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Bezirk Oberfranken präsentiert von ML SPORTING TT-Onlineshop

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  #11  
Alt 02.06.2009, 22:52
Superligue Superligue ist offline
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Superligue ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?

und was is jetzt des urteil?
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  #12  
Alt 02.06.2009, 23:13
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SiegenburgTT SiegenburgTT ist offline
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SiegenburgTT ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?

Ich kann nur von unserem Verein ausgehen. Dort werden die Mitgliedsbeiträge nicht zum 1.1., sondern später erhoben, so viel ich weiß.
Also kann es doch sein, dass die Mitgliedschaft noch für die RR bestand (der Spieler hatte ja den Vereinsbeitrag schon bezahlt) und die Kündigung erst zum neuen Vereinsjahr wirksam wird, was u.U. erst viel später im Jahr, sogar nach Beendigung der RR sein kann !?
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  #13  
Alt 03.06.2009, 06:16
Wolfgang Döring Wolfgang Döring ist offline
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Wolfgang Döring ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?

Guten Morgen,

danke für die in dieser kurzen Zeit nicht unbedingt erwartete Anzahl an Reaktionen. Am ehesten trifft es "Fasttest". Werde einen detaillierten, chronologischen Ablauf des Ganzen hier noch reinstellen.
Ihr werdet euch wundern, was alles möglich ist. Ein in diesem "Fall" involvierter TT-Kollege, der hier bei uns als Spielleiter einer Kreisliga tätig ist, hat mir gesagt, dass er das Ganze sowas von unglaublich und nicht nachwollziehbar hält, da es seiner Meinung nach eigentlich Betrug am Sport ist, dass er am liebsten den ganzen Krempel hinschmeißen wolle.
Muss "leider" in die Arbeit. Werde aber in den nächsten Tagen alle beleg- und beweisbaren Fakten, inklusive Auszüge eines Presseberichts, hier reinstellen.
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  #14  
Alt 03.06.2009, 11:03
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Fastest115 Fastest115 ist gerade online
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Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)
AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?

Zitat:
Zitat von SiegenburgTT Beitrag anzeigen
Ich kann nur von unserem Verein ausgehen. Dort werden die Mitgliedsbeiträge nicht zum 1.1., sondern später erhoben, so viel ich weiß.
Also kann es doch sein, dass die Mitgliedschaft noch für die RR bestand (der Spieler hatte ja den Vereinsbeitrag schon bezahlt) und die Kündigung erst zum neuen Vereinsjahr wirksam wird, was u.U. erst viel später im Jahr, sogar nach Beendigung der RR sein kann !?
Das kann natürlich sein. Aber 2 Punkte sprechen hier dagegen:

1. Der Spieler hat vor dem 1.1. gekündigt und der Verein die Kündigung angenommen. Folglich ist ein von beiden Seiten gültiges Rechtsgeschäft zustande gekommen. Egal wie die Fristen in der Satzung aussehen. Das war eine eben eine ausserordentliche Kündigung die möglich ist wenn beide zustimmen

2. Der Spieler wurde nicht mehr beim BLSV gemeldet, weil er kein Mitglied mehr war oder warum auch immer. Und dieses bewußt. Fazit: Ohne diese Meldung (selbst wenn er noch Mitglied gewesen wäre) besteht keine Spielberechtigung mehr, weil diese Meldung beim BLSV Voraussetzung ist.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #15  
Alt 03.06.2009, 11:27
Wolfgang Döring Wolfgang Döring ist offline
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Wolfgang Döring ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?

@ Fastet

Egal wie die Fristen in der Satzung aussehen. Das war eben eine ausserordentliche Kündigung die möglich ist wenn beide zustimmen

Ok, den Aspekt der außerordentlichen Kündigung haben wir bis jetzt noch nicht beachtet. Weiß auch nicht, ob sowas rechtens bzw. mit der Satzung des Vereins konform sein kann.
Fakt ist allerdings, dass laut Satzung des betroffenen Vereins der Spieler mit seiner Kündigung um ca. 14 Tage zu spät war. Er hätte spätestens am 1.12. kündigen müssen, dann wäre er am 1.1.2009 definitv kein Mitglied mehr gewesen.
Zum Thema "Willenserklärung" des Spielers zu einem späteren Zeitpunkt mehr. Ich denke, dass man diesen Punkt nicht ganz außer Acht lassen sollte.
Man stelle sich mal vor, jeder Verein bzw. Abteilung kann in Zukunft jedes x-beliebiges Vereinsmitglied, egal ob von ihm gewünscht oder nicht, in die Rangsliste aufstellen. Derjenige muss doch egtl. nicht mal Tischtennis spielen können. Hauptsache es ist noch am Leben. Wie´s in der Rückrunde bzw. der neuen Serie aussieht (a und b-Regelung) steht doch wieder auf einen anderen Blatt. Irgendwie geil, find ich.
Leute die in anderen Sportarten wirken, finden´s absolut lächerlich, wie sich hier unser Tischtennissport präsentiert.
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  #16  
Alt 03.06.2009, 11:38
mmm mmm ist offline
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mmm ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?

IMHO, der BLSV ist völlig unabhängig vom ByTTV. Ob ein Tischtennis-Spieler im BLSV gemeldet ist, ist daher für Spielleiter gar nicht überprüfbar (es sei denn er hat gute Kontakte zu BLSV-Verantwortlichen).

Voraussetzung für eine Spielberechtigung im ByTTV (im BLSV gibts das gar nicht) ist die Mitgliedschaft in einem Verein, der im ByTTV gemeldet ist. Der Sportverein muß jedes Mitglied beim BLSV melden.

Mir ist es z. B. auch schon passiert, daß ich Karteileichen noch als Spielberechtigte (man denkt ja, im Notfall könnte man noch auf den Spieler zurückgreifen) auf der Liste hatte, obwohl der betreffende Spieler in der Zwischenzeit schon länger nicht mehr im Verein war (damals wurden die Mitgliedschaften vom Hauptverein etwas lax an die Abteilungen kommuniziert).

Gemerkt hat dies im ByTTV aber niemand (der Spieler wurde aber auch nicht eingesetzt oder als Strohmann auf der RL geführt).
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  #17  
Alt 03.06.2009, 11:52
24b 24b ist offline
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24b ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?

Geht zwar jetzt etwas vom Thema weg, aber wer an welcher Stelle auf der Rangliste eines Vereins steht bzw. dort auch genehmigt wird, das entscheidet doch zuerst der Kreis/Bezirk. Also ist es m.E. gar net möglich, irgendein im Verein gemeldetes Mitglied an z.B. Nr. 6 oder 7 zu setzen, wenn der noch nie TT gespielt hat.
Ganz hinten in der Rangliste kann man selbstverständlich jeden aufstellen, aber nie weiter vorne.
Die Argumentation, dadurch nen Platzhalter für eine halbe Saison zu haben, ist deswegen soweit ich das beurteilen kann vollkommen fern der Realität.
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  #18  
Alt 03.06.2009, 12:11
mmm mmm ist offline
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mmm ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?

Zitat:
Zitat von 24b Beitrag anzeigen
Geht zwar jetzt etwas vom Thema weg, aber wer an welcher Stelle auf der Rangliste eines Vereins steht bzw. dort auch genehmigt wird, das entscheidet doch zuerst der Kreis/Bezirk. Also ist es m.E. gar net möglich, irgendein im Verein gemeldetes Mitglied an z.B. Nr. 6 oder 7 zu setzen, wenn der noch nie TT gespielt hat.
Ganz hinten in der Rangliste kann man selbstverständlich jeden aufstellen, aber nie weiter vorne.
Die Argumentation, dadurch nen Platzhalter für eine halbe Saison zu haben, ist deswegen soweit ich das beurteilen kann vollkommen fern der Realität.
Natürlich kann man jemanden, der noch nie TT gespielt hat, weit vorne aufstellen, wenn er laut Aussage des Vereins die Spielstärke dazu hat. Sollte das nicht der Fall sein, muß der Spielleiter laut Regelwerk nach der Hinrunde (aber nicht früher!) entsprechende Korrekturen an der RL vornehmen.

Theoretisch könnte man auch 6 Strohmänner an 1-6 aufstellen, die tatsächlichen besten 6 in der zweiten Mannschaft einsetzen, um die Punkte gegen den Abstieg einzufahren, und in der Rückrunde nach korrigierter RL das gleiche dann mit der 1. Mannschaft machen.
Ist laut Regelwerk nicht verboten!
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  #19  
Alt 03.06.2009, 12:28
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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?

Zitat:
Zitat von Wolfgang Döring Beitrag anzeigen
..... (eine Meldung beim BLSV ist
u. a. eine Voraussetzung für die Erteilung einer Spielberechtigung - WO B2 1 a- und demnach dem Verein ja auch Kosten spart), .
Aus dem Eröffnungspost. Kenne die WO in Bayern nicht genau aber hier steht doch eindeutig, dass es entscheidend ist ob der jenige beim BLSV gemeldet ist oder nicht weil es Voraussetzung für eine Spielberechtigung ist.

@mmm
Du sagst es ja selber. Jedes Mitglied muß beim BLSV gemeldet werden. Ist er kein Mitglied wird er nicht gemeldet und umgekehrt. Er ist kein Mitglied und nicht im BLSV gemeldet ->keine Spielberechtigung möglich
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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Geändert von Fastest115 (03.06.2009 um 12:31 Uhr)
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  #20  
Alt 03.06.2009, 12:42
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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?

Zitat:
Zitat von mmm Beitrag anzeigen
Natürlich kann man jemanden, der noch nie TT gespielt hat, weit vorne aufstellen, wenn er laut Aussage des Vereins die Spielstärke dazu hat. Sollte das nicht der Fall sein, muß der Spielleiter laut Regelwerk nach der Hinrunde (aber nicht früher!) entsprechende Korrekturen an der RL vornehmen.

Theoretisch könnte man auch 6 Strohmänner an 1-6 aufstellen, die tatsächlichen besten 6 in der zweiten Mannschaft einsetzen, um die Punkte gegen den Abstieg einzufahren, und in der Rückrunde nach korrigierter RL das gleiche dann mit der 1. Mannschaft machen.
Ist laut Regelwerk nicht verboten!
Stimmt so nicht ganz. Die entsprechenden Gremien prüfen das und wenn kein Nachweis vorliegt, dass die betreffende Person irgendwo schon mal TT gespielt hat (und ggf. eine Bilanz oder ein Spielstärkennachweis verfügbar ist), wird es in der Regel nicht genehmigt, so einen Spieler weit vorne aufzustellen.

Der Verein ist da in der Bringschuld. Eine Aussage, dass der Spieler gut sei, reicht in so einem Fall nicht.

Natürlich gibt es mal den Fall dass da einer aus Hinterchina oder Usbekistan kommt und die Spielstärke tatsächlich nicht überprüfbar ist. In diesem Fall kann theoretisch tatsächlich mal eine Falscheinstufung passieren (die zur RR korrigiert wird). So ein Fall ist aber extrem selten.

@ Wolfgang Döring:

Was ist nicht gut finde, ist, hier eine Diskussion loszutreten, und dann später scheibchenweise noch Hintergrundinfos rauszurücken:
Zitat:
Fakt ist allerdings, dass laut Satzung des betroffenen Vereins der Spieler mit seiner Kündigung um ca. 14 Tage zu spät war. Er hätte spätestens am 1.12. kündigen müssen, dann wäre er am 1.1.2009 definitv kein Mitglied mehr gewesen.
.
Wenn, dann bitte alle Fakten auf den Tisch, sonst ist so eine Diskussion unsinnig. Diese weitere Info bestärkt mich übrigens zudem in dem Gefühl, dass das Ganze so richtig gelaufen ist (nach den Statuten). Wenn man damit nicht einverstanden ist, muss man erst mal die Statuten ändern.

Und noch was zum Thema Information: Die WO B 2.1.a besagt folgendes:
Zitat:
Am Spielbetrieb des BTTV darf nur teilnehmen, wer Mitglied eines dem Bayerischen Landessport-Verband e.V. (BLSV) angeschlossenen Vereins ist.
Da steht nicht drin, dass der Spieler BLSV-Mitglied sein muss. Der Verein muss es sein !
Ein kleiner, aber entscheidender Unterschied ! Und wenn die Kündigung zu spät war, war er auch noch Vereinsmitglied, also spielberechtigt !

Entscheidender ist die WO B 1.2.:
Zitat:
Voraussetzung für die Erteilung der Spielberechtigung ist die Mitgliedschaft des Spielers in diesem Verein.
=> wobei das kein Widerspruch zu oben ist.

Kurzfassung: Zu spät gekündigt, kein Vereinswechsel, also rechtens, ihn auf der RL zu belassen.

PS. Der Verein hat ja übrigens für den Spieler schon für die ganze Saison beim BTTV Beitrag bezahlt:

Zitat:
Spielerbeiträge für Spielberechtigungen werden auf der Jahresrechnung in Rechnung
gestellt, außer die Löschung der Spielberechtigung wird vor dem 15. September
des Vorjahres beantragt.
__________________
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Geändert von SiegenburgTT (03.06.2009 um 12:53 Uhr)
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