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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
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#21
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AW: protest eingelegt
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#22
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AW: protest eingelegt
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Manche Regeln sind im Amateursport nicht gut umsetzbar, aber bei manch anderen ist das Problem nur, dass die Spieler nicht genau genug Bescheid wissen.
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www.ittf.com/equipment |
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#23
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AW: protest eingelegt
Unabhängig vom Thema:
Torsten, ich finde es super, dass Du, der trommler und andere immer wieder mit Geduld und Ausführlichkeit gordische Knoten zerschlagt oder einfach Informationsdefizite beseitigt. Ich lese Eure Beiträge immer sehr gerne. Weiter so ![]() regs nevada
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In der Retrospektive ist jeder allwissend. |
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#24
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AW: protest eingelegt
Dankeschön !
![]() Schiedsrichter sind dazu da, Probleme im Interesse des Sports und der Fairness zu lösen, nicht welche zu erfinden wo keine sind. Deswegen geht es mir genau um das, was Du schreibst: Info, Beratung, Meinungsaustausch. Und das kann man ja in der Kreisliga genauso tun wie bei der ProTour.
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#25
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AW: protest eingelegt
Noch eine kleine Nebenfrage zu dem oftmals erwähnten "Spieler unter Protest zählen erstmal nicht, also weiterspielen bis zum 9. Punkt ohne dieses Spiel":
Was ist denn, wenn der Protesteinleger das Spiel unter Protest sowieso gewinnt und seine Mannschaft dann mit diesem Spiel 9 Punkte hat? Dann ist es ja eigentlich egal, wie später über den Protest entschieden wird, die 9 Punkte sind ja eigentlich in jedem Falle sicher, oder muß noch tatsächlich ein zehnter Punkt erspielt werden? Beispiel: Heimmanschaft A protestiert im Spiel 4 (A1-B2) gegen den Schläger von B2. A1 gewinnt aber ohnehin. Nehmen wir an, Mannschaft A gewinnt auch alle übrigen Spiele, so steht es nach der ersten Einzelrunde 9:0. Egal, ob dem Protest stattgegeben wird oder nicht, ist das Spiel 4 ja in jedem Falle für A zu werten. Muß dieses dennoch aus der Wertung zunächst ausgeklammert werden (da ja Spiel unter Protest), also noch Spiel 10 (A1-B1) und eventuelle weitere Spiele ausgetragen werden, oder darf man hier nach dem 9. Spiel (A6-B5) Schluß machen? Vielen Dank, Richard |
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#26
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#27
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AW: protest eingelegt
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#28
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AW: protest eingelegt
Ich befürchte, dass bei vielen der Sinn des „Protest-Einlegens“ ausschließlich darin liegt, dass man auf diese Weise am „grünen Tisch“ möglicherweise ein faktisch verlorenes Spiel wegen irgendeines Regelverstoßes kampflos als Sieg gewertet bekommt. Das ist deutlich zu kurz gedacht. Eine kampflose Wertung einer tatsächlich ausgetragenen Mannschaftsbegegnung wird nur in ganz eng begrenzten Fällen (z.B. beim Einsatz eines nicht-spielberechtigten Spielers) eintreten. Der Hauptzweck eines Protestes liegt darin, Regelverstöße der gegnerischen Mannschaft genüber dem Spielleiter zu dokumentieren. Die Verstöße können vielerlei Art sein und reichen von unzureichenden Spielbedingungen (z.B. zu kalte Hallentemperatur, zu schlechte Beleuchtung) über Verzögerungen beim Spielbeginn, Antreten in nicht-einheitlicher Kleidung oder in Nicht-Sportkleidung bis hin zu unsportlichem Verhalten (z.B. Verweigerung des Handschlags) oder Beleidigungen der gegnerischen Mannschaft.
Welche Konsequenzen sich aus einem Protest ergeben, ist dann zunächst Angelegenheit des Spielleiters. Der Protest kann zu einer kampflosen Wertung – wie oben ausgeführt allerdings nur in Ausnahmefällen – führen, zu einem Verweis, Mahnung o.Ä. oder auch zu einer Ordnungsgebühr oder auch Geldbuße oder –strafe (wird von Landesverband zu Landesverband verschieden sein). Bei schweren Anschuldigungen wird der Spielleiter den Protest möglicherweise auch an das Sportgericht weiterleiten, das sich dann den Sachverhalt näher anschauen wird. Manchmal wird bei einem Protest auch gar nichts herauskommen, nämlich wenn der Spielleiter das Ganze lediglich als Bagatelle bzw. als Querulantentum einstuft. Auf jeden Fall aber muss der Spielleiter über einen Protest entscheiden und diese Entscheidung auch begründen. Und gegen diese Protestentscheidung kann jeder der Betroffenen Einspruch beim Sportgericht einlegen. Die eigentliche Hauptfunktion eines Protestes (möglicherweise eine etwas unglückliche Bezeichnung, in meinen Augen wäre z.B. der Begriff „Beanstandung“ besser) sehe ich aufgrund dessen nicht darin, kampflos noch Tabellen-Punkte einzukassieren, die beim faktischen Wettkampf flöten gingen, sondern – völlig unabhängig davon, was schlussendlich herauskommt - darin, Wiederholungen von Regelwidrigkeiten und negative Auswüchse von Fehlverhalten zu verhindern. |
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#29
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AW: protest eingelegt
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TSP Balsa 5.5 VH: Bryce Speed FX 1.9 RH: Nimbus Sound 1.8 |
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#30
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AW: protest eingelegt
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(dann auf Gewo klicken udn schon erscheint der Stratos als 2. in der Zeile) Das ist die aktuelle Liste und da steht der Gewo Stratos druff .Also zugelassen .
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Ich lese Eure Beiträge immer sehr gerne.
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