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  #11  
Alt 26.01.2003, 16:39
Boris Boris ist offline
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Boris ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Zitat:
Original geschrieben von Mr.500
Ich halte das für Schwachsinn.
Jeder kann Beläge umtauschen, wenn sie wirklich mangelhaft waren, d.h. daß der gerade aus der Verpackung entnommen glatt wie ein Antitop ist oder Flecken hat oder sich nach einmaligem Kleben der Schwamm vom Obergummi löst.
sorry für die Spitzfindigkeit, das ist aber kein Umtausch sondern eine Reklamation...


Zitat:
Original geschrieben von Mr.500
Wenn jemand aber frischklebt und seinen Belag auf das Holz mit 3-5 Schichten Frischkleber knallt, naßklebt und/oder die Beläge spannt oder eine Belagpresse verwendet und dann noch ein knallhartes Carbon-Holz spielt und durch diese Überbeanspruchung die Beläge schneller verschleissen oder kaputt gehen, was will man dann für eine Gewährleistung haben!?
"Hallo Händler, ich klebe meine Beläge wie ein Geisteskranker, es macht jedes Mal Schläge daß die Halle wackelt, ich spanne die Beläge so aufs Holz daß sich fast mein Außenfurnier um den Belag wickelt, ich pinsele meinen Belag nicht mit zwei Schichten ein, sondern tauche meinen Schläger immer eine halbe Stunde in einen Eimer Frischkleber und jetzt wollte ich mich beschweren, weil mein Paar Beläge keine zwei Jahre gehalten hat!!!"
Zitat:
Original geschrieben von Boris
Die Gewährleistung verspricht dem Kunden, dass das gekaufte Produkt bei "normaler" benutzung nicht frühzeitig kaputt oder fehlerhaft ist.
ich würde sagen das ist keine "normale benutzung...

Zitat:
Original geschrieben von Mr.500
Außerdem wird jede Firma wenn überhaupt nur Gewähr übernehmen wenn auch der entsprechende Kleber der Firma verwendet wurde, d.h. wer Sriver spielt muß mit Fair Chack kleben, wer Rapid spielt muß mit Rapid Clean kleben, wer mit Mendo spielt muß mit Energy Glue kleben.
wenn es vorgeschrieben ist ja, aber sonst nein, du brauchst doch auch kein Regal von IKEA mit Werkzeug von einer bestimmten Marke zu montieren...

Zitat:
Original geschrieben von Mr.500
Du hast geschrieben: "Die Gewährleistung ist eine Pflicht des Verkäufers, die bei Abschluss eines Kaufvertrages beginnt und nach der Garantiezeit (Gewährleistungszeit) welche mind. 2 Jahre beträgt endet."
Das ist doch echt Quatsch, ein TT-Belag ist kein Radio oder Telefon sonderne in Verschleißartikel und der hält keine zwei Jahre.
Ich denke ich habe in meinen früheren Posts deutlich gemacht, das die Gewährleistung bei "normaler" abnutzung nicht in Kraft tritt. (hat ja difu denk ich mal auch so verstanden...)
Es ist klar das ein TT-Schläger von einem Profi oder auch vom Leihen keine 6 Monate geschweige denn 2Jahre hält. Aber ist ein Belag durch "normale" benutzung schon nach sehr kurzer Zeit nicht mehr spielbar, ist das meines erachtens ein Fall für die Gewährleistung.

mfg Boris
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  #12  
Alt 26.01.2003, 20:25
Volkmar Volkmar ist offline
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Volkmar ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Zitat:
Original geschrieben von Boris
Aber ist ein Belag durch "normale" benutzung schon nach sehr kurzer Zeit nicht mehr spielbar, ist das meines erachtens ein Fall für die Gewährleistung.
Sorry, aber das ist alles zu sehr Haarspalterei. Dreh- und Angelpunkt ist die Frage der Benutzung bzw. der normalen Benutzung. Das ist per definitionem ein weites Feld und kommt immer auf den Einzelfall an. Was Du vor allem weiter oben geschrieben hast, ist der idealtypische Lehrbuchfall, wie er vielleicht in einer BGB-Klausur vorkommt, aber nicht in der Realität.

Das Zitat führt Dich übrigens selbst ad absurdum. Von hinten elegant durch die Brust ins Auge geschossen, würde ich sagen.

Du kaufst einen Belag, aber kein Mensch - und kein Hersteller - sichert Dir zu, wie lange Du diesen Belag spielen kannst. Denn derselbe Belag kann für Spieler A nach drei Wochen, für Spieler B aber erst nach 1 Jahr unspielbar sein. Beide Spieler sagen natürlich, sie hätten den Belag normal genutzt...

Zwar kann man den Grad der Abnutzung physikalisch bestimmen, aber es kommt eben auch das indivduelle Element dazu, ab wann ein Spieler einen Belag für sein Spiel als ungeeignet empfindet. Das ist dann aber sicher keine Sache der Gewährleistung. Und das ist auch kein Sachmangel oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, die zur Geltendmachung der GEwährleistungsansprüche berechtigen würde.

Gruß, Volkmar
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  #13  
Alt 26.01.2003, 20:27
Benutzerbild von difu
difu difu ist offline
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naja, ich bin ja einschlaegig vorbe aeh vorgebildet. ob man das als nichtjurist auch immer gleich versteht, ist meines erachtens nicht so sicher.
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Wenn andre klüger sind als wir, das macht uns selten nur Plaisir,
doch die Gewissheit, dass sie dümmer, erfreut fast immer.

Gedanken sind nicht stets parat,
man schreibt auch, wenn man keine hat.

(Wilhelm Busch)
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  #14  
Alt 26.01.2003, 20:56
Volkmar Volkmar ist offline
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Volkmar ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
@ difu

Nein, das versteht man wirklich kaum. Deshalb habe ich ja auch in meinen ersten Postings den Ball bewußt flach gehalten. Diese juristische Korinthenkackerei wollte ich hier im Grunde nicht haben, aber wenn Haare gespalten werden sollen, dann aber auch richtig

Gruß, Volkmar
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  #15  
Alt 27.01.2003, 17:31
Boris Boris ist offline
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Hallo Volkmar,
die Gewährleistung ist nun mal im BGB verankert, ist also klar das, dass alles ein bischen Haarspalterei ist, aber da ich in einem kaufmännischem Beruf arbeite, denke ich die Sachlage zumindest halbwegs zu kennen und traue es mir manchmal zu in Fällen etwas zu reklamieren wo andere nicht im entferntesten dran gedacht haben....
spare aber somit Geld, also ob du oder ihrgend wer anderes das nun macht ist mir im grundegenommen egal, aber vielleicht will auf dem Board hier ja auch jemand Geld sparen,
desweiteren wollte ich keinesfalls "klugscheißerisch" alles sagen und wissen.... ist eben nur meine Meinung und n anderer hat eben ne andere, akzeptiere ich doch
also no Streß wegen so ner Kleinigkeit

Boris
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  #16  
Alt 27.01.2003, 18:25
Butze20 Butze20 ist offline
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Butze20 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Zitat:
Original geschrieben von Mr.500
Ich halte das für Schwachsinn.
Jeder kann Beläge umtauschen, wenn sie wirklich mangelhaft waren, d.h. daß der gerade aus der Verpackung entnommen glatt wie ein Antitop ist oder Flecken hat oder sich nach einmaligem Kleben der Schwamm vom Obergummi löst.
Also die Aussage ist leider Falsch zumindest in meinem Fall. Der Nette (oder auch nicht) Hersteller DONIC ist wohl anderer Ansicht. Ich hatte mir 4 Beläge von Donic Gekauft und zwar die Solo Beläge die hab ich auf Anfänger Hölzer von Nittaku und Donic mit dem Donic Kleber Waldner Light geklebt.
Damit die Family auch Spielen kann *g* Tja und nach dem die Beläge nach gut 6 Monaten völlig am Ende waren bekam ich die Beläge nicht mehr ab!! der Schwamm wahr richtig festgebacken, so das ich das ganze mit nem Schwingschleifer abmachen musste. Selbst Belaglöser ging nicht. Also dachte ich daran das entweder der Kleber oder die Beläge ne macke haben, aber bei meinen anderen Belägen mit dem Selben Kleber gings einwandfrei. Also hab ich die Beläge incl Holz eingeschickt zu Donic
das war vor einem Halben Jahr! Tja und die Welt Marke Donic hat sich bis heute NICHT geäussert nicht mal das zeugs zurück gesandt obwohl Porto beilag. Für mich ist Donic Gestorben auch wenn die Beläge Billig sind, ist das kein Grund ! vielmehr gehts ums Prinzip.


Butze20
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  #17  
Alt 27.01.2003, 19:23
Volkmar Volkmar ist offline
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Volkmar ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
@ butze20

Wundert mich nicht. Wenn Du Anfängerhölzer und Anfängerbeläge klebst, mußt Du wirklich damit rechnen, daß das Zeug nicht mehr abgeht. Das ist nicht zum Ablösen und neu bekleben gedacht, sondern zum Wegwerfen. Dasselbe ist mir auch mal passiert, nur daß dann beim Ablösen das Furnier mitkam.

@ Boris

Kein Problem, manchmal brechen bei mir noch die beiden Jura-Examen durch.

Gruß, Volkmar
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  #18  
Alt 27.01.2003, 20:15
Benutzerbild von Loki
Loki Loki ist offline
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Loki ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Wie sieht es denn aus wenn ein Anbieter seine Beläge als "Nur zum frischkleben empfohlen!" preist. Ein großer Versender wirbt so in seinem Katalog. Dann dürften die sich doch eigentlich nicht beschweren können wenn sie nach drei Wochen einen Belag zurück bekommen der Risse oder Blasen hat.

Auf einer anderen Seite schreiben sie dann, das frischgeklebte Beläge vom Umtausch ausgeschlossen sind.

Da wird also geworben, du mußt "den" kleben und wenn der kaputt geht bist du selber schuld.

Ob das so rechtens ist, na ich weiß nicht.
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  #19  
Alt 27.01.2003, 21:28
Benutzerbild von Roesslerc
Roesslerc Roesslerc ist offline
...ist wieder zurück!!
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Roesslerc ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Zitat:
Original geschrieben von Loki
Wie sieht es denn aus wenn ein Anbieter seine Beläge als "Nur zum frischkleben empfohlen!" preist. Ein großer Versender wirbt so in seinem Katalog. Dann dürften die sich doch eigentlich nicht beschweren können wenn sie nach drei Wochen einen Belag zurück bekommen der Risse oder Blasen hat.

Auf einer anderen Seite schreiben sie dann, das frischgeklebte Beläge vom Umtausch ausgeschlossen sind.

Da wird also geworben, du mußt "den" kleben und wenn der kaputt geht bist du selber schuld.

Ob das so rechtens ist, na ich weiß nicht.

Das kann ja nur der F1-S sein!
loool
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  #20  
Alt 27.01.2003, 22:20
Butze20 Butze20 ist offline
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Butze20 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Zitat:
Original geschrieben von Volkmar
@ butze20

Wundert mich nicht. Wenn Du Anfängerhölzer und Anfängerbeläge klebst, mußt Du wirklich damit rechnen, daß das Zeug nicht mehr abgeht. Das ist nicht zum Ablösen und neu bekleben gedacht, sondern zum Wegwerfen. Dasselbe ist mir auch mal passiert, nur daß dann beim Ablösen das Furnier mitkam.

@ Boris

Kein Problem, manchmal brechen bei mir noch die beiden Jura-Examen durch.

Gruß, Volkmar
Also das kann nicht dein ernst sein oder ?Wenn Donic einzelne Beläge Verkauft die man Selber drauf Klebt dann kann keiner Wissen das die nimmer Abgehen das ist schlicht und einfach Betrug!!
Entweder man Kennzeichnet die Beläge als Nicht wieder Ablösbar oder die Beläge müssen sich abziehen lassen.
Sorry aber Normal ist das nicht!! Im übrigen lassen sich die Learner Beläger Wunderbar Abziehen, und das ist auch ein Anfänger Belag!
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