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Bezirk Oberfranken präsentiert von ML SPORTING TT-Onlineshop |
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Themen-Optionen |
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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?
und was is jetzt des urteil?
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#12
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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?
Ich kann nur von unserem Verein ausgehen. Dort werden die Mitgliedsbeiträge nicht zum 1.1., sondern später erhoben, so viel ich weiß.
Also kann es doch sein, dass die Mitgliedschaft noch für die RR bestand (der Spieler hatte ja den Vereinsbeitrag schon bezahlt) und die Kündigung erst zum neuen Vereinsjahr wirksam wird, was u.U. erst viel später im Jahr, sogar nach Beendigung der RR sein kann !?
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www.tt-siegenburg.de |
#13
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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?
Guten Morgen,
danke für die in dieser kurzen Zeit nicht unbedingt erwartete Anzahl an Reaktionen. Am ehesten trifft es "Fasttest". Werde einen detaillierten, chronologischen Ablauf des Ganzen hier noch reinstellen. Ihr werdet euch wundern, was alles möglich ist. Ein in diesem "Fall" involvierter TT-Kollege, der hier bei uns als Spielleiter einer Kreisliga tätig ist, hat mir gesagt, dass er das Ganze sowas von unglaublich und nicht nachwollziehbar hält, da es seiner Meinung nach eigentlich Betrug am Sport ist, dass er am liebsten den ganzen Krempel hinschmeißen wolle. Muss "leider" in die Arbeit. Werde aber in den nächsten Tagen alle beleg- und beweisbaren Fakten, inklusive Auszüge eines Presseberichts, hier reinstellen. |
#14
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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?
Zitat:
1. Der Spieler hat vor dem 1.1. gekündigt und der Verein die Kündigung angenommen. Folglich ist ein von beiden Seiten gültiges Rechtsgeschäft zustande gekommen. Egal wie die Fristen in der Satzung aussehen. Das war eine eben eine ausserordentliche Kündigung die möglich ist wenn beide zustimmen 2. Der Spieler wurde nicht mehr beim BLSV gemeldet, weil er kein Mitglied mehr war oder warum auch immer. Und dieses bewußt. Fazit: Ohne diese Meldung (selbst wenn er noch Mitglied gewesen wäre) besteht keine Spielberechtigung mehr, weil diese Meldung beim BLSV Voraussetzung ist.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#15
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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?
@ Fastet
Egal wie die Fristen in der Satzung aussehen. Das war eben eine ausserordentliche Kündigung die möglich ist wenn beide zustimmen Ok, den Aspekt der außerordentlichen Kündigung haben wir bis jetzt noch nicht beachtet. Weiß auch nicht, ob sowas rechtens bzw. mit der Satzung des Vereins konform sein kann. Fakt ist allerdings, dass laut Satzung des betroffenen Vereins der Spieler mit seiner Kündigung um ca. 14 Tage zu spät war. Er hätte spätestens am 1.12. kündigen müssen, dann wäre er am 1.1.2009 definitv kein Mitglied mehr gewesen. Zum Thema "Willenserklärung" des Spielers zu einem späteren Zeitpunkt mehr. Ich denke, dass man diesen Punkt nicht ganz außer Acht lassen sollte. Man stelle sich mal vor, jeder Verein bzw. Abteilung kann in Zukunft jedes x-beliebiges Vereinsmitglied, egal ob von ihm gewünscht oder nicht, in die Rangsliste aufstellen. Derjenige muss doch egtl. nicht mal Tischtennis spielen können. Hauptsache es ist noch am Leben. Wie´s in der Rückrunde bzw. der neuen Serie aussieht (a und b-Regelung) steht doch wieder auf einen anderen Blatt. Irgendwie geil, find ich. Leute die in anderen Sportarten wirken, finden´s absolut lächerlich, wie sich hier unser Tischtennissport präsentiert. |
#16
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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?
IMHO, der BLSV ist völlig unabhängig vom ByTTV. Ob ein Tischtennis-Spieler im BLSV gemeldet ist, ist daher für Spielleiter gar nicht überprüfbar (es sei denn er hat gute Kontakte zu BLSV-Verantwortlichen).
Voraussetzung für eine Spielberechtigung im ByTTV (im BLSV gibts das gar nicht) ist die Mitgliedschaft in einem Verein, der im ByTTV gemeldet ist. Der Sportverein muß jedes Mitglied beim BLSV melden. Mir ist es z. B. auch schon passiert, daß ich Karteileichen noch als Spielberechtigte (man denkt ja, im Notfall könnte man noch auf den Spieler zurückgreifen) auf der Liste hatte, obwohl der betreffende Spieler in der Zwischenzeit schon länger nicht mehr im Verein war (damals wurden die Mitgliedschaften vom Hauptverein etwas lax an die Abteilungen kommuniziert). Gemerkt hat dies im ByTTV aber niemand (der Spieler wurde aber auch nicht eingesetzt oder als Strohmann auf der RL geführt). |
#17
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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?
Geht zwar jetzt etwas vom Thema weg, aber wer an welcher Stelle auf der Rangliste eines Vereins steht bzw. dort auch genehmigt wird, das entscheidet doch zuerst der Kreis/Bezirk. Also ist es m.E. gar net möglich, irgendein im Verein gemeldetes Mitglied an z.B. Nr. 6 oder 7 zu setzen, wenn der noch nie TT gespielt hat.
Ganz hinten in der Rangliste kann man selbstverständlich jeden aufstellen, aber nie weiter vorne. Die Argumentation, dadurch nen Platzhalter für eine halbe Saison zu haben, ist deswegen soweit ich das beurteilen kann vollkommen fern der Realität. |
#18
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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?
Zitat:
Theoretisch könnte man auch 6 Strohmänner an 1-6 aufstellen, die tatsächlichen besten 6 in der zweiten Mannschaft einsetzen, um die Punkte gegen den Abstieg einzufahren, und in der Rückrunde nach korrigierter RL das gleiche dann mit der 1. Mannschaft machen. Ist laut Regelwerk nicht verboten! |
#19
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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?
Zitat:
@mmm Du sagst es ja selber. Jedes Mitglied muß beim BLSV gemeldet werden. Ist er kein Mitglied wird er nicht gemeldet und umgekehrt. Er ist kein Mitglied und nicht im BLSV gemeldet ->keine Spielberechtigung möglich
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. Geändert von Fastest115 (03.06.2009 um 12:31 Uhr) |
#20
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AW: Skandalurteil oder nachvollziehbar?
Zitat:
Der Verein ist da in der Bringschuld. Eine Aussage, dass der Spieler gut sei, reicht in so einem Fall nicht. Natürlich gibt es mal den Fall dass da einer aus Hinterchina oder Usbekistan kommt und die Spielstärke tatsächlich nicht überprüfbar ist. In diesem Fall kann theoretisch tatsächlich mal eine Falscheinstufung passieren (die zur RR korrigiert wird). So ein Fall ist aber extrem selten. @ Wolfgang Döring: Was ist nicht gut finde, ist, hier eine Diskussion loszutreten, und dann später scheibchenweise noch Hintergrundinfos rauszurücken: Zitat:
Wenn, dann bitte alle Fakten auf den Tisch, sonst ist so eine Diskussion unsinnig. Diese weitere Info bestärkt mich übrigens zudem in dem Gefühl, dass das Ganze so richtig gelaufen ist (nach den Statuten). Wenn man damit nicht einverstanden ist, muss man erst mal die Statuten ändern. Und noch was zum Thema Information: Die WO B 2.1.a besagt folgendes: Zitat:
Ein kleiner, aber entscheidender Unterschied ! Und wenn die Kündigung zu spät war, war er auch noch Vereinsmitglied, also spielberechtigt ! Entscheidender ist die WO B 1.2.: Zitat:
Kurzfassung: Zu spät gekündigt, kein Vereinswechsel, also rechtens, ihn auf der RL zu belassen. PS. Der Verein hat ja übrigens für den Spieler schon für die ganze Saison beim BTTV Beitrag bezahlt: Zitat:
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www.tt-siegenburg.de Geändert von SiegenburgTT (03.06.2009 um 12:53 Uhr) |
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