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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#21
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Dann wäre bei genauer Betrachtung ja auch das Schlägerwechseln nicht möglich, weil entweder du hast einen Augenblick lang beide Hände am Schläger, also übergabe, oder du schmeisst ihn von einer in die andere Hand, dann hast du wieder keine Schlägerhand.
Ich gehe davon aus, daß der Singular verwendet wurde, weil es einfach unsinnig ist, von einer beidhändigen Spielweise auszugehen, die einen ansich benachteiligt, zudem durch die Griffgrösse nur schwierig zu bewerkstelligen ist. Ich glaube nicht, daß man damit auf genau eine freie und eine Schlägerhand hinweisen wollte. Man hat nur eine freie Hand definiert, um den Aufschlag definieren zu können und das Abstützen ansich zu verbieten. Da man aber manchmal mit der Schlaghand die Platte (den Tisch) ungewollt berührt, musste man dies irgendwie zulassen. Außerdem wird sich nach mögichkeit keiner mit der Schlaghand abstützen, weil dies natürlich die Reaktionsmöglichkeiten extrem einschränkt und nur nach einem Schlag und nicht zur Unterstützung des selben angewendet werden kann. Außerdem kann man den Singular als Mindestanforderung ansehen. Er muss mindestens von einer Hand gehalten werden beim Schlag, wenns mehr sind, auch gut. Ähnlich wie bei der neuen Regel: ansich muss der Gegner nur den Ball sehen können. Wenn man sich aber an die Erklärung mit dem Dreieck hält, hat man sogar mehr getan... |
#22
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Hi,
Zitat:
Keine Schlägerhand: - kein vorschriftsmäßiger Rückschlag möglich => Punktverlust, da Schlägerwerfen / Schlagen mit der Freien Hand / Zurückpusten nicht erlaubt ist Viele Grüße Joachim |
#23
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"in der Hand gehalten" ist eine Unterscheidung zu "mit dem Mund" oder "mit dem Fuß" oder "mit sonstwas" gehaltenem Schläger.
Es steht auch nicht da mit "einer" Hand gehaltenen Schläger. Bei den Fußballregeln gibt´s Regeln in denen steht "mit dem Fuß". Bedeutet das, das man den Ball nicht mit beiden Füßen gleichzeitig berühren darf? Bei der WM hatte ein Spieler doch den Ball mit den Knöcheln eingeklemmt und ist zwischen zwei Gegnern durchgehopst. Also eine klare Regelwiedrigkeit. Aber da bei der WM eh nur schlechte Schiri´s sind, ist auch das durchgegangen... |
#24
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Nochmal:
"die Schlägerhand" wird beim Schlag erwähnt, "die freie Hand" im Zusammenhang mit der Tischberührung, die ja jederzeit möglich ist. Wenn nun zwei Schlägerhände beim Schlag verboten sind, so müssten analog zwei freie Hände zu einem beliebigen Zeitpunkt verboten sein. Und das würde zu der o.g. veränderten Auslegung führen. |
#25
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Es ist zwar inzwischen unsinnig, aber trotzdem:
Die Tatsache, daß etwas Zitat:
Übrigens: So wie in einigen Fällen die obersten Gerichte Urteile zur Gesetzesauslegung fällen, kann (IMHO) der Regelausschuß Regelauslegungen verbindlich vorgeben. (IMHO) ist dies in Falle der 1 Schlägerhand auch so. Viele Grüße Joachim |
#26
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- Sind wir uns also einig, dass die von euch vertretene Auslegung nicht zwingend aus dem Regeltext folgt? (Mehr habe ich nie behauptet.)
- Wenn irgendein Ausschuss diese Auslegung festgelegt hat und es das in schriftlicher Form gibt, wäre es prima, wenn es dazu eine Quellenangabe gibt. Das ändert nichts daran, dass der Regeltext in diesem Punkt offenbar schwach (da nicht eindeutig) formuliert ist. |
#27
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Zitat:
Wenn ich sage, ich habe gerade nen Futtersack in der Hand, dann habe ich den mit beiden Händen umklammert (50 kg), also bin ich mit beiden Händen zugange. Drücke ich mich ungenau oder falsch aus? Von einer Auslegung durch einen Regelausschuss habe ich bisher in der Richtung noch nichts mitbekommen. Quelle? |
#28
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Ähem... ich schein hier ja ne heftige Diskussion entfacht zu haben...
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#29
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Zitat:
Viele Grüße, Jörg |
#30
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Zitat:
Viele Grüße Joachim |
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