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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#221
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AW: Bundeseinheitliche Wettspielordnung
Hallo Goori,
ist zumindest bei uns im TTVN noch etwas reparaturbedürftig. Es gibt Fälle aus RES-Anträgen auf Aufhebung, bei denen im Admin-Bereich (also beim Spielleiter) alles ok ist, der RES-Vermerk ist verschwunden, aber leider noch im öffentlichen Bereich stehen geblieben. Der Spielleiter hat die Mannschaft entsprechend seines Programmes mit 6 Spielern ohne RES genehmigt, wäre anderenfalls auch gar nicht möglich gewesen. Dann gibt es den Fall, dass im öffentlichen Bereich 2x "Reservespieler" auftaucht, in diesem Fall, so zumindest bei meinen Gruppen, handelt es sich um "echte" RES. Daneben habe ich aber auch Spieler nur mit einem RES im öffentlichen Bereich, die auch wirklich RES sind (sind dann in der Regel wenigstens 7 Spieler aufgeführt). Ist schon ein bunter Strauß, der da uns angeboten wird ![]() |
#222
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AW: Bundeseinheitliche Wettspielordnung
Vermutlich baut der TTVN gerade bewusst Fehler ein, um dann auf das MyTT-Unheil umzuschalten ... und dann sagen zu können: "Vorher war ja auch nicht alles richtig" ...
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#223
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AW: Bundeseinheitliche Wettspielordnung
Anscheinend wurde der Bug bereits gemeldet und nu arbeitet an einem Patch.
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#224
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AW: Bundeseinheitliche Wettspielordnung
Moin zusammen, leider bin ich zu doof mit der Suchfunktion umzugehen
![]() Es geht mal wieder um das Thema Stammspieler ja/nein (vermutlich wäre da ein gesonderter Thread sogar sinnvoll), und ich vermute, nach sowas Ähnlichem wurde auch schon gefragt, ich nehme also auch gerne Hinweise an, wo ich die Antwort finde. Gibt es eine Möglichkeit (TTVSH), mit der ein Spieler nach Verletzung mit jahrelanger Pause sofort wieder Stammspieler sein kann, oder kann er immer nur als RES starten, weil er in der Halbserie zuvor ja keine 2 Spiele gemacht hat? Gibt es eine Möglichkeit, mit der ein Spieler mit erstmalig erteilter Spielberechtigung sofort Stammspieler sein kann (abgesehen von der untersten Mannschaft)? Ich sehe das laut WO nur auf eine Schwangerschaft begrenzt - wobei hier keine Einschränkung besteht, wie lange diese her sein muss. Oder fallen Spieler, die in der Halbserie zuvor gar nicht aufgestellt wurden, nicht unter diesen Sachverhalt und können immer Stammspieler sein? Das würde dann bedeuten, dass ich mit 12 Strohmännern dauerhaft eine komplette Strohmannschaft melden kann, Hinserie melde ich 1-6, Rückserie 7-12, Hinserie wieder 1-6, ... Unten führe ich noch einmal den entsprechenden WO-Abschnitt ein, ergänzt um die Ausnahmen in den TTVSH-EDB, die in meinen Augen zwar durchaus sinnig, aber nichtig, weil nicht WO-konform sind: WO: 1.3 Reservespieler 1.3.1 Ein Stammspieler, der in der vorangegangenen Halbserie an weniger als zwei Punktspielen seines Vereins in einer Mannschaftsmeldung der Damen oder Herren im Einzel teilgenommen hat, wird mit Beginn der darauf folgenden Halbserie automatisch zum Reservespieler. Dies gilt nicht für Spieler der jeweils untersten Damen- oder Herrenmannschaft eines Vereins. 1.3.2 Für einen Spieler, der für die folgende Halbserie den Status als Reservespieler neu erhält, darf ein Antrag auf Aufhebung des Status als Reservespieler gestellt werden. Ein solcher An-trag ist vom betroffenen Verein bis spätestens zum letzten Tag der Mannschaftsmeldung der folgenden Halbserie schriftlich an die zuständige Stelle des DTTB (für die BSK) und ansonsten an die des jeweiligen Verbandes zu richten. Einem solchen Antrag darf nur dann entsprochen werden, wenn er entweder mit einer ärztlich bescheinigten Schwangerschaft begründet wird, oder wenn der Spieler in der der Halbserie mit den Mindereinsätzen unmittelbar vorangegangenen Halbserie im selben Verein an mindestens zwei Punktspielen in dieser Mannschaftsmeldung im Einzel teilgenommen hat. EDB TTVSH: H 1.3 / EDB Reservespieler Es gelten im Bereich des TTVSH zusätzliche Ausnahmen (Nichtsetzen des RES- Vermerkes): zu den Meldeterminen, für Spieler- / innen, für die zum ersten Mal eine Spielberechtigung beantragt worden ist, Erstanträge für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb nach B 5.1/JWO, zu den Meldeterminen für Wiederaufleben, Wiederaufleben einer gelöschten Spielberechtigung bei Wechseln, wenn ein Einsatz in der ehemaligen Mannschaft nicht mehr möglich ist, für Spieler-/innen von zurückgezogenen Mannschaften, die (während der jeweiligen Halbserie) in keiner höheren Mannschaft, als Ersatz eingesetzt werden können, Härtefälle (berufliche Abwesenheit, Krankheitsfall, nur auf Antrag der Vereine). Geändert von spielmalkrum (06.01.2018 um 11:51 Uhr) Grund: Verdeutlichung |
#225
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AW: Bundeseinheitliche Wettspielordnung
Steht eigentlich da...
Wenn zur Meldung der Mannschaft eine ersterteilung erfolgt. Von unterster Mannschaft steht da nichts. Nach langer Abwesenheit wird schon schwierig. Da könnte Härtefall Antrag gehen. Wird aber vermutlich nicht genehmigt weil sonst dauernd welche das machen wollen um zutricksen Brauchst du den jetzt aktuell als Stammspieler und wenn ha wofür. Denn normal stehen ja jetzt die Aufstellungen mit dem stammspielern und ein zusätzlicher stamnspieler nutzt dir nichts |
#226
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AW: Bundeseinheitliche Wettspielordnung
Der unterste Abschnitt (wo EDB bei steht) ist in meinen Augen nichtig, weil die WO diese zusätzlichen Ausnahmen nicht zulässt, sie ist abschließend. Was zu entsprechenden Problemen bei allen Langzeitpausierern/Wiedereinsteigern führt, die nicht (wie in der WO beschrieben) in der untersten Mannschaft einsteigen.
Es geht nicht um uns, sondern um einen Protest gegen eine Aufstellung, die mit einem Langzeitverletzten jetzt neu als Stammspieler gemeldet ist. |
#227
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AW: Bundeseinheitliche Wettspielordnung
Die Ausnahmen versteh ich nicht, bei Ersterteilung der Spielberechtigung bin ich sowieso immer Stammspieler und bei einem Wechsel erhält man sofort wieder Stammspielerstatus sofern man im alten Verein mindestens zwei Einsätze egal wann hatte, wieso sollen das dann Ausnahmen für Nicht-Setzen des RES sein?
Ansonsten ist die Bundeswettspielordnung eigentlich eindeutig: Wenn man nach jahrelanger Pause im selben Verein wieder gemeldet wird erhält man genau den Status, den man bei seiner letzten Meldung auch hatte. Sprich war man vor 5 Jahren Stammspieler und wurde dann nicht mehr gemeldet, bin ich auch jetzt wieder Stammspieler. Langzeitverletzte etc soll man halt einfach nicht melden wenn die keinen RES bekommen sollen. Wie soll man solche "Härtefälle" nachvollziehen können, berufliche Abwesenheit, Krankheit, Verletzung kann alles total relativ sein ob man da noch spielen kann oder nicht, öffnet Tür und Tor für Manipulationen. Deshalb ist imho eine ärztlich bescheinigte Schwangerschaft die einzige Ausnahme. Die Ausnahme mit der wiederaufgelebten Spielberechtigung geht genauso gegen die WO, da kann ich auch mal eben die Spielberechtigung löschen, eine Halbserie warten, die Spielberechtigung erneut beantragen und schon kann ich mir einen Pool von 20 Karteileichen haushalten von denen jeweils 10 für jede Halbserie als Lückenfüller für die Sollstärke als Stammspieler zur Verfügung stehen. Die Ausnahme für SPV-Spieler zurückgezogener Mannschaften bzw Spieler zurückgezogener 1. Mannschaften ist zwar so auch gegen die WO, ist aber zumindest sinnvoll. Solche Spieler haben ja sonst überhaupt keine Chance ihren Stammspielerstatus zu erhalten. Wenn man in der untersten Mannschaft wiedereinsteigt hat man genauso seinen RES noch wenn man den vorher hatte. Man kann dort nur keinen neuen RES erhalten wenn man Stammspieler ist und in der untersten mannschaft gemeldet nicht spielt.
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Sriver Killer: Du bist auch so ne Krösierung.... ![]() Kreismeister 2016 |
#228
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AW: Bundeseinheitliche Wettspielordnung
Ja aktuell ist es aber ein Problem , dass dazwischen die Umstellung auf die neue WO liegt.
Beispiel: Spieler A hat 2015/16 regelmäßig gespielt. 2016/17 wurde er garnicht gemeldet. 2017/18 wurde er wieder gemeldet und ist nun RES. Dürfte nach deiner Logik nicht sein. Problem ist: Im Mai 2017 wurde er nach Alter WO zum RES weil er ein Jahr nicht gespielt hat (damals war egal ob gemeldet oder nicht)... Genauso konnte man ja vor 5 Jahren auch garnicht wissen wie jetzt die neue WO ist und was hätte machen müssen. Wie gesagt damals war es egal ob man denjenigen gemeldet hat oder nicht. nach einem Jahr ohne Spiel hätte er auf jeden Fall im Mai einen RES bekommen. Ergo hätte man ihn jetzt auch nicht als Stammspieler melden können selbst wenn er nach seinem letzten Einsatz vor X Jahren nicht gemeldet war. Anders natürlich wenn man das ab jetzt so macht also wenn er 2017/18 Hinrunde gespielt hat ist er Stammspieler. Wenn man dann die nächsten 5 Jahre nicht meldet kann er nach 5 Jahren wieder als Stammspieler gemeldet werden. Nutzt nur Rückwirkend nicht da beim Übergang 2017 solche ungemeldeten Spieler RES wurden |
#229
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AW: Bundeseinheitliche Wettspielordnung
Zitat:
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#230
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AW: Bundeseinheitliche Wettspielordnung
was davon hast du gesucht
Das eine Ersterteilung immer ein Stammspieler ist? Wobei dann die Frage ist wo lässt der SL den eingruppieren... Oder das man bei Vereinswechsel meist Stammspieler ist (auch wenn man vorher RES war beim alten verein)? Oder das man nach jahrelanger Pause seinen alten Status behält. ? Der kann aber je nach Lage Stamm oder RES sein! |
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