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#291
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Zitat:
5.2.4 ist für mich eindeutig: Ein nachgemeldeter kann erst nach seinem 4. Einsatz zur Sollstärke beitragen. Da gibt es keine Ausnahmen.
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Ich weiß, dass ich nichts weiß. |
#292
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Zitat:
Für jemand, der etwa 5 Jahre eine Spielberechtigung besitzt, aber nie gespielt hat, und nun nachgemeldet werden soll, weil andernfalls die Sollstärke nicht mehr erreicht wird, und der nicht nach 5.3.2 vom Staffelleiter eingestuft werden muß, trifft meines Erachtens die in 5.2.5 angegebene Ausnahme "für Spieler der untersten Mannschaft" zu. Gruß Hdd |
#293
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Zitat:
Ein Spieler, der 5 Jahre nicht gespielt hat und für die unterste Mannschaft nachgemeldet wird, fällt sowohl unter 5.2.4 (Nachmeldung) als auch 5.2.5 (Er ist ja schließlich G5-Spieler.). Man nenne mir einen Grund, warum nicht die günstigere Bestimmung für ihn gelten soll! Außerdem ist das sowieso egal, weil der Sportausschuss in seiner Anlage Nr. 28 den Status dieser Spieler innerhalb der untersten Mannschaft definiert hat. Dort ist das ganz sinnvoll geregelt, damit eine solche Mannschaft nicht an Personalmangel stirbt.
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Auch der Dumme hat manchmal einen gescheiten Gedanken. Er merkt es nur nicht. (Danny Kaye) |
#294
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Zitat:
Gruß Hdd |
#295
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Ich habe den kompletten Schriftverkehr zum diesbezüglichen Thema mal an Michael gemailt und bin gespannt was er dazu zu sagen hat.
Im übrigen hatte ich den Sportausschuss schon mehrmals gebeten 5.2.4 und 5.2.5 "idiotenfrei" neu zu deffinieren. Bis morgen. Gruß Bernd
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Ich weiß, dass ich nichts weiß. |
#296
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Michael Keil sieht die Sache zwar so wie Du, gibt mir aber auch recht, dass man es so wie ich sehe, sehen könnte, was aber so nicht gewollt ist.
Er bittet mich über den Sportausschuß zu gehen, wenn ich Handlungsbedarf sehe, 5.2.4 und 5.2.5 mal zusammenzulegen und dann eindeutig formulieren zu lassen.
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Ich weiß, dass ich nichts weiß. |
#297
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Gehört zwar nur bedingt hier her, aber es betrifft ja auch Bezirksligisten:
Im Thema Landesliga 10 ist gerade eine Diskussion aufgekeimt, wie der Abstieg (und damit auch der Aufstieg der Bezirksligisten) aussieht. Die auf der Seite vom WTTV einsehbare Auf-/Abstiegsregelung ist insofern meiner Meinung nach etwas widerspüchlich als da steht: Die Mannschaften ab Platz 10 steigen ab. (Unter Service => Auf- und Abstieg) Etwas weiter unten folgt: Für frei werdende Plätze in der Landesliga besteht eine Anwartschaft in folgender Reihenfolge: 1. Platzierte der Entscheidungsspiele der Tabellenzehnten der Landesliga (Ausrichter: HLL3, HLL7, HLL11) 2. Platzierte der Aufstiegsrunde zur Landesliga (Qualifikanten der Bezirke) Heisst das, dass die LL-Zehnten doch abspielen und vor den BezL-Dritten das Recht auf LL haben? Und wie wirkt sich das auf die Chance für BezL-Dritte aus? Ich meine mal gehört zu haben, dass mindestens zwei der fünf BezL-Dritten gute Chancen hätten, aufzusteigen. Wie passt das in's Bild? Vielen Dank vorab für Infos. Olli |
#298
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Die Regelung ist doch vollkommen klar. Die Tabellenzehnten der LL bestreiten (wie die Zehnten dedr VL und der OL) Relegationsspiele. In der Anwartschaft kommen sie dann vor den Qualifikanten der Bezirke, was natürlich deren Chancen mindert.
Ergänzung: Ich hab mir mal die Auf - und Abstiegsregelung im Bezirk Düsseldorf angesehen. Danach nimmt doch nur der Beste der 5 Bezirksligadritten an einer Qualifikationsrunde zur LL teil (und deren Teilnehmer kommen in der Anwartschaft hinter den Tabellenzehnten der LL); also sind die Aussichten für die Dritten der BL recht gering. Gruß Hdd Geändert von Hdd (15.03.2007 um 16:48 Uhr) |
#299
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Vielleicht kann mir jemand die 2 folgenden Fragen beantworten:
1. Kann man, wenn schon irgendwo unterschrieben, seine Unterschrift widerrufen und bei einem anderem Verein anheuern? 2. Wie sieht es aus, wenn man seine Meisterschaftsspiele Sonntags um 14:00 Uhr autragen möchte? Ist das Klassenabhängig oder muss das einfach nur richtig begründet werden? |
#300
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Tja,
also zu 1 kann ich nur sagen was ich in anderen Zusammenhang gelesen habe, weis aber auch ncihtmehr wo. Aber ich meine die Unterschrift kann nur wieder zurück genommen werden, wenn der Verein wo zuerst der Wechsel unterschrieben und der abgebende Verein einer Auflösung zustimmen. Zu deiner zweiten Frage. Es gibt feststehende Spieltage und Spielzeiten. Und ich meine für Sonntags wäre das 10 Uhr. Abweichungen sind nur möglich, wenn der Gast dieser zustimmt. Also kann keine generelle Anspielzeit auf 14 Uhr gelegt werden.
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Marcus Harzen |
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