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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#311
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Zitat:
Was für ein Gewissen die Spieler haben, spielt doch gar keine Rolle. Wenn die Testgeräte ausschlagen, dann darf der Schläger nicht mehr benutzt werden. Auch wenn der Spieler ein gutes Gewissen dabei hat, darf er den Schläger dann im Punktspiel nicht einsetzen. Ich halte auch nichts davon, dass ich meine alten glatten Noppen nicht mehr spielen darf. Da sie aber nicht mehr auf der Liste stehen, spiele ich zur Sicherheit eben mit anderen Belägen. Wer allerdings kein Risiko scheut, kann es ja trotzdem noch versuchen.
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Kann man überhaupt von "Leben" sprechen, wo kein Vergnügen ist? (Erasmus von Rotterdam) Geändert von Hogar (11.05.2009 um 19:30 Uhr) |
#312
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
... und darf sich dann aber nicht wundern, wenn es entsprechend negative Reaktionen gibt.
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Ein netter Mensch gab mir den Rat, ich solle etwas nachsichtiger mit meinen Mitmenschen sein und großzügiger über deren Unzulänglichkeiten hinwegsehen. - Ich finde, das ist ein gutes Ziel. |
#313
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Die negative Reaktion kann aber doch nur dadurch erfolgen, dass der OSR den Schläger nicht zulässt. Mehr sehen die Regeln doch nicht vor. Von Gewissen steht da meines Wissens nichts drin.
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Kann man überhaupt von "Leben" sprechen, wo kein Vergnügen ist? (Erasmus von Rotterdam) |
#314
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Eine negative Reaktion kann auch sein, von den Gegnern als mutwilliger Betrüger angesehen zu werden. Wenn man darauf steht...
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Ein netter Mensch gab mir den Rat, ich solle etwas nachsichtiger mit meinen Mitmenschen sein und großzügiger über deren Unzulänglichkeiten hinwegsehen. - Ich finde, das ist ein gutes Ziel. |
#315
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Zitat:
Die Wahrscheinlichkeit positiv getestet zu werden, ist wie gesagt sehr gering, wobei die bedingte Wahrscheinlichkeit zugegeben noch geringer ist, wenn man sich an die Regeln hält und deine Tipps hinsichtlich des Lüften der Beläge beachtet. Doch auch wenn man sich nicht an die Regeln hält, ist die bedingte Wahscheinlich noch sehr klein. insbesondere, wenn auch die mit verbotenen Klebern befestigten Beläge lange genug gelüftet werden.
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Kann man überhaupt von "Leben" sprechen, wo kein Vergnügen ist? (Erasmus von Rotterdam) |
#316
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Zitat:
Der Gegner kann vom SR verlangen, dass er den Schläger kontrolliert, mehr darf er nicht. Wenn das Testgerät anschlägt, dann doch nur, weil bestimmte Werte überschritten worden sind. Wie und in welcher Absicht dies erfolgte kann auch das beste Gerät nicht feststellen. Wir sollten uns also vor Verleumdungen hüten.
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Kann man überhaupt von "Leben" sprechen, wo kein Vergnügen ist? (Erasmus von Rotterdam) |
#317
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
In diesem Zusammenhang würde mich mal interessieren, wie TT-Spieler reagieren würden, wenn man eine Frischkleber-Verdachtsliste in's Internet stellen würde.... eigentlich kann ich es mir schon denken... aber es juckt...
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Ein netter Mensch gab mir den Rat, ich solle etwas nachsichtiger mit meinen Mitmenschen sein und großzügiger über deren Unzulänglichkeiten hinwegsehen. - Ich finde, das ist ein gutes Ziel. |
#318
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Der , der diese Liste erstellt, ist auf jeden Fall schonmal der absolute Buhmann
Denn kleben/tunen tut doch gaaaaar keiner mehr.....klar.... |
#319
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Zitat:
Wenn man dann noch hinzuzieht, was die rechtliche Aussage eines komplettes Verbots der bloßen Anwesenheit dieser Stoffe bei den heutigen chemisch-analytischen Möglichkeiten bewirken würde, kann man nur zu dem Schluß des faktischen Verbots kommen. Zweiter Punkt: Gutachten des BfR zum Thema:Lösemittel in Frischklebern für Tischtennisschläger" Zitat: "Das BfR hat am Beispiel des flüchtigen Lösemittels „Cyclohexan“ eine Risikobewertung durchgeführt und kommt zu dem Ergebnis, dass die Raumluftkonzentration, insbesondere in kleinen Räumen, einen Grad erreichen kann, bei dem gesundheitliche Auswirkungen auf die Kinder und Jugendlichen nicht ausgeschlossen werden können. Das Institut empfiehlt, die Raumluftkonzentrationen an Lösemitteln, zum Beispiel durch die Ausstattung mit Abzugshauben, zu senken und möglichst im Freien zu kleben. Für Kinder sollte ein Klebeverbot erwogen werden." Aus der Zusammenfassung des Gutachtens! Sähe heute witzig aus, wenn man dann in Turnhallen Abzüge wie in chem. Laboratorien eingebaut hätte.
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Es ist unmöglich, Staub wegzublasen, ohne dass jemand zu husten anfängt Philip Mountbatten |
#320
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Zitat:
Es stimmt allerdings, dass ein praktisches Problem besteht, weil Kontrollen durchgeführt werden. Eine mögliche Teillösung für dieses Problem wäre, dass Regionale Verbände auf diese Kontrollen verzichten. |
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