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#21
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AW: Überlegung zum GLN-Verbot
Neben den gültigen Regeln scheint die ITTF aber leider auch Ausnahmen zuzulassen:
Zitat:
Vor einiger Zeit wurden die Ox-Versionen dieses Belages allerdings noch ohne Klebefolie/Gewebeschicht verkauft, so dass erst die neueren Exemplare ohne Schwamm eingesetzt werden dürfen. Im umgekehrten Falle darf diese neue Version allerdings nicht mehr mit einem Schwamm kombiniert werden, da man ja sonst 3 Schichten hätte. ![]() Zitat:
![]() Solche "Legenden" halten sich leider sehr hartnäckig in den Hinterköpfen. ![]() Ein Händler kann dir notfalls auch leere Belagverpackungen verkaufen, dennoch ist es dann nicht erlaubt die Pappe auf das Schlägerholz zu kleben. Händer dürfen verkaufen, was sie wollen, zur Not sogar Mousepads oder Gummiunterlagen für Kleingeld. (Na, wer erkennt den historischen Wert dieser Aussage wieder? )Und zugelassen sind die Beläge mit ITTF-Stempel auch nur, so lange der Hersteller Lizenzgebühren an die ITTF abdrückt. Es handelte sich um eine Textilschicht. Zum Abschluss sei noch zu sagen, dass dieses Thema in einem anderen TT-Forum (Noppentest) schon vor einiger Zeit aufkam und Anfragen an "Oddi" den lieben Toni dazu gebracht haben den Belag zu modifizieren (Reinforcement), so dass er nun defintiv als OX-Version verwendet werden darf. Beim Kauf sollte man allerdings darauf achten kein Restexemplar ohne "Reinforcement" zu erstehen.
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CLTSZLCCLTS |
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#22
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AW: Überlegung zum GLN-Verbot
Ich schreibe mal meine Antworten in ROT:
Zitat:
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Mein Schläger: VH: Nimbus Sound max Holz: Tibhar Samsonov Technopower RH: Dr. Neubauer A-B-S |
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#23
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AW: Überlegung zum GLN-Verbot
Was ein TT-Händler verkauft muss so noch lange nicht zulässig sein, das ist das was m3ch_rip richiger Weiße sagen möchte (und so geschrieben hat)!
Wie willst du sonnst erklären wo alle diese Palio BE her kamen, die Dawei, FS Premium 2000 .... - diese Beläge wurden von vielen Händlern verkauft und waren nie zulässig! Zu NI ox: In China bekommst du viele NI Beläge auch als ox und dort ist es üblich diese mit einem anderen Schwamm zu kombinieren. Nur weil Sie da als ox verkauft werden sind die auch dort nicht zulässig. Zum New Anti: Nun ist der New Anti in ox modifiziert und so genehmigt - das war er aber zu Beginn so nicht! Hier wurde der Hersteller und die ITTF wohl auch erst auf Nachfrage auf diesen Umstand hingewießen, das die ox Version so nicht zulässig sein kann. Gruß Uli
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Niedervorschütz |
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#24
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AW: Überlegung zum GLN-Verbot
Zitat:
Wenn aber bei Toni Hold eine Ausnahme gemacht wurde, dann kann es ja auch sein, dass jeder in der Zulassungsliste stehende Belag einer Ausnahmeregelung entspricht, dieser also nicht unbedingt den allgemeinen Regeln folgen muss. Unter http://www.ittf.com/_front_page/ittf...ategory=rubber steht hinter dem Antispin von Toni Hold auch nicht, dass es eine Textilversion gibt. Im Gegensatz zum Extra Long von Tibhar. ‡ Indicates a version available with a textile reinforcement, intended to be used without sponge.
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Kann man überhaupt von "Leben" sprechen, wo kein Vergnügen ist? (Erasmus von Rotterdam) Geändert von Hogar (27.02.2008 um 21:34 Uhr) |
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#25
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AW: Überlegung zum GLN-Verbot
Zitat:
Prinzipiell könnte jeder Belag in OX zugelassen werden, sofern er in diesem Fall mit einem "Reinforcement", also einer Ersatzunterlage wie etwa einem Textilgewebe, ausgestattet wird. Diese Version ist bei der ITTF aber gesondert zuzulassen (weiteres Exemplar zuschicken), auch wenn sie nicht gesondert in der Zulassungsliste auftaucht. Eigenbauer können aber selber keine Version mit Textilschicht bauen, da diese (siehe oben) separat zugelassen werden müsste. Wer also die Nylonstrümpfe seiner Freundin zerschneidet bekäme doppelt Ärger. ![]() Die mysteriösen "‡" scheinen auf der Zulassungsliste allerdings willkürlich verteilt worden zu sein. So ist beim Andro Classic bspw. kein "‡" zu finden, obwohl dieser nur mit Textilschicht erhältlich ist. Ich vermute, dass diese "‡" einmalig auf der Liste eingeführt wurden und seit dem keine Überarbeitung in diesem Punkt stattgefunden hat. Um dieses zu überprüfen müsste man allerdings wissen, wann "Extra Long" und bspw. Joola Amigo ihren Weg auf die Liste gefunden hatten. @Noppenfritz: Ich treffe in unserer Liga leider immer wieder auf Leute, die TT spielen und nicht ein einziges Mal die gültigen Regeln durchgelesen haben. Die daher immer wieder aufkommenden Diskussionen nerven mich dort mittlerweile so, dass ich hin und wieder recht allergisch auf so viel Gutgläubigkeit gegenüber TT-Händern reagiere. Sorry dafür! ![]() PS: Orlowski und Pansky machen sich in ihrem Showprogramm mittlerweile auch darüber lustig: "Ist zugelassen - Butterfly!"
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CLTSZLCCLTS |
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#26
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AW: Überlegung zum GLN-Verbot
Zitat:
Wenn ein Belag gesondert zugelassen werden muss, dann ist es doch nicht nur nötig, dass er engesendet wird, sondern auch, dass er zugelassen wird und dies wird doch durch das "‡" dokumentiert. Bei einem Belag ohne diesem Zeichen auf der Zulassungsliste, darf es demnach auch nicht verschiedene Versionen geben. Falls aber die allgemeine Regel, dass NI-Beläge nur mit Schwamm zugelassen sind, durch die Zulassungsliste im besonderen Fall gebrochen werden kann, dann könnte sich auch jeder, der einen angeblich zu glatten Belag spielt darauf berufen, dass es sich dabei um eine spezielle Zulassung, die ja die allgemeine Regel bricht, handeln würde. Um dies dann zu verhinderm müssten die Reibungswerte der einzelnen zugelassenen Beläge bestimmt und dokumentiert werden. Übrigens ist das Zeichen "‡" nicht dadurch mysteriös, dass es als solches bezeichnet wird, sondern es ist wohl definiert und kennzeichnet einen Belag, bei dem auch eine Version mit einem Textilrücken möglich ist.
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Kann man überhaupt von "Leben" sprechen, wo kein Vergnügen ist? (Erasmus von Rotterdam) |
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#27
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AW: Überlegung zum GLN-Verbot
Aber dieses Zeichen ist nunmal nicht bei jedem Belag mit Textilschicht in der Liste vorhanden. Siehe dazu den "Andro Classic".
Es gibt also zugelassene Beläge mit Textilschicht, die nicht mit dem "Zeichen" dokumentiert wurden. Warum die Liste in diesem Punkt inkonsequent umgesetzt wurde, kann hier nur der Ersteller beantworten, ich hatte da lediglich eine Vermutung angestellt. Fakt ist auch, dass es mit dem Andro Backside NX vor einiger Zeit einen zugelassenen NI-Belag mit Textilschicht statt Schwamm gab und das der New Anti von Hold nun ebenso in diese "Regellücke" sticht. Wie du war ich vor einiger Zeit auch noch sehr mißtrauisch, was diesen Belag angeht und dürfte evtl. sogar der Ausgangspunkt für die Anfrage von Herrn Hold an die ITTF gewesen sein. Das Beste wird es wohl sein, wenn du "Oddi" (Odd Gustavson) eine E-Mail schickst, um ihn nach den "‡" zu fragen. Ganz nebenbei kannst du dann ja auch die "Reinforcements" erwähnen.
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CLTSZLCCLTS |
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#28
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AW: Überlegung zum GLN-Verbot
Ich habe Oddi nun folgende Mail geschickt:
Mein schlechtes Englisch möge man verzeihen. ![]() Zitat:
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CLTSZLCCLTS |
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#29
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AW: Überlegung zum GLN-Verbot
Zitat:
ich glaube, Dr. Neubauer hat hier mitgelesen und meinen Vorschlag sofort umgesetzt. Mist, ich hätte die Idee patentieren müßen ![]() Meint Noppenfritz
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