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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #311  
Alt 11.05.2009, 19:26
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?

Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Wenn eine Regel so zustande kommt, wie das Frischklebeverbot, dann können die Spieler, die diese Regel nicht akzeptieren, ruhiges Gewissen haben.
Suchst du jetzt eine Rechtvertigung, sich gegen die Regeln zu verhalten?

Was für ein Gewissen die Spieler haben, spielt doch gar keine Rolle.
Wenn die Testgeräte ausschlagen, dann darf der Schläger nicht mehr benutzt werden. Auch wenn der Spieler ein gutes Gewissen dabei hat, darf er den Schläger dann im Punktspiel nicht einsetzen.

Ich halte auch nichts davon, dass ich meine alten glatten Noppen nicht mehr spielen darf. Da sie aber nicht mehr auf der Liste stehen, spiele ich zur Sicherheit eben mit anderen Belägen. Wer allerdings kein Risiko scheut, kann es ja trotzdem noch versuchen.
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Geändert von Hogar (11.05.2009 um 19:30 Uhr)
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  #312  
Alt 11.05.2009, 19:33
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?

Zitat:
Zitat von Hogar Beitrag anzeigen
Wer allerdings kein Risiko scheut, kann es ja trotzdem noch versuchen.
... und darf sich dann aber nicht wundern, wenn es entsprechend negative Reaktionen gibt.
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Ein netter Mensch gab mir den Rat, ich solle etwas nachsichtiger mit meinen Mitmenschen sein und großzügiger über deren Unzulänglichkeiten hinwegsehen. - Ich finde, das ist ein gutes Ziel.
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  #313  
Alt 11.05.2009, 20:50
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?

Die negative Reaktion kann aber doch nur dadurch erfolgen, dass der OSR den Schläger nicht zulässt. Mehr sehen die Regeln doch nicht vor. Von Gewissen steht da meines Wissens nichts drin.
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  #314  
Alt 11.05.2009, 21:22
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?

Eine negative Reaktion kann auch sein, von den Gegnern als mutwilliger Betrüger angesehen zu werden. Wenn man darauf steht...
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  #315  
Alt 11.05.2009, 21:23
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?

Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern Beitrag anzeigen
Brauchst Du mir nicht zu erklären. Bin vom Fach.
Das war ja gerade die Pointe. Hogar hatte -mathematisch unpräzise- eine absolute Wahrscheinlichkeit formuliert, und ich nahm dies zum Anlass klarzustellen, dass diese gering ist.
Mein Mathestudium ist zwar schon einige Jahre her, doch was an meiner Formulierung unpräzise sein soll, kann ich nicht einsehen. Fest steht doch, das viel Lärm um Nichts gemacht wird.
Die Wahrscheinlichkeit positiv getestet zu werden, ist wie gesagt sehr gering, wobei die bedingte Wahrscheinlichkeit zugegeben noch geringer ist, wenn man sich an die Regeln hält und deine Tipps hinsichtlich des Lüften der Beläge beachtet. Doch auch wenn man sich nicht an die Regeln hält, ist die bedingte Wahscheinlich noch sehr klein. insbesondere, wenn auch die mit verbotenen Klebern befestigten Beläge lange genug gelüftet werden.
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  #316  
Alt 11.05.2009, 21:32
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?

Zitat:
Zitat von Pepino Beitrag anzeigen
Eine negative Reaktion kann auch sein, von den Gegnern als mutwilliger Betrüger angesehen zu werden. Wenn man darauf steht...
Sicher sollte man die Regeln beachten. Doch wenn die Regeln nicht beachtet werden, dann sollte es auch Regeln geben, wie man damit umgeht. Auch diese sollten eingehalten werden. Soweit ich weiß, besagt die Regel nur, dass der OSR den Schläger nicht zulassen darf. Dass man als Betrüger bezeichnet werden darf, steht wie ich meine nicht in der Regel.
Der Gegner kann vom SR verlangen, dass er den Schläger kontrolliert, mehr darf er nicht. Wenn das Testgerät anschlägt, dann doch nur, weil bestimmte Werte überschritten worden sind. Wie und in welcher Absicht dies erfolgte kann auch das beste Gerät nicht feststellen. Wir sollten uns also vor Verleumdungen hüten.
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  #317  
Alt 11.05.2009, 21:37
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?

In diesem Zusammenhang würde mich mal interessieren, wie TT-Spieler reagieren würden, wenn man eine Frischkleber-Verdachtsliste in's Internet stellen würde.... eigentlich kann ich es mir schon denken... aber es juckt...
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  #318  
Alt 11.05.2009, 21:40
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?

Der , der diese Liste erstellt, ist auf jeden Fall schonmal der absolute Buhmann

Denn kleben/tunen tut doch gaaaaar keiner mehr.....klar....
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  #319  
Alt 11.05.2009, 22:44
Clubberer Clubberer ist offline
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?

Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
[...]
Da haben wir das Dokument: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...03:0280:DE:PDF

Stolze 278 Seiten, aber wir brauchen nicht das ganze zu lesen, sondern wir benutzen die Suchfunktion. Einfach das Wort "Toluol" eingeben und schon haben wir auf der Seite 143 folgendes über Toluol:

"Darf nicht als Stoff oder als Bestandteil von Zubereitungen in Konzentrationen von 0,1 Massenprozent oder mehr in frei verkäuflichen Klebstoffen und Farbsprühdosen in Verkehr gebracht oder verwendet werden.
Die Mitgliedstaaten wenden diese Vorschriften ab dem15. Juni 2007 an."


Das bedeutet: "Darf als Stoff oder als Bestandteil von Zubereitungen in Konzentrationen von weniger als 0,1 Massenprozent in frei verkäuflichen Klebstoffen und Farbsprühdosen in Verkehr gebracht oder verwendet werden.

Darf. Nicht verboten für die Öffentlichkeit.
Ich stelle hier mal die technologische Wirksamkeit bei einem Massenanteil von einem Promille zur Diskussion!
Wenn man dann noch hinzuzieht, was die rechtliche Aussage eines komplettes Verbots der bloßen Anwesenheit dieser Stoffe bei den heutigen chemisch-analytischen Möglichkeiten bewirken würde, kann man nur zu dem Schluß des faktischen Verbots kommen.

Zweiter Punkt: Gutachten des BfR zum Thema:Lösemittel in Frischklebern für Tischtennisschläger"

Zitat: "Das BfR hat am Beispiel des flüchtigen Lösemittels „Cyclohexan“ eine Risikobewertung
durchgeführt und kommt zu dem Ergebnis, dass die Raumluftkonzentration, insbesondere in
kleinen Räumen, einen Grad erreichen kann, bei dem gesundheitliche Auswirkungen auf die
Kinder und Jugendlichen nicht ausgeschlossen werden können. Das Institut empfiehlt, die Raumluftkonzentrationen an Lösemitteln, zum Beispiel durch die
Ausstattung mit Abzugshauben, zu senken und möglichst im Freien zu kleben. Für Kinder sollte ein Klebeverbot erwogen werden."
Aus der Zusammenfassung des Gutachtens!
Sähe heute witzig aus, wenn man dann in Turnhallen Abzüge wie in chem. Laboratorien eingebaut hätte.
__________________
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Philip Mountbatten
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  #320  
Alt 11.05.2009, 22:50
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Zitat:
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Rechtvertigung müssen die Mitglieder des Board of Directors suchen, die Frischklebeverbot aus gesundheitlichen Gründen ohne konkrete Beweise beschlossen haben.

Es stimmt allerdings, dass ein praktisches Problem besteht, weil Kontrollen durchgeführt werden. Eine mögliche Teillösung für dieses Problem wäre, dass Regionale Verbände auf diese Kontrollen verzichten.
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