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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#271
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Die Regel existiert, aber es ist durchaus relevant, ob es Beweise gibt, dass normale Nutzung von Frischkleber gesundheitsschädigend ist, oder nicht. Wenn es keine gibt, dann habe ich volles Verständnis für Spieler, die "Frischklebeverbot aus gesundheitlichen Gründen" ignorieren. Und bis zum heutigen Zeitpunkt haben relevante Personen keine Beweise präsentieren können.
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#272
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Ich dachte, es gab umfangreiche Untersuchungen die die Gesundheitsschädlichkeit des Klebers belegen, damit das Verbot überhaupt erst in Kraft treten konnte....
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#273
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
@ obachecka
das stimmt..zumindest stand so etwas damals in der dts.
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VH: Bluestorm Z3 RH: Spinfire Soft |
#274
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Zitat:
Der DTTB hat ja auch nicht das Frischkleben an sich verboten sondern die Verwendung von Klebern die Lösungsmittel enthalten die nachweislich gesundheitsschädlich oder gesundheitsgefährdend sind. (Mit wasserlöslichen Klebern kannst Du 1 min vor einem ENEZ Test kleben - er wird nichts anzeigen.) Die verwendeten Lösungsmittel in einigen "alten Klebern" sind nachweislich gesundheitsschädlich und teilweise sogar kanzerogen und mutagen d.h. krebsauslösend bzw. krebsfördernd und erbgutverändernd. Ob es detaillierte Studien gab wie hoch die Konzentration in einigen Kleberäumen war weiss ich nicht halte ich auch für absolut nebensächlich. Für die entsprechenden Lösungsmittel gibt es sie. (Im normalen Arbeitsleben nennt sich das Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wenn er solche Lösungsmittel ersetzt. Tut er es nicht obwohl es bekannt ist und es Ersatzstoffe gibt handelt er fahrlässig. In diesem Sinne hat die ITTF gehandelt. Das war gut. Aber jeder ist letzendlich für sich selbst verantwortlich - wer zu Hause mit lösemittelhaltigen Klebern hantieren will darf es, er muss nur für sich selbst die Konsequenzen tragen. Leider kann er es letztendlich nicht weil seine Behandlung im Karnkheitsfall dann von der Gemeinschaft bezahlt wird. Gefährdet er aber andere durch Kleben in öffentlichen Räumen ist das höchst verwerflich.) Das wars : wer unbedingt bei Rot über die Ampel will oder bei Gelb immer beschleunigt dem ist nicht zu helfen.
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Cogito sum res cogitans |
#275
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Vielleicht noch ergänzend. Ob Kleber gesundheitsschädlich sind oder nicht halte ich als Begründung für diese Regel zwar interessant (ich würde gern mal sehen, ob die Begründung tatsächlich diese war), halte sie aber - auch von den Gegnern der Regel (die an der Gesundheitsschädlichkeit ja zweifeln) - eher vorgeschoben.
Wichtig in meinen Augen ist eher, dass tunen oder frischkleben die Eigenschaften des Materials in nicht (wirklich) nachvollziehbarer Form verändert. Und das ist nicht gut für den (gesamten Sport). Vor vielen Jahren gab es mal im Tischtennis Noppenbeläge mit schräg angeschnittenen Noppen. Da wusste weder der Spieler noch der Gegenspieler was bei einem Schalg ankam. Das waren wirklich absurde Spiele, insbesondere da unterschiedliche Belagfarben noch nicht eingeführt wurden. Auch im Tennis gab es so eine Entwicklung. Eine zweite eingeflochtene Saite machte Tennisschläger zu unkalkulierbaren Werkzeugen. So wurde ein bis dahin völlig unbekannter Spieler mal deutscher Meister. Kaum verboten war es auch vorbei mit diesem Spieler. All diese Entwicklungen sind zu Recht verboten. Genauso wie das ebenso nicht nachvollziehbare Tunen und Kleben. Ich wundere mich eh schon, dass noch kein Kleber entwickelt ist, der unterschiedliche Bereiche eines Schlägers unterschiedliche Eigenschaften verleiht. Das ist aber eigentlich nur eine Frage der Zeit würde ich sagen. Es ließe sich ja Kleber entweder unterschiedlich dick auftragen (könnte nachvollzogen werden) oder aber auch unterschiedliche Trockenzustände des Klebers nutzen. So dass eben unterschiedlich Eigneschaften auf demselben Belag entstehen. Schon allein deshalb - eigentlich merkwürdig, dass das scheinbar noch niemand versucht hat - sollten all diese Sachen einfach nicht sein. Basta.
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Es reicht nicht, ein guter Spieler zu sein – man muss auch noch gut spielen. Dr. Siegbert Tarrasch |
#276
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Zitat:
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Cogito sum res cogitans Geändert von tt-trommler (09.05.2009 um 16:33 Uhr) |
#277
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Unterschiedliche Methoden mit unterschdl. Wirkungen (oder auch nicht...) beim Kleben gab's doch schon "damals". Folienkleben, Nasskleben, Presse, usw....
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#278
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Zitat:
Außerdem hat ITTF nicht irgendwelche "alten Kleber" verboten, sondern "ITTF approved". Konzentration ist nicht nebensächlich, sondern ganz entscheidend. Bestimmte Konzentrationen von bestimmten Stoffen sind auch dann absolut ungefährlich, wenn sie Lebenslang rund um die Uhr eingeatmet werden. Z. B. gibt es "Richtwerte für die Innenraumluft" des deutschen Umweltbundesamtes. (http://www.umweltbundesamt.de/gesund...rte-irluft.htm) Dort gibt es Richtwert I. Zitat: "Richtwert I (RW I) beschreibt die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der bei einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch dann keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, wenn ein Mensch diesem Stoff lebenslang ausgesetzt ist.". Ohne Beweise, das beim Frischkleben gefährliche Konzentrationen entstehen, sind Behauptungen, dass Frischkeben sei gefährlich, reine Angstmacherei. |
#279
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Zitat:
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#280
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Zitat:
Nicht ihr Verhalten, sondern das Verhalten der ITTF ist fraglich. |
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