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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Die Einschaltung von Fachanwälten ist doch der erste Schritt zur rechtlichen Klärung und daher das korrekte Vorgehen. Ich möchte nur anmerken, dass alleine die Idee einer solchen Maßnahme Zeichen eines tiefen Bruchs innerhalb des Vereins zeigt, unabhängig davon von welcher Seite das schwerpunktmäßig ausgeht.
Meine Einschätzung beruht auf Erfahrung, besitzt allerdings weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Korrektheit (hier verweise ich auf die angesprochene juristische Hilfe): 1. wesentliche Handlungs- und Rechtsvorschrift für eingetragene Vereine ist deren Satzung. Diese ist i.d.R. in allen Punkten verbindlich und Änderungen bedürfen hoher Hürden (Mitgliederversammlung, Eintragung). Aktuell dürften Satzung von eingetragenen Vereinen Möglichkeiten für den Ausschluss (vereinsseitige Kündigung) von Mitgliedern beinhalten (Zahlungsverzug, "vereinsschädigendes Verhalten" u.ä.). Die Impfung gegen das Corona-Virus dürfte in (nahezu) keiner Satzung zu finden sein. Auch die Änderung dahingehend halte ich für sowohl in der Formulierung (welche Impfstoffe? welche Fristen? Verweis auf Gesetzgebung? ...) als auch in der Sache für schwierig. Grundsätzlich kann ein Verein natürlich alles in die eigene Satzung reinschreiben, was er will. Wenn es nicht rechtskonform oder formell mangelhaft ist, wird es halt nichtig, ungültig oder zwangsweise gestrichen. In aller Regel wird die Satzung Formulierungen beinhalten wie "Förderung des (Tischtennis)Sports" o.ä. und nicht "Förderung der Impfkampagne". 2. öffentliches Recht (Gesetze, Verordnungen) Aktuell gibt es in Deutschland (noch) keine Impfpflicht. Über Sinn oder Unsinn sollen andere diskutieren, aber solange es diese noch nicht gibt, sehe ich eigentlich keine Handhabe Mitglieder auszuschließen. Der tatsächliche Zugang zur Halle oder das Ausüben des Sports ist wiederum an gesetzliche Auflagen gebunden (hier 2G und 2G+). Das bedeutet, dass die Mitgliedschaft das Recht beinhaltet, am organisiertem Vereinssport unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben teilzunehmen bzw. am satzungsgemäßen Vereinszweck teilzunehmen. ("Ein Verein ist kein Fitnessstudio und der Mitgliedsbeitrag stellt kein Entgelt für ein bestimmtes Leistungsangebot dar. Er dient allein dem satzungsgemäßen Vereinszweck und ist an keine Gegenleistung gekoppelt." Quelle: https://deutsches-ehrenamt.de/corona...ungen-leisten/ ) 3. Rechte Dritter Durch Mitgliedschaft (inkl. der sich daraus ergebenden Pflichten; v.a. Beitragszahlung) haben die Mitglieder das Recht am satzungsgemäßen Gebrauch /Tun des Vereins teilzunehmen, unberührt gesetzlicher Vorgaben). Eine, in diesem Fall widrige/nichtige/falsche, vereinsseitige Kündigung verletzt dieses Recht. Wenn es hart auf hart kommt und dieses Thema tatsächlich vor Gericht landet und irgendwann abschließend geklärt wird, kommen vielleicht sogar Ersatzansprüche auf den Verein zu. Falls Mitglieder ihre Pflichten nicht erfüllen oder auch gegen (Haus-)Recht verstoßen (z.B. versuchte Trainingsteilnahmen trotz Nichterfüllung gesetzlicher Auflagen; Impfpassfälschung) oder andere Mitglieder bedrohen/beleidigen könnte eine vereinsseitige Kündigung möglich sein (allerdings im Einzelfall). Daraus ergeben sich verschiedene Handlungsmöglichkeiten: 1. Der Verein (hier ein unabhängiger Einspartenverein) lässt Taten sprechen und spricht Kündigungen aus (evtl. nach rechtlicher Vorbereitung wie Satzungsänderungen). Wenn alle damit einverstanden sind, kann das vielleicht funktionieren. Falls nicht, wird das im Anschluss möglicherweise langwierig anwaltlich/gerichtlich geklärt. Ausgang offen. 2. Der Verein versucht, die betreffenden Mitglieder zu überzeugen, dass sie nicht mehr wirklich willkommen sind und kündigen sollen. Das Tischtuch scheint ja zerschnitten. Ob alle betreffenden damit einverstanden sind, ist eine andere Frage... 3. Alles erst einmal so lassen und hoffen, dass die Unerwünschten von selbst gehen oder, noch besser, Einsicht erlangen. Oder diverse Mischungen aus diesen Varianten. Falls ihr es noch nicht gemacht habt, solltet ihr die Meinung aller Mitglieder des Vereins zu diesem Sachverhalt einholen. Möglicherweise liegen die Mehrheiten doch anders als es einzelne glauben (v.a. bei solch schwerwiegenden Entscheidungen) und euch auf viel Gegenwind gefasst machen. Ich habe versucht, einigermaßen objektiv zu argumentieren. Ich teile eure Bedenken zwecks ungeimpfter SpielerInnen und habe Respekt für eure Überzeugung. Allerdings bin ich der festen Überzeugung, dass es nicht die Aufgabe von Sportvereinen ist, die Impfkampagne zu unterstützen, sondern den Sport zu fördern! Abschließend setzt ihr auf juristische Unterstützung und werdet diesen Sachverhalt für euch sicherlich irgendwann klären. Ich sehe schlechte Chancen für euch, pauschal alle Ungeimpften zu kündigen (Laienmeinung). |
#22
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Zitat:
Florian L. hat recht, wenn Ihr das wirklich durchziehen wollt, braucht Ihr einen Anwalt. Wenn es mehrere Mitglieder sind, kann das Verfahren sehr langwierig werden. M.E. ist es der Mühe nicht wert. Kann sehr teuer werden, was man als Verein lieber in andere Sachen stecken sollte.
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Emencipate yourselves from mental slavery none but ourselves can free our minds!!! So: May the spin be with you ... and in the end, they all got fucked up!!! (Denn auf der Alp, da gibt's koa Sünd!!!) |
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Das Lesen des Beitrages # 8 würde deine Frage beantworten.
Und jetzt lass‘ gut sein, da du dich wohl mehr mit meinem Nickname zu beschäftigen scheinst. Wegen Quantität/Qualität: Ein User, der seit fast 2 Jahrzehnten hier schreibt und schreibt und schreibt darf in deinen Augen offenkundig mehr als einer, der hier mit einem Beitrag mehr Qualität bewiesen hat als 99 % aller User. Dass er der deutschen Sprache mächtig ist, ist hierbei eine angenehme Begleiterscheinung, die es allerdings nicht zu unterschätzen gilt. Endlich mal ein Beitrag, der stark vermuten lässt, dass jemand die Schule nicht abgebrochen hat. Der sogar die Schreibweise von Tu- und Wie-Wörtern kennt. Die übliche Bezeichnung dieser Wörter schenke ich mir, da sie wohl bei Weitem nicht von jedem korrekt zugeordnet werden könnte. Gruß, Fan des Hohn & Spottvereins. Zum Thema: Die Erfahrung lehrt mich, dass Ungeimpfte die ersten sind/waren, die den Verein schon im ersten Lockdown verlassen haben. Liegt fast in der Natur der Sache, denn „die“ sehen sich und ihre Rechte. Viel mehr - sorry für diese persönliche Wertung - sehen die nicht. Genau das macht sie zu dem, was sie sind. Sie sehen sich, dann lange nix, dann ein Bild von sich, dann wieder lange nix und irgendwann auch ihren Hund. Katzen haben „die“ eher nicht, denn diese verfügen durchaus über eine eigene Meinung, die schließlich abweichen könnte. |
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Zitat:
Soviel Senf, wie einige zu allem abgeben, wurde bislang nicht in Düsseldorf produziert.
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Ignorierliste vielen Dank! Jetzt kann ich endlich wieder die Threads lesen ohne Textmüll |
#25
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Zitat:
Keine 2 Tage dabei und schon eins der grössten Probleme diesen Forums erkannt
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Ignorierliste vielen Dank! Jetzt kann ich endlich wieder die Threads lesen ohne Textmüll |
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Die Landessportverbände/Sportbünde haben meist einen Rechtsanwalt, der im Vereins-/Verbandsrechtrecht bewandert ist oder kooperieren mit einem.
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Moral ist immer auch eine Kostenfrage. |
#27
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Wenn schon ein Arbeitgeber keine "Impfpflicht durch die Hintertür" einführen kann, wird es für einen Verein noch schwieriger.
Auf die Notwendigkeit, das mittels Satzung auf zumindest formal brauchbare Füße zu stellen, wurde ja mehrfach hingewiesen. Allerdings gehe ich davon aus, dass eine solche Satzung dann in Bezug auf diesen Punkt nichtig wäre. Die üblichen Gründe für einen Vereinsausschluss wie Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben, Nichterfüllung von Mitgliedspflichten oder wiederholte Störung des Vereinsbetriebs kann man natürlich prüfen, aber nur die Tatsach, dass jemand nicht geimpft ist, reicht da nicht aus... In Ausübung des Hausrechts kann man sicher Ungeimpften Zutritt zu den Sportstätten / Vereinslokalen verwehren, wenn man es denn möchte. Ggf. könnte hier für den "Ausgeschlossenen" ein Erstattungsanspruch oder Sonderkündigungsrecht entstehen (da er keinen Zugriff auf die Leistung des Vereins mehr hat). Vielleicht könnte eine Verwendung von Vereinsmitteln für satzungsfremde Zwecke (=Durchsetzung eines Vereinsausschlusses, der nicht der Verfolgung satzungsmäßiger Zwecke dient) sogar zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen? Alles nur gesponnen... |
#28
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Das ist m.E. auch noch ein nicht unwesentlicher Punkt: Es muss hier um Einzelfallbetrachtungen gehen, ein genereller Ausschluss einer ganzen Gruppe ("Ungeimpfte") ist nicht möglich.
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#29
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Eine weitere Hürde dürfte der Datenschutz sein. Kein Mitglied ist verpflichtet gegenüber dem Verein seinen Impfstatus auszuweisen.
Bei entsprechenden Zutrittsregeln kann er das Impfzertifikat freiwillig vorzeigen und wenn er das nicht will oder kann braucht (oder darf) man ihn nicht reinlassen. Einen Zwang den Impfstatus (also Gesundheitsdaten) gegenüber dem Verein offenzulegen gibt es nicht.
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SHA256: 6246c120f8d58fc617fbc53159dc 5c7864eb31f2f5ef5e8488f557ff08972dc4 |
#30
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Ich bin aber nicht der Meinung das im Fall der Fälle in den Satzungen irgendwas von Covid stehen muss. So ein Paragraph wird normalerweise in der Regel eher allgemein formuliert, damit das fexibel anwendbar ist, und nicht wegen jedem Detail neu formuliert werden muss. Wie bei Gesetzten halt auch.
In den meisten Satzungen wird aber auch kein allgemeiner Paragraph in diese Richtung existieren. Und sich dann auf vereinsschädigendes Verhalten oder ähnliches zu berufen wird eher nicht funktionieren. Ich sehe das wie die meisten hier. Ein Ausschluss ist einfach unnötig. Nur Troubles und kein Mehrwert. Zugangsverbot und Maßnahmen gemäß den allgemeinen Richtlinien reichen ja. Wenn jemand öfter dagegen verstößt schauts denke ich wieder anders aus. |
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