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Umfrageergebnis anzeigen: Wie würdet Ihr Euer politisches Interesse einschätzen?
ich bin politisch interessiert 193 57,10%
ich bin teilweise politisch interessiert 97 28,70%
ich interessiere mich nicht für Politik 19 5,62%
ich verweigere die Aussage 29 8,58%
Teilnehmer: 338. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #20061  
Alt 10.12.2013, 22:42
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AW: DER Thread für politisch Interessierte

Zitat:
Zitat von PlasmaLight Beitrag anzeigen
Man muss es auch immer mal aus der Sicht eines Unschuldigen betrachten etc.
Vor allem sollte man es aus der Sicht der OPFER sehen, meinst du nicht auch?

Natürlich nur bei einwandfrei geklärter Sachlage und Schuldfrage...
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  #20062  
Alt 10.12.2013, 22:54
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AW: DER Thread für politisch Interessierte

Von mir aus darf man jedem zu 100 % überführten Täter die Eier abschneiden. Aber ich bin ja kein Richter. Die Rechtsprechung muss nämlich differenzieren. Und da muss es auch Unterschiede im Strafmaß zwischen einem Dutroux und diesem konkreten Fall geben.
Wie man nach Verbüßung der Strafe mit solch einem Menschen vorgeht?
Eine Rückfallwahrscheinlichkeit von max. 1/3 als gering zu bezeichnen ist an Zynismus nicht zu überbieten. 1 % wäre schon viel zu viel. Das hieße, dass jeder 100ste Freigelassene neue Opfer hervorruft. 1/3?
Eine Lösung, die mir auf Anhieb rund erscheint, habe ich leider auch nicht.
  #20063  
Alt 10.12.2013, 22:59
mithardemb mithardemb ist gerade online
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AW: DER Thread für politisch Interessierte

Zitat:
Zitat von powerpaul Beitrag anzeigen
Was hat dein Einwand mit dem Leiden oder dem Gerechtigkeitsempfinden der Opfer zu tun? Nichts!
Urteile nach dem "Gerechtigkeitsempfinden" sind eine gefährliche Sache. Opfer sollten nicht über das Strafmaß entscheiden.

Zitat:
Zitat von powerpaul Beitrag anzeigen
Unser Rechte-System ist viel zu lasch, aber darum gings mir primär nicht, sondern daß solche Verbrecher keine zweite Chance verdient haben. Jemand, der das Leben eines anderen Menschen auf diese Art und Weise zerstört, hat keine weitere Chance verdient.
Ob das Urteil im konkreten Fall zu lasch war oder nicht können wir wie gesagt mangels Informationen schwerlich beurteilen.

Zitat:
Zitat von powerpaul Beitrag anzeigen
Die USA ist für mich kein Maßstab, in vielerlei Hinsicht nicht.
Deiner Rechtsvorstellung kommt sie allerdings sehr viel näher als die der BRD.
  #20064  
Alt 10.12.2013, 23:07
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Zitat:
Zitat von Waterhouse Beitrag anzeigen
Von mir aus darf man jedem zu 100 % überführten Täter die Eier abschneiden. Aber ich bin ja kein Richter.
Nach diesem Satz kann man nur sagen Gott sei Dank. Findest du wirklich Zwangsverstümmelung als Strafmaßname legitim.

Etwas anderes ist natürlich wenn jemand durch einen freiwilligen Eingriff (oder Medikation) die Gefahr des Rückfalls minimiert. Das kann man dann natürlich rechtlich entsprechend berücksichtigen.
[/QUOTE]

Zitat:
Zitat von Waterhouse Beitrag anzeigen
Wie man nach Verbüßung der Strafe mit solch einem Menschen vorgeht?
Eine Rückfallwahrscheinlichkeit von max. 1/3 als gering zu bezeichnen ist an Zynismus nicht zu überbieten. 1 % wäre schon viel zu viel. Das hieße, dass jeder 100ste Freigelassene neue Opfer hervorruft. 1/3?
Eine Lösung, die mir auf Anhieb rund erscheint, habe ich leider auch nicht.
Das rechtliche Problem ist, dass man niemanden für ein Verbrechen, dass er noch gar nicht begangen hat bestraft werden kann. Und natürlich dass es in Deutschland keine echte lebenslängliche Strafe gibt.
  #20065  
Alt 10.12.2013, 23:07
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Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Urteile nach dem "Gerechtigkeitsempfinden" sind eine gefährliche Sache. Opfer sollten nicht über das Strafmaß entscheiden.



Ob das Urteil im konkreten Fall zu lasch war oder nicht können wir wie gesagt mangels Informationen schwerlich beurteilen.


Deiner Rechtsvorstellung kommt sie allerdings sehr viel näher als die der BRD.
Die Opfer entscheiden ja nun sicher nicht über das Strafmaß. Opfer bleiben sie dennoch und im Sinne der Gerechtigkeit sind VIELE Urteile deutlich zu gering ausgefallen. Für wen soll deiner Meinung nach ein Rechte-System da sein, für die Opfer oder die Täter?

Im konkreten Fall scheitert die Beurteilung an den unzureichenen Fakten. Stell dir vor, du sagst das seinen Opfern....

Ich bin mir sicher, daß du mich nicht mal annähernd genug kennst, um über meine Rechtsvorstellung oder gar mich ein Urteil erlauben zu können. Anmaßend geradezu...
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  #20066  
Alt 10.12.2013, 23:10
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Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern wird in § 176a (http://dejure.org/gesetze/StGB/176a.html) im StGB geregelt und enthält eben nicht die Vergewaltigung nach § 177 (http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html)
Dann erklär mir doch mal, worin sich Vergewaltigung und schwerer sexueller Missbrauch unterscheiden.
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  #20067  
Alt 10.12.2013, 23:13
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Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Nach diesem Satz kann man nur sagen Gott sei Dank. Findest du wirklich Zwangsverstümmelung als Strafmaßname legitim.
Aus Sicht eines Vaters definitv "ja". Aus neutralerer Sicht ist mir durchaus bewusst, dass es sinnvoll ist, dass nicht die Opfer über das Strafmaß bestimmen. Dennoch ist es ein Problem, solche Menschen mit einer nicht geringen Rückfallwahrscheinlichkeit, nach ein paar Jahren wieder auf die Gesellschaft loszulassen.
  #20068  
Alt 10.12.2013, 23:16
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Zitat:
Zitat von powerpaul Beitrag anzeigen
Die Opfer entscheiden ja nun sicher nicht über das Strafmaß. Opfer bleiben sie dennoch und im Sinne der Gerechtigkeit sind VIELE Urteile deutlich zu gering ausgefallen. Für wen soll deiner Meinung nach ein Rechte-System da sein, für die Opfer oder die Täter?
Einfache Antwort. Das Recht sollen allen Menschen gerecht werden. Opfern - Tätern und all den anderen Menschen die nicht in die beiden anderen Kategorien fallen.


Zitat:
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Im konkreten Fall scheitert die Beurteilung an den unzureichenen Fakten. Stell dir vor, du sagst das seinen Opfern....
Die Information des Bildzeitungsartikels reicht nicht aus um über den Fall zu urteilen. Das müssen die Opfer auch auch du akzeptieren. Allerdings beschleicht mich das Gefühl dass du das anders sieht.


Zitat:
Zitat von powerpaul Beitrag anzeigen
Ich bin mir sicher, daß du mich nicht mal annähernd genug kennst, um über meine Rechtsvorstellung oder gar mich ein Urteil erlauben zu können. Anmaßend geradezu...
Wer so etwas schreibt den kann ich schon beurteilen: "LEBENSLANGE HAFT (NICHT nach 15 oder 25 Jahren wieder frei).In anderen Ländern werden sie am nächsten Baum aufgehängt...".

Anmaßend ist doch wohl eher dass du dich hier zum Richter aufspielen willst.
  #20069  
Alt 10.12.2013, 23:17
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Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen

...
Das rechtliche Problem ist, dass man niemanden für ein Verbrechen, dass er noch gar nicht begangen hat bestraft werden kann. Und natürlich dass es in Deutschland keine echte lebenslängliche Strafe gibt.
Im Falle eines Rückfall-Gefährdeten hat er doch bereits ein Verbrechen begangen.... Dieses EINE Verbrechen reicht doch.

Leider kann man in solchen Fällen nur sagen...
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  #20070  
Alt 10.12.2013, 23:18
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Von mir aus darf man jedem zu 100 % überführten Täter die Eier abschneiden. Aber ich bin ja kein Richter.
Natürlich. Aber die Frage ist halt, ob es denn sowas wie einwandfrei 100% geklärte Sachlage überhaupt gibt.

Beispiel: Zwei Jungs schlafen mit einem Mädchen. Junge A meinetwegen zuerst und ohne Kondom. Haut ab. Junge B benutzt K.O. Tropfen etc und vergewaltigt das Mädel (verhütet dabei). Mädel hat Black Out und kann sich an nichts erinnern. An ihr werden nur Spuren von Junge A gefunden. Junge B sagt, dass er nie in der Wohnung war. Bewiesen werden kann weiter nichts. Nur, dass das Mädel außer Gefecht gesetzt und vergwaltigt wurde und Junge A dafür Hauptverdächtiger ist. Ziemliche Arschkarte ...

Natürlich ist so ein Fall eher unwahrscheinlich, aber wenn wir jetzt mal von anderen Taten ausgehen, werden ja oft Dinge in fremde Schuhe geschoben. Wenn du dann als Unschuldiger verurteilt wirst, hast du ja immer noch die Hoffnung, dass du mal wieder rauskommst und irgendwo anders auf der Welt von vorn beginnen kannst

Vielleicht auch nur eine dumme Ehefrau, die wie im Fall Gustl Mollath, dem Mann eins auswischen will. Stell dir mal vor, der wäre für die Ewigkeit weggesperrt wurden. Jetzt sollte man doch sämtliche Psychiater und die Frau wegsperren, weil sie ihm der Freiheit und des Lebens beraubt haben. Passiert wieder nichts ...
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