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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#11
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Zitat:
Es steht nirgendwo, das es im Moment des Schlagens eine freie Hand geben MUSS. Es muss lediglich eine Schlaghand geben. Das mit der freien Hand ist nur beim Aufschlag der Fall, weil da die freie Hand etwas ausführen muss, sonst geht´s auch ohne |
#12
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@Ino: Wenigstens einer, der mich versteht ...
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#13
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@ ausmzoo
wenigstens einer, der mich versteht das Schlagen mit zwei Händen ist definitiv verboten, warum auch immer; der Einwand von Rainer Zufall mit dem Handamputierten ist eigentlich nur doof, mehr fällt mir dazu nicht ein Gruß Ralph |
#14
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Zitat:
Übrigens, wenn es "definitiv" verboten ist, brauchst Du doch nur die Definition zu nennen, und alle wissen bescheid; warum enthältst Du uns Dein Wissen vor? Deine Begründung, im Moment des Schlagens müsste eine Hand am Schläger sein und zwei freie Hände wären in dem Moment nicht erlaubt schliesst doch nicht aus, daß man beide Hände am Schläger hat. |
#15
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Zitat:
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Alles in der Welt folgt einem Plan. Nur ich bin Rainer Zufall! |
#16
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@ Ino
das "warum auch immer" bezog sich darauf, daß ich keine Grundsatzdiskussion eröffnen wollte, warum man beabsichtigt, daß dies nicht möglich sein soll; dies würde uns nicht weiterhelfen. Es war nicht als "gottgegebene Begründung" gedacht. Aber in der Tat: da es erlaubt ist, mit der Schlägerhand den Tisch zu berühren und da es verboten ist, dies mit der freien Hand zu tun, gibt es einen gewaltigen Unterschied zwischen diesen beiden Händchen. Von daher muss der SR also in der Lage sein, jederzeit einen Unterschied zwischen Schlägerhand und freier Hand zu erkennen (ich gebe gerne zu, daß wir uns zu 99,9999% nur noch im theoretischen TT befinden). Angenommen, Dein beidhändig spielender Gegner stützt sich nun nach diesem beidhändigen Schlag mit einer seiner beiden Händen (vielleicht zufälligerweise die Hand, die nun keinen Schläger mehr hält) auf der Spielfläche auf, könnte er nun darauf verweisen, daß er ja den Schlag mit beiden Händen ausgeübt hat und sich ergo auch mit einer seiner beiden Händen abstützen kann (jaja, ich weiß, alles Theorie). Und deshalb (nun vielleicht eine kleine Einschränkung) legt der Hessische SRA die Regel so aus, daß es immer nur max. 1 Schlägerhand geben darf und, sofern der Spieler nicht amputiert oder sonstwie eine Hand weniger hat (tribut to Rainer), auch nur eine freie Hand während des Schlagens gibt. Gegenfrage: sind wir uns denn einig, daß es nicht möglich ist, den Ball ordnungsgemäß zu schlagen, indem man den Schläger in Richtung des Balles wirft? Dieser Fall dürfte ja im Gegensatz zur beidhändig gespielten Vor- oder Rückhand öfter vorkommen. Gruß Ralph |
#17
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Im letzten Punkt herrscht völlige Einigkeit. Offenbar existiert im Moment des Schlages keine Schlägerhand, damit ist kein regulärer Schlag möglich.
Dein Beispiel davor verstehe ich jedoch nicht. Wenn ein beidhändig spielender Spieler eine Hand vom Schläger nimmt, wird diese gemäß dem Abschnitt "Definitionen" offenbar zu einer "freien Hand". Eine Tischberührung mit dieser Hand ist damit eindeutig ein Fehler - auch wenn diese Hand zuvor im Ballwechsel mal "Schlägerhand" war. Wenn mir (als nicht beidhändig spielender Spieler) der Schläger aus der Hand fällt, darf ich doch mit dieser Hand - während der Schläger auf der Erde liegt - auch nicht den Tisch berühren. Oder siehst du das anders? |
#18
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Vektor hat recht,
entweder wir sprechen von beidhändigem Spiel, dann sind beide Höände am Schläger, oder du sprichst von "einer Hand" die den Tisch berührt. Das würde bedeuten, daß nicht beide Hände zusammen sind, somit können auch nicht beide Hände den Schläger halten. also gibt´s in dem Moment auch eine freiue Hand, für die die gennnten Beschränkungen gelten.+ Wenn ich den Schläger in beiden Händen halte, dann ist ja auch die Bewegung die gleiche, dann müsste nach SR-Ermessen auch beide Hände den Tisch berühren und es wäre kein Fehler. wenn ich in dem Moment den Schläger loslasse, um mich besser abzustützen, dann ist der Fall gegessen, aber bis dahin steht nichts eindeutiges in den Regeln, das dagegen spräche |
#19
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Die Diskussion wird mir bald zu hoch (bin immerhin blond).
Möchte aber doch noch mal darauf hinweisen, daß immer von "Schlägerhand" und nicht von "Schlägerhänden" gesprochen wird. Und irgendwo steht dann noch: "der Spieler schlägt den Ball ... mit dem in der Hand gehaltenen Schläger ..." Da steht auch nichts von "mehreren Händen" geschrieben. Gruß Ralph |
#20
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Damit sind wir doch wieder am Ausgangspunkt angekommen. Die Regel benutz für "Schlägerhand" und "freie Hand" immer den Singular.
Schließt man daraus, dass es immer nur eine Schlägerhand geben darf, dann muss man mit gleicher Logik schließen, dass es nur eine freie Hand geben darf. Und das hieße, dass das Fallenlassen des Schlägers automatisch zum Punktverlust führt. (Da Letzteres offenbar nicht der aktuellen Auslegung entspricht, muss es irgendwo einen logischen Bruch geben.) |
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