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  #21  
Alt 24.02.2008, 20:57
m3ch_rip m3ch_rip ist offline
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m3ch_rip ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Überlegung zum GLN-Verbot

Neben den gültigen Regeln scheint die ITTF aber leider auch Ausnahmen zuzulassen:

Zitat:
Zitat von Technical Leaflet
If there exists a special version for sale without sponge and equipped with
a reinforcement (for instance of textile), this/these should also be
submitted. (These are sometimes named OX.)
Eben diese mysteriösen "Reinforcements" erwähnte auch Odd Gustavson, als ich ihn zum Thema "Toni Hold Anti in OX" befragt hatte.
Vor einiger Zeit wurden die Ox-Versionen dieses Belages allerdings noch ohne Klebefolie/Gewebeschicht verkauft, so dass erst die neueren Exemplare ohne Schwamm eingesetzt werden dürfen.
Im umgekehrten Falle darf diese neue Version allerdings nicht mehr mit einem Schwamm kombiniert werden, da man ja sonst 3 Schichten hätte.

Zitat:
Zitat von Noppenfritz Beitrag anzeigen
Ich habe da mal bei mehreren Händler geschaut, da steht nirgends etwas über "Nur zulässig mit einem in China gekauften und selbst montiertem Schwamm". Die verkaufen den Belag in OX und deshalb gehe ich davon aus, dass dieser Belag so zugelassen ist.
Und gleich erzählst du noch, der Belag hätte einen ITTF-Stempel und sei daher zugelassen?

Solche "Legenden" halten sich leider sehr hartnäckig in den Hinterköpfen.

Ein Händler kann dir notfalls auch leere Belagverpackungen verkaufen, dennoch ist es dann nicht erlaubt die Pappe auf das Schlägerholz zu kleben.
Händer dürfen verkaufen, was sie wollen, zur Not sogar Mousepads oder Gummiunterlagen für Kleingeld. (Na, wer erkennt den historischen Wert dieser Aussage wieder? )

Und zugelassen sind die Beläge mit ITTF-Stempel auch nur, so lange der Hersteller Lizenzgebühren an die ITTF abdrückt.

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Woraus bestand denn der Untere teil des NX?
Es handelte sich um eine Textilschicht.

Zum Abschluss sei noch zu sagen, dass dieses Thema in einem anderen TT-Forum (Noppentest) schon vor einiger Zeit aufkam und Anfragen an "Oddi" den lieben Toni dazu gebracht haben den Belag zu modifizieren (Reinforcement), so dass er nun defintiv als OX-Version verwendet werden darf.
Beim Kauf sollte man allerdings darauf achten kein Restexemplar ohne "Reinforcement" zu erstehen.
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  #22  
Alt 25.02.2008, 10:05
Noppenfritz Noppenfritz ist offline
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Noppenfritz ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Überlegung zum GLN-Verbot

Ich schreibe mal meine Antworten in ROT:
Zitat:
Zitat von m3ch_rip Beitrag anzeigen
Neben den gültigen Regeln scheint die ITTF aber leider auch Ausnahmen zuzulassen:

Eben diese mysteriösen "Reinforcements" erwähnte auch Odd Gustavson, als ich ihn zum Thema "Toni Hold Anti in OX" befragt hatte.
Vor einiger Zeit wurden die Ox-Versionen dieses Belages allerdings noch ohne Klebefolie/Gewebeschicht verkauft, so dass erst die neueren Exemplare ohne Schwamm eingesetzt werden dürfen.
Im umgekehrten Falle darf diese neue Version allerdings nicht mehr mit einem Schwamm kombiniert werden, da man ja sonst 3 Schichten hätte.
Diesen Belag gibt es aber in min. 3 verschiedenen Versionen: OX, 1,0 und 1,5

Und gleich erzählst du noch, der Belag hätte einen ITTF-Stempel und sei daher zugelassen?
Ich erzähle hier gar nichts. Ich bite nur Fakten, Fakten, Fakten!

Solche "Legenden" halten sich leider sehr hartnäckig in den Hinterköpfen.

Ein Händler kann dir notfalls auch leere Belagverpackungen verkaufen,
Aber nur, wenn ich eine leere Belagverpackung möchte

dennoch ist es dann nicht erlaubt die Pappe auf das Schlägerholz zu kleben.
Wir reden auch nicht von Pappe, sondern von einem Belag, der von großen TT-Versender verkauft wird und zwar ohne jeden Zusatz eines Verbotes.

Händler dürfen verkaufen, was sie wollen, zur Not sogar Mousepads oder Gummiunterlagen für Kleingeld. (Na, wer erkennt den historischen Wert dieser Aussage wieder? )
"KLUGSCHEISSMODUS AN" Ja da hast Du recht, allerdings müßen sie dann einen Mouspad- oder Gummiunterlagenhandel beim Gewerbeamt angemeldet haben. Ein TT-Händler hat im Normalfall einen Handel zum Vertrieb von TT-Artikel angemeldet."KLUGSCHEISSMODUS AUS"

Zum Abschluss sei noch zu sagen, dass dieses Thema in einem anderen TT-Forum (Noppentest) schon vor einiger Zeit aufkam und Anfragen an "Oddi" den lieben Toni dazu gebracht haben den Belag zu modifizieren (Reinforcement), so dass er nun defintiv als OX-Version verwendet werden darf.
Beim Kauf sollte man allerdings darauf achten kein Restexemplar ohne "Reinforcement" zu erstehen.
Ja dann verkaufen die Händler doch einen zugelassenen Belag, das habe ich ja schon weiter oben angedeutet. Allerdings habe ich in diesem Fall nicht Dein Fachwissen, von daher "Danke" für die ausführliche Info)
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  #23  
Alt 25.02.2008, 12:55
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Uli-Noppe Uli-Noppe ist offline
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AW: Überlegung zum GLN-Verbot

Was ein TT-Händler verkauft muss so noch lange nicht zulässig sein, das ist das was m3ch_rip richiger Weiße sagen möchte (und so geschrieben hat)!

Wie willst du sonnst erklären wo alle diese Palio BE her kamen, die Dawei, FS Premium 2000 .... - diese Beläge wurden von vielen Händlern verkauft und waren nie zulässig!

Zu NI ox: In China bekommst du viele NI Beläge auch als ox und dort ist es üblich diese mit einem anderen Schwamm zu kombinieren. Nur weil Sie da als ox verkauft werden sind die auch dort nicht zulässig.

Zum New Anti: Nun ist der New Anti in ox modifiziert und so genehmigt - das war er aber zu Beginn so nicht! Hier wurde der Hersteller und die ITTF wohl auch erst auf Nachfrage auf diesen Umstand hingewießen, das die ox Version so nicht zulässig sein kann.

Gruß Uli
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Niedervorschütz
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  #24  
Alt 27.02.2008, 21:21
Hogar Hogar ist offline
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Zitat:
Zitat von m3ch_rip Beitrag anzeigen
Zum Abschluss sei noch zu sagen, dass dieses Thema in einem anderen TT-Forum (Noppentest) schon vor einiger Zeit aufkam und Anfragen an "Oddi" den lieben Toni dazu gebracht haben den Belag zu modifizieren (Reinforcement), so dass er nun defintiv als OX-Version verwendet werden darf.
Beim Kauf sollte man allerdings darauf achten kein Restexemplar ohne "Reinforcement" zu erstehen.
Das Technical Leaflet besagt doch nur, dass es auch Versionen mit einer Gewebeunterlage gibt, welches ja bei NA auch den Regeln entspricht, doch NI benötigen immer noch den Schwamm.
Wenn aber bei Toni Hold eine Ausnahme gemacht wurde, dann kann es ja auch sein, dass jeder in der Zulassungsliste stehende Belag einer Ausnahmeregelung entspricht, dieser also nicht unbedingt den allgemeinen Regeln folgen muss.

Unter http://www.ittf.com/_front_page/ittf...ategory=rubber
steht hinter dem Antispin von Toni Hold auch nicht, dass es eine Textilversion gibt. Im Gegensatz zum Extra Long von Tibhar.

‡ Indicates a version available with a textile reinforcement, intended to be used without sponge.
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Kann man überhaupt von "Leben" sprechen, wo kein Vergnügen ist? (Erasmus von Rotterdam)

Geändert von Hogar (27.02.2008 um 21:34 Uhr)
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  #25  
Alt 27.02.2008, 22:21
m3ch_rip m3ch_rip ist offline
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Zitat:
Zitat von Hogar Beitrag anzeigen
Das Technical Leaflet besagt doch nur, dass es auch Versionen mit einer Gewebeunterlage gibt, welches ja bei NA auch den Regeln entspricht, doch NI benötigen immer noch den Schwamm.
Wenn aber bei Toni Hold eine Ausnahme gemacht wurde, dann kann es ja auch sein, dass jeder in der Zulassungsliste stehende Belag einer Ausnahmeregelung entspricht, dieser also nicht unbedingt den allgemeinen Regeln folgen muss.

Unter http://www.ittf.com/_front_page/ittf...ategory=rubber
steht hinter dem Antispin von Toni Hold auch nicht, dass es eine Textilversion gibt. Im Gegensatz zum Extra Long von Tibhar.

‡ Indicates a version available with a textile reinforcement, intended to be used without sponge.
Wir kommen der Sache näher!
Prinzipiell könnte jeder Belag in OX zugelassen werden, sofern er in diesem Fall mit einem "Reinforcement", also einer Ersatzunterlage wie etwa einem Textilgewebe, ausgestattet wird. Diese Version ist bei der ITTF aber gesondert zuzulassen (weiteres Exemplar zuschicken), auch wenn sie nicht gesondert in der Zulassungsliste auftaucht.

Eigenbauer können aber selber keine Version mit Textilschicht bauen, da diese (siehe oben) separat zugelassen werden müsste. Wer also die Nylonstrümpfe seiner Freundin zerschneidet bekäme doppelt Ärger.

Die mysteriösen "‡" scheinen auf der Zulassungsliste allerdings willkürlich verteilt worden zu sein. So ist beim Andro Classic bspw. kein "‡" zu finden, obwohl dieser nur mit Textilschicht erhältlich ist.
Ich vermute, dass diese "‡" einmalig auf der Liste eingeführt wurden und seit dem keine Überarbeitung in diesem Punkt stattgefunden hat.

Um dieses zu überprüfen müsste man allerdings wissen, wann "Extra Long" und bspw. Joola Amigo ihren Weg auf die Liste gefunden hatten.

@Noppenfritz: Ich treffe in unserer Liga leider immer wieder auf Leute, die TT spielen und nicht ein einziges Mal die gültigen Regeln durchgelesen haben. Die daher immer wieder aufkommenden Diskussionen nerven mich dort mittlerweile so, dass ich hin und wieder recht allergisch auf so viel Gutgläubigkeit gegenüber TT-Händern reagiere. Sorry dafür!

PS: Orlowski und Pansky machen sich in ihrem Showprogramm mittlerweile auch darüber lustig: "Ist zugelassen - Butterfly!"
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  #26  
Alt 28.02.2008, 18:19
Hogar Hogar ist offline
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Zitat:
Zitat von m3ch_rip Beitrag anzeigen
Wir kommen der Sache näher!
Prinzipiell könnte jeder Belag in OX zugelassen werden, sofern er in diesem Fall mit einem "Reinforcement", also einer Ersatzunterlage wie etwa einem Textilgewebe, ausgestattet wird. Diese Version ist bei der ITTF aber gesondert zuzulassen (weiteres Exemplar zuschicken), auch wenn sie nicht gesondert in der Zulassungsliste auftaucht.

Eigenbauer können aber selber keine Version mit Textilschicht bauen, da diese (siehe oben) separat zugelassen werden müsste. Wer also die Nylonstrümpfe seiner Freundin zerschneidet bekäme doppelt Ärger.

Die mysteriösen "‡" scheinen auf der Zulassungsliste allerdings willkürlich verteilt worden zu sein. So ist beim Andro Classic bspw. kein "‡" zu finden, obwohl dieser nur mit Textilschicht erhältlich ist.
Ich vermute, dass diese "‡" einmalig auf der Liste eingeführt wurden und seit dem keine Überarbeitung in diesem Punkt stattgefunden hat.

Um dieses zu überprüfen müsste man allerdings wissen, wann "Extra Long" und bspw. Joola Amigo ihren Weg auf die Liste gefunden hatten.

.....
Doch es konvergiert nicht besonders schnell.
Wenn ein Belag gesondert zugelassen werden muss, dann ist es doch nicht nur nötig, dass er engesendet wird, sondern auch, dass er zugelassen wird und dies wird doch durch das "‡" dokumentiert. Bei einem Belag ohne diesem Zeichen auf der Zulassungsliste, darf es demnach auch nicht verschiedene Versionen geben.

Falls aber die allgemeine Regel, dass NI-Beläge nur mit Schwamm zugelassen sind, durch die Zulassungsliste im besonderen Fall gebrochen werden kann, dann könnte sich auch jeder, der einen angeblich zu glatten Belag spielt darauf berufen, dass es sich dabei um eine spezielle Zulassung, die ja die allgemeine Regel bricht, handeln würde. Um dies dann zu verhinderm müssten die Reibungswerte der einzelnen zugelassenen Beläge bestimmt und dokumentiert werden.

Übrigens ist das Zeichen "‡" nicht dadurch mysteriös, dass es als solches bezeichnet wird, sondern es ist wohl definiert und kennzeichnet einen Belag, bei dem auch eine Version mit einem Textilrücken möglich ist.
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  #27  
Alt 28.02.2008, 20:52
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AW: Überlegung zum GLN-Verbot

Aber dieses Zeichen ist nunmal nicht bei jedem Belag mit Textilschicht in der Liste vorhanden. Siehe dazu den "Andro Classic".

Es gibt also zugelassene Beläge mit Textilschicht, die nicht mit dem "Zeichen" dokumentiert wurden.
Warum die Liste in diesem Punkt inkonsequent umgesetzt wurde, kann hier nur der Ersteller beantworten, ich hatte da lediglich eine Vermutung angestellt.

Fakt ist auch, dass es mit dem Andro Backside NX vor einiger Zeit einen zugelassenen NI-Belag mit Textilschicht statt Schwamm gab und das der New Anti von Hold nun ebenso in diese "Regellücke" sticht.

Wie du war ich vor einiger Zeit auch noch sehr mißtrauisch, was diesen Belag angeht und dürfte evtl. sogar der Ausgangspunkt für die Anfrage von Herrn Hold an die ITTF gewesen sein.

Das Beste wird es wohl sein, wenn du "Oddi" (Odd Gustavson) eine E-Mail schickst, um ihn nach den "‡" zu fragen. Ganz nebenbei kannst du dann ja auch die "Reinforcements" erwähnen.
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  #28  
Alt 28.02.2008, 21:15
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Ich habe Oddi nun folgende Mail geschickt:

Mein schlechtes Englisch möge man verzeihen.

Zitat:
Dear Mr. Gustavsen,

on the Racket Covering List 28B, there ist a sign "‡", which indicates a version available with a textile reinforcement, intended to be used without sponge.

I wonder, why this "flag" is only used in combination with 5 sheets (Joola Amigo, Joola Antispin Long Pips Long, Joola Poker, Juic Pipsace and Tibhar Extra Long), because there a several sheets, which are also used in combination with a reinforcement (for example: Andro Classic, Toni Hold Anti Topspin New 40 Anti)

What`s the reason of this obscurity?

The second question i have, is the difference between the "Technical Leaflet" and the official table tennis rules.


In the official rules is written:

2.04.03 A side of the blade used for striking the ball shall be covered with either ordinary pimpled rubber, with pimples outwards having a total thickness including adhesive of not more than 2mm, or sandwich rubber, with pimples inwards or outwards, having a total thickness including adhesive of not more than 4mm.
2.04.03.01 Ordinary pimpled rubber is a single layer of non-cellular rubber, natural or synthetic, with pimples evenly distributed over its surface at a density of not less than 10 per cm2 and not more than 30 per cm2.
2.04.03.02 Sandwich rubber is a single layer of cellular rubber covered with a single outer layer of ordinary pimpled rubber, the thickness of the pimpled rubber not being more than 2mm.


This means, that a pimpled rubber, with pimples outwards, might be used without a sponge, while an pimples rubber, with pimples inwards has to be combined with a sponge!

The "Technical Leaflet" says:

"If there exists a special version for sale without sponge and equipped with
a reinforcement (for instance of textile), this/these should also be
submitted. (These are sometimes named OX.)"

For example the Toni Hold Anti Topspin New Anti 40 is a pimpled rubber, with pimples inwards. Furthermore, there exists a special version, which is equipped with a reinforcement.
Regarding the "Technical Leaflet" this version should be correct, but regarding the official table tennis rules, this isn't?!

Best regards,
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  #29  
Alt 02.04.2008, 11:45
Noppenfritz Noppenfritz ist offline
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Zitat:
Zitat von Noppenfritz Beitrag anzeigen
Hallo,

ich spiele einen Dr. Neubauer Superblock ox. Da dieser ja verboten wird, habe ich mir mal folgendes überlegt:

Was würde den passieren, wenn man den Belag einfach umgedreht, also mit den Noppen nach innen, auf das Holz kleben würde? Man hätte dann einen glatten, langsamen und erlaubten Belag. Die Gummimischung müßte halt so gewählt werden, dass der Ball die gleichen Absprungeigenschaften hätte. Letztlich ist doch die Schnittumkehr beim SB das gewesen, was die Gegner verzweifeln lies.

Oder gibt es schon einen Antitop mit solchen Eigenschaften?

Fragt sich

Noppenfritz
Hallo,

ich glaube, Dr. Neubauer hat hier mitgelesen und meinen Vorschlag sofort umgesetzt. Mist, ich hätte die Idee patentieren müßen

Meint

Noppenfritz
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