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#231
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AW: Vorzeitiges Saisonende
das Auffüllen ohne Relegation stammt in Bayern noch aus der Zeit bevor die Relegation eingeführt wurde, also schon vor sehr vielen Jahren - jeder einzelner Bezirk in Bayern kann selbst entscheiden in welchen Spielklassen eine Relegation stattfindet
dies wird immer vor Rundenbeginn den Vereinen mitgeteilt (so war es auch in der jetzigen Saison 2019/20 |
#232
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AW: Vorzeitiges Saisonende
Zitat:
Für diesen Fall ist eben beim Erstellen der WO entschieden worden, dass der 9. Vorrang vor den beiden 2. hat. Das ist zB in der BSO für das Auffüllen der 3. Ligen genauso festgelegt; nicht aber für die 2. Liga. Da sind alle Varianten erlaubt, es muss nur vorher festgelegt werden. Dass jetzt entgegen der vorherigen Festlegung nach "Auffüllen ohne Relegation" vorgegangen wird, ist aber falsch. |
#233
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AW: Vorzeitiges Saisonende
Tatsächlich fehlerhaft ist die Bayern-WO imho schon weiter vorn:
DTTB-Teil: 3.4.2 Abstieg Aus der veröffentlichten Abstiegsregelung muss eindeutig hervorgehen, • ab welchem Tabellenplatz eine Mannschaft absteigt, • welche Tabellenplätze davon zur Teilnahme an Relegationsspielen zu dieser Spielklasse berechtigen. Bayern-Zusatz: Im Bereich des BTTV steigen nach jeder Spielzeit aus Gruppen mit acht oder mehr Mannschaften grundsätzlich die beiden letzten Mannschaften, mit sieben oder weniger Mannschaften die letzte Mannschaft ab. Der BTTV hat offenbar nicht beachtet, dass die Mannschaft der höheren Klasse, die an der Relegationsrunde teilnehmen darf, zu den Absteigern zu zählen ist. Korrekt müsste (wenn man das überhaupt schon in die WO reinschreiben will; es genügt die jährliche Veröffentlichung) hier schon unterschieden werden; wenn eine Relegation vorgesehen ist, steigen grundsätzlich drei ab und der beste davon darf an der Relegation teilnehmen. |
#234
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AW: Vorzeitiges Saisonende
Zitat:
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#235
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AW: Vorzeitiges Saisonende
Zitat:
Man kann es aber auch so lesen, dass sich das "davon" auf die veröffentlichte Abstiegsregelung bezieht und nicht auf den Spiegelstrich davor. |
#236
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AW: Vorzeitiges Saisonende
Abgesehen davon, dass dann auch beim ersten * ein "davon" stehen würde, sieht man in der BSO ganz klar, dass es so nicht gemeint ist:
6.1 Abstiegsregelung Nach jeder Spielzeit steigen die auf Platz 9 bzw. Platz 8 (1. BL Damen) der Abschlusstabelle und tiefer stehenden Mannschaften aus den BL in die jeweils regional zugeordnete Gruppe der nächsttieferen Spielklasse ab. Nach jeder Spielzeit steigen die auf Platz 8 der Abschlusstabelle und tiefer stehenden Mannschaften aus der RL und der OL in die jeweils regional zugeordnete Gruppe der nächsttieferen Spielklasse ab. 6.4 Relegationsaufstieg in RL und OL 6.4.1 Jeder Tabellenachte einer RL-Gruppe und jeder Tabellenachte einer OL-Gruppe erwirbt das Recht zur Teilnahme an der Relegationsrunde für seine bisherige Gruppe, sofern er nicht gestrichen oder zurückgezogen worden ist. Dieses Recht ist auf den Tabellenachten beschränkt. Geändert von cdmz (14.04.2020 um 16:58 Uhr) |
#237
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AW: Vorzeitiges Saisonende
Was interessiert die Auf- und Abstiegsregelung der RL und OL für
die Auf- und Abstiegsregelung in Bayern? - Nichts! Deshalb gibt es ja in den RL und OL eine eigene Regelung. Der DTTB hat beschlossen, dass die normale Relegation nicht in Kraft tritt, obwohl so ein Vorgehen wohl nicht durch die WO gedeckt ist und allen Landesverbänden freigestellt (also erlaubt!), dies auch zu tun. Denn: ein Saisonabbruch ist wohl momentan in der WO nicht vorgesehen, also kann es auch keine WO-konforme Regelung geben. Also, warum nach juristischen Spitzfindigkeiten suchen? Der BTTV hat entschieden, überall auf eine Relegation zu verzichten. Die Argumentation, dass es ja nicht flächendeckend eine Relegation gegeben hätte, ist allerdings nicht schlüssig. Sei's drum. Fakt ist: es wird auf Relegation verzichtet, also tritt automatisch die in der WO alternativ vorgesehene Auf-/Abstiegsregelung ohne Relegation in Kraft.
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Erst denken, dann schreiben! |
#238
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AW: Vorzeitiges Saisonende
Zitat:
In diesem ging's eigentlich nur darum, zu belegen, dass einer der bayerischen Zusätze zur bundesweiten WO eine fehlerhafte (weil nicht zum DTTB-Sprachgebrauch der WO passende) Formulierung enthält. Allerdings hat das durchaus mit den eigenartigen Folgerungen zu tun, die du und der BTTV ziehen. Aber falls dich das tatsächlich interessieren sollte: Lesen bildet. Das ist allerdings auch mal eine schöne Formulierung |
#239
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AW: Vorzeitiges Saisonende
es stellt sich nur eine Frage:
ist es korrekt, dass der BTTV nach Abschluss der Saison (13.03.2020) einfach die Relegation streichen kann, obwohl vor Saisonbeginn eindeutig in den Spielklassenordnungen stand, dass eine Relegation in der Saison 2019/20 durchgeführt wird mit der Begründung kann ich gar nichts anfangen, da die Begründung "keine flächendeckende Relegation in Bayern" schon vor Beginn der Saison bestand - es hat sich also an der Sache gar nichts geändert Geändert von Spielleiter MS (15.04.2020 um 15:34 Uhr) |
#240
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AW: Vorzeitiges Saisonende
Zitat:
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