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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #11  
Alt 09.12.2010, 13:16
Benutzerbild von Andi vom TuS
Andi vom TuS Andi vom TuS ist offline
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Andi vom TuS ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: offizielle Verlegungsgründe?

Ist bei diesem Schneefall und nicht geräumter Strasse die Witterung auch ein Verlegungsgrund? Der Staffelleiter hat dem nicht zugestimmt und das Spiel für den Gegner, der mit der Verlegung einverstanden war, gewertet!
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Aktuell, Informierend, Anders! www.tushase.de
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  #12  
Alt 09.12.2010, 14:54
User 17544 User 17544 ist offline
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User 17544 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: offizielle Verlegungsgründe?

Zitat:
Zitat von Javaguru Beitrag anzeigen
Es kommt vllt auf die Art des SR-Einsatzes an. Als ich unseren SRA-Vorsitzenden danach fragte, fragte er nur verständnislos zurück, weshalb das ein Verlegungsgrund sein sollte. Allerdings ging es hierbei "nur" um einen Einsatz als OSR in der Regionalliga bzw. ZSR in der 2. BuLi. Ich muss zugeben, dass ich die entsprechenden WTTV-Statuten dazu noch nicht durchforstet habe, aber die unseres Kreises. Und dort ist das explizit aufgeführt.
Im gesamten WTTV-Bereich sind Spielabsetzungen wegen SR-Einsetzen so geregelt:

G 4.2.2 Die Absetzung eines Spieles kann nur dann bei der Staffelleitung beantragt werden, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

Einsatz als Schiedsrichter im Auftrag des WTTV oder des DTTB nach Maßgabe des vor Saisonbeginn veröffentlichten Einsatzplanes (ohne Berücksichtigung der benannten Stellvertreter)
Teilnahme an Aus‐ oder Fortbildungslehrgängen des WTTV oder DTTB für Trainer oder Schiedsrichter

4.2.3 Der Anspruch auf Spielabsetzung erlischt, wenn er nicht spätestens drei Wochen vor dem betreffenden Spiel geltend gemacht wird. Über Ausnahmen (z. B. bei Nachnominierungen) entscheidet die spielleitende Stelle.

Bei Spielabsetzungen ist das betreffende Spiel seitens der Staffelleitung möglichst am nächsten Reservespieltag laut Rahmenterminplan (d. h., nach dem ursprünglich festgelegten Spieltermin) anzusetzen. In der Rückrunde muss das Spiel spätestens 7 Tage nach Ende der letzten Spielwoche ausgetragen werden, wofür die Staffelleitung auch Wochentage
heranziehen darf.

Dein SRA-Ausschussvorsitzender scheint nicht auf dem neusten Stand zu sein. Ab und an mal einfach in die WO schauen kann da ungemein hilfreich sein
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  #13  
Alt 09.12.2010, 15:12
Hillegosser Hillegosser ist offline
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Hillegosser ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: offizielle Verlegungsgründe?

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Dein SRA-Ausschussvorsitzender scheint nicht auf dem neusten Stand zu sein. Ab und an mal einfach in die WO schauen kann da ungemein hilfreich sein
Du Eumel bist nicht auf dem neuesten Stand, wenn Du einen 12 Monate alten Post beantwortest.
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  #14  
Alt 09.12.2010, 15:33
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: offizielle Verlegungsgründe?

Zitat:
Zitat von Hillegosser Beitrag anzeigen
Du Eumel bist nicht auf dem neuesten Stand, wenn Du einen 12 Monate alten Post beantwortest.
Urgs...
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  #15  
Alt 09.12.2010, 16:51
tt-trommler tt-trommler ist offline
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tt-trommler befindet sich auf einem aufstrebenden Ast (Renommeepunkte mindestens +40)
AW: offizielle Verlegungsgründe?

Zitat:
Zitat von Andi vom TuS Beitrag anzeigen
Ist bei diesem Schneefall und nicht geräumter Strasse die Witterung auch ein Verlegungsgrund? Der Staffelleiter hat dem nicht zugestimmt und das Spiel für den Gegner, der mit der Verlegung einverstanden war, gewertet!
Ist eine Ermessungsentscheidung des Klassen-/Staffelleiters.
Bei uns (HTTV) wurde vor einigen Jahren selbst Blitzeis nicht als Verlegungsgrund anerkannt das nachweisbar am Wohnort eines Gästespielers auftrat, jedoch am Spielort und bei seinen 5 Kollegen nicht. Die Mannschaft hatte also Mindeststärke und konnte antreten. (Über die Entscheidung kann man sicherlich geteilter Meinung sein )

Ansonsten gilt analog zu Wartezeiten bezüglich Spielbeginn : ist der Schneefall vorhersehbar d.h. im Wetterbericht angekündigt ist es kein Verlegungsgrund. Hier zählt nur höhere Gewalt, also unvorhersehbar.
Und von geräumten Strassen geht man in zivilisierten Gegenden doch aus ...
__________________
Cogito sum res cogitans
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