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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #11  
Alt 04.11.2009, 21:43
jes jes ist offline
Eike Schäfer
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jes ist ein angenehmer und geschätzter Diskussionspartner (Renommeepunkte mindestens +150)jes ist ein angenehmer und geschätzter Diskussionspartner (Renommeepunkte mindestens +150)jes ist ein angenehmer und geschätzter Diskussionspartner (Renommeepunkte mindestens +150)
AW: Schläger wechseln erlaubt ?

Kommt drauf an, wo der Schläger bricht.
Ein Griff ist nicht vorgeschrieben, aber wenn das Blatt beschädigt wird, ist es nicht mehr gleichmäßig, und somit illegal.
Wenn der Schiri (entscheidet da eig. der OSR oder der SRaT?) den Wechsel nicht erlaubt, hat man kein legales Material und automatisch verloren.
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  #12  
Alt 04.11.2009, 22:22
NicoZ NicoZ ist offline
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AW: Schläger wechseln erlaubt ?

Zitat:
Zitat von noppenfuchtler Beitrag anzeigen
Was passiert eigentlich wenn der Schläger mitten im Spiel durch absichtliches Wegwerfen in der Mitte zerbricht und man nun den Schläger aufgrund der Schiedrichterentscheidung nicht austauschen darf?
Nach Regelauslegung kann selbst durch ein absichtliches Wegwerfen noch keine absichtliche Beschädigung angenommen werden. (Naja... es sei denn der Spieler ist so blöd zu sagen "dann mach ich ihn halt kaputt!"). Korrekt wäre es also, einen Austausch des Schlägers zu erlauben, cf. http://www.bttv.de/sr/sr-509reg_r.htm - 1. Auslegung von oben.
(Situationsbedingt; und die nächste Verwarnungsstufe gibt es auch mindestens.)

Im Übrigen ist für das Spielmaterial betreffende Entscheidungen der OSR zuständig.

Geändert von NicoZ (04.11.2009 um 22:29 Uhr) Grund: Link nachgetragen
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  #13  
Alt 04.11.2009, 23:05
Benutzerbild von Fastest115
Fastest115 Fastest115 ist offline
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AW: Schläger wechseln erlaubt ?

Bei der Absicht müssen es denke ich keine Worte sein sondern wenn es sich um eine Handlung handelt wo man von einer beschädigung wahrscheinlich ausgehen muss oder diese beschädigung offensichtlich billgigend in Kauf nimmt reicht das Denke ich aus. Wenn ich den belag vom Schläger ziehe und dann sage ich wollte nur mal gucken ob der lose ist wird das keiner glauben. oder wenn ich aus 3 m den mit voller Wucht gegen die Wand werfe und der bricht durch, wird auch keiner glauben, das man nicht damit rechnen konnte das der durchbricht...Anders sind so sachen wie ich will den auf die Tasche werfen und er fliegt gegen die bank neben der die tasche steht oder ich werfe ihn beim Seitenwechsel über das netz auf die andere tischhälfte und der springt über den Tisch und landet auf dem Boden und bricht dabei oder ich werfe ihn hoch in die Luft will ihn auffangen und der fliegt dann durch meine Hände oder in nem Winkel weg, dass ich nicht mehr dran komme-> dann ist das unabsichtlich weil man eine weichere "Landung" geplant hatte
__________________
Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #14  
Alt 04.11.2009, 23:20
NicoZ NicoZ ist offline
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Registriert seit: 10.08.2009
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Beiträge: 582
NicoZ kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Schläger wechseln erlaubt ?

Meine verbale Ankündigung war nur als Beispiel gemeint - wo es dann nun wirklich klare Absicht ist; ansonsten volle Zustimmug - wie so oft muss eben die konkrete Situation betrachtet werden.
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  #15  
Alt 05.11.2009, 07:00
tt-trommler tt-trommler ist offline
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Beiträge: 1.371
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AW: Schläger wechseln erlaubt ?

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Bei der Absicht müssen es denke ich keine Worte sein sondern wenn es sich um eine Handlung handelt wo man von einer beschädigung wahrscheinlich ausgehen muss oder diese beschädigung offensichtlich billgigend in Kauf nimmt reicht das Denke ich aus.
Eben nicht - siehe die Regelauslegung des DTTB aus 2008 und 2000 (post vorher von nicoZ)
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Cogito sum res cogitans
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  #16  
Alt 05.11.2009, 08:39
Henner Jansen Henner Jansen ist offline
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Henner Jansen ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Schläger wechseln erlaubt ?

Hm wenn man mit dem (angeschlagenen) Schläger aus dem 1. Spiel das 2. beginnt und im Laufe des Spiels verschlechtert sich der Zustand des Schlägers, egal ob durch normale Belastung (die der angeschlagene Schläger nicht so gut verkraftet wie ein unbeschädigter) oder eine zusätzliche unbeabsichtigte Beschädigung (z.b. Tischberührung bei tiefen Schupfbällen oder Topspins), wird man genauso ein Wechseln de Schlägers gestatten müssen, als wenn man mit einem gänzlich unbeschädigten Schläger angefangen wäre und dieser dann unabsichtlich einen defekt erleidet.

Entscheidend ist da nur die Auffassung des SR, ob der Schläger tatsächlich beschädigt ist oder nicht.

So sehe ich das zumindest.
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