Zurück   TT-NEWS Tischtennis Forum > Fachforen > Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches
Registrieren Hilfe Kalender

Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #21  
Alt 15.04.2004, 14:51
Pinguin Pinguin ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 2000
 
Registriert seit: 29.03.2001
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2.794
Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?

Zitat:
Zitat von luxxx
Wieso sollte man damit nicht schlagen können? Gehört zur Schlaghand, ich darf doch auch mit dem Finger und dem Griff spielen, wieso sollte es dann verboten sein, mit dem Kork zu spielen?
Du darfst mit diesem Bereich spielen, solange deine Finger drüberliegen. Wenn sie nicht drüber liegen, hast du in diesem Bereich kein zugelassenes Belagmaterial und darfst folglich nicht damit schlagen, da du den Ball ja nicht mit der Schlaghand unterhalb des Handgelenks berührst.

So würde ich die Situation einschätzen.

Allerdings muss ich zugeben, dass mir nicht ganz sicher bin. Zu Bedenken gibt mir dabei, dass lt. der Internat. TT-Regeln ein Spieler einen Punkt erzielt, wenn sein Gegner mit einer Seite des Schlägers schlägt, auf der er kein von der ITTF zugelassenes Belagmaterial hat. Dies ist hier aber (im oberen Bereich) gegeben.

Die Ausnahme mit dem Kork ist des weiteren ja nur wirklich für Fingerbreite gedacht (je nachdem wie dick die Finger sind und wie die Schlägerhaltung ist) und insofern dürfte es damit kein Problem geben.

Ergo: ich lasse mich gerne über eine mögliche offizielle Auslegung belehren, beide Ansichten sind (s.o.) denkbar...
Mit Zitat antworten
  #22  
Alt 15.04.2004, 14:52
Pinguin Pinguin ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 2000
 
Registriert seit: 29.03.2001
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2.794
Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?

Zitat:
Zitat von Noppenklopper
Beim ersten Teil stimme ich Pinguin nicht zu. Der Belag muss durchgehend von gleicher Stärke sein, Int. TT-Regeln A 4.5.
Wenn also das Obergummi fehlt, muss folglich auch der Schwamm an dieser Stelle fehlen. Es sei denn, dass die Unvollständigkeit vernachlässigbar ist. Wenn jedoch der Belag über eine größere Länge 2mm zu klein ist, ist das nicht mehr vernachlässigbar.
Hmmm... wie war das nochmal mit Abnutzungserscheinungen die auf zufällige Beschädigung zurückzuführen sind (oder so?). Insofern wäre dies denke ich zulässig (bis zu 2mm vom Rand weg). Ob da nur Schwamm oder garkein Belag ist, ist in meinen Augen nicht relevant.
Mit Zitat antworten
  #23  
Alt 16.04.2004, 08:43
Noppenklopper Noppenklopper ist offline
Rückhandmonster
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 23.08.2003
Ort: Mainz
Alter: 49
Beiträge: 985
Noppenklopper ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?

Zitat:
Zitat von Pinguin
Hmmm... wie war das nochmal mit Abnutzungserscheinungen die auf zufällige Beschädigung zurückzuführen sind (oder so?). Insofern wäre dies denke ich zulässig (bis zu 2mm vom Rand weg). Ob da nur Schwamm oder garkein Belag ist, ist in meinen Augen nicht relevant.
Vielleicht habe ich mich da undeutlich ausgedrückt. Wenn das Obergummi an einer Stelle fehlt, ist das in Ordnung. Aber wenn das rundherum der Fall ist, wäre das m. E. unzulässig.
__________________
Rheinhessen - ein sympathisches Stück Rhein-Main
Mit Zitat antworten
  #24  
Alt 16.04.2004, 08:45
Noppenklopper Noppenklopper ist offline
Rückhandmonster
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 23.08.2003
Ort: Mainz
Alter: 49
Beiträge: 985
Noppenklopper ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?

Zitat:
Zitat von Bow
Tja, sieht man mal, wie es international so gehandhabt wird.
Die Geste habe ich gedeutet mit: Das müssten Sie eigentlich abschneiden...
Es war keine direkte Aufforderung.



Und wenn es der gleiche Belag wäre? Ist ein gerissener Belag auch unzulässig?
Nach meiner Auffassung generell ja. Nach der herrschenden Meinung kommt das auf die Größe des Risses an.
__________________
Rheinhessen - ein sympathisches Stück Rhein-Main
Mit Zitat antworten
  #25  
Alt 16.04.2004, 11:57
Petar Petar ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 4000
 
Registriert seit: 25.06.2003
Beiträge: 4.189
Petar befindet sich auf einem aufstrebenden Ast (Renommeepunkte mindestens +40)
AW: Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?

Zitat:
Zitat von Benjy
Wo ist der Bereich denn jetzt genau? Wenn man Pennholder spielt, hat man auf der Vorhand so ca. 2 cm wo Daumen und Zeigefinger auf dem Belag liegen und auf der Rückseite nochmal mindestens so viel wo der Mittelfinger anliegt. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann man dann also auf beiden Seiten vom Ende der Griffschale bis zum Anfang des Belags 2cm mit irgendwas bekleben, oder auch frei lassen??

Nach dieser Regelung wäre meine anfängliche Frage beantwortet und mein Schläger wäre beinahe ok, bis auf eine Stelle am Rand wo 4mm fehlen. Danke dür die Antworten!

@OSR: Bei mir kein Problem, da der entsprechende Belag schwarz ist und das Holz ebenso!

Pennholder kann man mit einer oder beiden Schlägerseiten spielen. Japanische Pennholder sind nur auf Vorhandseite zu spielen, da die Rückhandseite nicht mit dem TT-Belag belegt ist.
Auf Vorhandseite sind ca. 2 cm wo Daumen und Zeigefinger liegen mit Kork belegt.
Chin. Pennholder kann man nur mit Vorhand spielen (heisst Rückhand ist nich belegt und das Holz rot oder schwarz angemalt - oder man spielt auch mit Rückhandseite (Vorhand kurze Noppen / Rückhand NI) dann ist die Rückhandseite wie b. Shakehandblätter ganz belegt. In der Vorhanseite zum Griff kann man ca. 2 cm "freilassen". Das Holz muss nicht schwarz oder rot gekennzeichnet sein (2 cm Zone)!
Sonnst die gleiche Regeln wie b. Shakehandblätter (+2/-2 mm Toleranz).

Geändert von Petar (16.04.2004 um 12:04 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #26  
Alt 16.04.2004, 21:40
Pinguin Pinguin ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 2000
 
Registriert seit: 29.03.2001
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2.794
Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?

Zitat:
Zitat von Noppenklopper
Vielleicht habe ich mich da undeutlich ausgedrückt. Wenn das Obergummi an einer Stelle fehlt, ist das in Ordnung. Aber wenn das rundherum der Fall ist, wäre das m. E. unzulässig.
Das ja, das sind ja nicht mehr "geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit", sondern schon mehr als geringfügige...
Mit Zitat antworten
  #27  
Alt 15.07.2004, 13:03
long-pips long-pips ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 14.07.2004
Beiträge: 519
long-pips ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?

Zitat:
Zitat von Benjy
aber wie ist Artikel 4.4 hier aufzufassen? Ich hab früher mal gesehen das bei Penholder-Spielern auch nur die Hälfte von der Rückhand beklebt war, der Rest war für die Finger....

Bei penholder-spielern reicht es sogar auß, dass die " rückhand, garnicht mit belag versehen ist. sie muß dann allerdings lackiert werden in sw oder ro
analog zur vorhandseite.

allerdings darf dann mit der seite ohne belag, auch kein ball gespielt werden.

für den fall, das dieser spieler auch die " rückhand" nutzt, gelten die selben anforderungen wie bei shake-hand spielern.

MfG
long-pips
Mit Zitat antworten
  #28  
Alt 15.07.2004, 13:45
Pinguin Pinguin ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 2000
 
Registriert seit: 29.03.2001
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2.794
Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?

Zitat:
Zitat von long-pips
für den fall, das dieser spieler auch die " rückhand" nutzt, gelten die selben anforderungen wie bei shake-hand spielern.
Der angesprochene Passus, der dies erlaubt, ist ITTR A 4.4:

Zitat:
Das Belagmaterial muss das Blatt völlig bedecken, darf jedoch nicht über die Ränder hinausstehen. Der dem Griff am nächsten liegende Teil des Blattes, der von den Fingern erfasst wird, darf unbedeckt oder mit einem beliebigen Material belegt sein.
.
Mit Zitat antworten
  #29  
Alt 15.07.2004, 14:17
long-pips long-pips ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 14.07.2004
Beiträge: 519
long-pips ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?

sag ich doch
Mit Zitat antworten
  #30  
Alt 15.07.2004, 14:57
Noppenklopper Noppenklopper ist offline
Rückhandmonster
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 23.08.2003
Ort: Mainz
Alter: 49
Beiträge: 985
Noppenklopper ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Re: Belag zu klein bzw. nicht erlaubt?

Zitat:
Zitat von long-pips
Bei penholder-spielern reicht es sogar auß, dass die " rückhand, garnicht mit belag versehen ist. sie muß dann allerdings lackiert werden in sw oder ro
analog zur vorhandseite.
Also eben gerade NICHT analog. (Allerdings auch nicht digital. )
__________________
Rheinhessen - ein sympathisches Stück Rhein-Main
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

« Vorheriges Thema | Nächstes Thema »

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wie versprochen... ML Stammtisch 77 19.12.2013 15:11
Bisherige Gästebucheinträge Markus Cansever DJK-SpVgg. Effeltrich 2 11.06.2003 12:07
RE-Impact-Testberichte - MA-Serie Volkmar Adler Wettkampfhölzer 138 05.06.2003 16:33


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:24 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©1999 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
www.TT-NEWS.de - ein Angebot der Firma ML SPORTING - Ust-IdNr. DE 190 59 22 77