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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#21
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AW: Zeitpunkt des Aufrückens bei Unterschreiten der Sollstärke
Klar ist dann der Zeitpunkt später, was denn sonst? Ich habe das Beispiel bloß angeführt, um zu zeigen, dass es sich nicht erst zum entsprechenden Einzel zeigen kann, sondern auch schon früher, z.B. nach der Aufstellung, in der ein bestimmter Spieler nicht enthalten ist. Wenn es laut Spielordnung eine "sofortige" Wirkung hat, wird das wohl bedeutsam sein, sonst wäre eine Formulierung wie "beim nächsten Spiel", "nach Beendigung des laufenden Spiels", "am nächsten Kalendertag" oder so was drin und nicht "mit sofortiger Wirkung". Wenn "sofortige Wirkung" nach einhelliger Meinung incl. meiner eigenen nicht sinnvoll ist, kann und sollte es ja vielleicht per Antrag geändert werden.
Für den letztgenannten Fall gibt es in unserer Spielordnung extra Regelungen (für kampflose und umgewertete Spiele). |
#22
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AW: Zeitpunkt des Aufrückens bei Unterschreiten der Sollstärke
Zitat:
Das nur mal meine grundsätzliche Auffassung zu so mancher hier losgetretenen Diskussion um Wortbedeutungen und Formulierungen Sicher kann man " mit sofortiger Wirkung" auch so deuten, dass damit gemeint ist, das der Augenblick zählt, der das Fehlen eines Spielers eindeutig macht. Nennung der Einzelaufstellung, oder auch das Nichterscheinen nach dem Aufruf zum letztmöglichen Einsatz eines Spielers in einem Meisterschaftskampf, wären da sicherlich - wie du ja auch meinst - die genaueren Zeitpunkte. Die werden aber nun mal von niemanden festgehalten, so das man sie heranziehen könnte. Deshalb sollte man die Kirche im Dorf lassen und einfach mal die praktische Umsetzbarkeit hinterfragen. Dann fällt meiner Meinung nach auf, dass das nicht möglich ist. Jedes Spielberichtsformular müsste dann erweitert werden, damit dort jede relevante Anfangs- und Endzeit verbindlich festgehalten wird. Dem ist aber nun mal nicht so, was auch aus meiner Sicht auch gut so ist! Im Spielbericht werden die Anfangszeit und das Spielende zeitlich festgehalten. Das sind also die beiden Zeiten, die man für: "mit sofortiger Wirkung" heranziehen kann. Ist nicht kompliziert diese Zeiten dann dafür heranzuziehen um "mit sofortiger Wirkung" mit Gehalt zu füllen. In der Mannschaft A fehlt ein Spieler das fünfte Mal in Folge. Die Sollstärke ist deshalb nicht mehr gegeben. Aus Mannschaft B muss nun das Brett 1 "mit sofortiger Wirkung" aufrücken. Das fünfte Fehlen ist ganz unkompliziert erst gegeben, wenn das entsprechende Spiel der Mannschaft A beendet ist. Sollte Mannschaft B (relativ) zeitgleich zu Mannschaft A spielen, kann dort das Brett 1 noch eingesetzt werden. Eine diesbezügliche Entscheidung ist deshalb einfach, weil man nur die Endzeit des Spiels der Mannschaft A mit der Anfangszeit der Mannschaft B vergleichen muss. Hat die Mannschaft B mit ihrem Spiel begonnen, als die Mannschaft A ihr Spiel noch nicht beendet hatte, war der Einsatz von Brett 1 noch WO-konform. Ganz einfach und für jeden nachvollziehbar und vor allem für jeden nachprüfbar! Wir sind uns - so denke ich zumindest - einig, dass viele Formulierungen in diversen Regelwerken nicht wirklich optimal sind. Ich denke allerdings, dass es einfach nicht möglich ist, Regelwerke in allen erdenklichen Belangen auf den Punkt zu formulieren, so das keine Fragen mehr offen bleiben. Es wird in Einzelfällen immer nötig bleiben eine Auslegung von der zuständigen Stelle festzulegen. Im Zweifel bzw Protestfall muss dafür auch mal eine Sportgerichtsbarkeit eine endgültige Entscheidung im Einzelfall treffen. |
#23
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AW: Zeitpunkt des Aufrückens bei Unterschreiten der Sollstärke
Ich hätte mal noch eine Frage zum Thema aufrücken.
Wenn ein Team, bei dem ein Spieler 4 mal in Folge nicht dabei war, das 5. Spiel kampflos abgibt, ist der Spieler dann beim 5. mal in Folge auch nicht angetreten oder zählt das dann nicht? |
#24
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AW: Zeitpunkt des Aufrückens bei Unterschreiten der Sollstärke
Im TTVN muss er nur "anwesend" und "spielbereit" gewesen sein. Wenn er aufgibt, war er also dennoch dabei.
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#25
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AW: Zeitpunkt des Aufrückens bei Unterschreiten der Sollstärke
Nein ich meine, was passiert wenn das komplette Team das Punktspiel kampflos abgibt. Also z.B. nicht zum Auswärtsspiel hinfährst und absagt.
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#26
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AW: Zeitpunkt des Aufrückens bei Unterschreiten der Sollstärke
Zitat:
Gruss Hdd |
#27
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AW: Zeitpunkt des Aufrückens bei Unterschreiten der Sollstärke
Kommt auf den Verband drauf an. Im BeTTV entscheidet, ob ein Spieler aufgestellt war.
Wenn z.B. eine Mannschaft nicht anreist und nicht aufstellt, wäre ein Spieler nicht angetreten. Wenn beide Mannschaften antreten, ein bestimmter Spieler aufgestellt wird und zum Beispiel wegen eines falschen Doppels das ganze Punktspiel umgewertet wird, zählt es als Einsatz. |
#28
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AW: Zeitpunkt des Aufrückens bei Unterschreiten der Sollstärke
Im TTVN ist es genauso wie im WTTV. Alle Stammspieler einer Mannschaft, die nicht antritt, werden mit einem Fehl-Einsatz belegt. Wäre ja auch noch schöner, wenn man durch ein Nichtantreten (z. B. zu einem Spiel, wo man sich sowieso nichts ausrechnet) eine Fehlserie unterbrechen oder gar beenden könnte.
Glück kann man haben, wenn im Heimspiel, wo ein Spieler zum 5. Mal fehlen würde, der Gegner nicht antritt. Dann könnte man auf die Idee kommen, diesen Spieler aufzuführen, und die Fehlserie ist beendet. Achtung: Im TTVN reicht mittlerweile ein Einsatz im Doppel nicht mehr, um eine Fehl-Serie zu unterbrechen. Es muss jetzt ein Einsatz im Einzel sein. |
#29
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AW: Zeitpunkt des Aufrückens bei Unterschreiten der Sollstärke
Meine Nachfrage beim Verband ergab übrigens folgendes:
Hallo Herr XXXX, kampflose Spiele werden, für alle im Spielbericht aufgeführten Spieler, als Einsatz gewertet. Spieler, die nicht aufgeführt sind, können keinen Einsatz bekommen. Der Nichtantritt eine Mannschaft ist keine Unterbrechung, dieses Spiel wird übersprungen. Mit sportlichen Grüßen XXXX XXX WO- Ausschuss Fazit: Im TTVSH kann man ein aufrücken hinauszögern, wenn man das Spiel kampflos abgibt. |
#30
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AW: Zeitpunkt des Aufrückens bei Unterschreiten der Sollstärke
Ich habe nochmal eine andere Frage, muss auch aufgerückt werden, wenn eine Mannschaft in einer Runde keine Spiele mehr hat, die Runde als solche jedoch noch nicht beendet ist?
In unserer Spielordnung heißt es ja wie gesagt: Zitat:
Ich kann hieraus nicht ersehen, dass man die Sollstärke nur dann erfüllen muss, wenn man noch Spiele hat!? Je nach Interpretation könnte sich ein Nichtaufstellen eines Spielers im letzten Rundenspiel durchaus noch für tiefere Mannschaften auswirken, die vielleicht noch weitere Spiele haben. Geändert von Setz-It (15.11.2011 um 17:03 Uhr) |
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