Zurück   TT-NEWS Tischtennis Forum > Fachforen > Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches
Registrieren Hilfe Kalender

Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #11  
Alt 02.10.2009, 22:23
Benutzerbild von Youkai
Youkai Youkai ist offline
Otaku
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 27.08.2004
Ort: Düsseldorf
Alter: 37
Beiträge: 1.651
Youkai ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Verbotener Belag

wie sieht das eigentlich aus wen die beläge einfach uralt und abgelutscht sind ?

wir hatten auch heute einen der hat sich seine 100 jahre alten noppen rausgeholt die richtig glatt waren (ich glaub da kommt keine von haus aus glatte noppe gegen an) und naja wir waren am überlegen protest einzulegen haben uns dan allerdings dagegen entschieden so von wegen is zwar scheisse aber wir müssen ja nicht umbedingt ein auf asi machen ...
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 03.10.2009, 08:45
quietschfidel quietschfidel ist offline
registrierter Besucher
Forenmitglied
 
Registriert seit: 06.07.2008
Beiträge: 121
quietschfidel ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Verbotener Belag

Ich würde meinen, Leute die mit nicht zugelassenen Belägen spielen, machen eher einen auf "Assi". Uralte Beläge haben fast immer das Problem, dass sie nicht mehr zugelassen sind, weil die Hersteller keine Gebühr mehr für deren Zulassung an die ITTF zahlen. Insofern gelingt ein Protest.

Abnutzungserscheinungen an sich hingegen sind kein Grund zur Aberkennung des Spieles, weil es dafür keinen validen objektiven Test gibt, selbst wenn die Abnutzung offensichtlich ist.
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 05.10.2009, 13:31
Egbertschlick Egbertschlick ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 01.12.2006
Ort: PTTV
Alter: 69
Beiträge: 766
Egbertschlick ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Verbotener Belag

Zitat:
Zitat von quietschfidel Beitrag anzeigen
Abnutzungserscheinungen an sich hingegen sind kein Grund zur Aberkennung des Spieles, weil es dafür keinen validen objektiven Test gibt, selbst wenn die Abnutzung offensichtlich ist.
Doch!
Z.B. wenn der Belag keine einheitliche Farbe mehr hat, oder die Farbe zu sehr von den Richtlinien abweicht. Es gibt Farbtafeln die gültiges Rot bzw. Schwarz angeben.
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 05.10.2009, 13:45
quietschfidel quietschfidel ist offline
registrierter Besucher
Forenmitglied
 
Registriert seit: 06.07.2008
Beiträge: 121
quietschfidel ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Verbotener Belag

hm mag sein, ich dachte eher an den Reibungswiderstand bei Noppen bei meinem Post.
Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 05.10.2009, 14:43
Egbertschlick Egbertschlick ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 01.12.2006
Ort: PTTV
Alter: 69
Beiträge: 766
Egbertschlick ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Verbotener Belag

Zitat:
Zitat von quietschfidel Beitrag anzeigen
hm mag sein, ich dachte eher an den Reibungswiderstand bei Noppen bei meinem Post.
O.K. da hast du recht.
Mit Zitat antworten
  #16  
Alt 05.10.2009, 15:11
Gogo Gogo ist offline
registrierter Besucher
Junior-Forenmitglied
 
Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 14
Gogo ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Verbotener Belag

Zitat:
Zitat von Egbertschlick Beitrag anzeigen
Doch!
Z.B. wenn der Belag keine einheitliche Farbe mehr hat, oder die Farbe zu sehr von den Richtlinien abweicht. Es gibt Farbtafeln die gültiges Rot bzw. Schwarz angeben.
OMG, iích habe den Sport jetzt fast 8 Jahre links liegen lassen und habe vor 4 Monaten wieder damit angefangen und habe mich schon über einige Dinge wundern müssen, ABER eine "Farbrichtlinie".....lol....das wird ja immer besser!
Wo sind die guten alten Zeiten nur geblieben.............

Sorry für OT.
Mit Zitat antworten
  #17  
Alt 06.10.2009, 10:05
Benutzerbild von akosch
akosch akosch ist offline
Der unbarmherzige Grieche
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 14.06.2004
Ort: Mannheim
Alter: 50
Beiträge: 1.471
akosch befindet sich auf einem absteigenden Ast (Renommeepunkte nur noch im Bereich +10)
AW: Verbotener Belag

Zitat:
Zitat von quietschfidel Beitrag anzeigen
hm mag sein, ich dachte eher an den Reibungswiderstand bei Noppen bei meinem Post.
Wo wir wieder mal bei der beliebten und immer noch ungeklärten Frage wären, wie und womit dieser Reibungswiderstand offiziell getestet werden kann.
Es gibt zwar eine Regelung wie hoch der Reibungswiderstand mindestens sein muss, aber meines Wissens kein Gerät (noch dazu bestimmt nicht in den unteren Klassen) mit dem man das genau messen könnte.
Mit Zitat antworten
  #18  
Alt 06.10.2009, 10:14
Benutzerbild von Obachecka
Obachecka Obachecka ist offline
Leer
Ältestenrat - Hall of Fame PLATIN
 
Registriert seit: 28.11.2006
Ort: Delmenhorst
Alter: 32
Beiträge: 31.138
Obachecka ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Verbotener Belag

Zitat:
Zitat von akosch Beitrag anzeigen
Es gibt zwar eine Regelung wie hoch der Reibungswiderstand mindestens sein muss, aber meines Wissens kein Gerät (noch dazu bestimmt nicht in den unteren Klassen) mit dem man das genau messen könnte.
Ein Gerät muss es ja geben, auch wenn es nicht auf ITTF-Wettkämpfen eingesetzt wird, was verschiedenste Gründe haben mag.

Denn : Die derzeit offiziell zugelassenen Noppen mussten sich vor ihrer Zulassung doch sicherlich (!) auch einem Reibungstest unterziehen oder nicht ?
Mit Zitat antworten
  #19  
Alt 06.10.2009, 11:39
Benutzerbild von akosch
akosch akosch ist offline
Der unbarmherzige Grieche
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 14.06.2004
Ort: Mannheim
Alter: 50
Beiträge: 1.471
akosch befindet sich auf einem absteigenden Ast (Renommeepunkte nur noch im Bereich +10)
AW: Verbotener Belag

Zitat:
Zitat von Obachecka Beitrag anzeigen
Ein Gerät muss es ja geben, auch wenn es nicht auf ITTF-Wettkämpfen eingesetzt wird, was verschiedenste Gründe haben mag.

Denn : Die derzeit offiziell zugelassenen Noppen mussten sich vor ihrer Zulassung doch sicherlich (!) auch einem Reibungstest unterziehen oder nicht ?
Wieso habe ich mir fast schon gedacht, dass diese Feststellung kommen wird...?

Das ist für unsere Fälle doch aber egal, denn es geht hier um mobile Geräte, die vor Ort zur Kontrolle eingesetzt werden und da ist mir keins bekannt.
Mit Zitat antworten
  #20  
Alt 06.10.2009, 16:28
tt-trommler tt-trommler ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 03.12.2007
Ort: Mittelhessen
Alter: 68
Beiträge: 1.371
tt-trommler befindet sich auf einem aufstrebenden Ast (Renommeepunkte mindestens +40)
AW: Verbotener Belag

Vor Ort gibt es kein Gerät zur Prüfung. Die Hersteller müssen zur Lizenzierung produktionstypische Beläge an die ITTF geben die mit dem angehängten Gerät geprüft werden. Danach wird stichprobenartig durch Kauf geprüft ob auch wirklich der Belag so produziert wird wie vorgestellt.
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg Innowep 1.jpg (153,0 KB, 48x aufgerufen)
Dateityp: jpg Innowep 2.jpg (149,8 KB, 49x aufgerufen)
__________________
Cogito sum res cogitans
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

« Vorheriges Thema | Nächstes Thema »

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:16 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©1999 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
www.TT-NEWS.de - ein Angebot der Firma ML SPORTING - Ust-IdNr. DE 190 59 22 77