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Stammtisch Hier könnt Ihr über "Gott und die Welt", Politik, Fernsehen, Bücher, Musik und alles was Euch sonst interessiert diskutieren. Plaudern in lockerer Atmosphäre ;-)

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  #21  
Alt 23.06.2016, 09:17
pibach pibach ist offline
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AW: Herrschaft

Ich finde den Strafenkatalog mit Geldbussen oder Freiheitsentzug auch zu unflexibel. Und es fehlt die Entschädigung der Opfer, der Sinn und Bezug der Strafe zur Straftat sowie das Problem der Kosten und die Wiedereingliederung. Im Grunde ist unser System extrem ineffizient.
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  #22  
Alt 23.06.2016, 09:39
jimih1981 jimih1981 ist gerade online
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Wenn dann müssen die Regeln schon für alle gelten ohne Ausnahme. Sonst machen sie ja keinen Sinn. Die Männer und Frauen die sich Staat nennen haben die Regeln aber für sich außer Kraft gesetzt. Insofern kann man nicht von Recht sprechen. Bei Konflikten des Bürgers mit dem Staat, entscheiden Staatsangestellte darüber wer den Recht bekommt, die Wahrscheinlichkeit das sie gegen ihren Arbeitgeber entscheiden ist eher gering. Rechtsstaat ist also ein Oxymoron.
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  #23  
Alt 23.06.2016, 10:13
pibach pibach ist offline
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Zitat:
Zitat von jimih1981 Beitrag anzeigen
Bei Konflikten des Bürgers mit dem Staat, entscheiden Staatsangestellte darüber wer den Recht bekommt, die Wahrscheinlichkeit das sie gegen ihren Arbeitgeber entscheiden ist eher gering.
Die Gewaltenteilung funktioniert eigentlich recht gut bei uns. Siehe zB Wulf- Prozess.

Allerdings legen Politiker ihr Einkommen quasi selber fest, da ergeben sich naturgemäß Merkwürdigkeiten. Ausserdem sorgt der Verwaltungsapparat selbst für seine Sinnstiftung, je umständlicher es organisiert ist, desto besser lässt sich der Arbeitsplatz rechtfertigen. Ebenso wird das Regelwerk gerne immer komplexer, es fehlen Maßnahmen, das auf Effizienz zu prüfen, veraltete Regel zu überdenken und ggf auch wieder abzuschaffen. ZB Schornsteinfegerhandwerksgesetz.

Geändert von pibach (23.06.2016 um 10:19 Uhr)
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  #24  
Alt 23.06.2016, 10:16
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Zitat:
Zitat von jimih1981 Beitrag anzeigen
Bei Konflikten des Bürgers mit dem Staat, entscheiden Staatsangestellte darüber wer den Recht bekommt, die Wahrscheinlichkeit das sie gegen ihren Arbeitgeber entscheiden ist eher gering. Rechtsstaat ist also ein Oxymoron.
Das geht in den Bereich der Verschwörungstheorie.

Recherchier doch mal, wieviele Politiker bereits wegen diverser Vergehen oder Verbrechen verurteilt wurden.
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  #25  
Alt 23.06.2016, 10:30
jimih1981 jimih1981 ist gerade online
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§ 129
Bildung krimineller Vereinigungen

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,

2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder

3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.

(3) Der Versuch, eine in Absatz 1 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.

(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen; auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der kriminellen Vereinigung darauf gerichtet ist, in § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, c, d, e und g mit Ausnahme von Straftaten nach § 239a oder § 239b, Buchstabe h bis m, Nr. 2 bis 5 und 7 der Strafprozessordnung genannte Straftaten zu begehen.

(5) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, von einer Bestrafung nach den Absätzen 1 und 3 absehen.

(6) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter

1. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern, oder

2. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß Straftaten, deren Planung er kennt, noch verhindert werden können;
erreicht der Täter sein Ziel, das Fortbestehen der Vereinigung zu verhindern, oder wird es ohne sein Bemühen erreicht, so wird er nicht bestraft.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (akustische

Wohnraumüberwachung) vom 24.06.2005 (BGBl. I S. 1841), in Kraft getreten am 01.07.2005.

Ach ja ich treffe mich mit meinem Kumpels und machen einen Vertrag zu Lasten Dritter. Ich darf dir als soviel Geld wegnehmen wie mir beliebt, weil das auf nem Stück Papier steht. Oder was meinst du? Ich nenn das Einfach nicht Raub sondern Steuern.

https://www.youtube.com/watch?v=CGo0cKbdky0
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  #26  
Alt 23.06.2016, 12:37
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Was soll das jetzt genau aussagen?
Wo soll da jetzt der Widerspruch sein?

Wenn das Bundesverfassungsgericht eine Partei für nicht verfassungswidrig erklärt, hat das seinen Grund. In diesem Paragraphen wird die Rechtssprechung bzgl. Parteien an ein Bundesgericht abgetreten. Das hat keine qualitative Aussage darüber, dass Parteien dazu legitimiert sind, Verbrechen zu begehen.

Und der polemische Propagandaschwachsinn von Larken Rose ist Deiner nicht würdig. Du bist doch viel zu schlau, um auf so einen Mist reinzufallen.
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  #27  
Alt 23.06.2016, 22:25
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Herrschaftszeiten! Jetzt hast Du ihn aber getroffen. Funkstille!
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  #28  
Alt 24.06.2016, 05:04
jimih1981 jimih1981 ist gerade online
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Nee es bringt nur nichts mit hoffnungslosen Etatisten zu diskutieren. Da macht das mit ja Anarchokommunisten mehr Spaß.

Es geht nicht darum was dieser Staat meint das richtig ist oder irgendwelche Gesetze sondern es geht darum was richtig und was falsch ist, dazu müsste man den Verstand den man hat auch benutzen. Dazu müsste man mal über den Tellerrand schaun. Siehe u.a. die amerikanische Verfassung die weitesgehend außer Kraft gesetzt wurde. "God given rights", ist auch nichts anderes als das Naturrecht, hätte man nur von Anfang an auf alle anwenden sollen.

Man sollte selber eine Vorstellung haben was richtig und was falsch ist, sonst ist man kein Bürger sondern ein Schaf. Walter E. Williams erklärt auch warum.
Angehängte Grafiken
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Geändert von jimih1981 (24.06.2016 um 05:12 Uhr)
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  #29  
Alt 24.06.2016, 08:52
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jimih, wenn Du doch so stolz darauf bist, selbst denken zu können, warum lässt Du dann Bauernfänger wie Rose oder irgendwelche Sinnsprüche für Dich reden?

Ich bin Etatist, ja. Weil ich Realist bin.

Ich bin nicht blind. Mir ist schon klar, dass Recht und Gerechtigkeit oft nicht dasselbe sind. Und es gibt am Staat viel zu bemängeln. Es gibt viel, was geändert werden kann und muss. Aber dass es grundsätzlich einen Staat gibt, der all die Pflichten eines Staates wahrnimmt und dass der sich diese "Dienstleistung" über Steuern finanzieren lässt, finde ich wichtig und richtig.

Du glaubst - wenn ich das richtig verstehe - an eine friedliche Koexistenz ohne übergeordnetes Regulativ. Oder?
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