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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
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Themen-Optionen |
#21
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Re: Anwalt aus Berlin ! ??
Zitat:
Ist Dein Beitrag die Antwort auf meine Frage, ob der Vorsitzende des DTTB-Hauptausschusses (oder Rechtsausschusses), der über die Klage zur Zahl der Ausländer zu befinden hat, nicht aus Berlin kommt?
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Mit Tackiness bekomme ich jeden Ball zum Glühen! |
#22
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geänderten Aufstellungen widersprechen
Hallo,
noch ein kleiner Tip meinerseits: wenn ihr die wegen der Ausländerregelung geänderten Aufstellungen angehen wollt, müsst ihr diesen Aufstellungen widersprechen. FRIST: 2 Wochen (bei uns jedenfalls) ZUSTÄNDIGE STELLE: ergibt sich aus der Sportordnung bzw der Rechtsordnung eures Verbandes Wenn ihr das nicht macht, seid ihr möglicherweise präkludiert... Grüße Michael
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"Glut wird alles, was ich fasse, Asche alles was ich lasse, Flamme bin ich sicherlich" (Nietzsche) ________________ www.michaelfrey.de |
#23
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Re: geänderten Aufstellungen widersprechen
Zitat:
@ Michael Was is dat denn - präkludiert ?? Das kann doch nur irgendein im Juristendeutsch üblicher Ausdruck sein, den die doofe Masse nicht kapieren soll/kann?!
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#24
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Präkludiert
Sorry...
Präkludiert: aus dem lateinischen: etwa vorausgeschlossen soll hier bedeuten: wer sich nicht in diesem Stadium wehrt, wird mit seinen späteren Einwendungen und Rügen, seien sie auch berechtigt, nicht mehr gehört, also ausgeschlossen. oder: wer jetzt nicht zappelt, kann später nicht mehr kommen. (Wohlgemerkt: Kann durchaus sein, das dies nicht zwingend ist, also dass auch ohne Widerspruch gegen die Aufstellungen eine spätere Berufung auf die rechtswidrige Ausländerregelung und damit eine anschliessende Korrektur möglich ist, aber um diesen möglicherweise kommenden Argument vorzubeugen, kann ein Widerspruch nicht schaden.) Grüße Michael
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#25
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Termin zum Urteil "Ausländerregel"
![]() Wie aus "gut unterrichteter Quelle" zu erfahren ist, tagt der für das Thema "Ausländerzahl" zuständige DTTB-Ausschuss nicht vor dem 22. August, da die Mitglieder dieses Ausschusses teilweise bis zu diesem Zeitpunkt in Urlaub sind. Na, dass kann ja in den betroffenen Ligen ein Saisonstart werden!!
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#26
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Mal eine grundsätzliche Frage zur Ausländerregelung:
Im Augenblick wird doch die Spielberechtigung von Nicht-EU-Ausländern an deren Aufenthaltserlaubnis geknüpft. Wie lange muss die Aufenthaltserlaubnis gültig sein? Eine ganze Spielzeit oder reicht eine 90 Tage Erlaubnis, die an der Grenze immer wieder erneuert wird? Eine gängige Praxis von Spielern aus dem Ostblock. |
#27
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Zitat:
Das Thema müsste doch zur Genüge diskutiert worden sein (siehe u.a. dts, tt-news, httv.de ..). Trotzdem: Ein Nicht-EU-Ausländer (also Ungar, Pole, Tscheche, Chinese, Marokkaner ...) muss, sofern er hier für sein TT-Spiel Leistungen erhält (Bares, Auto, Fahrtgeld, Essen, Übernachtung...), eine Aufenthaltsgenehmigung haben, da er nicht als Tourist (mit einem im Pass abgestempelten 3-Monats-Visum zum Beispiel bei Chinesen, mit einem nicht im Pass abgestempelten 3-Monats-Visum zum Beispiel bei Tschechen) hier bei uns seinem "TT-Hobby" frönt. Um diese Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, muss er bei der zuständigen Ausländerbehörde diese Aufenthaltsgenehmigung beantragen. In der Regel erhält er diese, da er als "Profisportler" gemäß § 5 (?) Ausländergesetz hier ist, gegen Vorlage seines Vertrages mit dem Verein. Die Höhe des Entgelts muss eine bestimmte Mindesthöhe haben (meist DM 3.000,- brutto je nach Bundesland). Davon ab gehen die üblichen Sozialbeiträge, Steuern etc. Die Dauer der Gültigkeit der Aufentshaltsgenehmigung entspricht der Dauer des Vertrages. Ich überlasse es Deiner Phantasie und Deinem Kenntnisstand, ob zum Beispiel die hier spielenden Tschechen entweder kostenlos hier spielen (also keinerlei Zuwendungen - s.o. - erhalten. Dann wären sie als Touristen legal hier) oder sie Zuwendungen erhalten und dementsprechend eine Aufenthaltsgenehmigung nachweisen können (ich kenne keinen Tschechen, der hier spielt und eine solche Aufentshaltgenehmigung nachweisen kann. Mit anderen Worten: Diese Ausländer sind alle illegal hier - zumindest nach unserer Rechtsprechung). Der DTTB-Präsident (Jurist aus dem Norden) schreibt zwar einleuchtend im dts (ich glaube, Ausgabe 7/2001), dass so etwas nicht sein darf und bestraft wird, nennt aber kein Mittel, wie der Verband das Einhalten dieser Vorschriften kontrollieren will. Alles klar?
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#28
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Hallo,
wie könnten diese Massnahmen denn kontrolliert werden ? Und wer ist dafür dann verantwortlich ? MfG, Chrisch. |
#29
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hallo oblomow,
ich weis nicht woher du deine kenntnisse nimmst. tatsache ist aber, dass es hier wohl unterschiedliche ansichten gibt. ein ungar etc, kann hier tt spielen und eine aufwandsentschädigung erhalten. eine aufenthaltsgenehmigung braucht er nur, wenn er hier arbeitet. aufwandentschädigungen innerhalb der steuerlichen richtlinien sind jedoch keine arbeit. entscheidend für den erhalt von aufwandsentschädigungen, also tatsächlich angefallenen ausgaben ist die mitgliedschaft im verein (so sieht dies das finanzamt!!!). möglicherweise muss der spieler diese entschädigungen in seinem heimatland versteuern, was aber sache des spielers ist. er ist hier als hobbyspieler (wie seine deutschen kollegen in der regel auch), somit sind auch vergleiche mit anderen tätigkeiten (beschäftigungen am bau gegen fahrtkosten...) nicht korrekt. übrigens sieht die deutsche botschaft in budapest diesen sachverhalt so. auch das finanzamt hat bei prüfungen in der vergangenheit nichts an diesen entschädigungen bemängelt. |
#30
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Zitat:
Wie so oft im "Steuerwesen", gibt es auch hier, so scheint es, unterschiedliche Auffassungen und Interpretationen. Ich habe meinen Erfahrungs- und Informationsstand geschildert, der DTTB-Präsident sieht das genauso (siehe seinen dts-Artikel). Zu Deiner Hinweisen: Verstehe ich Dich richtig, dass die deutsche Botschaft in Budapest für z.B. TT-Spieler, die in D spielen und gemäß ihren Angaben eine Aufwandsentschädigung erhalten, für eine längere Dauer als 3 Monate ein Visum (und damit letztendlich eine Aufentshaltsgenehmigung) erteilen und diese dahingehend beraten, dass sie mit den deutschen Finanzbehörden "nichts zu tun haben" ? Wenn dem so sein sollte: sorry, ich kann mir das nicht vorstellen!
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