Zurück   TT-NEWS Tischtennis Forum > Fachforen > Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches
Registrieren Hilfe Kalender

Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #311  
Alt 10.04.2011, 21:22
Benutzerbild von Mighty
Mighty Mighty ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 03.01.2007
Beiträge: 1.495
Mighty ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht

Zitat:
Zitat von Kompletter Wahnsinn Beitrag anzeigen
Das war einfach nur eine logische Satzanalyse. Der Satz besagt ja bloß a) Zulassung für Belag x kann wegen y zurückgezogen werden, und nicht gleichzeitig auch b) Zulassung für Belag x kann nicht wegen anderen Gründen als y zurückgezogen werden. Andernfalls könnte ja dann keine weitere Regel mehr beschlossen werden, die z.B. festlegt, dass ein jeder Belag seine Zulassung verliert, wenn an einem Freitag im Mai ein Huhn aus zehn Meter Höhe daraufkackt und beim ersten Versuch trifft, weil sie b) direkt widerspricht, obwohl eine solche (oder auch ganz andere ) Regel doch aber durchaus denkbar ist.

Und ich würde auch schätzen, dass ein Zulassungsentzug eine Sache ist, die anders als ein Auslaufen der Lizenz auf Initiative der Hersteller hin die zulassende Instanz für sich selbst regeln muss.
Die Regel nennt einen einzigen Grund, aus dem das BoD eine Zulassung entziehen darf.

Wenn sie irgendwann einen weiteren Grund hinzufügen möchten, dann würden sie den Text dieser Regel ändern, ganz einfach.
Mit Zitat antworten
  #312  
Alt 10.04.2011, 23:04
Pinguin Pinguin ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 2000
 
Registriert seit: 29.03.2001
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2.790
Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht

Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Die Regel nennt einen einzigen Grund, aus dem das BoD eine Zulassung entziehen darf.

Wenn sie irgendwann einen weiteren Grund hinzufügen möchten, dann würden sie den Text dieser Regel ändern, ganz einfach.
Die Regel weist darauf hin, dass eine Genehmigung und Zulassung nichts absolutes und ständig gültiges ist, sondern jederzeit zurückgezogen werden kann, wenn ihre Fortbestehen für den Tischtennissport schädlich wäre. Das schließt explizit ein "von heute auf morgen mit ein". Das schließt aber gleichzeitig nicht aus, dass es andere Gründe geben kann, aus denen eine Zulassung erlischt.

Der Vollständigkeit halber hier mal die deutsche Übersetzung der ITTR B
2.1.1 Für Genehmigung und Zulassung von Spielmaterial ist, im Auftrag des BOD, das Materialkomitee zuständig. Das BOD kann eine Genehmigung oder Zulassung jederzeit zurücknehmen, wenn ihr Fortbestehen für den Tischtennissport schädlich wäre.
[...]
2.1.3 Auf einer zum Schlagen des Balls benutzten Schlägerseite dürfen nur Beläge einer Marke und Art verwendet werden, die eine
gültige ITTF-Genehmigung besitzen. [...]
Anm: Das ITTF-Büro führt Listen aller zugelassenen und genehmigten Materialien. Einzelheiten sind auf der ITTF-Webseite einzusehen.
Die Einzelheiten zur Zulassung von Belägen findet man im Technical Leaflet T4 (Seite 12):
5. Fees
There is a testing fee, which must be paid before the results of any actual tests are published. The testing fees are subject to changes year by year. [...] This is also the case for any extra tests made for suppliers
and for the retesting of racket coverings after a period of ten years.[...]

An authorisation fee is paid for being included in the LARC (on the paper version and on Internet, including the image files). Lack of payment will mean withdrawal from the next LARC.
Damit ist also schon im Zulassungsverfahren geregelt, dass eine Zulassung bzw. der Abdruck in der aktuellen LARC mit Gebühren verbunden ist, deren Nichtzahlung zum Enfallen des Belages von der nächsten Liste führt. Das widerspricht nicht der Aussage in B 2.1.1, und B 2.1.1 widerspricht diesem Verfahren nicht.
Mit Zitat antworten
  #313  
Alt 11.04.2011, 00:00
Benutzerbild von Mighty
Mighty Mighty ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 03.01.2007
Beiträge: 1.495
Mighty ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht

Zitat:
Zitat von Pinguin Beitrag anzeigen
Die Regel weist darauf hin, dass eine Genehmigung und Zulassung nichts absolutes und ständig gültiges ist, sondern jederzeit zurückgezogen werden kann, wenn ihre Fortbestehen für den Tischtennissport schädlich wäre. Das schließt explizit ein "von heute auf morgen mit ein". Das schließt aber gleichzeitig nicht aus, dass es andere Gründe geben kann, aus denen eine Zulassung erlischt.
Ja, aber nur, wenn diese anderen Gründe im Regelwerk genannt werden. Das ist aber nicht der Fall, deshalb gibt es nur einen Grund, aus dem eine Zulassung zurückgenommen werden darf, nämlich "wenn ihr Fortbestehen für den Tischtennissport schädlich wäre", dazu gehört Nichtzahlung der jährlichen Gebühren nicht.

Zitat:
Zitat von Pinguin Beitrag anzeigen
Damit ist also schon im Zulassungsverfahren geregelt, dass eine Zulassung bzw. der Abdruck in der aktuellen LARC mit Gebühren verbunden ist, deren Nichtzahlung zum Enfallen des Belages von der nächsten Liste führt.
OK, dann lass uns zunächst einmal annehmen, dass das Verlangen der Zahlung der jährlichen Gebühren nicht regelwidrig ist, nur annehmen.

Das würde dann aber nur bedeuten, dass wenn der Hersteller diese jährliche Gebühr für seinen Belag für das Jahr XXXX nicht bezahlt hat, dann darf er ab dem Jahr XXXX das ITTF-Logo auf diesen Belägen nicht mehr verwenden, nicht mehr und nicht weniger.

ITTF könnte auch verlangen, dass die Hersteller ihre Beläge zwecks Prüfung mit Nummern oder Datum versehen.

Das Erklären aber der bereits hergestellten Beläge mit dem ITTF-Logo für unzulässig, für die auch die jährlichen Gebühren bereits bezahlt worden sind, ist vollkommen regelwidrig.

Das Zurücknehmen der Zulassung bei bereits hergestellten zugelassenen Belägen, für die auch die jährliche Gebühren von dem Hersteller bereits bezahlt worden sind, geht nur im Falle der "Schädlichkeit für den Sport".
Mit Zitat antworten
  #314  
Alt 11.04.2011, 08:18
Pinguin Pinguin ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 2000
 
Registriert seit: 29.03.2001
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2.790
Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht

Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Ja, aber nur, wenn diese anderen Gründe im Regelwerk genannt werden.
Warum? Die Regeln sehen doch nur vor, dass es ein Zulassungsverfahren gibt. Wie das aussieht schränken die Regeln nicht ein.

Zitat:
[...] nur einen Grund, aus dem eine Zulassung zurückgenommen werden darf
Zurücknehmen = aktiver Akt, erklären "ab heute nicht mehr"
Erlöschen = tritt von selbst ein, wenn gewisse Rahmenbedingungen nicht eingehalten werden

Die zitierten Stellen sprechen beidesmal von "withdrawal", einmal "withdrawal of the authorization", das andere mal "withdrawal from the LARC". Über die genauen sprachlichen Feinheiten dürfen sich jetzt Sprachexperten auslassen. In meinen Augen gibt es einen Unterschied zwischen den beiden Vorgängen, weshalb ich auch zwei verschiedene Worte gewählt habe.

Zitat:
OK, dann lass uns zunächst einmal annehmen, dass das Verlangen der Zahlung der jährlichen Gebühren nicht regelwidrig ist, nur annehmen.
Warum sollte es per se regelwidrig sein? Steht irgendwo in einer Regel, dass es nicht erlaubt ist? Letztlich kann die ITTF ihr Zulassungsverfahren selbst so regeln wie sie es möchte, solange keine der Regeln dagegen spricht.

Zitat:
Das würde dann aber nur bedeuten, dass wenn der Hersteller diese jährliche Gebühr für seinen Belag für das Jahr XXXX nicht bezahlt hat, dann darf er ab dem Jahr XXXX das ITTF-Logo auf diesen Belägen nicht mehr verwenden, nicht mehr und nicht weniger.
Woraus schließt Du das? Du meinst die Gebühren würden anfallen in den Jahren, in denen ein Belag verkauft wird. Die ITTF sieht das anders:
An authorisation fee is paid for being included in the LARC (on the paper version and on Internet, including the image files). Lack of payment will mean withdrawal from the next LARC.
Die Gebühren fallen also an, damit ein Belag auf der aktuellen LARC geführt wird. Man kann sicher darüber diskutieren, ob das sonderlich toll ist, aber es ist nunmal Bestandteil des aktuellen Zulassungsverfahrens, auf das sich jeder Hersteller einlässt, wenn er Beläge zur Zulassung einreicht. Es hat auch einen praktischen Aspekt: würde keine Gebühr existieren, dann hätten wir heute vermutlich 20 Seiten LARC statt 6 Seiten mit Belägen, die in den 50er und 60er-Jahren mal aktuell waren aber heute nicht mehr im Handel erhältlich sind. Das ist auch eine Frage der Praktikabilität.

Weiß überhaupt jemand, wie hoch diese Gebühren sind? Ich vermute, sie sind ein Bruchteil der Testgebühren, so dass es mich nicht überraschen würde, wenn vor allem viele Hersteller nach 10 Jahren beim erneuten Test hinterfragen ob sie diesen Betrag nochmals aufwenden wollen, die jährlichen Gebühren aber klaglos zahlen?
Mit Zitat antworten
  #315  
Alt 11.04.2011, 08:39
Petar Petar ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 4000
 
Registriert seit: 25.06.2003
Beiträge: 4.021
Petar ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht

Das ist einfach alles nur ein Geschäft. Und nichts anderes...
Als man mit der Netzlehre Dicke der Beläge gemessen hat, spielte man auch nur Tischtennis.

Zum Thema: Gebühren...
80-er Jahre hat DTTB das Geld gebraucht. TT-Hölzer ohne Schild oder klare Hersteller-Kennzeichnung müssten einen DTTB-Aufkleber haben!
Also ohne - war das Holz NICHT zugelassen.
Du hast für 1,- DM den Aufkleber gekauft, auf das Holz angebracht - und sieh da: das Holz wurde "wieder regelkonform!"
(Ohne, dass es am Holz irgendetwas verändert oder überprüft wurde...)
Das nennt man ein Fall der klassische Abzocke!
Mit Zitat antworten
  #316  
Alt 11.04.2011, 09:29
Hdd Hdd ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 3000
 
Registriert seit: 02.10.2005
Ort: Lennestadt
Beiträge: 3.966
Hdd ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht

Zitat:
Zitat von Pinguin Beitrag anzeigen
Letztlich kann die ITTF ihr Zulassungsverfahren selbst so regeln wie sie es möchte, solange keine der Regeln dagegen spricht.
Dann sollte man das Zulassungsverfahren ändern! Aber das ist wahrscheinlich sowohl für die ITTF (Gebühren) als auch die Firmen (können momentan öfter neue Beläge verkaufen) nicht lukrativ. Weshalb kann man das Verfahren nicht dahingehend ändern, dass ein zugelassener Belag, dessen Zulassung nicht von einer Kommission widerrufen worden ist, aufgebraucht werden darf, unabhängig davon, ob dafür Gebühren bezahlt werden?
Die von Petar erwähnte Plakette für Hölzer, die jüngere Spieler wahrscheinlich nicht mehr erlebt haben, wurde schließlich auch abgeschafft.
Gruss Hdd
Mit Zitat antworten
  #317  
Alt 11.04.2011, 09:58
Javaguru Javaguru ist offline
Plant Powered Athlete
Foren-Stammgast 2000
 
Registriert seit: 06.02.2006
Ort: Kreis Recklinghausen
Alter: 56
Beiträge: 2.889
Javaguru ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht

Zitat:
Zitat von Hdd Beitrag anzeigen
Dann sollte man das Zulassungsverfahren ändern! Aber das ist wahrscheinlich sowohl für die ITTF (Gebühren) als auch die Firmen (können momentan öfter neue Beläge verkaufen) nicht lukrativ. Weshalb kann man das Verfahren nicht dahingehend ändern, dass ein zugelassener Belag, dessen Zulassung nicht von einer Kommission widerrufen worden ist, aufgebraucht werden darf, unabhängig davon, ob dafür Gebühren bezahlt werden?
Tolle Idee - dann produziert der Hersteller so viele davon, dass sie für die nächsten 50 Jahre reichen.

Bei all dem Gezeter hier freue ich mich auf die Deutschen Seniorenmeisterschaften in Siegen zu Pfingsten und bin gespannt, wie die wohl ablaufen werden.
Mit Zitat antworten
  #318  
Alt 11.04.2011, 10:26
Hdd Hdd ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 3000
 
Registriert seit: 02.10.2005
Ort: Lennestadt
Beiträge: 3.966
Hdd ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht

Zitat:
Zitat von Javaguru Beitrag anzeigen
Tolle Idee - dann produziert der Hersteller so viele davon, dass sie für die nächsten 50 Jahre reichen.
Und was wäre dagegen einzuwenden??? Warum sollte ein Belag, der ansonsten allen Regeln entspricht und dessen Zulassung nicht von einer Kommission zurückgenommen worden ist, nicht auch 50 Jahre nach der Zulassung noch gespielt werden dürfen? Ich zum Beispiel habe neben zwei derzeit seit den WSM benutzten fast neuen Joola Amigo Belägen zwei weitere noch originalverpackte auf Vorrat gekauft (was in Deutschland sehr schwierig war). Nenn mir einen nachvollziehbaren Grund, warum ich die nicht noch einige Jahre benutzen darf? Die Bemerkung "stehen eben nicht mehr auf der Liste" würde ich nicht als Grund akzeptieren.
PS. Bei den Deutschen Seniorenmeisterschaften ist übrigens ein OSR für Schlägerkontrollen eingesetzt. Vielleicht ist das der Grund, weshalb sich der Seniorenausschuss des WTTV nicht mehr zur Wiederwahl stellt.
Gruss Hdd
Mit Zitat antworten
  #319  
Alt 11.04.2011, 10:29
Pinguin Pinguin ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 2000
 
Registriert seit: 29.03.2001
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2.790
Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht

Zitat:
Zitat von Hdd Beitrag anzeigen
PS. Bei den Deutschen Seniorenmeisterschaften ist übrigens ein OSR für Schlägerkontrollen eingesetzt. Vielleicht ist das der Grund, weshalb sich der Seniorenausschuss des WTTV nicht mehr zur Wiederwahl stellt.
Ursache und Wirkung? *schulterzuck*

Dass bei Deutschen Meisterschaften (egal welcher Altersklasse) Schlägerkontrollen gemäß den aktuellen Richtlinien durchgeführt werden überrascht hoffentlich niemanden!
Mit Zitat antworten
  #320  
Alt 11.04.2011, 10:33
User 17544 User 17544 ist offline
...
Foren-Urgestein - Master of discussion ***
 
Registriert seit: 02.08.2006
Beiträge: 11.720
User 17544 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht

Zitat:
Zitat von Hdd Beitrag anzeigen
Dann sollte man das Zulassungsverfahren ändern! Aber das ist wahrscheinlich sowohl für die ITTF (Gebühren) als auch die Firmen (können momentan öfter neue Beläge verkaufen) nicht lukrativ. Weshalb kann man das Verfahren nicht dahingehend ändern, dass ein zugelassener Belag, dessen Zulassung nicht von einer Kommission widerrufen worden ist, aufgebraucht werden darf, unabhängig davon, ob dafür Gebühren bezahlt werden?
Der Amigo wird - so weit ich weiß - nicht mehr hergestellt. Im Handel ist er auch schon länger nicht mehr erhältlich. Du selbst hattest davon berichtet, dass du keinen mehr bekommen hast, als deiner wegen Unleserlichkeit des Schriftzuges nicht mehr zugelassen wurde. Erst nach einiger Zeit ist es dir gelungen irgendwo her einen aus dem Restbestand kaufen zu können.

Sorry, aber ich denke, dass eigentlich von vornherein klar war, dass es nur eine Frage der Zeit war, bis der Belag über kurz oder lang von der LARC verschwindet.

Warum sollte Joola dafür weiterhin Zulassungsgebühren zahlen

Würdest du für irgendetwas Gebühren zahlen, von dem du keinen Nutzen mehr hast

Du scheinst bei allen Dingen mit dem Kopf durch die Wand zu wollen und bist nicht bereit auch nur einen Millimeter von deinem Standpunkt abzurücken. Wenn es dir einfach um die Ausübung des TT-Sport gehen würde, wärst du sicherlich bereit dich den Gegebenheiten anzupassen. Es wird ganz sicher einen Belag geben, mit dem du gut zurecht kommen wirst. Er wird dich finanziell auch sicher nicht in den Ruin stürzen.

Ich kann ganz sicher verstehen, dass es ärgerlich ist, wenn ein Holz geringfügig verzogen ist und man dazu gezwungen wird es zu wechseln. Ebenso kann ich es verstehen, dass man sich darüber ärgert, wenn ein Belag von der LARC verschwindet und man gezwungen wird sich nach einem neuen umzuschauen. Da kann man sich auch mal drüber aufregen. Aber irgendwann muss auch mal gut sein. Willst du jetzt den Rest deines Lebens damit verbringen, dich über derart belanglose Dinge aufzuregen
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

« Vorheriges Thema | Nächstes Thema »

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Gegen Stärkere besser spielen als gegen Schwächere Topspinmaster Technik - Taktik - Training - Vorsätze und Zielerreichung 79 25.11.2013 23:01
Süddeutsche RL Jungen U13 Telefonmann Deutscher Tischtennis Bund (DTTB) 8 06.10.2006 15:35
Ergebnisse Süddt. Seniorenmeisterschaften ? Daniel Ziegler Deutscher Tischtennis Bund (DTTB) 4 10.04.2004 10:26
Süddeutsche Quali zur Deutschen Einzelmeisterschaft Jugend/Schüler A 01./02.02.2003 D.G. Deutscher Tischtennis Bund (DTTB) 32 09.02.2003 16:48
Süddt Einzelmeisterschaften in Plauen ohne Baden-Württembergs Spitzenspielerinnen D.G. Deutscher Tischtennis Bund (DTTB) 28 19.02.2002 09:55


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:05 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©1999 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
www.TT-NEWS.de - ein Angebot der Firma ML SPORTING - Ust-IdNr. DE 190 59 22 77