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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #11  
Alt 01.05.2009, 09:06
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AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?

Dazu ist noch anzumerken, das dieses Feiertagsgesetz anscheinend in allen Bundesländern unterschiedlich geregelt ist.

Auch können die Bezirksregierungen wohl Ausnahmen erlassen, die dann natürlich auch im TV zu sehen sind.

Desweiteren darf man natürlich auch beim Training an dem Tag niemand stören zb wenn man den Fußballplatz neben der Kirche hat oder sonstige lärmintensiven Sportarten betreibt dürffte man auch beim Training Probleme bekommen. Wenn man natürlich durch den Wald läuft oder radelt oder im keller Billiard spielt ist das was anderes....

Auch ist man evtl auch abhängig von den Sporthallen die ja städtisch sein können. Auch dann hat man evtl nen Problem in die Halle zu kommen.

Zur Ausgangsfrage 1. Mai ist aber zu sagen das dieser Tag nur mit einer sehr geringen Einschränkung belegt ist. Also offizielle Wettkämpfe im TT dürften da kein problem sein. Training erst recht nicht
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #12  
Alt 01.05.2009, 09:15
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AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?

Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
. Trainieren darfst du immer, solange du nicht andere dabei störst. Die Regelungen zum Feiertag sind auch nicht auf den Sport ausgerichtet sondern auf öffentliche Veranstaltungen (Beispiel Tanz) oder eben auf ein eine erhöhtes Gebot der Ruhe.
Trainieren ist ja auch so eine Sache. Bei uns sind die Sporthallen an diesen Tagen gesperrt, insofern ist kein Training möglich. Ansonsten hast Du natürlich Recht.
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  #13  
Alt 01.05.2009, 09:18
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AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?

Es ging doch eigentlich ob die Frage ob sportliche Betätigung (insbesondere Tischtennis) am ersten Mai an irgend einem anderen Feiertag verboten ist. Die Antwort darauf ist schlich und ohne umschweife: NEIN.

Selbstverständlich muss ich mich bei der Ausübung meines Sportes an Gesetze halten. Ich darf also genauso wenig Ruhestörung betreiben, wie ich auf der Autobahn joggen darf. Der Wunsch TT zu spielen berechtigt mich auch nicht in eine Turnhalle widerrechtlich einzudringen. Aber um diese Fragen gings hier eigentlich nicht oder?
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  #14  
Alt 01.05.2009, 09:41
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AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?

Generell ist es nicht verboten richtig. Aber es gibt eben gesetzliche Einschränkungen. Und die wollte ich eben aufzeigen.

Denke so war die Frage auch gemeint oder zumindest sollte man bei dem komplexen Thema nicht einfach mit einem ja oder nein antworten weil dann daraus entsprechend falsche Schlüsse gezogen werden.

Entsprechendes Beispiel wäre, wenn einer fragt: Ist Frischkleben eigentlich verboten und jemand würde antworten nein. Da hätte er auch völlig recht mit (wenn er es allgemein betrachtet) Nur könnte jemand daraus schließen dass es ohne Einschränkungen erlaubt ist. Auch die Antwort ja wäre hier richtig oder falsch wie man es sehen will..
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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Geändert von Fastest115 (01.05.2009 um 09:43 Uhr)
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  #15  
Alt 01.05.2009, 10:18
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AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?

In NRW sind Sportveranstaltungen an folgenden gesetzlichen Feiertagen untersagt (1. Mai :Verbot von Sport usw., wenn Gottesdienst unmittelbar gestört)

http://www.nwjv.de/termine/feiertag.htm
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  #16  
Alt 01.05.2009, 10:20
mithardemb mithardemb ist gerade online
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AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Generell ist es nicht verboten richtig. Aber es gibt eben gesetzliche Einschränkungen. Und die wollte ich eben aufzeigen.

Denke so war die Frage auch gemeint oder zumindest sollte man bei dem komplexen Thema nicht einfach mit einem ja oder nein antworten weil dann daraus entsprechend falsche Schlüsse gezogen werden.

Entsprechendes Beispiel wäre, wenn einer fragt: Ist Frischkleben eigentlich verboten und jemand würde antworten nein. Da hätte er auch völlig recht mit (wenn er es allgemein betrachtet) Nur könnte jemand daraus schließen dass es ohne Einschränkungen erlaubt ist. Auch die Antwort ja wäre hier richtig oder falsch wie man es sehen will..
Die Frage war nicht komplex, aber die Antworten. Das lag daran, dass sie eben nicht auf die Frage bezogen waren.

Es ging bei der Frage eindeutig um das Training und nicht um die Organisation einer Veranstaltung. Es ging bei der Frage nicht darum dass evtl. keine Halle verfügbar ist und es war auch nicht die Rede davon, dass das Training andere stören würde. Die Frage war recht simpel, es ging darum ob man grundsätzlich am Feiertag Sport treiben darf.

Wenn wir jetzt alle Umstände die dieses Recht einschränken Aufführen wollten, dann gibt das ein Band mit 1000 Seiten oder mehr.
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  #17  
Alt 01.05.2009, 10:28
mithardemb mithardemb ist gerade online
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AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?

Zitat:
Zitat von KÖNIGSBLAU04 Beitrag anzeigen
In NRW sind Sportveranstaltungen an folgenden gesetzlichen Feiertagen untersagt (1. Mai :Verbot von Sport usw., wenn Gottesdienst unmittelbar gestört)

http://www.nwjv.de/termine/feiertag.htm
Das Wort "Sportverbot" liest man auf der Seite. Das kommt dabei raus, wenn ein Sportverband einen Gesetzestext "zitiert".

Schau mal im Feiertagsgesetz von NRW nach. Da ist nie von "Sportverbot" sondern immer vom Verbot von "Sportveranstaltungen" die Rede.

Edit:
Im Feiertagsgesetz von NRW steht auch drin, dass man während der Hauptzeiten des Gottesdienstes zu Sonn- und Feiertagen keine öffentliche Veranstaltung unter freiem Himmel abhalten darf. Wenn jemand fragt, ob er in NRW sonntags morgens überhaupt das Haus verlassen darf, dann müsste man ihn mit ähnlicher Konsequenz darauf hinweisen.

Geändert von mithardemb (01.05.2009 um 10:50 Uhr)
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  #18  
Alt 01.05.2009, 10:54
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AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?

Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Das Wort "Sportverbot" liest man auf der Seite. Das kommt dabei raus, wenn ein Sportverband einen Gesetzestext "zitiert".

Schau mal im Feiertagsgesetz von NRW nach. Da ist nie von "Sportverbot" sondern immer vom Verbot von "Sportveranstaltungen" die Rede.

Edit:
Im Feiertagsgesetz von NRW steht auch drin, dass man während der Hauptzeiten des Gottesdienstes zu Sonn- und Feiertagen keine öffentliche Veranstaltung unter freiem Himmel abhalten darf. Wenn jemand fragt, ob er in NRW sonntags morgens überhaupt das Haus verlassen darf, dann müsste man ihn mit ähnlicher Konsequenz darauf hinweisen.

Hast ja Recht

Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 1989

......
§ 5

Verbotene Veranstaltungen

(1) An Sonn- und Feiertagen sind während der Hauptzeit des Gottesdienstes verboten:
a) öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und öffentliche Auf- und Umzüge, die nicht mit dem Gottesdienst zusammenhängen,
b) alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, bei denen nicht ein höheres Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung vorliegt,
c) öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen, soweit hierdurch der Gottesdienst unmittelbar gestört wird,
d) größere sportliche Veranstaltungen und solche, durch die der Gottesdienst unmittelbar gestört wird.

Dieses Verbot gilt unbeschadet der Regelung in § 6 für den 17. Juni nicht, wenn dieser Tag auf einen Wochentag fällt. Es gilt ferner nicht für gewerkschaftliche Veranstaltungen am 1. Mai. Als Hauptzeit des Gottesdienstes gilt die Zeit von 6 bis 11 Uhr. Die örtliche Ordnungsbehörde kann im Einvernehmen mit den Kirchen festlegen, daß diese Zeit bereits vor 11 Uhr endet.


....
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  #19  
Alt 01.05.2009, 11:22
mithardemb mithardemb ist gerade online
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AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?

Zitat:
Zitat von KÖNIGSBLAU04 Beitrag anzeigen
Hast ja Recht
Du hattest auch Recht. Auf der Seite des Judoverbandes steht das ja tatsächlich so drin. Ich hatte mich am Anfang dieses Threads noch gewundert wie man überhaupt auf die Idee eines "Sportverbotes" kommen könnte. So langsam verstehe ich das.
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  #20  
Alt 03.05.2009, 11:23
Noppenklopper Noppenklopper ist offline
Rückhandmonster
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AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Sportverbot war auch im Sinne von offiziellen Veranstaltungen/Wettkämpfen gemeint. Dazu gibt es ein feiertagsgesetz. Hier die Einschränkungen.

1. Januar Verbot von Sport usw., wenn Gottesdienst unmittelbar gestört
Karfreitag allgem. ganztägiges Sportverbot
Ostermontag Verbot von Sport usw., wenn Gottesdienst unmittelbar gestört
1. Mai Verbot von Sport usw., wenn Gottesdienst unmittelbar gestört
Christi Himmelfahrt Verbot von Sport usw., wenn Gottesdienst unmittelbar gestört
Pfingstmontag Verbot von Sport usw., wenn Gottesdienst unmittelbar gestört
Fronleichnam Verbot von Sport usw., wenn Gottesdienst unmittelbar gestört
3. Oktober Verbot von Sport usw., wenn Gottesdienst unmittelbar gestört (nur wenn der 3.10. auf Sonntag fällt)
Allerheiligen Sportverbot von 5.00 - 18.00 Uhr
Volkstrauertag Sportverbot von 5.00 - 13.00 Uhr
Totensonntag Sportverbot von 5.00 - 18.00 Uhr
Weihnachten Verbot von Sport usw., wenn Gottesdienst unmittelbar gestört
Ist allerdings meines Wissens von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, da es ja auch teilweise unterschiedliche Feiertage gibt. Grundsätzlich gilt: Alle Feiertage, die etwas mit Tod oder Trauer zu tun haben, unterliegen einem Verbot für öffentliche Veranstaltungen, die nicht dem besinnlichen Charakter des Feiertages Rechnung tragen.
__________________
Rheinhessen - ein sympathisches Stück Rhein-Main
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