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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#291
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Ging es bei dem Verbot der Kleber nicht (auch) darum, dass man sichergehen wollte, dass TT weiterhin olympisch bleibt, und dazu war, wenn auch als Vorsichtsmaßnahme, eine Abschaffung "giftiger" Kleber in diesem Sport notwendig bzw. laut ITTF erforderlich ? War da nicht mal sowas ?
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#292
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Das könnte schon sein
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#293
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Dieses Herumreiten auf einzig dem medizinischen Aspekt ist doch absurd. Das war vielleicht EIN Aspekt, mit Sicherheit aber nicht der Einzige.
Aber eigentlich egal - wie schon tausend mal gesagt, Regel ist Regel. Wer sie verändern will, der soll sich eine Mehrheit suchen. Und zwar nicht eine gefühlte hier sondern eine echte im Verband. Aber auch noch einen Beitrag zur Überprüfbarkeit. In der Chemie gibt es ja Stoffe, die bei Kontakt die Farbe verändern. Stichwort Lackmus-Test. Vor einigen Jahren gab es einen solchen Versuch in öffentlichen Bädern. Chemische Zusätze, die sich bei Reaktion mit Urin einfärben. Wurde allerdings wieder beendet, weil das dann doch ZU peinlich war. Aber in unserem Fall wäre es gut denkbar. Zugelassen werden nur Beläge, bei denen sich alle Elemente bei Kontakt mit nicht zugelassenen Lösungsmitteln farblich verändern. Dann sieht jeder, ob getunt/geklebt wurde oder nicht, es braucht auch kein Spezialgerät oder was auch immer. Eine Variante wäre natürlich, dass einfach als Startberechtigung einer Mannschaft zum Ligabetrieb zwingend ein Messgerät vorgeschrieben ist. Das dann, über Kreuz natürlich (Mannschaft A testet Material von Mannschaft B und umgekehrt), bei jedem Spiel genutzt werden kann. Wenn allerdings alle anderen Methoden nicht greifen und genügend Uneinsichtige herumlaufen, dann wird das die einzige verbleibende Methode bleiben. Aber noch einmal eine Frage an die, die so vehement pro Tunen/Frischkleben argumentieren. Was ist eigentlich der Kick, mit illegalem Material - und nicht mit eigener Technik/eigenem Talent - Spiele zu gewinnen?
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Es reicht nicht, ein guter Spieler zu sein – man muss auch noch gut spielen. Dr. Siegbert Tarrasch |
#294
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Seh das ähnlich, es gibt nun mal die Regel, und man muß sich dran halten.
Bin zwar auch von den Vorteilen des Frischklebens überzeugt, aber das hilft ja alles nix. Auf Landstraßen darfste auch nur 100 fahren/ist die Regel/ da kannste auch nicht mit 250 langbrettern und wenn Du von der Polizei angehalten wirst, interessiert die das auch wenig, ob Du das Tempolimit da für unnütz hälst, weils da grad km lang gerade ausgeht. Regeln sind nu mal Regeln!
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Wenn ich meinen Tischtennisschläger dazu benutze, Fliegen von der Wand zu schlagen ist das zwar effektiv, aber effizent noch lange nicht |
#295
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
2010 tritt Teil 2 der Dekopaint-Richtlinie in Kraft. Dann sind die bisherigen "Frischkleber" ohnehin nicht mehr zulässig.
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Moral ist immer auch eine Kostenfrage. |
#296
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Zitat:
Warum gibbet eigentlich noch Speer- und Hammerwerfen? Was soll diese Gesundheitsdiskussion denn eigentlich noch? Es wurde doch quasi in diesem Forum zugegeben, dass der Gesundheitsaspekt nur ein vorgeschobener Grund war, um TT langsamer zu machen.
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In vino veritas
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#297
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Von "zugeben" kann ja wohl keine Rede sein. Wir alle hier spekulieren, Offizielles hab ich hier eher nicht gesehen bisher. Nur die Frischkleber-Befürworter scheinen zu wissen, sie entlarven ja ständig irgendwelche Machenschaften.
Noch einmal, warum ist die Begründung so unglaublich wichtig? Entscheidend ist EINZIG, dass die Regel existiert. Fertig!
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Es reicht nicht, ein guter Spieler zu sein – man muss auch noch gut spielen. Dr. Siegbert Tarrasch |
#298
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Zitat:
Diese "Dekopaint-Richtlinie" heißt mit vollem Namen so: Verordnung 2004/42/EG des Europäischen Parlaments und Rates zur "Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aufgrund der der Verwendung organischer Lösungsmittel in bestimmten Farben und Lacken und in Produkten der Fahrzeuglackierung". Quelle: http://www.uzin-utz.com/jordanlacke/...Verordnung.pdf Das hat mit Frischklebern nichts zu tun, wie auch mit vielen anderen Sachen, die VOC enthalten: Zeitungen, Teppiche usw. |
#299
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Bitte? Ich habe nie behauptet, dass es eine "Frischkleberichtlinie" gibt. So bedeutend ist unser Sport nicht. Leider! Es geht in erster Linie um die Inhaltsstoffe von Farben, Lacken und Klebern. Ich habe bereits vor drei Jahren auf die Auswirkungen der Decopaint-Richtlinie auf das Frischkleben hingewiesen. Benzol und Toluol wurden für die Öffentlichkeit verboten und die künftigen verschärften Bestimmungen bedeuten in der Praxis ein Verbot der übrigen, frei erhältlichen, stark VOC-haltigen Kleber. Für die Produktion gibt es zahlreiche Ausnahmen.
Frischkleben ist Geschichte, unabhängig von den Gründen. Natürlich wird es Unverbesserliche geben, die sich entsprechende Kleber besorgen. Damit muss man leben. So schrieb mir z.B. Stefano Soros, EU Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz: "...... So wurden in letzter Zeit Kleber beschlagnahmt, weil sie Benzol enthielten."
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Moral ist immer auch eine Kostenfrage. Geändert von Rudi Endres (10.05.2009 um 17:28 Uhr) |
#300
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
"ITTF approved" Kleber enthielten kein Benzol, soweit ich weiß.
Es stimmt nicht, das Toluol "für die Öffentlichkeit verboten wurde". Bestimmte Konzentration von Toluol am Arbeitsplatz ist völlig ungefährlich: 190 mg/m³ 8 stunden am Tag 40 Stunden die Woche. Quelle: Umweltbundesamt. http://www.umweltbundesamt.de/gesund...ene/Toluol.pdf Zitat daraus: "Bestehende Regelungen Die Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) für Toluol wurde auf der Basis einer Annahme erster Wirkungen auf die Leistungsfähigkeit (LOAEL) von 281 mg/m3 auf 190 mg/m3 festgesetzt; der biologische Arbeitsstofftoleranzwert (BAT) beträgt 1 mg Toluol/l Blut am Schichtende 183, 841. Der MAK-Wert darf zweimal pro Schicht kurzzeitig, d. h. für eine halbe Stunde, bis zum Fünffachen überschritten werden. Toluol ist hinsichtlich des Risikos einer Fmchtschädigung in Gruppe Y (kein Risiko einer Fmchtschädigung bei Einhaitung des MAK- bzw. BAT-Wertes zu befürchten) eingestuft ". |
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