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  #291  
Alt 11.03.2007, 00:00
Bernie Bär Bernie Bär ist gerade online
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Zitat:
Zitat von Hdd Beitrag anzeigen
In dem Punkt bin ich anderer Meinung. Mannschaft A hat in der untersten Mannschaft 6 Spieler gemeldet; es gibt einen weiteren spielberechtigten Spieler, der nicht in der Aufstellung erscheint (eventuell sogar jahrelang nicht gespielt hat). Dieser Spieler trägt, wenn er nachgemeldet wird, in der untersten Mannschaft nach den in G 5.2.5 geschilderten Ausnahmen sofort zur Sollstärke bei.
Die Frage, die der Verein hatte, war, ob er überhaupt einen Spieler in der untersten Mannschaft nachmelden muß. Ich war zwar dieser Meinung, mir aber nicht sicher und habe die Frage an Michael Keil weitergeleitet. Er hat klar geantwortet, daß das sein muß, da andererseits die Mannschaft nicht mehr über ihre Sollstärke verfügt.
Gruß Hdd
Veto: 5.2.5 regelt doch nur wann jemand zur Solstärke wieder beitragen kann, wenn er ein sogenannter "G5-Spieler" ist.
5.2.4 ist für mich eindeutig: Ein nachgemeldeter kann erst nach seinem 4. Einsatz zur Sollstärke beitragen. Da gibt es keine Ausnahmen.
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Ich weiß, dass ich nichts weiß.
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  #292  
Alt 11.03.2007, 10:59
Hdd Hdd ist offline
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Zitat:
Zitat von Bernie Bär Beitrag anzeigen
Veto: 5.2.5 regelt doch nur wann jemand zur Solstärke wieder beitragen kann, wenn er ein sogenannter "G5-Spieler" ist.
5.2.4 ist für mich eindeutig: Ein nachgemeldeter kann erst nach seinem 4. Einsatz zur Sollstärke beitragen. Da gibt es keine Ausnahmen.
Wir bleiben verschiedener Meinung. G 5.2.4 trifft doch nur für Spieler zu, die nach 5.3.2 vom Staffelleiter während einer Vor-oder Rückrunde in eine Mannschaft eingestuft werden, also für Spieler, die aus welchem Grund auch immer nicht in einer Mannschaft fest gemeldet sind, obwohl sie die Spielstärke besitzen, dann nachgemeldet werden und vom Staffelleiter etwa auf Position 4 eingestuft werden, also nicht für Spieler, die wegen zu geringer Spielstärke in keiner Mannschaft gemeldet sind.
Für jemand, der etwa 5 Jahre eine Spielberechtigung besitzt, aber nie gespielt hat, und nun nachgemeldet werden soll, weil andernfalls die Sollstärke nicht mehr erreicht wird, und der nicht nach 5.3.2 vom Staffelleiter eingestuft werden muß, trifft meines Erachtens die in 5.2.5 angegebene Ausnahme "für Spieler der untersten Mannschaft" zu.
Gruß Hdd
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  #293  
Alt 11.03.2007, 21:42
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stopspin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Fragen zur Wettspielordnung

Zitat:
Zitat von Hdd Beitrag anzeigen
Wir bleiben verschiedener Meinung. G 5.2.4 trifft doch nur für Spieler zu, die nach 5.3.2 vom Staffelleiter während einer Vor-oder Rückrunde in eine Mannschaft eingestuft werden, also für Spieler, die aus welchem Grund auch immer nicht in einer Mannschaft fest gemeldet sind, obwohl sie die Spielstärke besitzen, dann nachgemeldet werden und vom Staffelleiter etwa auf Position 4 eingestuft werden, also nicht für Spieler, die wegen zu geringer Spielstärke in keiner Mannschaft gemeldet sind.
Für jemand, der etwa 5 Jahre eine Spielberechtigung besitzt, aber nie gespielt hat, und nun nachgemeldet werden soll, weil andernfalls die Sollstärke nicht mehr erreicht wird, und der nicht nach 5.3.2 vom Staffelleiter eingestuft werden muß, trifft meines Erachtens die in 5.2.5 angegebene Ausnahme "für Spieler der untersten Mannschaft" zu.
Gruß Hdd
Jeder, der nachgemeldet wird, ist vom Staffelleiter einzustufen. Auch wenn es sich um den schwächsten Spieler des Vereins handelt, ist seine Einstufung von Vereinsseite aus zu begründen und vom Staffelleiter zu genehmigen. Was in diesem Fall wohl unproblematisch ist.
Ein Spieler, der 5 Jahre nicht gespielt hat und für die unterste Mannschaft nachgemeldet wird, fällt sowohl unter 5.2.4 (Nachmeldung) als auch 5.2.5 (Er ist ja schließlich G5-Spieler.). Man nenne mir einen Grund, warum nicht die günstigere Bestimmung für ihn gelten soll! Außerdem ist das sowieso egal, weil der Sportausschuss in seiner Anlage Nr. 28 den Status dieser Spieler innerhalb der untersten Mannschaft definiert hat. Dort ist das ganz sinnvoll geregelt, damit eine solche Mannschaft nicht an Personalmangel stirbt.
__________________
Auch der Dumme hat manchmal einen gescheiten Gedanken. Er merkt es nur nicht.
(Danny Kaye)
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  #294  
Alt 11.03.2007, 22:19
Hdd Hdd ist offline
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Zitat:
Zitat von stopspin Beitrag anzeigen
Jeder, der nachgemeldet wird, ist vom Staffelleiter einzustufen. Auch wenn es sich um den schwächsten Spieler des Vereins handelt, ist seine Einstufung von Vereinsseite aus zu begründen und vom Staffelleiter zu genehmigen. Was in diesem Fall wohl unproblematisch ist.
Ein Spieler, der 5 Jahre nicht gespielt hat und für die unterste Mannschaft nachgemeldet wird, fällt sowohl unter 5.2.4 (Nachmeldung) als auch 5.2.5 (Er ist ja schließlich G5-Spieler.). Man nenne mir einen Grund, warum nicht die günstigere Bestimmung für ihn gelten soll! Außerdem ist das sowieso egal, weil der Sportausschuss in seiner Anlage Nr. 28 den Status dieser Spieler innerhalb der untersten Mannschaft definiert hat. Dort ist das ganz sinnvoll geregelt, damit eine solche Mannschaft nicht an Personalmangel stirbt.
Wenn man die ersten beiden Sätze so akzeptiert (und ich räume ein, daß das möglich oder sogar richtig ist), dann widersprechen sich aber die Punkte 5.2.4 und 5.2.5 der WSO und es kann keine Lösung sein, in solch einem Fall die für den Verein günstigere Bestimmung zu wählen, sondern sollte die Punkte entsprechend abändern. Natürlich bin ich der Meinung, daß man versuchen sollte, eine Mannschaft nicht "sterben" zu lassen und das das durch die in 5.2.5 angegebenen Ausnahmen durch Nachmeldung eines Spielers (eventuell auch eines Neuzugangs) möglich ist, aber sicher bin ich mir auch unter Beachtung der (meines Erachtens unklaren) Auslegung Nr. 28 des Sportausschusses nicht.
Gruß Hdd
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  #295  
Alt 11.03.2007, 22:26
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Ich habe den kompletten Schriftverkehr zum diesbezüglichen Thema mal an Michael gemailt und bin gespannt was er dazu zu sagen hat.
Im übrigen hatte ich den Sportausschuss schon mehrmals gebeten 5.2.4 und 5.2.5 "idiotenfrei" neu zu deffinieren.
Bis morgen.

Gruß
Bernd
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  #296  
Alt 12.03.2007, 13:13
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Michael Keil sieht die Sache zwar so wie Du, gibt mir aber auch recht, dass man es so wie ich sehe, sehen könnte, was aber so nicht gewollt ist.
Er bittet mich über den Sportausschuß zu gehen, wenn ich Handlungsbedarf sehe, 5.2.4 und 5.2.5 mal zusammenzulegen und dann eindeutig formulieren zu lassen.
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  #297  
Alt 15.03.2007, 12:34
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Gehört zwar nur bedingt hier her, aber es betrifft ja auch Bezirksligisten:

Im Thema Landesliga 10 ist gerade eine Diskussion aufgekeimt, wie der Abstieg (und damit auch der Aufstieg der Bezirksligisten) aussieht. Die auf der Seite vom WTTV einsehbare Auf-/Abstiegsregelung ist insofern meiner Meinung nach etwas widerspüchlich als da steht:

Die Mannschaften ab Platz 10 steigen ab. (Unter Service => Auf- und Abstieg)

Etwas weiter unten folgt:

Für frei werdende Plätze in der Landesliga besteht eine Anwartschaft in folgender Reihenfolge:
1. Platzierte der Entscheidungsspiele der Tabellenzehnten der Landesliga (Ausrichter: HLL3, HLL7, HLL11)
2. Platzierte der Aufstiegsrunde zur Landesliga (Qualifikanten der Bezirke)

Heisst das, dass die LL-Zehnten doch abspielen und vor den BezL-Dritten das Recht auf LL haben?

Und wie wirkt sich das auf die Chance für BezL-Dritte aus? Ich meine mal gehört zu haben, dass mindestens zwei der fünf BezL-Dritten gute Chancen hätten, aufzusteigen. Wie passt das in's Bild?

Vielen Dank vorab für Infos.

Olli
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  #298  
Alt 15.03.2007, 12:49
Hdd Hdd ist offline
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Die Regelung ist doch vollkommen klar. Die Tabellenzehnten der LL bestreiten (wie die Zehnten dedr VL und der OL) Relegationsspiele. In der Anwartschaft kommen sie dann vor den Qualifikanten der Bezirke, was natürlich deren Chancen mindert.
Ergänzung: Ich hab mir mal die Auf - und Abstiegsregelung im Bezirk Düsseldorf angesehen. Danach nimmt doch nur der Beste der 5 Bezirksligadritten an einer Qualifikationsrunde zur LL teil (und deren Teilnehmer kommen in der Anwartschaft hinter den Tabellenzehnten der LL); also sind die Aussichten für die Dritten der BL recht gering.
Gruß Hdd

Geändert von Hdd (15.03.2007 um 16:48 Uhr)
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  #299  
Alt 17.03.2007, 19:04
cisko cisko ist offline
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Vielleicht kann mir jemand die 2 folgenden Fragen beantworten:

1. Kann man, wenn schon irgendwo unterschrieben, seine Unterschrift widerrufen und bei einem anderem Verein anheuern?

2. Wie sieht es aus, wenn man seine Meisterschaftsspiele Sonntags um 14:00 Uhr autragen möchte? Ist das Klassenabhängig oder muss das einfach nur richtig begründet werden?
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  #300  
Alt 17.03.2007, 19:18
harzentt harzentt ist offline
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Tja,

also zu 1 kann ich nur sagen was ich in anderen Zusammenhang gelesen habe, weis aber auch ncihtmehr wo. Aber ich meine die Unterschrift kann nur wieder zurück genommen werden, wenn der Verein wo zuerst der Wechsel unterschrieben und der abgebende Verein einer Auflösung zustimmen.

Zu deiner zweiten Frage. Es gibt feststehende Spieltage und Spielzeiten. Und ich meine für Sonntags wäre das 10 Uhr. Abweichungen sind nur möglich, wenn der Gast dieser zustimmt. Also kann keine generelle Anspielzeit auf 14 Uhr gelegt werden.
__________________
Marcus Harzen
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