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#11
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Es ist klar das ein TT-Schläger von einem Profi oder auch vom Leihen keine 6 Monate geschweige denn 2Jahre hält. Aber ist ein Belag durch "normale" benutzung schon nach sehr kurzer Zeit nicht mehr spielbar, ist das meines erachtens ein Fall für die Gewährleistung. mfg Boris
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Spaß am Spiel |
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#12
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Das Zitat führt Dich übrigens selbst ad absurdum. Von hinten elegant durch die Brust ins Auge geschossen, würde ich sagen. Du kaufst einen Belag, aber kein Mensch - und kein Hersteller - sichert Dir zu, wie lange Du diesen Belag spielen kannst. Denn derselbe Belag kann für Spieler A nach drei Wochen, für Spieler B aber erst nach 1 Jahr unspielbar sein. Beide Spieler sagen natürlich, sie hätten den Belag normal genutzt... Zwar kann man den Grad der Abnutzung physikalisch bestimmen, aber es kommt eben auch das indivduelle Element dazu, ab wann ein Spieler einen Belag für sein Spiel als ungeeignet empfindet. Das ist dann aber sicher keine Sache der Gewährleistung. Und das ist auch kein Sachmangel oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, die zur Geltendmachung der GEwährleistungsansprüche berechtigen würde. Gruß, Volkmar |
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#13
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naja, ich bin ja einschlaegig vorbe
aeh vorgebildet. ob man das als nichtjurist auch immer gleich versteht, ist meines erachtens nicht so sicher.
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Wenn andre klüger sind als wir, das macht uns selten nur Plaisir, doch die Gewissheit, dass sie dümmer, erfreut fast immer. Gedanken sind nicht stets parat, man schreibt auch, wenn man keine hat. (Wilhelm Busch) |
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#14
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@ difu
Nein, das versteht man wirklich kaum. Deshalb habe ich ja auch in meinen ersten Postings den Ball bewußt flach gehalten. Diese juristische Korinthenkackerei wollte ich hier im Grunde nicht haben, aber wenn Haare gespalten werden sollen, dann aber auch richtig Gruß, Volkmar |
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#15
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Hallo Volkmar,
die Gewährleistung ist nun mal im BGB verankert, ist also klar das, dass alles ein bischen Haarspalterei ist, aber da ich in einem kaufmännischem Beruf arbeite, denke ich die Sachlage zumindest halbwegs zu kennen und traue es mir manchmal zu in Fällen etwas zu reklamieren wo andere nicht im entferntesten dran gedacht haben.... spare aber somit Geld, also ob du oder ihrgend wer anderes das nun macht ist mir im grundegenommen egal, aber vielleicht will auf dem Board hier ja auch jemand Geld sparen, desweiteren wollte ich keinesfalls "klugscheißerisch" alles sagen und wissen.... ist eben nur meine Meinung und n anderer hat eben ne andere, akzeptiere ich doch ![]() also no Streß wegen so ner Kleinigkeit Boris
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Spaß am Spiel |
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#16
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Damit die Family auch Spielen kann *g* Tja und nach dem die Beläge nach gut 6 Monaten völlig am Ende waren bekam ich die Beläge nicht mehr ab!! der Schwamm wahr richtig festgebacken, so das ich das ganze mit nem Schwingschleifer abmachen musste. Selbst Belaglöser ging nicht. Also dachte ich daran das entweder der Kleber oder die Beläge ne macke haben, aber bei meinen anderen Belägen mit dem Selben Kleber gings einwandfrei. Also hab ich die Beläge incl Holz eingeschickt zu Donic das war vor einem Halben Jahr! Tja und die Welt Marke Donic hat sich bis heute NICHT geäussert nicht mal das zeugs zurück gesandt obwohl Porto beilag. Für mich ist Donic Gestorben auch wenn die Beläge Billig sind, ist das kein Grund ! vielmehr gehts ums Prinzip. Butze20 |
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#17
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@ butze20
Wundert mich nicht. Wenn Du Anfängerhölzer und Anfängerbeläge klebst, mußt Du wirklich damit rechnen, daß das Zeug nicht mehr abgeht. Das ist nicht zum Ablösen und neu bekleben gedacht, sondern zum Wegwerfen. Dasselbe ist mir auch mal passiert, nur daß dann beim Ablösen das Furnier mitkam. @ Boris Kein Problem, manchmal brechen bei mir noch die beiden Jura-Examen durch. Gruß, Volkmar |
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#18
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Wie sieht es denn aus wenn ein Anbieter seine Beläge als "Nur zum frischkleben empfohlen!" preist. Ein großer Versender wirbt so in seinem Katalog. Dann dürften die sich doch eigentlich nicht beschweren können wenn sie nach drei Wochen einen Belag zurück bekommen der Risse oder Blasen hat.
Auf einer anderen Seite schreiben sie dann, das frischgeklebte Beläge vom Umtausch ausgeschlossen sind. Da wird also geworben, du mußt "den" kleben und wenn der kaputt geht bist du selber schuld. Ob das so rechtens ist, na ich weiß nicht.
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Munter bleiben |
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#19
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Das kann ja nur der F1-S sein! loool |
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#20
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Entweder man Kennzeichnet die Beläge als Nicht wieder Ablösbar oder die Beläge müssen sich abziehen lassen. Sorry aber Normal ist das nicht!! Im übrigen lassen sich die Learner Beläger Wunderbar Abziehen, und das ist auch ein Anfänger Belag! |
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aeh vorgebildet. ob man das als nichtjurist auch immer gleich versteht, ist meines erachtens nicht so sicher.

