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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
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#11
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Zitat:
- Dort stand bis zum 31.8.2009: "...should be used ..." - Und seit dem 1.9.2009: "shall be used ..." Porthos hat da irgendwie den neuen Originaltext mit der alten Übersetzung zusammengebracht.
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#12
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Stimmt, Asche über mein Haupt.
Den englischen Original-Text hatte ich von der von Dir betreuten SR-Homepage des Bayerischen Tischtennis-Verbandes (wie immer top-aktuell ), die deutsche Übersetzung hatte ich aus dem Download-Bereich des Bayerischen Tischtennis-Verbandes, betreut von wem auch immer (anscheinend nicht so top-aktuell ).Offensichtlich sind wir hinsichtlich der Übersetzung des englischen Original-Textes doch auf einem besseren Weg, als ich gedacht habe. |
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#13
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Zitat:
Deshalb ist Verwendung der VOC-haltigen Reiniger, Kantenbänder etc. kein Regelverstoß. Folglich liefert der Eneztest keinen eindeutigen Beweis. Das ist der zentrale Punkt. Die Beweislast liegt bei den Schiedsrichtern. Deshalb glaube ich, dass Eneztest keine Disqualifizierung rechtfertigt. Hätten die betroffenen Spieler geklagt, hätten sie mMn gewonnen. |
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#14
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Zitat:
Zitat:
P.S.: Ich bin weder Schiri noch Jurist, das ist lediglich meine Interpretation dessen, was in den Regeln steht. |
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#15
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
So nach Lesen der Regeln:
"2.4.1 Es liegt in der Verantwortlichkeit jedes Spielers zu gewährleisten, dass Schlägerbeläge mit Klebstoffen auf dem Schlägerblatt befestigt werden, die keine schädlichen flüchtigen Lösungsmittel enthalten." besagt, dass man keine VOC-haltigen Kleber verwenden darf. Dies wird auch noch mal durch "2.1.1 Anm: Neue Kleber erhalten keine ITTF-Zulassung, wenn sie flüchtige organische Lösungsmittel enthalten." bestätigt. Dazu sagt allerdings 2.4.2 etwas viel allgemeiner formuliertes aus:# "(...)sowie etwaiges Vorhandensein schädlicher flüchtiger Substanzen. Schläger, die diesen Test nicht bestehen, können in den oben aufgeführten Veranstaltungen nicht verwendet werden und der Spieler kann nach den zu dem Zeitpunkt geltenden Richtlinien und Verfahrensweisen bestraft werden." Also ist der Spieler verantwortlich dafür, dass er keine VOCs beim KLEBEN verwendet, kann aber dennoch bestraft werden, wenn sein Schläger aus sonstigen Gründen VOCs enthält. Die Beweislast sehe ich somit nicht beim Schiedsrichter. Der stellt den Verstoß lediglich fest und handelt dann gemäß 2.4.2. Der Spieler muss jedoch belegen können, dass er nicht gegen 2.4.1 verstoßen hat. Also liegt die Beweislast beim Spieler EDIT-Grund: Zahl vertauscht |
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#16
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Zitat:
Dieser Regelpunktpunkt verbietet die VOCs nicht. Er beschreibt lediglich zum Teil die Tests. Das ist auch ganz logisch, dass wenn VOC-haltige Kleber nicht verwendet werden dürfen, dann darf man es auch prüfen. Allerdings, wie gesagt, liefert der aktuelle Eneztest keinen eindeutigen Beweis. Dann muss ein anderer Test her, der diesen eindeutigen Beweis liefert. Aber Eneztest_ wie gesagt, tut es nicht, daher rechtfertigt er keine Disqualifizierung. |
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#17
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Das muss man gar nicht im Konjunktiv schreiben: In Bayern hat ein Spieler geklagt - und in der 1. Instanz verloren, sowie keine Rechtsmittel dagegen eingelegt.
Mehr Zeit als diese Auskunft nehme ich mir aber nicht für ein Ex-Thema zum Füllen des Sommerlochs.
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#18
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Zitat:
Insbesondere habe ich meine Zweifel bei Auskünften von jemandem, der schon mal mMn falsche Auskünfte gegeben hat, wie z.B., dass VOC-haltige Reiniger verboten sind, oder dass Empfehlungen von Hr. Sharara bindend sind. |
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#19
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Soviel zum von Dir einmal angeführten Wunsch, es möge kein "argumentum ad hominem" in die Diskussion eingeführt werden.
Ich halte mich sehr gerne daran und beende damit an dieser Stelle den Dialog.
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#20
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Zitat:
Es gab in deinem Beitrag keine Argumente und keine Meinung, sondern nur eine "Auskunft" ohne Verweis auf die Quelle. Für mich sieht es nicht glaubwürdig aus. Zusätzlich fällt es mir sehr schwer zu glauben, dass du den Unterschied zwischen Regeln und Empfehlungen nicht wusstest, als es um Empfehlungen von Hr. Sharara bezüglich VOC-haltige Reiniger ging. Dann brauchst du dich nicht zu wundern, wenn ich deinen Auskünften nicht ohne weiteres Glauben schenke. |
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), die deutsche Übersetzung hatte ich aus dem Download-Bereich des Bayerischen Tischtennis-Verbandes, betreut von wem auch immer (anscheinend nicht so top-aktuell
).
