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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #11  
Alt 24.08.2010, 12:05
Benutzerbild von Torsten von Bayern
Torsten von Bayern Torsten von Bayern ist offline
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Torsten von Bayern ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Reinigungsmittel und Regeln

Zitat:
Zitat von NicoZ Beitrag anzeigen
Hm... nur mal so als Anmerkung: Ich weiß dass da öfters mal "sollte" als Übersetzung stand... Aber in den aktuellsten Regeln von tischtennis.de steht da durchaus "muss". (http://www.tischtennis.de/media/down.../regeln_a.pdf)
So ist es, und das geht einher mit der Änderung in der Originalfassung.
- Dort stand bis zum 31.8.2009: "...should be used ..."
- Und seit dem 1.9.2009: "shall be used ..."

Porthos hat da irgendwie den neuen Originaltext mit der alten Übersetzung zusammengebracht.
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  #12  
Alt 24.08.2010, 14:53
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Porthos ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Reinigungsmittel und Regeln

Stimmt, Asche über mein Haupt.

Den englischen Original-Text hatte ich von der von Dir betreuten SR-Homepage des Bayerischen Tischtennis-Verbandes (wie immer top-aktuell ), die deutsche Übersetzung hatte ich aus dem Download-Bereich des Bayerischen Tischtennis-Verbandes, betreut von wem auch immer (anscheinend nicht so top-aktuell ).

Offensichtlich sind wir hinsichtlich der Übersetzung des englischen Original-Textes doch auf einem besseren Weg, als ich gedacht habe.
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  #13  
Alt 24.08.2010, 15:17
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AW: Reinigungsmittel und Regeln

Zitat:
Zitat von Pinguin Beitrag anzeigen
Nur weil bisher VOCs vornehmlich in Klebern vorkamen und daher nun die Verwendung VOC-haltiger Kleber verboten wurde, heißt das doch noch lange nicht, dass VOCs nun anders verwendet werden dürfen.
Nochmal: nach den Regeln sind die VOCs nicht verboten, verboten ist ausschließlich das Kleben mit VOC-haltigem Kleber.

Deshalb ist Verwendung der VOC-haltigen Reiniger, Kantenbänder etc. kein Regelverstoß.

Folglich liefert der Eneztest keinen eindeutigen Beweis. Das ist der zentrale Punkt. Die Beweislast liegt bei den Schiedsrichtern. Deshalb glaube ich, dass Eneztest keine Disqualifizierung rechtfertigt.

Hätten die betroffenen Spieler geklagt, hätten sie mMn gewonnen.
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  #14  
Alt 24.08.2010, 16:13
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AW: Reinigungsmittel und Regeln

Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Nochmal: nach den Regeln sind die VOCs nicht verboten, verboten ist ausschließlich das Kleben mit VOC-haltigem Kleber.
Deshalb ist Verwendung der VOC-haltigen Reiniger, Kantenbänder etc. kein Regelverstoß.
Streng genommen verbieten die Regeln noch nicht einmal das Kleben mit VOC-haltigem Kleber. Sie fordern lediglich, dass zum Testzeitpunkt keine VOCs mehr nachweisbar sind. Denn damit ist der Spieler dann seiner Verantwortlichkeit nachgekommen. Insofern stellt auch die Verwendung von VOC-haltigen Reingungsmitteln erst recht keine Regelverletzung dar.

Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Folglich liefert der Eneztest keinen eindeutigen Beweis. Das ist der zentrale Punkt. Die Beweislast liegt bei den Schiedsrichtern. Deshalb glaube ich, dass Eneztest keine Disqualifizierung rechtfertigt.

Hätten die betroffenen Spieler geklagt, hätten sie mMn gewonnen.
Jetzt kommt aber der Trick. Die Regeln besagen, dass ein Schläger dann nicht zulässig ist, wenn er durch den Enez-Test fällt. Hierbei wird aber keinerlei Bezug mehr darauf genommen, weshalb der Schläger durchgefallen ist. Deshalb müssen die Schiris gar nichts beweisen. Es kann also sein, dass durch nicht explizit verbotene Handlungen trotzdem ein Schläger entsteht, der durch den Test fällt. Ist zwar bescheuert, aber ist so, da diese Regel eben von Laien auch laienhaft formuliert wurde (um es mal ganz vorsichtig auszudrücken).

P.S.: Ich bin weder Schiri noch Jurist, das ist lediglich meine Interpretation dessen, was in den Regeln steht.
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  #15  
Alt 24.08.2010, 16:25
Jan93 Jan93 ist offline
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AW: Reinigungsmittel und Regeln

So nach Lesen der Regeln:

"2.4.1 Es liegt in der Verantwortlichkeit jedes Spielers
zu gewährleisten, dass Schlägerbeläge mit
Klebstoffen auf dem Schlägerblatt befestigt werden,
die keine schädlichen flüchtigen Lösungsmittel
enthalten." besagt, dass man keine VOC-haltigen Kleber verwenden darf. Dies wird auch noch mal durch "2.1.1 Anm: Neue Kleber erhalten keine
ITTF-Zulassung, wenn sie flüchtige organische Lösungsmittel
enthalten." bestätigt.
Dazu sagt allerdings 2.4.2 etwas viel allgemeiner formuliertes aus:#
"(...)sowie etwaiges Vorhandensein schädlicher
flüchtiger Substanzen. Schläger, die diesen Test
nicht bestehen, können in den oben aufgeführten
Veranstaltungen nicht verwendet werden und der
Spieler kann nach den zu dem Zeitpunkt geltenden
Richtlinien und Verfahrensweisen bestraft werden."

Also ist der Spieler verantwortlich dafür, dass er keine VOCs beim KLEBEN verwendet, kann aber dennoch bestraft werden, wenn sein Schläger aus sonstigen Gründen VOCs enthält. Die Beweislast sehe ich somit nicht beim Schiedsrichter. Der stellt den Verstoß lediglich fest und handelt dann gemäß 2.4.2. Der Spieler muss jedoch belegen können, dass er nicht gegen 2.4.1 verstoßen hat. Also liegt die Beweislast beim Spieler

EDIT-Grund: Zahl vertauscht
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  #16  
Alt 24.08.2010, 16:58
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Mighty ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Reinigungsmittel und Regeln

Zitat:
Zitat von Jan93 Beitrag anzeigen
"2.1.1 Anm: Neue Kleber erhalten keine
ITTF-Zulassung, wenn sie flüchtige organische Lösungsmittel
enthalten."
Ich fürchte, dass es hier um ein Übersetzungsfehler handelt, oder es wurden 2 verschiedene Dinge durcheinander gebracht: "approval" und "authorisation". "Authorisation" ist bindend, "approval" aber nicht, und bei den Klebern handelt es sich um "approval".


Zitat:
Zitat von Jan93 Beitrag anzeigen
Dazu sagt allerdings 2.4.2 etwas viel allgemeiner formuliertes aus:...

Also ist der Spieler verantwortlich dafür, dass er keine VOCs beim KLEBEN verwendet, kann aber dennoch bestraft werden, wenn sein Schläger aus sonstigen Gründen VOCs enthält.
Dieser Regelpunktpunkt verbietet die VOCs nicht. Er beschreibt lediglich zum Teil die Tests. Das ist auch ganz logisch, dass wenn VOC-haltige Kleber nicht verwendet werden dürfen, dann darf man es auch prüfen. Allerdings, wie gesagt, liefert der aktuelle Eneztest keinen eindeutigen Beweis. Dann muss ein anderer Test her, der diesen eindeutigen Beweis liefert. Aber Eneztest_ wie gesagt, tut es nicht, daher rechtfertigt er keine Disqualifizierung.
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  #17  
Alt 24.08.2010, 17:22
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Torsten von Bayern Torsten von Bayern ist offline
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AW: Reinigungsmittel und Regeln

Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Hätten die betroffenen Spieler geklagt, hätten sie mMn gewonnen.
Das muss man gar nicht im Konjunktiv schreiben: In Bayern hat ein Spieler geklagt - und in der 1. Instanz verloren, sowie keine Rechtsmittel dagegen eingelegt.

Mehr Zeit als diese Auskunft nehme ich mir aber nicht für ein Ex-Thema zum Füllen des Sommerlochs.
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  #18  
Alt 24.08.2010, 22:02
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AW: Reinigungsmittel und Regeln

Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern Beitrag anzeigen
Das muss man gar nicht im Konjunktiv schreiben: In Bayern hat ein Spieler geklagt - und in der 1. Instanz verloren, sowie keine Rechtsmittel dagegen eingelegt.

Mehr Zeit als diese Auskunft nehme ich mir aber nicht für ein Ex-Thema zum Füllen des Sommerlochs.
Ach so, das war "Auskunft". Normalerweise sollte man z.B. einen Link zum Gerichtsurteil posten. Sonnst könnte es sein, dass diese "Auskunft" nur ein Gerücht wiederholt. Oder der Kläger hat die Frist verpasst. Oder den falschen verklagt etc.

Insbesondere habe ich meine Zweifel bei Auskünften von jemandem, der schon mal mMn falsche Auskünfte gegeben hat, wie z.B., dass VOC-haltige Reiniger verboten sind, oder dass Empfehlungen von Hr. Sharara bindend sind.
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  #19  
Alt 24.08.2010, 22:28
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AW: Reinigungsmittel und Regeln

Soviel zum von Dir einmal angeführten Wunsch, es möge kein "argumentum ad hominem" in die Diskussion eingeführt werden.

Ich halte mich sehr gerne daran und beende damit an dieser Stelle den Dialog.
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  #20  
Alt 24.08.2010, 22:52
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Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern Beitrag anzeigen
Soviel zum von Dir einmal angeführten Wunsch, es möge kein "argumentum ad hominem" in die Diskussion eingeführt werden.
Glaubwürdigkeit einer Quelle anzweifeln ist kein "argumentum ad hominem".

Es gab in deinem Beitrag keine Argumente und keine Meinung, sondern nur eine "Auskunft" ohne Verweis auf die Quelle. Für mich sieht es nicht glaubwürdig aus.

Zusätzlich fällt es mir sehr schwer zu glauben, dass du den Unterschied zwischen Regeln und Empfehlungen nicht wusstest, als es um Empfehlungen von Hr. Sharara bezüglich VOC-haltige Reiniger ging. Dann brauchst du dich nicht zu wundern, wenn ich deinen Auskünften nicht ohne weiteres Glauben schenke.
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