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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
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#11
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AW: offizielle Verlegungsgründe?
Ist bei diesem Schneefall und nicht geräumter Strasse die Witterung auch ein Verlegungsgrund? Der Staffelleiter hat dem nicht zugestimmt und das Spiel für den Gegner, der mit der Verlegung einverstanden war, gewertet!
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#12
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AW: offizielle Verlegungsgründe?
Zitat:
G 4.2.2 Die Absetzung eines Spieles kann nur dann bei der Staffelleitung beantragt werden, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt: • Einsatz als Schiedsrichter im Auftrag des WTTV oder des DTTB nach Maßgabe des vor Saisonbeginn veröffentlichten Einsatzplanes (ohne Berücksichtigung der benannten Stellvertreter) • Teilnahme an Aus‐ oder Fortbildungslehrgängen des WTTV oder DTTB für Trainer oder Schiedsrichter 4.2.3 Der Anspruch auf Spielabsetzung erlischt, wenn er nicht spätestens drei Wochen vor dem betreffenden Spiel geltend gemacht wird. Über Ausnahmen (z. B. bei Nachnominierungen) entscheidet die spielleitende Stelle. Bei Spielabsetzungen ist das betreffende Spiel seitens der Staffelleitung möglichst am nächsten Reservespieltag laut Rahmenterminplan (d. h., nach dem ursprünglich festgelegten Spieltermin) anzusetzen. In der Rückrunde muss das Spiel spätestens 7 Tage nach Ende der letzten Spielwoche ausgetragen werden, wofür die Staffelleitung auch Wochentage heranziehen darf. Dein SRA-Ausschussvorsitzender scheint nicht auf dem neusten Stand zu sein. Ab und an mal einfach in die WO schauen kann da ungemein hilfreich sein
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#13
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AW: offizielle Verlegungsgründe?
Zitat:
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In vino veritas
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#14
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AW: offizielle Verlegungsgründe?
Zitat:
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#15
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AW: offizielle Verlegungsgründe?
Zitat:
Bei uns (HTTV) wurde vor einigen Jahren selbst Blitzeis nicht als Verlegungsgrund anerkannt das nachweisbar am Wohnort eines Gästespielers auftrat, jedoch am Spielort und bei seinen 5 Kollegen nicht. Die Mannschaft hatte also Mindeststärke und konnte antreten. (Über die Entscheidung kann man sicherlich geteilter Meinung sein )Ansonsten gilt analog zu Wartezeiten bezüglich Spielbeginn : ist der Schneefall vorhersehbar d.h. im Wetterbericht angekündigt ist es kein Verlegungsgrund. Hier zählt nur höhere Gewalt, also unvorhersehbar. Und von geräumten Strassen geht man in zivilisierten Gegenden doch aus ...
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Cogito sum res cogitans |
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