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| allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
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Themen-Optionen |
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#11
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AW: Schlägerwurf (u.a. Ausraster) mit Verletzungsfolge
Gut dafür das die Schuldfähigkeit gegeben ist, ist ja solange sich keine gegenteiligen Hinweise ergeben auszugehen.
Wie schon gesagt, die ganze Aktion hat für den Mann mehrere Folgen. Wie sich aus dem Bericht ergibt, hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, ob es tatsächlich zur Anklageerhebung und weitergehend dann zur Hauptverhandlung kommt hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, davon unabhängig kann das Opfer zivilrechtliche Ansprüche gegen den Schädiger geltend machen. Und nochmals vollkommen unabhängig davon kann der Verband eine Sperre gegen den Spieler verhängen. Es ist also unter Umständen für den Strafrichter, den Zivilrichter und die Sportgerichtsbarkeit ein "interessantes Verfahren". |
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#12
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AW: Schlägerwurf (u.a. Ausraster) mit Verletzungsfolge
Naja ich gehe eher von einer fahrlässigen Körperverletzung aus. Oder hat er etwa einen Zuschauer vorsätzlich treffen wollen, oder dies zumindest billigend in Kauf genommen? Zumindest wird es nicht leicht, ihm das nachzuweisen. Kommt auch auf die Verhältnisse in der Halle und die Anzahl an Zuschauern an. Wird wohl auf eine Geldstrafe hinauslaufen.
Schadenersatzansprüche kommen natürlich auch noch dazu; Die Sanktion des Verbandes nicht zu vergessen. Ich dachte eigentlich junge Leute wären die Heissporne, aber diese Tatsache muss ich wohl nochmal überdenken .
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Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. (G.B.Shaw) |
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#13
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AW: Schlägerwurf (u.a. Ausraster) mit Verletzungsfolge
Einer aus unserem Verein ist mal in dem schönsten Spiel unserer Manschaft(2te gewinnt gegen 1te,ich war in der zweiten), nachdem er gegen mich 3:0 verloren hat sehr, wütend gewurden und hat in voller Wut seinen Schläger durchgebrochen. Es gibt auch welche die ihren Schläger wegwerfen.
Geändert von $t€FF€N (07.06.2009 um 13:18 Uhr) |
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#14
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AW: Schlägerwurf (u.a. Ausraster) mit Verletzungsfolge
Wir haben einen Spezialisten im Verein, der selbst im Training schon seinen Schläger kaputt gemacht hat, wenn der im Training ist kann man davon ausgehen, das es sobald es mal bei ihm nicht läuft ziemlich laut wird in der Halle... sowas im Training geht gar nicht
Absolut nervtötend, als wenn wir in der Bundesliga wären. |
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#15
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AW: Schlägerwurf (u.a. Ausraster) mit Verletzungsfolge
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#16
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AW: Schlägerwurf (u.a. Ausraster) mit Verletzungsfolge
Ein Tischtennisschläger ist ein gefährilches Werkzeug? Mich würde dann mal ein Beispiel für ein ungefähriches Werkzeug interessieren.
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#17
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AW: Schlägerwurf (u.a. Ausraster) mit Verletzungsfolge
Hi Jungs!
- Es soll hier bitte nicht um "normale" Ausraster gehen - dazu gibt's sicherlich schon mindestens 1 Thread, und die verwässern das hier nur -, sondern wirklich nur um Extremfälle - eben "mit Verletzungsfolge". - Der Getroffene war übrigens lt. Artikel kein externer Zuschauer, sondern Spieler (des Gegners). - Wie Creglingen schon schrieb, kann es Strafen auf 3 verschiedenen Ebenen geben: 1. Strafrechtlich (vom Staat, von Rechts wegen), 2. Zivilrechtlich (was den B/Getroffenen angeht) und 3. "Sportrechtlich" (vom TT-Verband aus). Bzw. noch einer 4.ten, nämlich durch den Verein selbst (Ausschluss o.Ä.). - Mich wundert aber weiterhin, dass hier gar keiner etwas zu den tatsächlich eingetretenen Folgen schreibt. Ich denke, es könnte doch auf allen 4 Ebenen schon entschieden worden sein!?
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Ciao! Marcus, TTReisen, aber momentan (seit gut 17 J.) leider nur tsoha.de - TsunamiOpferHilfsAktion - Tausende von Dingen aller Art mit Lebensretter-Aura. Bitte hilf nachtr. mit u.werd selber einer! |
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#18
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AW: Schlägerwurf (u.a. Ausraster) mit Verletzungsfolge
Zitat:
!Wikipedia: "Als gefährliches Werkzeug wird im deutschen Strafrecht jeder bewegliche Gegenstand bezeichnet, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner konkreten Verwendung geeignet ist, erheblich körperliche Verletzungen hervorzurufen. Auch bezüglich des subjektiven Tatbestandes muss für eine Verurteilung die Verwendung des gefährlichen Werkzeugs erfüllt sein, d. h. der Vorsatz des Täters muss sich auf sie erstrecken." Du hast Recht der Begriff ist ziemlich weit definiert. Selbst dein Schuh kann ein gefährliches Werkzeug darstellen (zB wegen Stahlkappen). Das kommt eben wieder auf die besonderen Umstände an. Ich persönlich würde sagen, dass es kein gefährliches Werkzeug ist. Ich will jetzt eine Platzwunde nicht herunterspielen, aber ob diese Verletzung "erheblich" ist?! Außerdem hat er den Schläger "geworfen" und nicht damit gezielt auf ihn eingeschlagen. Schließlich müsste er den Schläger benutzt haben, UM den Gegner damit zu verletzen. Und das konnte ich aus den Zeitungsartikeln nicht herauslesen. Aber dazu weiß man leider auch viel zu wenig vom Hergang... PS: Dies ist keine Rechtsberatung !
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#19
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AW: Schlägerwurf (u.a. Ausraster) mit Verletzungsfolge
Nun ja, vor vielen vielen Jahren hab ich mal eine Schlägerei erlebt. Zwischen zwei Brüdern aus unserer Gastmannschaft. Sagt der eine nach einem Match des Anderen "Wie kann man gegen sooo einen verlieren". Zack hatte er eine in der Fresse. Die beiden waren danach nur schwer zu trennen. Von ihren eigenen Mannschaftskollegen.
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Es reicht nicht, ein guter Spieler zu sein – man muss auch noch gut spielen. Dr. Siegbert Tarrasch |
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#20
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AW: Schlägerwurf (u.a. Ausraster) mit Verletzungsfolge
Erstaunlich, dass hier im Ggs. zum Süss-Thread so wenig los ist.
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