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Umfrageergebnis anzeigen: Der richtige Schritt um den Nachwuchs besser zu fördern?
Ja 8 88,89%
Nein 1 11,11%
Teilnehmer: 9. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #21  
Alt 14.03.2023, 14:48
Matousek Matousek ist gerade online
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AW: Beirat beschließt uneingeschränkte Spielberechtigung für Nachwuchs bei den Erwachsenen

Zitat:
Zitat von No_Name_Surfer Beitrag anzeigen
Nachwuchsspieler trägt bei Erwachsenen und im Nachwuchs zur Sollstärke bei
Erwachsene in Verein A und Nachwuchs im Verein B ist möglich

Das ist keine neue Erfindung im HeTTV sondern wurde lediglich übernommen.

Mehr weiß ich auch nicht.
IM BTTV ist es so geregelt und denke, dass es in den anderen Landesverbänden auch so ist.
Verein A: SBEM, Verein B: SBNM, SBNI, SBEI
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  #22  
Alt 14.03.2023, 16:04
sasma sasma ist offline
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sasma trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)sasma trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)
AW: Beirat beschließt uneingeschränkte Spielberechtigung für Nachwuchs bei den Erwachsenen

Zitat:
Zitat von No_Name_Surfer Beitrag anzeigen
Nachwuchsspieler trägt bei Erwachsenen und im Nachwuchs zur Sollstärke bei
Erwachsene in Verein A und Nachwuchs im Verein B ist möglich

Das ist keine neue Erfindung im HeTTV sondern wurde lediglich übernommen.

Mehr weiß ich auch nicht.
Und genau das ist der größte Schwachpunkt der Regelung. Die Damen tragen auch nicht zu beiden Konkurrenzen zur Sollstärke bei.

Wenn man sich für eine Konkurrenz entscheiden muss, wo ein/e Nachwuchsspieler/in zur Sollstärke beiträgt, kann man mit der Regel leben bzw. wird Tricksereien zumindest ein Riegel vorgeschoben.

Nochmal zur Erinnerung: Die Regelung bzw. der Antrag ist das Ergebnis einer unsportlichen Trickserei eines Vereins. Was ich darüber denke, kommentiere ich hier jetzt besser nicht
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  #23  
Alt 14.03.2023, 16:37
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Fastest115 Fastest115 ist gerade online
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Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)
AW: Beirat beschließt uneingeschränkte Spielberechtigung für Nachwuchs bei den Erwachsenen

Die trickserei verhinderst du so auch nicht.
Dann wird der Junge in der Jugend als sollstärke aufgestellt machtvfa aber kein bis wenig spiele.

Dazu wird er in der Herren ohne sollstärke in der herrenmannschaft zb an 1 gemeldet und 6 Herren dahinter wovon einer auch nur auf dem Papier steht und fast nie spielt aber der Jugendliche macht da jedes Spiel und spielt noch x mal in höheren Teams Ersatz. Kein Problem.

In manchen Fällen würde man es einschränken aber in der grossen Masse findet man einen Weg wenn man tricksen will. Und wie immer . Der trickser umgeht dss Verbot und jemand( meist kleine vereine) der die Regel sinnvoll nutzen will kann das dann nicht.
__________________
Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
Me too ... TT Classic rules
TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe.

Geändert von Fastest115 (14.03.2023 um 16:39 Uhr)
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  #24  
Alt 11.04.2023, 13:43
maninblack maninblack ist offline
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AW: Beirat beschließt uneingeschränkte Spielberechtigung für Nachwuchs bei den Erwachsenen

Da der HeTTV nun einen News-Letter 02-2023 und ein Info-Blatt herausgegeben hat u.a. zum Thema SBEM

WO C 2.1. hier Widerspruch:


verkürzt - fett durch mich

Zitat:
C. Altersgruppe Nachwuchs

2 Vorschriften zur uneingeschrängten Teilnahme am Erwachsenenspielbetrieb

2.1
c) Die Mitgliedsverbände dürfen .....

HTTV

Grundsätzlich kann für Nachwuchsklassen SBEM erteilt werden:

Der Antrag auf Erteilung der SBEM muss über click-tt gestellt werden.

Wird eine SBEM erteilt, gilt sie ab dem Termin der Antragstellung.

Für die Erteilung der SBEM wird eine Gebühr berechnet, deren Höhe vom Verbandsvorstand festgesetzt wird

gültig ab 01.06.2023
Somit gilt die Erteilung gemäß Wortlaut erst ab 01.06.2023.

gemäß Infoschreiben siehe hier:

http://www.httv.de/media/000/News/20..._SBEM_2023.pdf

fett duch mich

Zitat:
Spielberechtigung für Nachwuchsspieler für den Erwachsenen-
Mannschaftsspielbetrieb

- Ab der Saison 2023/24 besteht die Möglichkeit, dass alle Nachwuchsspieler auf Antrag eine Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb (SBEM)
erhalten können.

- Die Beantragung erfolgt ausschließlich digital über click-TT und ist jederzeit
möglich.

- Aufgrund dieser Regelung entfällt der Passus für Jugend-Ergänzungsspieler (JES) komplett.

- Die Gebühr für die SBEM wurde gemäß Vorstandsbeschluss auf einmalig 8 Euro festgesetzt.

- Aufgrund dieser Regeländerung ist es nun möglich, dass ein Spieler seine Spielberechtigung auf zwei Vereine aufteilt.
So kann dieser in einem Verein mit seiner Nachwuchsspielberechtigung (SBNM/SBNI/SBEI) und in einem anderen Verein mit seiner Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) gemeldet werden. Details finden Sie in der Wettspielordnung B 1.1.

- Ein entsprechender Wechsel der SBEM kann nur vollzogen werden, wenn für den Nachwuchsspieler eine SBEM vorliegt.

- Daher schaffen wir für alle Nachwuchsspieler ohne SBEM, in dieser Übergangsphase, mit dem heutigen Tag die Möglichkeit für den „Altverein“, die SBEM zu beantragen, damit ein Wechsel der SBEM zu einem „Zweitverein“ möglich wäre.

- Die Geschäftsstelle genehmigt alle eingereichten SBEM-Anträge ab dem 08.05.2023 (12.00 Uhr) – 31.05. (12.00 Uhr) immer zeitnah.

- So kann der „Altverein“, die Stammspielberechtigung (SBNI/SBNM/SBEI)
weiterhin behalten, während der „Zweitverein“ bis zum Wechseltermin am 31.05.2023 die Möglichkeit hat, die SBEM wechseln zu lassen.

- Die Kosten in Höhe von 8 Euro werden zu einem späteren Zeitpunkt (nach dem 01.07.2023) dem „Zweitverein“ in Rechnung gestellt.

Nach dem Wechseltermin können SBEM-Anträge jederzeit über click-TT beantragt werden.
wird versucht die WO Vorgaben (gültig ab 01.06.2023) zu umgehen, um die Wechselfrist 31.05. zu ermöglichen ("Altvereine" müssen beantragen - Rechnung erhalten "die neuen Vereine" - rechtlich zulässig??)

Wäre die Gütigkeit der neuen Regelungen - C 2.1 HTTV - auf den 01.05.2023 gelegt worden, gäbe es kein WO Hindernis (im ersten Jahr - Übergang).

Damit wird vorsätzlich gegen die eigene Vorgaben WO (Termin) verstoßen. Einige dürfen mehr als andere:

Entweder gilt WO mit Terminen (hier ab 01.06.) oder nicht!



Da auch an anderer Stelle nicht bekannt war, das Januar vor März liegt (Vornominierungen HTTV Ranglisten 20.02.2023) nach den ersten Turnieren der Kreisranglisten im Januar (2. Termine möglich - nicht auf dem Schirm?), sollte eventuell demnächst ein Kalender vorab zu rate gezogen werden.
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  #25  
Alt 11.04.2023, 20:48
ThomasD ThomasD ist offline
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ThomasD kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Beirat beschließt uneingeschränkte Spielberechtigung für Nachwuchs bei den Erwachsenen

Am 6./7.Mai sind die Entscheidungsspiele angesetzt! Deshalb wird erst ab 8.Mai genehmigt. Danach sind keine offiziellen Spiele mehr, da passiert dann nichts.
Das Thema mit den Nominierungen hat auch nichts damit zu tun, das ja angeblich niemand weiß das Januar vor März liegt. Da wartet man auch auf Normierungen von höherer Stelle. Ist aber nicht meine Baustelle und gehe ich nicht näher dazu ein!

Das wars aber auch hier von mir. Immer nur sich beschuldigten lassen das man ja angeblich nicht weiß man tut, von jemanden der nie bei den Sitzungen dabei ist und dem das ganze Hintergrundwissen fehlt. Spaß macht das keinen mehr.

Geändert von ThomasD (11.04.2023 um 20:56 Uhr)
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  #26  
Alt 12.04.2023, 11:49
maninblack maninblack ist offline
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AW: Beirat beschließt uneingeschränkte Spielberechtigung für Nachwuchs bei den Erwachsenen

Da bekannt, dass ich direkt nachfrage, hier Anfrage an den HeTTV:

Welches Gremium hat wann einen Beschluss gefasst, der die Regelungen der derzeitigen Vorgaben (bis 31.05.2023 WO C2.1 in Auslegung des HTTV) aufhebt und wo wurde dieser, wann veröffentlicht.

Im offiziellen Organ "plopp" wurden in der Ausgabe 3 nur die Änderungen der WO aufgeführt, die diesen Teil ab 1. Juni betreffen.

Zitat:
Zitat von ThomasD Beitrag anzeigen
....

Das wars aber auch hier von mir. Immer nur sich beschuldigten lassen das man ja angeblich nicht weiß man tut, von jemanden der nie bei den Sitzungen dabei ist und dem das ganze Hintergrundwissen fehlt. Spaß macht das keinen mehr.
Muss ich auch nicht, da ausschließlich der Wortlaut der WO verbindlich ist!
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  #27  
Alt 12.04.2023, 11:58
ThomasD ThomasD ist offline
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ThomasD kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
:-) AW: Beirat beschließt uneingeschränkte Spielberechtigung für Nachwuchs bei den Erwachsenen

Hat sich ja nicht darauf bezogen, sondern auf alles was immer so von dir bemängelt wird.
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  #28  
Alt 12.04.2023, 12:16
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AW: Beirat beschließt uneingeschränkte Spielberechtigung für Nachwuchs bei den Erwachsenen

Wir sind gar nicht so weit voneinander entfernt!

Da sicher nicht alle wissen, was Du für den Verband leistest.

Mein "Part" ist nun einmal, für viele der Funktionäre im HeTTV, als "bad boy" abgelegt, da ich offen anspreche, ohne Visir, und das passt den meisten nicht!

Ich warte die Stellungnahme (wer, wann , wo) von der Geschäftsstelle (oder Dir?) ab.
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  #29  
Alt 12.04.2023, 12:37
ThomasD ThomasD ist offline
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ThomasD kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Beirat beschließt uneingeschränkte Spielberechtigung für Nachwuchs bei den Erwachsenen

Von mir nicht.
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  #30  
Alt 15.04.2023, 10:25
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AW: Beirat beschließt uneingeschränkte Spielberechtigung für Nachwuchs bei den Erwachsenen

da nun das Protokoll des Beirates vorliegt und keine weiteren Änderungen (6.2 und 6.3) vor dem 1.6. zur SBEM beschlossen wurde (Anträge 1, 2, 4, 5 und 6) ist bis zum 31.05.2023 diese Regelung gültig C 2.1:

fett durch mich
Zitat:
HTTV
Grundsätzlich kann für Nachwuchsspieler die SBEM unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden:

• Jugend 19: ohne Einschränkung
• Jungen 15 und jünger: Q-TTR-Wert (11.02. bzw. 11.08. des Jahres) mindestens 1.400 Punkte
• Mädchen 15 und jünger: Q-TTR-Wert (11.02. bzw. 11.08. des Jahres) mindestens 1.200 Punkte
• Für Mädchen und Jungen 11 wird keine SBEM erteilt, es sei denn, sie sind dem HTTV-Perspektivkader zum Zeitpunkt der Antragstellung angehörig.

Der Antrag (s. HTTV-Homepage) auf Erteilung der SBEM muss bis zum 10. Juni, bzw. bei Anträgen zur Rückrunde zum 01. Dezember, bei der HTTV-Geschäftsstelle eingereicht werden.
Für die Erteilung der SBEM wird eine Gebühr berechnet, deren Höhe vom Verbandsvorstand festgesetzt wird.
Abweichend darf eine SBEM erteilt werden:

• wenn der betreffende Verein nicht über mindestens vier männliche bzw. weibliche Nachwuchsspiele mit Spielberechtigung verfügt
• zur Rückrunde, wenn der Verein nicht über eine Nachwuchsmannschaft verfügt, in der der Spieler eingesetzt werden kann.
Da gemäß Satzung

fett durch mich
Zitat:
14 ...... Beirat

14.1 Der Beirat hat folgende Aufgaben:
Erlass und Änderung von Ordnungen
Erlass und Änderung von Durchführungsbestimmungen
• Abstimmung von Anträgen zum Verbandstag
• die Entgegennahme des Berichts der Verbandskassenprüfer in den Jahren, in denen kein Verbandstag stattfindet
• Einsprüche gegen Ablehnung eines Aufnahmeantrags (siehe 6.1.3) zu behandeln
• Festlegung des amtlichen Organs des HTTV

14.2 Anträge auf Änderung von Ordnungen sowie auf Aufhebung oder Änderung oder Erlass von Durchführungsbestimmungen können nur dann auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn sie von einem Verbands- oder Kreisorgan bis zum 31.12. des Vorjahres über die Geschäftsstelle eingereicht wurden und die Zuständigkeit des Beirats ohne weiteres gegeben ist. Der Vorstand kann Anträge ohne zeitliche Begrenzung dem Beirat vorlegen. Die Beschluss-
fassung des Beirats erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit.

14.3 Alle Anträge sind eingehend zu begründen. Unbegründete Anträge werden nicht auf die Tagesordnung gesetzt.

14.4 Dringlichkeitsanträge bedürfen zu ihrer Behandlung einer Zweidrittelmehrheit der auf der Beiratstagung durch die Anwesenden vertretenen Stimmen.

14.5 Über die Beiratstagung ist ein Protokoll anzufertigen, das alle Beschlüsse enthalten muss.

14.6 Die auf der Beiratstagung angenommenen Anträge werden im amtlichen Organ des HTTV veröffentlicht und gelten damit als allen Mitgliedern bekannt.

14.7 Der Beirat tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Er ist nach Bedarf bzw. bei ent- scheidenden Maßnahmen aus besonderen Anlässen oder auf schriftlichen Antrag eines Drittels seiner Mitglieder durch den Präsidenten einzuberufen. Dieser leitet auch die Versammlung.

14.8 Der Beirat ist beschlussfähig, vorausgesetzt, dass er ordnungsgemäß mindestens dreiWochen vor dem anberaumten Termin durch Veröffentlichung im amtlichen Organ des HTTV einberufen wurde.

Daher sind die derzeitigen Vorgaben aus der WO C
C 3.1
H 1.4.2
C 2.1
C 2.3
C 2.4
bis einschließlich 31. Mai 2023 einzuhalten.

SBEM können nur bis 1. Dez. zur Rückrunde, und um die geht es, eingereicht werden.

Das Problem ist leider das Datum zur neuen Gültigkeit der Anträge 1, 2, 4, 5 und 6 jeweils erst ab 01.06.2023.

Kein anderes Gremium im HTTV kann die im Infoschreiben aufgeführten Anpassungen:


fett durch mich
Zitat:
...
Daher schaffen wir für alle Nachwuchsspieler ohne SBEM, in dieser Übergangsphase, mit dem heutigen Tag die Möglichkeit für den „Altverein“, die SBEM zu beantragen, damit ein Wechsel der SBEM zu einem „Zweitverein“ möglich wäre.

• Die Geschäftsstelle genehmigt alle eingereichten SBEM-Anträge ab dem 08.05.2023 (12.00 Uhr) – 31.05. (12.00 Uhr) immer zeitnah.

• So kann der „Altverein“, die Stammspielberechtigung (SBNI/SBNM/SBEI) weiterhin behalten, während der „Zweitverein“ bis zum Wechseltermin am 31.05.2023 die Möglichkeit hat, die SBEM wechseln zu lassen.

• Die Kosten in Höhe von 8 Euro werden zu einem späteren Zeitpunkt (nach dem 01.07.2023) dem „Zweitverein“ in Rechnung gestellt.
beschließen, da diese gegen die bis zum 31.05.2023 gültige WO C 2.1 verstößt.
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