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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#241
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Fühlt sich da jemand auf den Schlips getreten? Ich würde einiges darauf setzen, dass du einer der Betroffenen des vergangenen WE's bist... .
Du wagst über mich zu urteilen und mich gar einer Spezies zuzuordnen, ich glaube dir ist das kühle Wetter etwas zu Kopfe gestiegen... . Die Einzigen die sich jemanden freiwillig unterwerfen sind wir Spieler, wenn wir das nicht möchten können wir gerne unseren eigenen Verband gründen. Ich und Obrigkeitsverdrossen sowie hörig, da muss ich geradezu lachen ![]() ![]() Lies dir meinen Beitrag noch einmal genau durch, vielleicht entdeckst du ja doch eine gewisse Ambivalenz in den Aussagen! Ich stehe als Spieler und SR zwangsläufig zwischen zwei Stühlen. Selbstverständlich habe auch ich dies freiwillig gewählt. Ich könnte dir jetzt noch erzählen, dass ich zB einen Schläger durchgewunken habe bei dem die Ziffer "4" fehlte (Tenergy 64), aber das würde dich sicher wieder in deiner Meinung bestärken... . Also, jeder von uns hat die Möglichkeit die Regeln zu beeinflussen und die Spieler in ihrer Funktion als SR am wenigsten. Sei doch froh, das es solche freiwilligen Leute wie mich gibt, die sich für euch zum Sündenbock brandmarken lassen... . Und jetzt komm du mir nicht und erzähl mir irgendetwas von typisch Deutsch (gibt es nicht!!!), immer diese Vergangenheitskeule, auf die man meint alles beziehen zu können... . Ich bin Historiker und habe sehr wohl ein Gespür für unterschiedliche Meinungen und deren Darstellungen. Objektivität gibt es hierbei nicht und deswegen werden wir beide auch nie auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Achja, deine saubere Sprache, die dein Geschreibsel in einen sanften Rahmen packt, ist wirklich gelungen...das war es dann aber auch schon!
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"Es ist solange nicht wahr, bis es dich zum Lachen bringt. Aber du verstehst es nicht, bis es dich zum Weinen bringt." (Illuminatus!) Geändert von Eiszaepfle (14.12.2010 um 14:44 Uhr) |
#242
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Gruss Hdd |
#243
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
![]() Ansonsten möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass man bitte aufhören soll, den Schiedsrichtern vorzuhalten, dass sie die Regeln durchsetzen! Das ist lächerlich. Man kann gerne darüber diskutieren, ob die Regeln sinnig sind. Und dann sollte man bitte auch zwischen Spielern unterscheiden, die offensichtlich durch Hersteller geschädigt wurden und solchen, die entweder wirklich zu blauäugig sind oder sich bewußt dumm stellen. Mehr als 6mm dicke Beläge, Beläge die 10 Tage vorher mit VOC montiert werden, ... etc. ... Wenn es ein Turnier gibt, dass ich spielen möchte und zu dem entsprechende Kontrollen angekündigt werden, dann beiße ich halt in den sauren Apfel, lasse den Schläger entsprechend auslüften, nutze keinen VOC-haltigen Kleber/Reiniger und nutze vor allen Dingen auch mal die freiwilligen Kontrollen (ich wünschte die Möglichkeit wäre öfter vorhanden). Und wenn es denn nur Unschuldslämmer oder "totale Laien" bei den Herren gibt, wie kommt es denn dann, dass bei den Damen niemand disqualifiziert wurde? ![]()
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In vino veritas
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#244
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
...was soll dann das Ganze??
Gibt jetzt Diskussionnen um nen Furz, der früher keine Sau interessiert hat...und jetzt mandeln sich die "Regelexperten" auf und wollen...verbieten...verbieten..verbieten..verbieten... ÜBerlegt Euch doch mal in Euerem obrigkeitsstaatlich vorauseilendem Gehrosam, wer oder was auf der Strecke bleibt in unserem Sport!!! Und eine Frage darf ich auch an die Hardliner stellen: Am besten wäre es doch, wenn man die "Materialbetrüger" gleich nach Bautzen oder Guantanamo einsperrt, da da ja eineige Plätze frei werden vielleicht! Evtl. könnte man ja das Strafgesetzbuch (StGB) dahingehend ergänzen, dass "Materialbetrug" im Tischtennis nicht unter einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren geandet wird.... Dann würden ja die obrigkeitssstaatlichen Hardliner Recht bekommen und die Materialspieler wäre endlich alle weggesperrt... |
#245
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Ansonsten machst Du Dich nur lächerlich.
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In vino veritas
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#246
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
..es ist ja bekannt, dass jedes Regime seine Erfülungsgehilfen braucht, die jeden Befehl der Obrigkeit gnadenlos umsetzen.....
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#247
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Und keine Sorge in Deinem Fall wäre es dann nicht Bautzen oder Guantanamo sondern passend zum Standort der letzten Veranstaltung: Gilead.
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In vino veritas
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#248
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Wer sich lächerlich macht, sollen andere beurteilen! |
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Wen oder was meinst Du eigentlich! Beschreib mir mal bitte, weshalb ich mich "lächerlich" machen sollte!!!??? |
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Ein anderes Beispiel: der Curl P-1 R. Findet sich nur "Curl P-1" auf dem Belag, so könnte man auch argumentieren "es gibt ja nur einen Belag auf der Liste der so anfängt, der Curl P-1 R, der ist zugelassen". Leider gab es allerdings mal einen "Curl P-1", dieser ist heute nicht mehr zugelassen. Hier der untere Teil des Belages (Quelle: ITTF Homepage) ![]() Wenn man nicht weiß wo man hier das "R" suchen muss, sieht's auch schlecht aus wenn das "R" nicht mehr deutlich zu lesen ist. Im Zweifelsfall kann dann auf "nicht zulässig" entschieden werden. Diesen Fall hatte ich mal bei einem Turnier als SRaT, da war das "R" auch schon nahezu nichtmehr zu erahnen, also wenn man "nur" sehr genau auf den Aufdruck geschaut hat war da nichts zu finden. Der anwesende Racket Controller wußte zum Glück wo das "R" abgedruckt sein musste und es war dort dann gerade noch so erkennbar. Der Belag wurde zugelassen. Glück für den Spieler, hätte auch anders laufen können. Ergo: "der SR kann sich ja denken, dass der fehlende Buchstabe derjenige ist, der den Belag zulässig macht" ist in meinen Augen keine sinnvolle Argumentation, insbesondere wenn es sich um die letzten Buchstaben des Belagsnamens handelt. Anders kann man es sehen wenn der Belag eine Zulassungsnummer trägt, wie alle neuen Beläge. Dann muss der Name zwar immer noch erkennbar sein, aber ich würde hier doch den Maßstab etwas lockerer ansetzen, da der Belag eindeuetig über die Nummer identifiziert werden kann. |
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