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  #21  
Alt 02.10.2023, 11:11
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AW: Wasser oder Reiniger?

Ist doch jetzt schon klar, was der Hersteller darf: Beläge produzieren, wie sie von der ITTF genehmigt wurden und unterhalb der Grenzwerte des gültigen Schlägertestverfahrens.

Der Spieler muß genauso dafür Sorge tragen, daß sein Belag den Schlägertest besteht. Nur ist ihm als Laien zusätzlich noch die chemische Behandlung gemäß der Internationalen Tischtennisregeln untersagt. (Schläger-Doping)

Nur weil die Exekutive naturgemäß der Legislative immer hinterherhinkt, ist eine Regelung nicht einfach als haltlos zu erklären. Ein Ladendiebstahl bleibt verboten, auch wenn im Laden keine Kamera zur Überführung hängt.
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  #22  
Alt 02.10.2023, 11:21
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AW: Wasser oder Reiniger?

Zitat:
Zitat von Haureinis Tango Beitrag anzeigen
Ist doch jetzt schon klar, was der Hersteller darf: Beläge produzieren, wie sie von der ITTF genehmigt wurden und unterhalb der Grenzwerte des gültigen Schlägertestverfahrens.

Der Spieler muß genauso dafür Sorge tragen, daß sein Belag den Schlägertest besteht. Nur ist ihm als Laien zusätzlich noch die chemische Behandlung gemäß der Internationalen Tischtennisregeln untersagt. (Schläger-Doping)
So ist es.

Zitat:
Zitat von Haureinis Tango Beitrag anzeigen
Nur weil die Exekutive naturgemäß der Legislative immer hinterherhinkt, ist eine Regelung nicht einfach als haltlos zu erklären.
Da haben wir uns falsch verstanden. Mit "haltlos" meine ich, dass man das Tuning-Verbot dem FK-Verbot hinterher geschoben hat, ohne dass dafür die gleichen Gründe gelten würden (Gesundheitsgefährdung) - da ging es nur noch um ein Prinzip.

Jetzt ist es halt so, völlig bei dir, Tempolimits gelten auch nicht nur wo Blitzer stehen.

Geändert von Power-Seven (02.10.2023 um 11:30 Uhr)
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  #23  
Alt 02.10.2023, 11:40
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AW: Wasser oder Reiniger?

Ich sehe nicht, daß bezüglich Gesundheitsschädlichkeit zwischen chemischer Behandlung (Tuning?) und VOC-haltigen Klebern (Frischkleben?) unterschieden wird. Das Vorhandensein und die Freisetzung gesundheitsschädlicher Substanzen ist generell unerwünscht:

InternationaleTischtennisregeln B
"2.4.2.1 Das Schläger-Testzentrum testet – nach den auf Empfehlung des ITTF Equipment Committee
sowie ITTF Umpires and Referees Committee vom Executive Board festgelegten Richtlinien
und Verfahrensweisen – Schläger, um sicherzustellen, dass die Schläger allen ITTF-
Bestimmungen entsprechen. Dazu gehören u.a. (Aufstellung ist nicht erschöpfend) Dicke und
Ebenheit der Schlägerbeläge, gleichmäßige Dicke und Durchgängigkeit der Schichten sowie
etwaiges Vorhandensein gesundheitsschädlicher oder flüchtiger Substanzen."
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  #24  
Alt 02.10.2023, 11:56
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AW: Wasser oder Reiniger?

Zitat:
Zitat von Haureinis Tango Beitrag anzeigen
Das Vorhandensein und die Freisetzung gesundheitsschädlicher Substanzen ist generell unerwünscht
So soll es sein.

Tuning ist allerdings durchaus möglich mit Substanzen, deren Betrachtung als gesundheitsschädlich schwerfällt (als deutlichstes Beispiel Baby-Öl) - und dennoch als "chemische Behandlung" verboten. Das war und ist mir nicht zu vermitteln.
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  #25  
Alt 02.10.2023, 12:23
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AW: Wasser oder Reiniger?

Zitat:
Zitat von Haureinis Tango Beitrag anzeigen
Ist doch jetzt schon klar, was der Hersteller darf: Beläge produzieren, wie sie von der ITTF genehmigt wurden und unterhalb der Grenzwerte des gültigen Schlägertestverfahrens.

Der Spieler muß genauso dafür Sorge tragen, daß sein Belag den Schlägertest besteht. Nur ist ihm als Laien zusätzlich noch die chemische Behandlung gemäß der Internationalen Tischtennisregeln untersagt. (Schläger-Doping)
Aber dies ist ja gerade das Widersinnige. Dem "Laien" bleibt verboten, was dem Hersteller erlaubt ist. Nehmen wir mal an, dass der Laie den Schläger so tunt, dass das Ergebnis exakt das gleiche wäre wie bei einem werksgetunten Belag. Beide Beläge wären damit ununterscheidbar, der eine aber erlaubt und der andere verboten. Das Widersinnige dabei ist, dass für die Profis die Beläge individuell getunt werden. Die unterscheiden sich vom handelsüblichen Belag mit evtl. vorhandenem Tuning. Somit gibt es gar nicht nicht den einen von der ITTF genehmigten Belag. Und wie wäre das z. B. mit einer zwischengeschalteten Tuningwerkstatt. Sowas gab's auch schon oder gibt's immer noch. Wäre das noch erlaubt? Müsste theoretisch wohl verboten sein. Und nun nehmen wir an, dass diese Tuningwerkstatt das Tuning im Auftrag von ESN oder den einzelnen TT-Marken für die Profis übernimmt und dies als Herstellertuning deklariert wird. Das wäre dann wohl erlaubt. Wenn Sie Dir einen Belag davon abgeben hast Du einen zulässigen Belag erworben. Fragst Du nun aber als Privatperson, ob sie Dir einen Belag so tunen wie beispielsweise für Profi XYZ, dann wäre das Resultat ein verbotener Belag. Das kann's ja wohl nicht sein?!

Insofern hinken die obigen Beispiele aus meiner Sicht ziemnlich gewaltig.

Geändert von JanMove (02.10.2023 um 12:34 Uhr)
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  #26  
Alt 02.10.2023, 13:13
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AW: Wasser oder Reiniger?

Zitat:
Zitat von JanMove Beitrag anzeigen
Das kann's ja wohl nicht sein?!
Deine Argumentation führt das Ganze natürlich erwartungsgemäß ad absurdum.

Deswegen gilt in der Praxis ja auch "if it´s under the limit, it´s ok".

Oder anders: Wenn alle wüssten, dass es keine Blitzer gibt, wäre es mit der Einhaltung von Tempolimits vielleicht auch nicht so dolle.

Aber da ist wiederum Haureinis Tango auf der richtigen Fährte, man kann nicht mangels Kontrolle einfach tun, was man will. Mit getuntem Belag spielen (weil keine Kontrolle) und dann falsche Aufschläge monieren (weil keine Kontrolle) geht für mich irgendwie nicht ganz zusammen.

Führt alles etwas weit. Ja, wenn zwei mit dem selben Resultat etwas tun und einmal ist das legal und einmal nicht verursacht das Kopfschütteln.

Aber eher kommt irgendeine Regel zur Labor-Untersuchung von Belägen bei großen Turnieren (mit selbstverständlich Null Relevanz für Nicht-Profis) als dass sich eine Initiative zur Lockerung des Tuning-Verbots findet.
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  #27  
Alt 02.10.2023, 13:44
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Zitat:
Zitat von Power-Seven Beitrag anzeigen
Tuning ist allerdings durchaus möglich mit Substanzen, deren Betrachtung als gesundheitsschädlich schwerfällt (als deutlichstes Beispiel Baby-Öl) - und dennoch als "chemische Behandlung" verboten. Das war und ist mir nicht zu vermitteln.
Das mit dem Babyöl muß dir auch nicht vermittelbar sein, es genügt sich einfach an die Regel 4.2.2 zu halten, muß ja jetzt nicht erneut zitiert werden (Stichworte Veränderung der Spieleigenschaften, Verwendung von Zusätzen).

Ganz davon ab, ich persönlich möchte auch keine Reste von Babyöl auf meinem Schläger wiederfinden, weil mein Gegner nicht sauber damit umgegangen ist und schmierige Öflflecken hinterlässt. Ganz abgesehen von Panschereien mit chinesischen Giftcocktails.

Zitat:
Zitat von JanMove
Das kann's ja wohl nicht sein?!
Ist aber so. Es ist auch nicht jedem Laien erlaubt, Schnaps zu brennen, selbst wenn seine Freunde nicht gleich tot davon umfallen. Wer bewusst Regelverstöße begehen möchte, wird sicherlich immer einen Weg finden. Diesen nicht zu suchen ist eines der sportlichen Ideale: Fairness.
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  #28  
Alt 02.10.2023, 14:27
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Zitat:
Zitat von Haureinis Tango Beitrag anzeigen
Ist aber so. Es ist auch nicht jedem Laien erlaubt, Schnaps zu brennen, selbst wenn seine Freunde nicht gleich tot davon umfallen. ....
Das ist eben auch nur die halbe Wahrheit, denn der Schnapsbrennerei ist es zusätzlich erlaubt, Spezialschnaps für ein paar Spezialkunden zu brennen, welcher nicht dem standardmässig zugelassenen und kontrollierten Schnaps entspricht.
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