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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt.

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  #231  
Alt 24.11.2021, 10:50
Knut Knut ist gerade online
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AW: Weiterführung, Unterbrechung oder Abbruch des Spielbetriebs in der aktuellen Saison 2021/2022

Zitat:
Zitat von Michael Marte Beitrag anzeigen
Die Pressestelle des Staatsministeriums hat mir leider bestätigt, dass die Kurzübersicht Fehler enthält und diese im Laufe des Tages überarbeitet wird.

Es wird wohl auf 2G+ im Trainings- und Spielbetrieb hinauslaufen.
Hoffentlich nicht
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  #232  
Alt 24.11.2021, 10:55
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AW: Weiterführung, Unterbrechung oder Abbruch des Spielbetriebs in der aktuellen Saison 2021/2022

Dann wäre der Fehler aber auch in der Verordnung.


§ 14 Kultur-, Freizeit- und sonstige Einrichtungen sowie Verkehrswesen

(1) Der Betrieb von Kultureinrichtungen wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archiven, Bibliotheken und ähnlichen Einrichtungen, Messen, Ausstellungen und Kongressen, Sportstätten, Bädern und Badeseen mit kontrolliertem Zugang, Saunen und ähnlichen Einrichtungen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehren, Skiaufstiegsanlagen und ähnlichen Einrichtungen, Freizeitparks, zoologischen und botanischen Gärten, Hochseilgärten und ähnlichen Einrichtungen ist für den Publikumsverkehr

in der Basisstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet ist,
in der Warnstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines PCR-Testnachweises gestattet ist; im Freien ist nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet,
in den Alarmstufen zulässig, wobei nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt nicht gestattet ist.


Die Frage wäre dann was sind Vereins- und Sportveranstaltungen

§ 10 Veranstaltungen

(1) Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen sind

in der Basisstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet ist; dies gilt auch bei Veranstaltungen im Freien ab 5.000 Besucherinnen und Besuchern oder bei Veranstaltungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann,
in der Warnstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines PCR-Testnachweises gestattet ist; bei Veranstaltungen im Freien ist nicht-immunisierten Personen der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet,
in der Alarmstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt nicht gestattet ist,
in der Alarmstufe II zulässig, wobei der Zutritt nur immunisierten Besucherinnen und Besuchern nach Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet ist.

Die Schnellübersicht entspricht ja nur genau diesem Text bisher.
__________________
Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze???
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  #233  
Alt 24.11.2021, 11:02
Michael Marte Michael Marte ist offline
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AW: Weiterführung, Unterbrechung oder Abbruch des Spielbetriebs in der aktuellen Saison 2021/2022

§14
Der BETRIEB von Sportstätten
Bedeutet aus meiner Sicht nur, dass man die Sporthalle für eine Sportveranstaltung aufsperren darf.

§10 regelt wie die Sportveranstaltung abzulaufen hat.
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  #234  
Alt 24.11.2021, 11:16
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AW: Weiterführung, Unterbrechung oder Abbruch des Spielbetriebs in der aktuellen Saison 2021/2022

Ich glaube, es wäre sinnvoll, die Länderverordnungen auch in den Länderforen zu diskutieren. Sonst ist bald die Verwirrung vollständig.
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Stopp dem Windelmüll!
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  #235  
Alt 24.11.2021, 11:17
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§10 ist für Veranstaltungen. Dort gilt 2G+.

Training und Verbandsspiele sind nach meiner Interpretation keine Veranstaltungen. Somit gilt 2G.
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  #236  
Alt 24.11.2021, 11:33
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https://nrw-tischtennis.de/test-nur-...tunden-gueltig
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  #237  
Alt 24.11.2021, 11:35
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Der bayerische Fußballverband führt 2G plus ein (für outdoor!)

https://www.fupa.net/news/asv-neumar...ng-ueb-2820453

Da sehe ich für Tischtennis mal vorsichtig schwarz…
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  #238  
Alt 24.11.2021, 11:47
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AW: Weiterführung, Unterbrechung oder Abbruch des Spielbetriebs in der aktuellen Saison 2021/2022

Vieles ist hier spekulativ! Ich warte geduldig auf die Information meines Tischtennis Landesverband TTVN, welche Bedingungen für unseren Sport gelten und wie es dann in meinem Kreis ungesetzt wird. Alles andere bringt mich informativ nicht weiter! Leider!
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  #239  
Alt 24.11.2021, 11:50
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Der badische Tischtennisverband hat eben per E-Mail informiert, es bleibt bei 2G:

Zitat:
Auch in der Alarmstufe 2 ändert sich für unseren Sport aktuell nichts.
Die Corona Verordnung Sport wurde nicht geändert und auch in der offiziellen Übersicht der Landesregierung (siehe Anlage) sieht man, dass beim Sport in Hallen weiterhin die 2G Regelung gilt.
Von daher können alle Spiele wie geplant durchgeführt werden.
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  #240  
Alt 24.11.2021, 11:54
Michael Marte Michael Marte ist offline
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AW: Weiterführung, Unterbrechung oder Abbruch des Spielbetriebs in der aktuellen Saison 2021/2022

in den FAQ's Baden-Württemberg zur Coronaverordnung steht in der Rubrik

Was gilt beim Sporttreiben?

Alarmstufe und Alarmstufe II:
In geschlossenen Räumen gilt die 2G-Regel. Im Freien gilt die 3G-Regel * wobei hier ein negativer PCR-Test erforderlich ist.

Für am Ligabetrieb oder an Wettkampfserien teilnehmende Sportlerinnen und Sportler sowie für die sonstigen daran Mitwirkenden, die nicht Beschäftigte sind (zum Beispiel Verbandstrainerinnen und -trainer, Schieds- sowie Kampfrichterinnen und -richter) ist abweichend von der allgemeinen Regelung in der Warnstufe in geschlossenen Räumen ein Antigen-Testnachweis ausreichend. In der Alarmstufe gilt auch bei Wettkampfserien oder beim Ligabetrieb im Freien die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Testnachweises und in geschlossenen Räumen 2G.

Das würde auf 2G hindeuten und dann wäre alles was ich vorhin geschrieben habe nichtig und ich hätte mich sehr gerne geirrt.
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