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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#21
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AW: Regelfragen zur doppelten Spielberechtigung
Ist das hier der relevante Teil der WO?
Abschnitt H 2 Mannschaftsmeldung 2.1.6 Spieler, deren Einsatzberechtigung gemäß WO A 15.3 entzogen worden ist, dürfen nur dann für eine Halbserie gemeldet werden, wenn der Entzug der Einsatzberechtigung vor Beginn dieser Halbserie endet. Abschnitt A 15.3 Einsatzberechtigung An weiterführenden Veranstaltungen für Vereinsmannschaften gemäß WO A 11.2 dürfen in click-TT erfasste Spieler mit Spielberechtigung für einen deutschen Verein für die entsprechende Altersklasse teilnehmen (vorbehaltlich der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften der WO, der für die Spielklasse geltenden Spielordnung bzw. Durchführungsbestimmungen und * bei Veranstaltungen in Turnierform * der Ausschreibung der Veranstaltung sowie ggf. der Zahlung eines Startgeldes). Die Einsatzberechtigung in den Bundesspielklassen (bis einschließlich TTBL) ist außerdem nur dann gegeben, wenn die Spielberechtigung (SBEM) bereits am 1. Juli derbetreffenden Spielzeit (gilt für Einsätze in der Vorrunde) bzw. am 1. Januar der betreffenden Spielzeit (gilt für Einsätze in der Rückrunde) bestand. Für jeden Spieler besteht * unabhängig von seiner Zuordnung zu einer Spielklasse im Rahmen der gültigen Mannschaftsmeldung * eine Einsatzberechtigung in einer Halbserie in den Bundesligen nur dann, wenn der Spieler * in der jeweiligen Halbserie nicht für einen ausländischen Verein in Wettbewerben der ETTU eingesetzt wird und * jeweils pro Halbserie in den Fällen a) der TTBL vom ersten Spieltag bzw. der ersten Hauptrunde der Deutschen Pokalmeisterschaften (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt) bis einschließlich dem Play-off-Finale der jeweiligen Spielzeit, b) der 1. Bundesliga der Damen vom ersten Spieltag bis einschließlich des letzten Spiels ihrer Mannschaft in der jeweiligen Spielzeit, c) der 2. und 3. Bundesligen vom ersten Spieltag bzw. der ersten Vorrunde der Deutschen Pokalmeisterschaften (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt) bis zum letzten Spieltag der jeweiligen Spielzeit, keine Spielberechtigung für den Mannschaftsspielbetrieb im Ausland besitzt und aktiv ausübt. Dies gilt auch für die Teilnahme an einem anderen unter dem Dach des jeweiligen ausländischen Nationalverbands organisierten oder veranstalteten regelmäßigen Mannschaftsspielbetrieb. Sollte ein Stamm- oder Reservespieler der Bundesligen (einschließlich TTBL) in einer Halbserie in den Bundesligen (einschließlich TTBL) eingesetzt worden sein und in derselben Halbserie innerhalb der oben festgelegten Zeiträume eine Spielberechtigung für einen Mannschaftsspielbetrieb im Ausland aktiv ausüben/ausgeübt haben oder in derselben Halbserie für einen ausländischen Verein in Wettbewerben der ETTU eingesetzt werden/eingesetzt worden sein, so wird die Einsatzberechtigung mit sofortiger Wirkung widerrufen. Eine demgemäß widerrufene Einsatzberechtigung kann für die Bundesligen frühestens zum Beginn der übernächsten Halbserie erneut erteilt werden. Für Spieler der TTBL sind für den Zeitraum des letzten Spieltags der Hauptrunde bis einschließlich dem Play-off-Finale der jeweiligen Spielzeit Ausnahmen gemäß Spielordnung der TTBL zulässig. Bei allen weiterführenden Veranstaltungen für Vereinsmannschaften ist die Einsatzberechtigung auf einen Ausländer (Status = A) pro Mannschaft beschränkt. Die Mitgliedsverbände dürfen in den unteren Spielklassen gemäß WO A 1.2 den gleichzeitigen Einsatz von mehr als nur einem Ausländer (Status = A) zulassen. Für jeden anderen Status gibt es keine Einschränkung Geändert von Hansi Blocker (19.08.2025 um 17:55 Uhr) Grund: Vollzitat entfernt |
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#22
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AW: Regelfragen zur doppelten Spielberechtigung
Zitat:
In vielen Ländern erwirbt man als Spieler eine Jahreslizenz als Spielberechtigung und diese endet dann zum 30.06. Der Spieler kann doch dann ganz normal aus dem Ausland wechseln und wird Anfang Juni aufgestellt, denn ab dem 01.07. hat er zum Zeitpunkt der Mannschaftsmeldung ja keine Spielberechtigung im Ausland. Wenn ich das richtig verstanden habe und der Spieler holt sich dann zum zB. 15.07. oder 01.08. ne Lizenz/Spielberechtigung im Ausland, verliert er ab genau diesem Datum seine Einsatzberechtigung für 3.BL aufwärts. An der genehmigten Mannschaftsmeldung ändert das allerdings nichts. Er steht da bestimmt vollkommen regelkonform als Platzhalter/Karteileiche drin, halt mit Verlust der Einsatzberechtigung. Regelwidrig wäre nur wenn er dann eingestzt wird denke ich. PS: Vielleicht auch interessant am Beispiel Frankreich: Es gibt's keine offizielle Meldung der Mannschaftsaufstellungen. Man plant nur Vereinsintern welche Spieler wo eingesetzt werden sollen und sich eine Lizenz holen werden um mitzuspielen. Es gibt keine Reihenfolge nach Spielstärke weder Mannschaftsübergreifend noch Mannschaftsintern. Man kann jedes Spiel frei entscheiden wer an welcher Position spielt. Aber es gibt folgende Einschränkungen: Alles sind 8er Staffeln mit Auf/Ab nach Hin- und Rückrunde. Man darf pro Spieltag/Spielwoche nur in einer Mannschaft spielen also maximal 7 Punktspiele pro Halbserie. Sobald man 2 Mal in einer Mannschaft gespielt hat, darf man in keiner tieferen Mannschaft spielen und in jeder höheren genau einziges mal. Fazit: Genau deshalb juckts da nicht zu welchem Zeitpunkt man sich die Lizenz/Spielberechtigung holt. Hauptsache vor dem ersten Punktspiele/national offenem Turnier hat man die. Ich hab meinem französischem Verein zwar bereits im April zugesagt wieder 2-3 Spiele pro Halbserie zu bestreiten. Meine Lizenz/Spielberechtigung habe ich aber jetzt erst zum 19.08. geholt/erneuert. Wäre ich jetzt ein Spieler der 3.BL in Deutschland würde ich da vollkommen legitim in der gemeldeten Aufstellung stehen aber hätte meine Einsatzberechtigung verloren und dürfte nicht eingesetzt werden. So zumindest habe ich das nun alles verstanden (gerne korrigieren wenn was davon nicht stimmen sollte).
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http://youtube.com/@larskriegeltischtennis |
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#23
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AW: Regelfragen zur doppelten Spielberechtigung
Ja, da dürftest du wahrscheinlich Recht haben, so wie sich das anhört.
Das geht solange bis der RES kommt wegen der fehlenden 3 Einsätze pro Halbrunde, also auch nicht ewig. Geändert von HansWurst123 (24.08.2025 um 22:22 Uhr) |
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#24
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AW: Regelfragen zur doppelten Spielberechtigung
Oder erst immer 3 Spiele in DEutschland in der 3. Liga machen und danach die Lizenz dort holen bzw erst danach anfangen da zu spielen
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
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