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Umfrageergebnis anzeigen: Wie würdet Ihr Euer politisches Interesse einschätzen?
ich bin politisch interessiert 193 57,10%
ich bin teilweise politisch interessiert 97 28,70%
ich interessiere mich nicht für Politik 19 5,62%
ich verweigere die Aussage 29 8,58%
Teilnehmer: 338. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #20071  
Alt 10.12.2013, 23:18
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Zitat:
Zitat von PlasmaLight Beitrag anzeigen
Dann erklär mir doch mal, worin sich Vergewaltigung und schwerer sexueller Missbrauch unterscheiden.
Schwerer sexueller Missbrauch beinhaltet nicht zwangsweise eine Penetration gegen den Willen des Opfers sondern kann auch ohne diese begangen werden.
  #20072  
Alt 10.12.2013, 23:26
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[QUOTE=powerpaul;2490740]Im Falle eines Rückfall-Gefährdeten hat er doch bereits ein Verbrechen begangen.... Dieses EINE Verbrechen reicht doch.

Wie gesagt es gibt in Deutschland eben keine echte lebenslange Strafe und deshalb reicht es eben nicht.

Ich bin auch der Ansicht, dass jemand der eine Gefährdung für die Öffentlichkeit darstellt nicht unkontrolliert auf freien Fuß gesetzt werden sollte. Allerdings muss sich dieser Sicherheitsverwahrung von einer normalen Haft deutlich unterscheiden und es darf auch keine generelle Sicherheitsverwahrung sein, sondern auf Grundlage eines psychologischen Gutachtens auf eine gewisse Zeit veranlasst werden.

Es ist mir schon im klaren, dass das aus sicht des Opfers für unzureichend erachtet wird. Wir sollten aber auch nicht vergessen, dass es in der letzten Zeit einige Fälle einer fälschlichen Verurteilung wegen Vergewaltigung gab. Wenn wir diese Opfer jetzt am nächsten Baum aufgeknüpft oder kastriert hätten, würde uns das jetzt wohl Leid tun.
  #20073  
Alt 10.12.2013, 23:27
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AW: DER Thread für politisch Interessierte

Ich glaube nicht an eine Rückfallquote von 1/3, wäre dem so dürfte man ob eines derartigen Risikos keinen Triebtäter jemals wieder freilassen.

Ganz ehrlich .... ich würde lieber das Leben von all diesen Dreckschweinen, denen ein Verbrechen nachgewiesen werden konnte ,verpfuschen, als auch nur ein einziges Leben eines potientiellen späteren Opfers.
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  #20074  
Alt 10.12.2013, 23:27
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Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Schwerer sexueller Missbrauch beinhaltet nicht zwangsweise eine Penetration gegen den Willen des Opfers sondern kann auch ohne diese begangen werden.
Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern wird in § 176a (http://dejure.org/gesetze/StGB/176a.html) im StGB geregelt und enthält eben nicht die Vergewaltigung nach § 177 (http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html)

1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind

(steht sowohl bei sexuellem Missbrauch als auch bei Vergewaltigung)

__________________
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  #20075  
Alt 10.12.2013, 23:28
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Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Einfache Antwort. Das Recht sollen allen Menschen gerecht werden. Opfern - Tätern und all den anderen Menschen die nicht in die beiden anderen Kategorien fallen.




Die Information des Bildzeitungsartikels reicht nicht aus um über den Fall zu urteilen. Das müssen die Opfer auch auch du akzeptieren. Allerdings beschleicht mich das Gefühl dass du das anders sieht.




Wer so etwas schreibt den kann ich schon beurteilen: "LEBENSLANGE HAFT (NICHT nach 15 oder 25 Jahren wieder frei).In anderen Ländern werden sie am nächsten Baum aufgehängt...".

Anmaßend ist doch wohl eher dass du dich hier zum Richter aufspielen willst.

Zum ersten Satz: Den Opfern wird es (oftmals) nicht gerecht...

Zu deinen schleichenden Gefühlen: Scheinbar unterliegst du Wahrnehmungs-Störungen... Ich hatte nirgendwo geschrieben, daß er aufgrund des Bild-Artikels verurteilt werden sollte. WENN er einen schwerwiegenden Übergriff, oder wie auch immer das in Juristen-Sprache heißt (ist mir ehrlich gesagt aber auch scheißegal), SOLLTE er dementsprechend verurteilt werden. Jetzt alles klar?

Zum Satz mit dem Baum und der lebenslangen Gefängnisstrafe oder Sicherheits-Verwahrung:
Tja, in zahlreichen anderen Ländern wird das genauso praktiziert bei solchen VERBRECHEN... Alle doof deiner Meinung nach?
Und JA, ich bin in bewiesenen, schwerwiegenden Fällen wie Vergewaltigung, Kinderschändung für LEBENSLANGE Gefängnisstrafe! Das macht keine Tat ungeschehen, würde aber vielen Opfern ihren Gerechtigkeitsglauben wieder geben!

Zum Thema Anmaßend: Anmaßend wäre es genauso, wenn ich sage "mich beschleicht das Gefühl, mithardemb ist auf der Seite der Täter"...

Völliger Blödsinn, verrenne dich mal nicht, nur weil jemand anderer Meinung ist als du (im Übrigen ist Meinungsfreiheit auch ein Menschenrecht in unserem demokratischen Land)...
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Geändert von powerpaul (10.12.2013 um 23:38 Uhr)
  #20076  
Alt 10.12.2013, 23:31
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Zitat:
Zitat von Waterhouse Beitrag anzeigen
Aus Sicht eines Vaters definitv "ja". Aus neutralerer Sicht ist mir durchaus bewusst, dass es sinnvoll ist, dass nicht die Opfer über das Strafmaß bestimmen. Dennoch ist es ein Problem, solche Menschen mit einer nicht geringen Rückfallwahrscheinlichkeit, nach ein paar Jahren wieder auf die Gesellschaft loszulassen.
Wenn jemand aus meinem Umfeld davon betroffen wäre würde ich vermutlich für die Todesstrafe plädieren. Aber genau das zeigt eben weshalb ein umbeteiligter darüber entscheiden sollte.

Ich verstehe schon, dass es problematisch ist jemand mit einem Gefährdungspotential auf die Allgemeinheit loszulassen. Ich sehe aber auch, dass das auch dafür gilt ihm eben jenes Recht zu verweigern.

Deshalb darf das auch nur in einem ganz eng geregelten Rahmen geschehen.
  #20077  
Alt 10.12.2013, 23:36
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hhhmmm...wenn die Strafe die gleiche ist, wenn ich mein Opfer gleich umbringe und irgendwo verscharre oder wieder freilasse, mit der Gefahr, überführt zu werden...wie gesagt...ich bin Gott sei dank kein verantwortlicher Jurist...emotionale Statements zu solch einem Thema sind schnell rausgehauen. Auch von mir.
  #20078  
Alt 10.12.2013, 23:37
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Zitat:
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Natürlich. Aber die Frage ist halt, ob es denn sowas wie einwandfrei 100% geklärte Sachlage überhaupt gibt.

Beispiel: Zwei Jungs schlafen mit einem Mädchen. Junge A meinetwegen zuerst und ohne Kondom. Haut ab. Junge B benutzt K.O. Tropfen etc und vergewaltigt das Mädel (verhütet dabei). Mädel hat Black Out und kann sich an nichts erinnern. An ihr werden nur Spuren von Junge A gefunden. Junge B sagt, dass er nie in der Wohnung war. Bewiesen werden kann weiter nichts. Nur, dass das Mädel außer Gefecht gesetzt und vergwaltigt wurde und Junge A dafür Hauptverdächtiger ist. Ziemliche Arschkarte ...

Natürlich ist so ein Fall eher unwahrscheinlich, aber wenn wir jetzt mal von anderen Taten ausgehen, werden ja oft Dinge in fremde Schuhe geschoben. Wenn du dann als Unschuldiger verurteilt wirst, hast du ja immer noch die Hoffnung, dass du mal wieder rauskommst und irgendwo anders auf der Welt von vorn beginnen kannst

Vielleicht auch nur eine dumme Ehefrau, die wie im Fall Gustl Mollath, dem Mann eins auswischen will. Stell dir mal vor, der wäre für die Ewigkeit weggesperrt wurden. Jetzt sollte man doch sämtliche Psychiater und die Frau wegsperren, weil sie ihm der Freiheit und des Lebens beraubt haben. Passiert wieder nichts ...
Danke zunächst mal für deine sachliche Antwort, andere kriegen das nicht gebacken

Auch wenn dein Beispiel etwas konstruiert ist und die Frage nach der eindeutigen Rechtslage sicher schwierig ist. Um diese Fälle geht es doch aber auch nicht. WENN die Sachlage klar ist und die Schuld eindeutig bewiesen, wie rechtfertigst du dann eine Rehabilation eines Verbrechers? In meinen Augen gibt dafür einfach keine Gründe...

Zum Fall Mollath: Der Fall ist doch geradezu ein Parade-Beispiel, was in unserem Rechte-System schief läuft. Menschen mit zweifelhaften Befugnissen und noch zweifelhafteren Kontakten sorgen für die Zwangs-Einweisung eines (inzwischen nachweislich) Unschuldigen. Wo sitzt denn in diesem Fall der Täter? Kleiner Tipp: Es war nicht Mollath!
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  #20079  
Alt 10.12.2013, 23:44
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Natürlich. Aber die Frage ist halt, ob es denn sowas wie einwandfrei 100% geklärte Sachlage überhaupt gibt.
Verstanden...in der Praxis gibt es ja auch echte 100-%ige Fälle. Und es ging mir nur um meine Gefühle dem Täter gegenüber. Und aus dem Grund bin ich auch kein Richter, denn so funktioniert's halt nicht.
  #20080  
Alt 10.12.2013, 23:46
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Wenn jemand aus meinem Umfeld davon betroffen wäre würde ich vermutlich für die Todesstrafe plädieren. Aber genau das zeigt eben weshalb ein umbeteiligter darüber entscheiden sollte.


Dein obiges Statement zeigt deutlich, daß der Unterschied in der "persönlichen Betroffenheit" liegt.

Gerade dann müsste du deine Argumente hier für den funktionierenden Rechtsstaat doch im Ernstfall untermauern... Ergo: Passt nicht zusammen!

Passt bei Opfern solcher Verbrechen sicher noch weniger zusammen, das ist das, worauf ich hinaus wollte.

Dieses Thema ist emotional, keine Frage.
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