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Deutscher Tischtennis Bund (DTTB) präsentiert von TIBHAR - SHOWROOM

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  #21  
Alt 06.09.2023, 22:33
frank3333 frank3333 ist offline
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AW: Turnierlizenz stoppen!

Wie jetzt " Turnierlizenz " ? Auch fuer ganz " normale " Hobbyspieler ?
Dann wird es mit den Turnieren aber bergab gehen.
Aber man wundert sich echt über nichts mehr bei dem Änderungswahn der letzten Jahre.

Geändert von frank3333 (06.09.2023 um 22:37 Uhr) Grund: X
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  #22  
Alt 07.09.2023, 08:32
maninblack maninblack ist offline
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AW: Turnierlizenz stoppen!

Hier Infos die am 16. DTTB Bundestag 11./12.12.2021 beschlossen wurden Antrag Nr. 16


https://www.google.com/url?sa=t&rct=...d&opi=89978449


meiner Meinung nach "wichtig" in grün zur schnelleren Orientierung.

Zitat:
C Turnierlizenz

C 1 Allgemeines

Die Startberechtigung bei weiterführenden Veranstaltungen mit Individualwettbewerben (WO A 11.1, siehe auch A 15.2) und die Teilnahme an genehmigungspflichtigen, nicht weiterführenden Veranstaltungen (WO A 11.3.1 und A 11.3.2, siehe auch A 15.4) erfordert neben einer aktiven Spielberechtigung zudem eine in click-tt erfasste Turnierlizenz für den
Individualspielbetrieb der entsprechenden Altersgruppe.

Turnierlizenzen werden immer für den Stammverein wahrgenommen, und sie dürfen nur unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen dieser WO erteilt werden. Spieler dürfen im Individualspielbetrieb nur für den Verein starten, für den sie die Turnierlizenz wahrnehmen. Turnierlizenzen für Spieler, die keine Spielberechtigung im Bereich des DTTB besitzen, werden nach Maßgabe des DTTB erteilt.

Turnierlizenzen können kostenpflichtig gemäß den Vorgaben des erteilenden Mitgliedsverbandes sein.


C 2 Zuständigkeit für die Erteilung einer Turnierlizenz

Eine Turnierlizenz für den Individualspielbetrieb wird nur bei Vorhandensein einer Spielberechtigung für einen Stammverein direkt bei der erteilenden Stelle des zuständigen Mitgliedsverbandes beantragt bzw. erworben.
Spieler der Altersgruppe Erwachsene erhalten die Turnierlizenz für den Erwachsenen-Individualspielbetrieb (TLEI) auf entsprechenden Antrag.
Spieler der Altersgruppe Senioren erhalten die Turnierlizenz für den Senioren-
Individualspielbetrieb (TLSI) auf entsprechenden Antrag.
Liegt beim altersbedingten Übergang in die Altersgruppe Senioren für den Spieler eine TLEI vor, so bleibt diese erhalten.

Spieler der Altersgruppe Nachwuchs erhalten automatisch die eingeschränkte Turnierlizenz für den Nachwuchs-Individualspielbetrieb (eTLNI).
Mit einer eingeschränkten eTLNI ist die Start- und Teilnahmeberechtigung für alle Veranstaltungen im Nachwuchs-Individualspielbetrieb möglich, wobei die Meldung zu diesen Veranstaltungen ausschließlich durch den Verein vorgenommen werden muss.

Eine persönliche Meldung zu Veranstaltungen kann nur dann vorgenommen werden, wenn die gesetzlichen Vertreter den Verein von seinen Pflichten gemäß B 1.1 zur Aufsichtspflicht entbinden und dies schriftlich gegenüber der erteilenden Stelle des zuständigen Mitgliedsverbandes und gemäß dessen Vorgaben dokumentieren. Dann erhält der Spieler die uneingeschränkte TLNI.
Spieler der Altersgruppe Nachwuchs können zusätzlich die Turnierlizenz für den Erwachsenen-Individualspielbetrieb (TLEI) beantragen. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

• Erlaubnis der/des gesetzlichen Vertreter/s, schriftlich gegenüber der erteilenden Stelle des zuständigen Mitgliedsverbandes und gemäß dessen Vorgaben zu dokumentieren.
• Erteilung einer Turnierlizenz für den Erwachsenen-Individualspielbetrieb (TLEI) durch die zuständige Instanz des jeweiligen Mitgliedsverbandes. Die
Mitgliedsverbände dürfen bei der Ersterteilung zusätzliche Voraussetzungen (z. B. ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für Spieler der Altersgruppe Nachwuchs) nach eigenen Vorgaben festlegen. Sie können bei Vorhandensein/Erteilung einer Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) festlegen, dass mit der SBEM auch automatisch eine TLEI erteilt wird.

Mit Erteilung einer TLEI sind Spieler der Altersgruppe Nachwuchs den teilnahme- bzw. startberechtigten Erwachsenen bzgl. der Turnierlizenz gleichgestellt.


C 3 Gültigkeit/Dauer sowie Aufgabe, Verlust oder Ruhen einer Turnierlizenz

Eine Turnierlizenz ist grundsätzlich unbefristet gültig.
Mit dem Verlust der Spielberechtigung für den Mannschaftsspielbetrieb (im Stammverein) erlöschen automatisch sämtliche vorhandenen Turnierlizenzen für den Individualspielbetrieb. Mit Ausscheiden aus der Altersgruppe achwuchs erlischt eine vorhandene TLNI automatisch.
Darüber hinaus kann der Spieler jederzeit gegenüber dem zuständigen Mitgliedsverband die Beendigung einer Turnierlizenz anzeigen bzw. deren Löschung beantragen bzw. deren Löschung vornehmen (bei Minderjährigen mit Erlaubnis der/des gesetzlichen Vertreter/s).
Bei Verstößen gegen die Vorgaben der Turnierlizenz oder bei unsportlichem Verhalten kann eine Turnierlizenz durch den zuständigen Mitgliedsverband zeitlich befristet entzogen werden (Sperre). Ein Anspruch auf Rückzahlung evtl. geleisteter Zahlungen besteht in diesem Fall nicht.


C 4 Wechsel einer Turnierlizenz

Ein Wechsel der (Stamm-)Spielberechtigung für den Mannschaftsspielbetrieb zu einem anderen Verein hat automatisch den Wechsel sämtlicher vorhandener Turnierlizenzen für den Individualspielbetrieb zur Folge.
Solange die Spielberechtigung für den bisherigen Stammverein besteht, darf der Spieler vorhandene Turnierlizenzen wahrnehmen, soweit der Spieler start-oder teilnahmeberechtigt ist.


C 5 Rechtliches, Rechtsmittel und Disziplinarmaßnahmen

Gegen die Erteilung/Nichterteilung einer Turnierlizenz oder den Entzug von
Turnierlizenzen kann der Rechtsweg beschritten werden.
Im Rechtsweg wegen Erteilung/Nichterteilung oder den Entzug von Turnierlizenzen trifft die erstinstanzliche Entscheidung der zuständige Mitgliedsverband (bzw. der DTTB für Spieler, die keine Spielberechtigung im DTTB besitzen)
Mit dem Erhalt einer Turnierlizenz (ausgenommen eTLNI) unterwirft sich der Spieler den Rechts- und Verfahrensbestimmungen sowie der Strafgewalt sowohl des DTTB als auch des für die Spielberechtigung und damit die Turnierlizenz zuständigen Mitgliedsverbandes, und er erkennt sämtliche Bestimmungen für Veranstaltungen gemäß WO A 1, A 11.3.1 und A 11.3.2 (inkl. Ausschreibungen) an, zu denen der Spieler sich anmeldet bzw. an
denen er teilnimmt.
Der Spieler stellt seinen Stammverein von der Haftung für die Wahrnehmung von Turnierlizenzen ausdrücklich frei. Ein Versicherungsschutz ist im Rahmen der Sportversicherung der Landessportbünde weiterhin gegeben, solange der Spieler gemäß den Vorgaben des Landessportbundes seines Stammvereins dort gemeldet ist (teilweise ausgenommen Berufssportler). Sollte veranstaltungsbedingt kein Versicherungsschutz über die Sportversicherung der Landessportbünde bestehen, stellen die Mitgliedsverbände bzw. der DTTB den Versicherungsschutz her.



Zum Procedere schlägt der BTTV vor, zunächst über die grundsätzliche Annahme des Antrags zu beschließen. Erst danach sollte die Entscheidung getroffen werden, ob
Variante a) oder Variante b) zum Tragen kommt.

Zur Erläuterung:

Variante a) führt die bisherige Systematik fort; d.h. ein Erwachsener bleibt auch nach „Überschreiten“ der Altersgrenze zu den Senioren primär „Erwachsener“; er erhält die Angebote zur Spielberechtigung und zur Turnierlizenz für die Senioren „zusätzlich“.

Variante b) stellt auf eine neue und für die Logik in der EDV sowie die
zielgruppenspezifische Ansprache „sinnvollere“ Systematik ab, nach der ein Erwachsener bei Erreichen der entsprechenden Altersgrenze dann primär zum „Senior“ wird. Dieser kann aber dann die bisherigen Angebote zur Spielberechtigung und zur Turnierlizenz für die Erwachsenen weiterhin nutzen – nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsverbands sogar automatisch.
Es handelt sich bei den beiden Varianten um reine sportpolitische/technisch-
systematische Entscheidungen, die bzgl. der Wahrnehmung der Spielberechtigungen und Turnierlizenzen de facto keinen Unterschied machen. Den einzigen Unterschied würden Spieler der Altersgruppe Senioren „spüren“, die bisher eine SBSM für einen Zweitverein wahrnehmen, denn bei ihnen wechselt Stamm- und Zweitverein.

Begründung:
Dieser Antrag lag bereits vor; er wurde damals aus systematischen und sportpolitischen Gründen gestellt, die nach wie vor vorhanden sind. Allerdings sind mittlerweile zusätzliche Aspekte entscheidend.

Durch die Digitalisierung (z.B. direkte Online-Anmeldung), durch neue Spielformate insbesondere für Nachwuchsspieler (z.B. Junior-Race-Serien von Verbänden, Sommer-Team-Cup), wegen möglicher weiterer „kreativer“ Spielformate in der nächsten Zeit und nachdem wesentliche Punkte bzgl. der Versicherung, der Haftung und der Aufsichtspflicht virulent geworden sind, stellt der BTTV diesen Antrag aus rechtlichen, haftungstechnischen, versicherungsrechtlichen Gründen sowie wegen der Regelungen zur
Aufsichtspflicht, die gemäß der bestehenden Bestimmungen aktuell nicht mehr
eingehalten werden können.

1. Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz für die TT-Spielberechtigten in Deutschland muss nicht vom DTTB oder von den Verbänden organisiert werden, weil die Bestimmungen zur Spielberechtigung auf die Mitgliedschaft in Vereinen abstellen, wodurch die jeweiligen Sportversicherungen der Landessportbünde (Haftpflicht- und Unfallversicherung) greifen.
Diese Regelungen haben jedoch spezielle Klauseln, die den Versicherungsschutz in bestimmten Fällen ausschließen:
- So sind in manchen Sportbünden Berufssportler ausgeschlossen. Wissen diese diesen Umstand z.B. bei Start bei Deutschen und Landesmeisterschaften? Müssen wir darüber informieren?
- Der Versicherungsschutz gilt auch nur, wenn bei Veranstaltungen außerhalb des eigenen Sportbundbereichs (so zumindest die Regelungen der ARGE im BLSV) für die Entsendung oder die Delegation (Zitat „ein offizieller Auftrag des BLSV oder einer seiner Organisationen (Anm. Vereine, Verbände) vorlag.“
Es gibt zahlreiche bundesweit ausgeschriebene Veranstaltungen – offene Turniere, Race-Turniere, zu denen sich die Spieler „persönlich“ anmelden, was seit Jahren gängige Praxis ist. Ein Versicherungsschutz ist aber nicht immer gegeben, weshalb zur Absicherung des Versicherungsschutzes auch aus Sicht der Verbände als Veranstalter (s. auch jüngstes Urteil des BGH) im Umkehrschluss eine Turnieranmeldung ausschließlich durch den Verein vorgenommen werden muss (zumindest bei verbandsübergreifenden Veranstaltungen und im Nachwuchsbereich s.u.).
Dies kann nicht im Sinne einer praxisorientierten Umsetzung eines modernen
Individualspielbetriebs sein! Der Versicherungsschutz müsste über die TT-
Verbände gegenüber den Sportversicherungen der Landessportbünde ergänzt
werden.

2. Folgefragen zur Versicherung und Meldung
Aus diesen Ausführungen ergeben sich noch Folgefragen, nämlich z.B. nach der Meldung von Spielern ohne Spielberechtigung in Deutschland, die sich per
Regelung für Veranstaltungen persönlich qualifiziert haben (z.B. Ovtcharov zur
NDM). In diesem Fall ist wegen der Eigenschaft als Berufssportler die
Versicherungsfrage unerheblich, aber im Falle eines Nachwuchsspielers in
derselben Konstellation (z.B. Felix Wetzel mit damaliger Nachwuchsspielberechtigung in Österreich) wird diese sofort virulent.
Wenn kein Verband/Verein meldet, meldet dann der DTTB für solche Spieler? Gibt es eine vorherige bilaterale Vereinbarung über Meldung, Versicherung, Haftung (was passiert, wenn der Spieler ohne Verein haftpflichtig wird?)?

3. Vereinshaftung
In vielen Verbänden wird auf die Haftung von Vereinen abgestellt, sollte ein Spieler bei Veranstaltungen sanktioniert werden und nicht persönlich reagieren. Damit ein Verein diese „Haftung“ übernimmt, müsste er natürlich auch auf den Start eines Spielers Einfluss nehmen können. Dies ist bei persönlicher Anmeldung eines Spielers (online oder auch analog durch direkte Anreise und Begleichung der Startgebühr vor Ort) aber nicht möglich. Dies wird bei „Mannschaften mit Spielern aus verschiedenen Vereinen“ verschärft, wenn die Meldung nicht mehr von einem Verein, einem Spieler persönlich, sondern von einem „Mannschaftsführer“ vorgenommen wird (z.B. offene Mannschaftsturniere, Sommer-Team-Cup).
Die seit Jahren gängige Praxis steht deshalb in Widerspruch zu Regelungen zu
einer Vereinshaftung, die nur durch „Freistellung“ seitens des Spielers geregelt
werden kann.

4. Aufsichtspflicht für Minderjährige
Es gibt gesetzliche Vorgaben für die Aufsichtspflicht. Die WO schreibt hierzu unter C 1 vor, dass „der Verein … für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur Aufsichtspflicht verantwortlich (ist).“
Mit zahlreichen Formularen oder Bestätigungen erteilen die Verbände eine
Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb nur mit der schriftlichen
Bestätigung des Vereins, dass er diese Aufsichtspflicht übernimmt und ggf. auch speziell Personal dafür abstellt.
Mit einer persönlichen Anmeldung von Spielern zu Individua -Veranstaltungen (z.B. Online- oder direkte Anmeldung zu Turnieren, Anmeldung von Spielern >14 Jahre bei Race-Turnieren) kann der Verein diese Aufsichtspflicht in keinem Fall mehr gewährleisten. Entweder der Spieler (= inkl. gesetzliche Vertreter) stellt den Verein bei persönlicher Anmeldung von dieser Aufsichtspflicht frei, oder betr. minderjähriger Spieler muss eine Anmeldung zu Turnieren zwingend
ausschließlich vom Verein vorgenommen werden.
Dies kann nicht im Sinne einer praxisorientierten Umsetzung eines modernen
Individualspielbetriebs sein!
Die Vorgaben der WO gehen im Wortlaut immer noch davon aus, dass die Vereine für die Anmeldung/Meldung von Spielern ausschließlich zuständig sind.
Die Lebenswirklichkeit hat diese Vorstellung schon länger überholt. Die Probleme bei Versicherung, Haftung, Aufsichtspflicht, die sich erst wegen konkreter Nachfragen zu Online-Anmeldungen, neuen Spielformaten, Bezahlsystemen, etc. manifestiert haben, erfordern eine umgehende Lösung.

Eine Beibehaltung des Status Quo wäre nach Kenntnis dieser Umstände aus Sicht des BTTV grob fahrlässig.

Inkrafttreten: 1.7.2022
München, im Juli 2021
Konrad Grillmeyer
Präsident des Bayerischen Tischtennis-Verbandes


Abstimmungsergebnis (einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen + Zustimmung von mind. 40% der abstimmenden Mitgliedsverbände erforderlich):
mehrheitlich angenommen, auch mehr als 40% der abstimmenden Mitgliedsverbände haben zugestimmt

Bundesrat 2022 (5.4.2022)

Zitat:
Turnierlizenz verschoben/Reservespielerstatus angepasst

Das vom Bundestag 2021 beschlossene Inkrafttreten der Turnierlizenz wurde aus organisatorischen Gründen um ein Jahr auf den 1. Juli 2023 verschoben. Weitere Beschlüsse wurden auf Grund der pandemischen Lage in der laufenden Spielzeit gefasst. So wurde entschieden, dass die Neuerteilung der Reservevermerke im Juni 2022 erneut ausgesetzt wird. Ein bestehender Reservevermerk wird bereits bei der Teilnahme an einem Punktspiel in der Rückrunde 2021/2022 gelöscht. Zudem entfällt die Mindesteinsatzzahl als Voraussetzung zur Teilnahme an Entscheidungsspielen in der laufenden Spielzeit.
Bundestag 2022 (19.11.2022)

Zitat:
Entwicklung und Vergabe der Turnierlizenz liegt beim DTTB, Vergabe ab Saison 2024/25

Gut 70 Prozent der Stimmen bei der jährlichen DTTB-Vollversammlung entfielen darauf, dass die Turnierlizenz vom Deutschen Tischtennis-Bund vergeben werden soll, nicht von jedem Mitgliedsverband einzeln. Zuvor war der Antrag einstimmig angenommen worden, dass die neue Lizenz zum 1. Juli 2024 eingeführt wird.

Die neue Lizenz soll Probleme bei Versicherung, Haftung und Aufsichtspflicht für Spielerinnen und Spieler lösen, die nicht durch ihre Vereine zu Individualveranstaltungen gemeldet werden. Durch die vom Dachverband zentral gesteuerte Erteilung der Turnierlizenz wird die bundeseinheitliche Abwicklung sichergestellt, zudem können nötige Weiterentwicklungen zentral vorangetrieben werden.
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  #23  
Alt 07.09.2023, 10:32
derTTT derTTT ist offline
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AW: Turnierlizenz stoppen!

Dann werde ich wohl in Zukunft gar niemand mehr finden, der aus unserem Verein mit mir mal auf ein Turnier geht. Es gibt da eine Handvoll Leute, die nur ein bis zweimal pro Jahr mitgehen.
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  #24  
Alt 07.09.2023, 11:22
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AW: Turnierlizenz stoppen!

Hallo Holger,

vielen Dank, dass Du diese Petition öffentlich gemacht hast. Dieses unsägliche Gebilde darf niemals eingeführt werden, es ist traurig, dass dies ohne Einholung eines Meinungsbildes bei den Betroffenen, uns Spieler/innen, einfach von den oben herab bestimmt wird. Weg mit den ganzen Führungskräften und der DTTB sollte dringend seinen Wasserjopf verkleinern, damit solche Geldbeschaffungen nicht notwendig sind.
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  #25  
Alt 07.09.2023, 11:24
Teddybaby Teddybaby ist offline
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AW: Turnierlizenz stoppen!

Bitte teilen und unterstützen, Schluss mit dem Abkassieren seitens des DTTB und seiner Landeslakaien
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  #26  
Alt 07.09.2023, 11:43
TT-Star TT-Star ist gerade online
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TT-Star trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)TT-Star trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)
AW: Turnierlizenz stoppen!

Die Sportverbände, in diesem Fall die TT-Verbände, halten es wie die Politik. Brav mit dem Geld prassen und wenn es nicht reicht, werden die Gebühren/Steuern erhöht.

Man könnte sich ja auch mal die Ausgabenseite anschauen - um Einsparungen bzw. Umverteilungen vorzunehmen. Auch eine Alternative. Möglichkeiten, da bin ich mir sicher, gäbe es zumindest in TTBW genug.

Nun denn - viel Erfolg mit eurer Petition. Allein der Glaube, dass es was bewegen wird, fehlt. Aber wer nichts versucht, wird auch nichts verändern

Gruss
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  #27  
Alt 07.09.2023, 12:50
Teddybaby Teddybaby ist offline
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AW: Turnierlizenz stoppen!

Es ist ja davon auszugehen, dass auch viele Verantwortliche hier zumindest mitlesen und sich dann doch noch Gedanken machen, was da ohne Einbeziehung der Praxis, beschlossen worden ist.
Es ist zu befürchten, dass Vereine künftig keine Turniere mehr anbieten werden, auch keine Races.
Ein Aufrechterhalten dieses Beschlusses ist aus meiner Sicht der Anfang vom Untergang unserer tollen Sportart.

Bei den nächsten Wahlen auf allen Ebenen sollte es die entsprechende Reaktion seitens des Wählers geben.
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  #28  
Alt 07.09.2023, 13:37
derTTT derTTT ist offline
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Könnt Ihr mir bitte mal erklären, welche Nachteile es für die austragende Vereine gibt, weswegen Ihr befürchtet, dass diese keine Turniere mehr veranstalten wollen? Das habe ich immer noch nicht begriffen.
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  #29  
Alt 07.09.2023, 13:42
Chobbe Chobbe ist gerade online
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AW: Turnierlizenz stoppen!

Zitat:
Zitat von Teddybaby Beitrag anzeigen
Ein Aufrechterhalten dieses Beschlusses ist aus meiner Sicht der Anfang vom Untergang unserer tollen Sportart.
Der Untergang begann schon zu Zelluloid-Zeiten, er wird nur für immer mehr Menschen immer schwerer zu übersehen
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  #30  
Alt 07.09.2023, 13:44
maninblack maninblack ist offline
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AW: Turnierlizenz stoppen!

Die Frage ist, wie viele zusätzliche Einnahmen, wenn die Lizenz kostenpflichtig wird (was wohl außer Frage steht) stehen den weniger Teilnehmer/innen auf den Turnieren gegenüber?

Die Beträge (Höhe) sind vernachlässigbar, im Verhältnis zu anderen Sportarten, dass ist nicht der Punkt.

Es finden sich kaum noch Ausrichter für Turniere, da "unterm Strich" der Aufwand nicht zum Ertrag passt.

In Hessen wurden die Startgelder
Nachwuchs
Kreis/Bezirk von 6.- auf 8.-
Verband 6.- auf 10.-
Aktive
Kreis/Bezirk von 8.- auf 12.-
Verband 12.- auf 20.-
angepasst.

Jeder kann sich die TN Zahlen in click-tt anschauen.

Die Finanzierung muss komplett überdacht werden und nicht zu den Vereinsabgaben auch noch die Vereinsmitglieder als Cash Cow nutzen.

Der Ast auf dem der DTTB sitzt ist schon angesägt, und die Verantwortlichen sitzen, meiner Meinung, nicht auf der sicheren Seite (Basis).
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