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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
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#21
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AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?
Zitat:
Wenn man Tuning als Nachbehandlung interpretiert, dann gilt es auch für alle. Das würde bedeuten, dass auch die Hersteller ihre "factory tuned"-Beläge nachbehandeln. Für die Praxis reicht es schon, dass ITTF de facto "factory tuned"-Beläge erlaubt, damit ist Tuning freigegeben, deshalb darf jeder tunen, und zwar jeden Belag. |
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#22
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AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?
Zitat:
Ich liebe deine Schlussfolgerungen. ![]() Nur drauf berufen sollte man sich lieber nicht, sonst kriegt man desöfteren mal das Vögelchen gezeigt.
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#23
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AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?
Richtig, man muss es nicht unbedingt dem OSR mitteilen.
Oder man fragt Herrn Sharara, was ist richtig. Bloß nicht den Regeltext lesen. Ich stelle mir vor, die Polizei würde sagen, man darf nicht betrunken fahren, das ist illegal, es sei denn, man betrinkt sich in bestimmtem teuren Restaurant. |
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#24
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AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?
Zitat:
Diese Mail bekam ich direkt aus der Zentrale der Obersten, als ich vor einiger Zeit mal Kommunikationsbedarf hatte. Nach der Mail wars mir dann zu blöd, zurückzuschreiben: "[...]Da uns auch nichts von einem sogenannten 'werkstuning' (wie Sie es nennen) bekannt ist, müssten Sie sich mit ihrer Frage schon direkt an die Hersteller wenden. Mit freundlichen Grüßen DEUTSCHER TISCHTENNIS-BUND" Geändert von RedStar (18.12.2010 um 09:32 Uhr) |
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#25
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AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?
Zitat:
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#26
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AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?
Stellung bezogen haben sie ja recht ausführlich. Habe hier ja nur den Teil gepostet, der ums werkstuning geht.
Mit einigen Teamkollegen hatte ich diskutiert, welche Gründe das Abstreiten der Existenz von werkstuning seitens des DTTB hat. Entweder fürchtet man wirklich, dass dann die Diskussionen mit so ollen Gleichstellern und Logikern wie dem Mighty erst richtig beginnen, und man schnell in Erklärungsnöte käme - oder es ist halt schlicht Unwissen/Inkompetenz. Ich persönlich vermute ersteres. Geändert von RedStar (18.12.2010 um 10:45 Uhr) |
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#27
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AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?
Zitat:
![]() Die Sachlage beim sogenannten Tuning ist doch in der Praxis ganz einfach. Solange ein ITTF-zugelassener Belag beim Messen der Belagsdicke und beim VOC-Messen die Grenzwerte einhält ist er erlaubt. Genau das wird ja mit der Schlägerkontrolle bestätigt und eine Diskussion erübrigt sich damit. Ebenso erübrigt sich die Diskussion, wenn bei einer solchen Kontrolle festgestellt wird, dass die Grenzwerte nicht eingehalten wurden. Dann wird das Spielen mit einem solchen Belag untersagt bzw führt bei einer solchen Kontrolle, die nach einem bereits ausgetragenem Spiel stattgefunden hat, dazu, dass das Spiel für den Spieler, der mit diesem Belag gespielt hat, kampflos verloren gewertet wird. Im letzteren Fall spielt es nicht die geringste Rolle was dazu geführt hat, dass die vorgegebenen Grenzwerte nicht eingehalten wurden. Denn es ist nicht wie beim Nachweis, dass ein Sportler Substanzen im Körper hat, die zu einer Dopingsperre führen können. Da erhält der Sportler die Chance einen Nachweis zu erbringen, dass er die Substanzen nicht zu Dopingzwecken bewusst eingenommen hat, um sich so, zumindest im Nachhinein, zu rehabilitieren. Bei Schlägern, die bei einer Schlägerkontrolle die vorgegebenen Grenzwerte nicht einhalten, ist eine solche Möglichkeit nicht vorgesehen. BTW: Wieso und mit wem überhaupt sollte der DTTB von bzw über "Werkstuning" reden ![]() Hersteller stellen ITTF-zugelassene Beläge her und halten sich bei der Produktion an die vorgegebenen Grenzwerte. Das ist alles was es darüber zu reden gibt und liegt zudem nicht im Verantwortungsbereich des DTTB. Für die Zulassung von Belägen ist die ITTF zuständig. Der DTTB übernimmt lediglich die diesbezüglichen Zulassungen und Regularien für seinen gesamten Geltungsbereich. |
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#28
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AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?
Zitat:
Deshalb merke: Wer an seinem Schläger basteln will (egal was), der hat so lange einen legalen Schläger, bis er durch eine Kontrolle fällt. Wer nicht an seinem Schläger bastelt, hat ja auch trotzdem einen illegalen Schläger, wenn dieser bei einer Kontrolle versagt. Die ITTF sieht das zwar anders, aber was solls. Wir sch... drauf
Geändert von RedStar (18.12.2010 um 14:19 Uhr) |
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#29
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AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?
Nenn du es "Einfachmachen", ich nenne es Realität
![]() Zitat:
![]() Na ja, auch die ITTF muss sich dieser Realität stellen. Der ITTF-Regeltext und die ITTF-Stellungsnahmen zum "Tunen" mögen aufzeigen, dass das eigentlich anders gesehen wird. Sanktoniert werden, kann aber letztendlich nur das was nachgewiesen werden kann. Momentan hat man sich dazu entschlossen mit VOC-Wertmessungen und Belagsdickenmessungen unzulässig behandelte Schläger aufspüren zu können. Letztendlich ist es aber völlig egal zu welchen Maßnahmen die ITTF sich entschließt um die Einhaltung von Regeln zu kontrollieren. Dem menschlichen Erfindungsreichtum, wenn es darum geht sich einen Vorteil zu verschaffen, wird man immer hinterherlaufen. Ich sch*** übrigens nicht drauf... |
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#30
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AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?
Das sag' ich doch. Mighty sieht das aber noch ein büschen anders, denke ich.
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