herrn Göller). Weitere Darstellungen würden den Rahmen der Stellungnahme sprengen. Zu den Rechtsfragen und den Rechtsauffassungen, die die Präsidentin äußert, möchte ich dennoch kurz Stellung nehmen, da sie in wesentlichem Umfang verfehlt sind. - Die rechtlichen Ausführungen, die die Präsidentin zur Sachfrage vornimmt, sind nicht brauchbar. Ihre Rechtsausführungen stellen eine unsystematische Aneinanderreihung von Klauseln aus Ordnungen dar; die von ihr gezogenen Folgerungen sind nicht schlüssig und widersprüchlich. Die Präsidentin vermischt die Wettspielordnung (WSO) mit der Strafordnung (StO). Beide zielen auf unterschiedliche Rechtsfolgen ab, die Wettspielordnung u. a. auf Spielverlegungen bzw. Neuansetzungen und die Strafordnung auf die Verhängung von (Ordnungs)Strafen. Nur die letztere Rechtsfolge ist Gegenstand der Diskussion. Somit sind die Ausführungen der Präsidentin zur WSO überflüssig. Ich bin gerne bereit, über die Thematik einen Vortrag mit anschließender rechtlicher Diskussionsrunde durchzuführen, falls dies gewünscht wird. - Als Rechtswissenschaftler geben mir die weiteren grundsätzlichen rechtlichen Ausführungen der Präsidentin Anlaß zur Sorge. Sie vertritt die Auffassung, die Satzung und die Ordnungen des HTTV seien alleinige Grundlage für die Rechtsprechung, somit spielten höherrangige Rechtsprinzipen - etwa elementare Verfassungsgrundsätze - keine Rolle im HTTV. Diese Sichtweise ist nicht nur fehlerhaft, sondern dürfte für die Vereine unerträglich sein, da sie - wenn nach der Auffassung der Präsidentin im Verband gehandelt wird - weitgehend der Willkür des Verbandes ausgesetzt sind. Die Präsidentin muß sich im klaren darüber werden, daß das Sportstrafverfahren kein Willkürverfahren ist, sondern mit sportspezifischen Modifikationen ebenso wie ein staatliches Strafverfahren von rechtsstaatlichen Grundsätzen beherrscht wird. - Dies akzeptieren offenbar auch Mitglieder des HTTV-Vorstandes nicht: Es liegen mir Schreiben vor, in denen von Vorstandsmitgliedern behauptet wird, das Rechtsstaatsprinzip und weitere wesentliche Grundsätze unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung würden im HTTV nicht gelten. - Kaum mehr zu steigern ist die Aussage der Präsidentin, ich hätte "außerhalb jedweder demokratischer Gepflogenheiten" gehandelt. In diesem Zusammenhang ist der Präsidentin wohl entgangen, daß wir in der Bundesrepublik Deutschland ein Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) haben, das ein elementares Kommuni-kationsgrundrecht in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung darstellt. Da in diesem Zusammenhang und auch im Zusammenhang mit der Herausgabe der Zeitschrift "TT-Aktuell" durch das Präsidium erhebliche Unruhen, Empörungen und Proteste in unserem Verband entstanden sind sowie das Vertrauen der Mitglieder in die Führung des Verbandes in Zweifel gestellt ist, habe ich beim Vorstand einen Antrag auf Einberufung eines außerordentlichen Verbandstages gestellt. Der Vorstand möge nun in Verantwortung für die Interessen aller im Verband entscheiden, ob er einen solchen außerordentlichen Verbandstag einberuft und sich den Problemen stellt, oder ob bei den Mitgliedern der Eindruck entstehen soll, Kritik und Probleme würden verschwiegen und vertuscht werden. Daher halte ich es für sinnvoll, wenn wir alle mit Interesse die Entscheidung des Vorstands zunächst abwarten. Mit sportlichem Gruß Oliver Buckolt Beisitzer im Verbandsrechtsausschuß Geändert von OliverBuckolt (26.08.2002 um 13:54 Uhr) |
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