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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#311
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht
Zitat:
Wenn sie irgendwann einen weiteren Grund hinzufügen möchten, dann würden sie den Text dieser Regel ändern, ganz einfach. |
#312
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht
Zitat:
Der Vollständigkeit halber hier mal die deutsche Übersetzung der ITTR B 2.1.1 Für Genehmigung und Zulassung von Spielmaterial ist, im Auftrag des BOD, das Materialkomitee zuständig. Das BOD kann eine Genehmigung oder Zulassung jederzeit zurücknehmen, wenn ihr Fortbestehen für den Tischtennissport schädlich wäre.Die Einzelheiten zur Zulassung von Belägen findet man im Technical Leaflet T4 (Seite 12): 5. FeesDamit ist also schon im Zulassungsverfahren geregelt, dass eine Zulassung bzw. der Abdruck in der aktuellen LARC mit Gebühren verbunden ist, deren Nichtzahlung zum Enfallen des Belages von der nächsten Liste führt. Das widerspricht nicht der Aussage in B 2.1.1, und B 2.1.1 widerspricht diesem Verfahren nicht. |
#313
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht
Zitat:
Zitat:
Das würde dann aber nur bedeuten, dass wenn der Hersteller diese jährliche Gebühr für seinen Belag für das Jahr XXXX nicht bezahlt hat, dann darf er ab dem Jahr XXXX das ITTF-Logo auf diesen Belägen nicht mehr verwenden, nicht mehr und nicht weniger. ITTF könnte auch verlangen, dass die Hersteller ihre Beläge zwecks Prüfung mit Nummern oder Datum versehen. Das Erklären aber der bereits hergestellten Beläge mit dem ITTF-Logo für unzulässig, für die auch die jährlichen Gebühren bereits bezahlt worden sind, ist vollkommen regelwidrig. Das Zurücknehmen der Zulassung bei bereits hergestellten zugelassenen Belägen, für die auch die jährliche Gebühren von dem Hersteller bereits bezahlt worden sind, geht nur im Falle der "Schädlichkeit für den Sport". |
#314
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht
Warum? Die Regeln sehen doch nur vor, dass es ein Zulassungsverfahren gibt. Wie das aussieht schränken die Regeln nicht ein.
Zitat:
Erlöschen = tritt von selbst ein, wenn gewisse Rahmenbedingungen nicht eingehalten werden Die zitierten Stellen sprechen beidesmal von "withdrawal", einmal "withdrawal of the authorization", das andere mal "withdrawal from the LARC". Über die genauen sprachlichen Feinheiten dürfen sich jetzt Sprachexperten auslassen. In meinen Augen gibt es einen Unterschied zwischen den beiden Vorgängen, weshalb ich auch zwei verschiedene Worte gewählt habe. Zitat:
Zitat:
An authorisation fee is paid for being included in the LARC (on the paper version and on Internet, including the image files). Lack of payment will mean withdrawal from the next LARC.Die Gebühren fallen also an, damit ein Belag auf der aktuellen LARC geführt wird. Man kann sicher darüber diskutieren, ob das sonderlich toll ist, aber es ist nunmal Bestandteil des aktuellen Zulassungsverfahrens, auf das sich jeder Hersteller einlässt, wenn er Beläge zur Zulassung einreicht. Es hat auch einen praktischen Aspekt: würde keine Gebühr existieren, dann hätten wir heute vermutlich 20 Seiten LARC statt 6 Seiten mit Belägen, die in den 50er und 60er-Jahren mal aktuell waren aber heute nicht mehr im Handel erhältlich sind. Das ist auch eine Frage der Praktikabilität. Weiß überhaupt jemand, wie hoch diese Gebühren sind? Ich vermute, sie sind ein Bruchteil der Testgebühren, so dass es mich nicht überraschen würde, wenn vor allem viele Hersteller nach 10 Jahren beim erneuten Test hinterfragen ob sie diesen Betrag nochmals aufwenden wollen, die jährlichen Gebühren aber klaglos zahlen? |
#315
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht
Das ist einfach alles nur ein Geschäft. Und nichts anderes...
Als man mit der Netzlehre Dicke der Beläge gemessen hat, spielte man auch nur Tischtennis. Zum Thema: Gebühren... 80-er Jahre hat DTTB das Geld gebraucht. TT-Hölzer ohne Schild oder klare Hersteller-Kennzeichnung müssten einen DTTB-Aufkleber haben! Also ohne - war das Holz NICHT zugelassen. Du hast für 1,- DM den Aufkleber gekauft, auf das Holz angebracht - und sieh da: das Holz wurde "wieder regelkonform!" (Ohne, dass es am Holz irgendetwas verändert oder überprüft wurde...) Das nennt man ein Fall der klassische Abzocke! ![]() |
#316
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht
Zitat:
Die von Petar erwähnte Plakette für Hölzer, die jüngere Spieler wahrscheinlich nicht mehr erlebt haben, wurde schließlich auch abgeschafft. Gruss Hdd |
#317
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht
Zitat:
![]() Bei all dem Gezeter hier freue ich mich auf die Deutschen Seniorenmeisterschaften in Siegen zu Pfingsten und bin gespannt, wie die wohl ablaufen werden. ![]() |
#318
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht
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PS. Bei den Deutschen Seniorenmeisterschaften ist übrigens ein OSR für Schlägerkontrollen eingesetzt. Vielleicht ist das der Grund, weshalb sich der Seniorenausschuss des WTTV nicht mehr zur Wiederwahl stellt. Gruss Hdd |
#319
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht
Zitat:
Dass bei Deutschen Meisterschaften (egal welcher Altersklasse) Schlägerkontrollen gemäß den aktuellen Richtlinien durchgeführt werden überrascht hoffentlich niemanden! |
#320
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht
Zitat:
Sorry, aber ich denke, dass eigentlich von vornherein klar war, dass es nur eine Frage der Zeit war, bis der Belag über kurz oder lang von der LARC verschwindet. Warum sollte Joola dafür weiterhin Zulassungsgebühren zahlen ![]() Würdest du für irgendetwas Gebühren zahlen, von dem du keinen Nutzen mehr hast ![]() Du scheinst bei allen Dingen mit dem Kopf durch die Wand zu wollen und bist nicht bereit auch nur einen Millimeter von deinem Standpunkt abzurücken. Wenn es dir einfach um die Ausübung des TT-Sport gehen würde, wärst du sicherlich bereit dich den Gegebenheiten anzupassen. Es wird ganz sicher einen Belag geben, mit dem du gut zurecht kommen wirst. Er wird dich finanziell auch sicher nicht in den Ruin stürzen. Ich kann ganz sicher verstehen, dass es ärgerlich ist, wenn ein Holz geringfügig verzogen ist und man dazu gezwungen wird es zu wechseln. Ebenso kann ich es verstehen, dass man sich darüber ärgert, wenn ein Belag von der LARC verschwindet und man gezwungen wird sich nach einem neuen umzuschauen. Da kann man sich auch mal drüber aufregen. Aber irgendwann muss auch mal gut sein. Willst du jetzt den Rest deines Lebens damit verbringen, dich über derart belanglose Dinge aufzuregen ![]() |
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