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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#21
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Zitat:
Deswegen gerne noch mehr Hintergrund-Infos: Der Download-Bereich der "allgemeinen" BTTV-Website wird von meinen hauptamtlichen KollegInnen der Geschäftsstelle betreut. Ich muss zu ihrer Ehrenrettung sagen, dass sie im Moment - auf Grund all der Umstellungen auf click-tt - nicht wissen, wo sie zuerst hinlangen sollen; und auch, dass sie sich bewusst sind, dass der Regeltext dort dringend aktualisiert gehört. Wann das passiert, das muss ich ehrlich zugeben, weiß ich nicht. Im Zweifel haben wir aber den deutschen Regeltext auch auf der SR-Website unter http://sr.bttv.de/regeln-und-wo/originaltext/ stehen; zum einen als Gesamt-PDF in der Version 2009 des DTTB, zum anderen auch per Dropdown einzeln nach Kapiteln aufrufbar, mit einem Stichwortverzeichnis (rechtes Dropdownmenü) als Zusatzfunktion. Dieser Abschnitt wird wieder von mir selbst betreut. Sobald wir eine offiziell freigegebene deutsche Version der Regeländerungen vom 1.9.2010 haben, werden diese dort noch im Herbst eingearbeitet. Anregungen und Wünsche zu der Website sind übrigens jederzeit erwünscht.
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www.ittf.com/equipment |
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#22
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
http://forum.tt-news.de/showthread.php?t=88696
Hier wurde schon einiges davon diskutiert, in Posting #46 wird die Passage zitiert, an die ich mich erinnert habe, und bei der du, Mighty, damals schon herausgearbeitet hast, dass sie keine Regel darstellt. Wenn trotzdem danach entschieden werden sollte, und davon gehe ich aus, wenn Torsten das als Argument für die Entscheidungsfindung anführt, dann dürften konsequenterweise die Schläger aller Spieler, die mit einem kommerziellen Reiniger bearbeitet wurden, der außer Wasser noch etwas anderes enthält, nicht für Wettkämpfe zugelassen werden. Gerade bei einem Turnier sollte das recht häufig passieren, dass man so etwas beobachten kann. Genauso sollte jeder verantwortungsvolle Händler bei kommerziellen Reinigern angeben, dass sie der oben genannten Passage widersprechen und daher nicht für im Wettkampfbetrieb eingesetzte Beläge verwendet werden dürfen. Ich weiß ja nicht, wie mir die Ehre zuteil wird, durch ein Zitat meines Postings "Pate" eines neuen Threads zu werden, oder ob da etwas verschoben worden ist, mein Anliegen war ein anderes. Ungefähr so: Wenn man eine irgendeine aliphatische Verbindung kennt, mit der man eine Reinigung als Nachbehandlung einschätzen würde, darf man keinen Reiniger einsetzen, der erwiesenermaßen aliphatische Verbindungen enthält und bei dem die genauen enthaltenen Verbindungen nicht angegeben sind. Geändert von Setz-It (30.08.2010 um 02:00 Uhr) |
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#23
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Zitat:
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Cogito sum res cogitans |
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#24
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Mag sein, mein nun etwas aus dem Kontext gerissenes Zitat bezog sich allerdings auf die Frage, ob ein Belagreiniger, bei dem in den Inhaltsangaben aliphatische Kohlenwasserstoffe aufgeführt sind, ohne Bedenken verwendet werden kann.
Generell kann man von der Verwendung kommerzieller Reiniger ohne detaillierte Angabe der Inhaltsstoffe nur abraten, da man nicht mehr garantieren kann, ob man nicht irgendeine Regel bricht, z.B. eine VOC-Obergrenze überschreitet oder seinen Belag unwissentlich/-willentlich nachbehandelt. |
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#25
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Zitat:
Auch ich habe ja damals nur von einer Vorgabe und nicht von einer Regel gesprochen (soviel nochmals zu meiner schrecklichen Unglaubwürdigkeit ). Zweck der Vorgabe war es nach meiner Ansicht, den Spielern klarzumachen, dass ein VOC-Detektor natürlich nicht nach der Ursache der schädlichen flüchtigen Lösungsmittel unterscheidet, sie somit unabhängig von der Ursache zur Unzulässigkeit des Schlägers führen, und man deswegen als Spieler alles tun sollte, um gar nicht in die Gefahr zu geraten, sie evtl. nicht willentlich am Schläger zu haben. Danach entschieden wird nach dem Willen der Sportverbände (ich geb's ja nur weiter) auch weiterhin - in der Form, dass beim RAE- oder ENEZ-Test die Messergebnisse zählen und sonst nichts. Aber das Argument ist "nur": Spieler, Du bist selbst verantwortlich für das, womit Du Deinen Schläger reinigst. Insofern würde mir die Konsequenz, als Oberschiedsrichter im gesamten Turnier oder Punktspiel überhaupt keine Reiniger mehr zuzulassen, noch zu weit gehen. Wir haben aber natürlich national eine Verschärfung durch die neue Regelauslegung des DTTB, wonach Reiniger in der Satzpause nicht mehr zugelassen werden sollen.
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#26
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AW:Reinigungsmittel und Regeln
Meine Herren, meine Logik bezüglich Reinigungsmittel und Regeln ist doch ganz einfach. Ich fasse es kurz zusammen:
1. VOC-haltige Reiniger sind regelkonform. 2. Wenn man seinen sonst regelkonformen Schläger mit einem VOC-haltigen Reiniger reinigt und dann beim Eneztest durch fällt, dann entspricht der Eneztest nicht den Regeln, bzw. ist Disqualifikatzion in diesem Fall unzulässig. Natürlich kann man den Punkt 1. angreifen, aber bitte nicht die ganze Sache auf den Kopf stellen, z.B. durch Thesen wie "der Spieler ist dafür verantwortlich, das er beim Eneztest nicht durch fällt", das wäre total unlogisch. |
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#27
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Einzige Unlogische an der Sache ist dein Anspruch auf alleinige Deutungshoheit !
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#28
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
"Anspruch auf alleinige Deutungshoheit" hat mit "logisch"oder "unlogisch" nichts zu tun. Jeder darf seine Meinung äußern und Argumente bringen.
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#29
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Zitat:
1. Laut Regeln definiert sich die Regelkonformität eines Schlägers alleine durch das Ergebnis eines Enez-Tests (oder äquivalenten Tests). 2. Daraus folgt das sämtliche Massnahmen nicht regelunkonform sind, welche zu einem negativen Testergebnis führen. Dies beinhaltet u. a. auch die Verwendung von VOC-haltigen Klebern, Kantenbändern und Reinigungsmitteln. 3. Der Spieler ist alleine dafür verantwortlich, dass sein Schläger durch den Test kommt. Als Konsquenz daraus benutze ich alkoholhaltigen Reiniger (also VOC-haltig), da der so schnell verdunstet, dass ein Test niemals darauf anschlagen würde. Im Endeffekt sind wir bzgl. der Verwendung von VOC-haltigen Reinigern also der gleichen Meinung, jedoch ist die dahinter steckende Logik eine völlig andere. |
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#30
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AW: Reinigungsmittel und Regeln
Selbst wenn VOC-haltige Reiniger regelkonform sind und der ENEZ-Test (oder wie auch immer er denn heißt ...) nur zur Überprüfung auf verbotene VOC-haltige Kleber dienen sollte, kann es durch einen positiven Test eine Umkehr der Beweislast geben, sodass der Spieler zu beweisen hat, dass er nicht mit VOC-Kleber geklebt hat. So zumindest wird es bei positiven Dopingtests praktiziert. Mightys "Logik" empfinde ich daher als nicht zwingend.
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), die deutsche Übersetzung hatte ich aus dem Download-Bereich des Bayerischen Tischtennis-Verbandes, betreut von wem auch immer (anscheinend nicht so top-aktuell
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